Gleimstraße als Fahrradstraße umsetzen – unbeantwortete Fragen undNachfragen zu den Schriftlichen Anfragen S19-17673 und S19-17101, aus Senat

Frage 1:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/17673 wurde bei der Antwort zu Frage 1 als einziger Beleg auf eine zeitweise #Sperrung des Gleimtunnels im Jahr 2019 verwiesen. In Antwort zu 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12276 zitierte der Senat hingegen das Bezirksamt Pankow folgendermaßen: „Eine Sperrung des Gleimtunnels im Zusammenhang mit der Einrichtung der #Fahrradstraße in der #Gleimstraße ist nicht Bestandteil des #Fahrradstraßenkonzepts und nicht beabsichtigt“. Mit welcher Begründung zieht der Senat eine zeitweise Sperrung des Gleimtunnels als einzigen Nachweis für eine Verschlechterung der #Qualität des #ÖPNV im umliegenden Netz heran, obwohl eine Sperrung des Gleimtunnels nicht Teil des Fahrradstraßenkonzepts ist?

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