Personelle Kapazitäten zur Infrastrukturplanung des schienengebundenen Nahverkehrs, aus Senat

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Frage 1:

Wie viele #Stellen waren im Haushalt in Referat #IVA der #Senatsverwaltung für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz zum 1.1.2017, zum 1.1.2018, zum 1.1.2019, zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 jeweils vorgesehen?

Frage 2:

Wie viele der geplanten Stellen aus Frage 1 waren zu den dort genannten Daten jeweils #unbesetzt? Frage 3:

Wie viele Stellen waren im Haushalt in Referat IVc der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum 1.1.2017, zum 1.1.2018, zum 1.1.2019, zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 jeweils vorgesehen?

Frage 4:

Wie viele der geplanten Stellen aus Frage 3 waren zu den dort genannten Daten jeweils unbesetzt?

Antwort zu 1 bis 4:

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf Grund des Neuzuschnittes der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) in dieser Legislaturperiode ist eine Auswertung für das Jahr 2017 nicht möglich. Aufgrund der bundesweit angespannten #Personallage bei #Planerinnen und #Planern und #Ingenieurinnen und #Ingenieuren sind freigewordene Stellen oftmals nicht zeitnah nach zu besetzen.

Zu den jeweiligen Stichtagen stellte sich die Personalsituation wie folgt dar:

 01.01.201801.01.201901.01.202001.01.2021
Stellen im Referat IV A23262931
davon nicht besetzt3443
Stellen im Referat IV C28293035
davon nicht besetzt6565

Frage 5:

Wie viele Stellen im Referat IVa waren zum 1.1. der Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 jeweils für die Planung des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen, wie viele jeweils für Planungen des Regionalverkehrs und der S-Bahnen, für Straßenbahnplanungen, für U-Bahn-Planungen und für verkehrsträgerübergreifende Planungen vorgesehen und tätig, und wie viele dieser Stellen waren besetzt bzw. unbesetzt oder fielen für längere Zeit aus (mind. 6 Monate)?

Frage 6:

Wie viele Stellen im Referat IVc waren zum 1.1. der Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 jeweils für die Planung des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen, wie viele davon jeweils für Straßenbahnplanungen mit jeweils welchen Aufgaben, für weiteren Schienenverkehr (bitte unterscheiden nach S-/U-/R-Bahn/i2030) und für ÖPNV-Finanzierungsfragen vorgesehen und tätig, und wie viele dieser Stellen waren jeweils besetzt bzw. unbesetzt oder fielen für längere Zeit aus (mind. 6 Monate)?

Antwort zu 5 und 6:

Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Aufgrund der sich ändernden Anforderungen an die #Verkehrsplanung des #ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehrs) sind die Stellenbeschreibungen möglichst breit angelegt, so dass die Mitarbeitenden flexibel und an den aktuellen Bedürfnissen orientiert eingesetzt werden können. Stellen, die sich gemäß Stellenprofil ausschließlich mit einem Verkehrsträger des ÖPNV beschäftigen, gibt es derzeit nicht. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Arbeitsprozesse und Zuständigkeiten komplex sind und Beschäftigte üblicherweise mit Stellenanteilen parallel in unterschiedlichen Themenfeldern bzw. Projekten / Vorhaben arbeiten.

Für IV A stellt sich die Situation wie folgt dar:

 01.01.201801.01.201901.01.202001.01.2021
Stellen für die ÖV- Grundlagenarbeit (IV A)5555
davon nicht besetzt1120

Im Referat IV C gab es im Jahr 2019 eine strukturelle Anpassung der Arbeitsorganisation. Die ehemalige Gruppe IV C 3, in der ÖV-Infrastruktur geplant wurde, ist in zwei Gruppen aufgespalten worden (IV C 3 und IV C 4). Die Angaben sind daher nur eingeschränkt vergleichbar. Neben den in der Frage 6 benannten Themenfeldern werden in diesen Gruppen      mit     Stellenanteilen       u.a.     der     barrierefreie    Infrastrukturausbau        des    ÖV vorangetrieben, der Neubau des ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) gesteuert und weitere Aufgaben übernommen. Ebenfalls in die untenstehende Zählung miteingeflossen sind die entsprechenden Stellen der Führungskräfte.

Dies vorausgeschickt, sind in der nachstehenden Übersicht die Stellen für die Planung von ÖV-Infrastruktur im Referat IV C aufgeführt:

 01.01.201801.01.201901.01.202001.01.2021
Stellen für die Planung von ÖV- Infrastruktur991014
– davon mit Stellenanteilen für die Planung von Straßenbahninfrastrukturkeine getrennte Erfassungkeine getrennte Erfassung68
– davon mit Stellenanteilen für die Planung von U, S- und Regionalverkehrs- infrastruktur einschließlich i2030keine getrennte Erfassungkeine getrennte Erfassung46
– davon nicht besetzt4243

In der nachstehenden Übersicht sind die Stellen aufgelistet, die mit der Finanzierung der ÖV-Infrastruktur betraut sind.

 01.01.201801.01.201901.01.202001.01.2021
Stellen zur Bearbeitung von ÖV- Infrastruktur- finanzierung3333
– davon nicht besetzt0000

Gelebte Praxis sind heute von der „klassischen Vollzeit“ abweichende Arbeitszeitmodelle von Beschäftigten, sowie temporäre Abwesenheiten (u.a. auf Grund von Elternzeit, Krankheit). Eine detaillierte Aufstellung der Ausfallzeiten ist personalrechtlich bedingt nicht möglich.

Auf Grund des Neuzuschnittes der SenUVK in dieser Legislaturperiode ist eine Auswertung für das Jahr 2017 nicht möglich.

Frage 7:

Für welche Planungsschritte bei Infrastrukturprojekten zum Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs ist jeweils welches Referat zuständig?

Antwort zu 7:

Mit Infrastrukturprojekten sind bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Referate Grundsatzangelegenheiten der Verkehrspolitik, Verkehrsentwicklungsplanung (IV A) und ÖPNV, gewerblicher Straßenpersonenverkehr, Kreuzungsrecht (IV C) befasst. Das Referat IV A betreut dabei die Durchführung der Grundlagenermittlungen und schafft eine Entscheidungsgrundlage für den Senat (HOAI- Leistungsphasen 0/1).  Das  Referat  IV C steuert nach Billigung durch den Senat die Vorplanung (HOAI-Leistungsphase 2) und unterstützt anschließend den Vorhabenträger (Infrastrukturbetreiber) bei Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie der weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen.

Das Referat  IV E führt die planrechtlichen Verfahren als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde durch und nimmt die bau-, betriebs- und genehmigungsrechtlichen Aufgaben der Technischen Aufsichtsbehörde wahr.

Frage 8:

Wie schätzt die Senatsverwaltung die geplanten und reellen Personalkapazitäten für die Umsetzung der Straßenbahnausbauplanungen gemäß Nahverkehrsplan ein?

Antwort zu 8:

Der Nahverkehrsplan gibt ein ambitioniertes Programm zum bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV vor. Es wird mit Nachdruck an der Umsetzung der Ziele gearbeitet. Da insbesondere Neubauprojekte auch von vielen externen Faktoren abhängig sind, kann keine abschließende Einschätzung einer verfügbaren im Vergleich zu einer optimalen Personalausstattung erfolgen. Hierbei ist jeweils zu prüfen, in wie weit es langfristig zielführend ist, temporäre Spitzen durch personellen Zuwachs abzufedern.

Frage 9:

Konnte seit der Information von Senatorin Günther im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz am 12.11.2020, wonach drei von sechs bis acht Stellen für die Straßenbahnplanung nicht besetzt seien, die Lage verbessert werden?

Frage 11:

Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung, um die Chancen zur Besetzung der vakanten Stellen zu verbessern?

Antwort zu 9 und 11:

Die Fragen 9 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Bereich von IV C ist es kurzfristig gelungen die noch offenen Planerstellen zu besetzen. Nach derzeitiger Einschätzung ist davon auszugehen, dass sich die Personalsituation damit stabilisiert.

Frage 10:

Welche Straßenbahnplanungen mussten aufgrund der schwierigen Personalsituation um welchen Zeitraum verschoben werden?

Antwort zu 10:

Dem Zeitplan des ÖPNV-Bedarfsplans als Teil des Landesnahverkehrsplans Berlin 2019- 2023 folgend, wären im Jahr 2020 die Grundlagenuntersuchungen für die Straßenbahnverbindung UTR – Spandau sowie Johannisthal – Zwickauer Damm aufzunehmen gewesen.  Aufgrund der Gesamtlage – Personalsituation, Lockdown und Pandemie-bedingte reduzierte Leistungsfähigkeit, Einarbeitungsphase des neu eingestellten Personals – wurden diese Untersuchungen noch nicht begonnen. Der Beginn der Untersuchung ist für das Jahr 2021 avisiert.

Frage 12:

Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung zur Bindung des vorhandenen Personals?

Antwort zu 12:

Der Senat nutzt die ihm gemäß den Tarifverträgen des Landes Berlin zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Darüber hinaus bietet das Land Berlin als Arbeitgeber attraktive Vorteile für alle Beschäftigten. Familienfreundlichkeit äußert sich u.a. durch flexible Arbeitszeitmodelle. Betreuungsangebote, z. B. Eltern-Kind-Zimmer, aber auch Beratung in Krisensituationen, ermöglichen auch in schwierigen Lebensphasen eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Letztlich ist der Arbeitsmarkt jedoch maßgeblich durch persönliche Faktoren (Wohnortwechsel, persönliche Neuorientierungen usw.) geprägt, sodass Maßnahmen zur Personalbindung mitunter ins Leere laufen, da sie individuelle Präferenzen und Entscheidungen nicht zu übersteuern vermögen.

Frage 13:

Wie viele Arbeitstage mussten zur Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Machbarkeitsstudien für den Ausbau der U-Bahn aufgewandt werden? (Schätzung)

Antwort zu 13:

Da keine vorhabenspezifische Zeiterfassung erfolgt, sind entsprechende Abschätzungen nicht leistbar. Die Leistungen standen dabei nicht in personeller Konkurrenz zu den Planungen im Bereich Straßenbahn. Für die weitere Bearbeitung der U-Bahnplanungen ist eine personelle Verstärkung der Verwaltung (zwei Stellen) zur Bearbeitung der nächsten Schritte der planerischen Fortführung der U-Bahn-Netzerweiterung notwendig, da entsprechende Tätigkeiten bisher nicht als Daueraufgabe vorgesehen waren.Frage 14:

Frage 14:

Ist seitens des Senats den Antworten noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 14: Nein.

Berlin, den 09.03.2021

In Vertretung Ingmar Streese

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: FALSCHER BER-INGENIEUR Bäcker dürfen Brandschutz planen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/hauptstadtflughafen/falscher-ber-ingenieur-baecker-duerfen-brandschutz-planen,11546166,27611540.html

Der Hochstapelei-Skandal um Alfredo di Mauro offenbart eine #Gesetzeslücke, erklärt die #Baukammer Berlin. #Entrauchungsanlagen müssen nicht zwingend von #Ingenieuren entworfen werden. Er widersprach nicht, wenn man ihn als Ingenieur bezeichnete, dabei hat er nur eine Ausbildung zum technischen Zeichner absolviert. Obwohl Alfredo di Mauro kein Hochschuldiplom besitzt, war er maßgeblich an der Planung der Entrauchungsanlage 14 im #Schönefelder #Flughafen #BER beteiligt – einem Herzstück der Brandschutztechnik, das bis heute nicht richtig funktioniert. Di Mauros Hochstapelei ist der jüngste Skandal am BER. Eine Lücke im Recht habe es ihm allerdings leicht gemacht, hieß es am Mittwoch in der Baukammer, der Standesvertretung aller im Bauwesen tätigen Ingenieure in Berlin. Er habe die Anlage entwerfen dürfen. „So lange jeder Mann und jede Frau in Deutschland ganz legal Ingenieursleistungen erbringen darf, ohne Ingenieur zu sein, so lange soll sich keiner wundern, wenn Laien oder unzureichend Ausgebildete hochkomplexe Ingenieurleistungen anbieten. Die Verwunderung und Empörung, die jetzt gezeigt wird, ist scheinheilig“, sagte Peter Traichel, Geschäftsführer der …