Nach Kritik am Umgang mit zahlenden #Abo-Kunden will die #S-Bahn künftig darauf verzichten, im Fall defekter #Chipkarten unmittelbar mit der #Fahrausweiskontrolle 60 Euro erhöhtes #Beförderungsentgelt (#EBE) zu verlangen. Im Beleg, der bei der Kontrolle übergeben wird, soll dann nur noch auf die Erhebung eines EBE für den Fall „hingewiesen“ werden, dass auch nachträglich kein gültiger #Fahrausweis vorgelegt wird. Dies teilte eine Bahn-Sprecherin auf Anfrage mit.
Bisher drucken die #S-Bahn-Ticketprüfer, wie berichtet, bei maschinell nicht lesbaren Karten einen „Feststellungsbeleg“ wie für Schwarzfahrer aus, der den Eindruck erweckt, dass sofort gezahlt werden muss. Im vergangenen Jahr erhielten 2500 Fahrgäste solche Belege. „Forderung: 60 EUR“ steht darauf. „Bitte überweisen Sie den offenen Betrag“.
Betroffene bekommen anschließend keine Post von der S-Bahn, sondern oft gleich von der beauftragten #Inkassofirma „#Paigo“, die ebenfalls auf Zahlung der 60 Euro dringt. Erklärungen zum Umgang mit defekten Chipkarten und daraus resultierenden Kundenpflichten und -rechten fehlen in beiden Schreiben. Ziel ist offenkundig, Kunden unter Druck zu setzen, defekte Karten umgehend gegen funktionierende umzutauschen.
Auch die nachträgliche Vorlage soll nun #kundenfreundlicher werden: Bisher bestand die S-Bahn …