Frage 1:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/17673 wurde bei der Antwort zu Frage 1 als einziger Beleg auf eine zeitweise #Sperrung des Gleimtunnels im Jahr 2019 verwiesen. In Antwort zu 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12276 zitierte der Senat hingegen das Bezirksamt Pankow folgendermaßen: „Eine Sperrung des Gleimtunnels im Zusammenhang mit der Einrichtung der #Fahrradstraße in der #Gleimstraße ist nicht Bestandteil des #Fahrradstraßenkonzepts und nicht beabsichtigt“. Mit welcher Begründung zieht der Senat eine zeitweise Sperrung des Gleimtunnels als einzigen Nachweis für eine Verschlechterung der #Qualität des #ÖPNV im umliegenden Netz heran, obwohl eine Sperrung des Gleimtunnels nicht Teil des Fahrradstraßenkonzepts ist?
Frage 2:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/17673 wurde die Frage 2 nicht entsprechend der Fragestellung beantwortet. Diese lautete: „Inwiefern und für welche Verkehrsteilnehmenden würde die Fahrradstraße in der
Gleimstraße eine Sicherstellung der Flächenerschließung von angrenzendem Wohn- und Gewerbegebiet behindern? Bitte eine straßengenaue Auflistung.“ und bezog sich damit auf einen Teil der Antwort des Senats auf
Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 19/17101 „Folgende Gründe sprechen u.a. gegen eine umgehende Entlassung der Gleimstraße aus dem übergeordneten Straßennetz von Berlin: (…) notwendige Sicherstellung der
Flächenerschließung von angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiet von der Gleimstraße“. In seiner Antwort auf Frage 2 verwies der Senat auf Antworten auf die Schriftliche Anfrage 19/12276, die ihrerseits jedoch keinen klaren
Bezug zur Frage aufweisen und keine straßengenauen Angaben enthalten. Die gestellte Frage bleibt damit unbeantwortet. Daher ergibt sich folgende Wiederholung der Frage: Inwiefern und für welche Verkehrsteilnehmenden würde die Fahrradstraße in der Gleimstraße eine Sicherstellung
der Flächenerschließung von angrenzendem Wohn- und Gewerbegebiet behindern, wie in der Antwort auf die Schriftlichen Anfrage 19/17101 angegeben? Bitte eine straßengenaue Auflistung.
Frage 3:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/17673 wurde die Frage 4 nicht entsprechend der Fragestellung
beantwortet. Diese lautete: „In welchen Kreuzungsbereichen um die Gleimstraße werden Stauungen erwartet und
aufgrund welcher Untersuchungen wurde diese Voraussage getätigt?“ und bezog sich selbst damit auf einen Teil
der Antwort des Senats auf Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 19/17101 „Folgende Gründe sprechen u.a. gegen
eine umgehende Entlassung der Gleimstraße aus dem übergeordneten Straßennetz von Berlin: (…) entstehende
Defizite in der Verkehrssicherheit- und Ordnung (u.a. durch Stauungen in Kreuzungsbereichen)“. In seiner Antwort
auf Frage 4 verwies der Senat auf Antworten auf die Schriftliche Anfrage 19/12276, die ihrerseits jedoch keinen
klaren Bezug zur Frage aufweisen und keine Kreuzungsbereiche benennen. Die gestellte Frage bleibt damit
unbeantwortet. Daher ergibt sich folgende Wiederholung der Frage:
In welchen Kreuzungsbereichen um die Gleimstraße werden Stauungen erwartet, wie in der Antwort auf die
Schriftlichen Anfrage 19/17101 angegeben, und aufgrund welcher Untersuchungen wurde diese Voraussage
getätigt?
Frage 4:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/17673 wurde die Frage 5 nicht entsprechend der Fragestellung
beantwortet. Diese lautete: „Weshalb wird eine Erhöhung von Lärm- und Abgasemissionen im umliegenden
Straßennetz erwartet und wie wurde diese Erhöhung berechnet?“ und bezog sich damit auf einen Teil der Antwort
des Senats auf Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 19/17101 „Folgende Gründe sprechen u.a. gegen eine
umgehende Entlassung der Gleimstraße aus dem übergeordneten Straßennetz von Berlin: (…) Erhöhung von Lärmund Abgasemissionen im umliegenden Straßennetz.“ In seiner Antwort auf Frage 5 verwies der Senat auf Antworten
auf die Schriftliche Anfrage 19/12276, die ihrerseits jedoch keinen klaren Bezug zur Frage aufweisen und
insbesondere keine Gründe benennen, weshalb eine Erhöhung von Lärm- und Abgasemissionen zu erwarten sei. Die
gestellte Frage bleibt damit unbeantwortet. Daher ergibt sich folgende Wiederholung der Frage:
Weshalb wird eine Erhöhung von Lärm- und Abgasemissionen im umliegenden Straßennetz erwartet, wie in der
Antwort auf die Schriftlichen Anfrage 19/17101 angegeben, und wie wurde diese Erhöhung berechnet?
Antwort zu 1 bis 4:
Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Gleimtunnel dient momentan sowohl für Rad-, Fuß- als auch für den Kfz-Verkehr als
Verbindung der Bezirke Pankow (Ortsteil Prenzlauer Berg) und Mitte (Ortsteil Gesundbrunnen).
Die Anordnung einer Fahrradstraße bedarf aufgrund ihres verkehrsbeschränkenden Charakters
einer alle Verkehrsträger umfassenden Abwägung. Ein Ausschluss des durchgehenden KfzVerkehrs kann zu Mehrbelastungen im umliegenden Verkehrsnetz führen, welches
Qualitätsveränderungen (u.a. Lärm, Verkehrssicherheit) im dortigen Netz nicht ausschließt.
Während der temporären Sperrung des Gleimtunnels 2019 wurde diese Wechselwirkung
zuungunsten der BVG-Linien M1 und M10 erkannt. Untersuchungen, die eine Entlassung aus dem
übergeordneten Netz begründen liegen nicht vor. Die Einschätzung des Senats beruht auf den
bisherigen Erfahrungen aus der Sperrung des Gleimtunnels bzw. bekannten systemischen
Effekten anderer Stellen der Stadt.
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Die Einrichtung einer Fahrradstraße erlaubt nach StVO keinen anderen Fahrzeugverkehr als
Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
Etwaige Auswirkungen müssen demnach also in Abhängigkeit der konkreten Ausgestaltung
betrachtet werden. Dabei ist u.a. die Erschließung der Max-Schmeling-Halle zu berücksichtigen.
Ferner ist die Gleimstraße die zentrale Sammelstraße für den dortigen Kiez. Eine Erschließung
der Wohngebiete nördlich und südlich der Gleimstraße wäre für Kraftfahrtzeuge nach Umsetzung
einer Fahrradstraße ohne die Anordnung eines Zusatzzeichens nur über das umliegende
Nebennetz möglich.
Frage 5:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/17673 wurde die Frage 7 nicht entsprechend der Fragestellung
beantwortet. Diese lautete: „Mit welchen Gegenmaßnahmen (z.B. Einrichtung von Kiezblocks, weitere
Fahrradstraßen, Diagonalsperren) könnte eine Erhöhung von Lärm- und Abgasemissionen im umliegenden
Straßennetz verhindert werden?“ und stand in Sachzusammenhang zu Frage 5. Daher ergibt sich folgende
Wiederholung der Frage:
Mit welchen Gegenmaßnahmen (z.B. Einrichtung von Kiezblocks, weitere Fahrradstraßen, Diagonalsperren) könnte
eine Erhöhung von Lärm- und Abgasemissionen im umliegenden Straßennetz, wie in der Antwort auf die Schriftlichen
Anfrage 19/17101 angegeben, bei Einrichtung der Gleimstraße als Fahrradstraße, verhindert werden?
Antwort zu 5:
Die Frage kann vor dem Licht der obigen Ausführungen derzeit nur mit Blick auf die allgemein
vorstellbaren Maßnahmen beantwortet werden. Der Bezirk plant eine Fahrradstraße, es handelt
sich bekanntermaßen um eine für den Radverkehr wichtige Route. Bekannte weitere Aussage ist,
dass es im Zuge dieser Planungen nicht zu einer Sperrung des Gleimtunnels kommen soll. Damit
kann weder die Frage zur Ausgestaltung der Anordnung (Zusatzzeichen) und damit die
Auswirkungen der Planungen (welche Effekte kann es wo geben) oder auch die ggf. konkret zu
ergreifenden Maßnahmen in begleitenden Straßenzügen derzeit nicht benannt werden.
Durch den Bezirk Pankow wird gegenwärtig die Einrichtung eines Kiezblocks für den Gleimkiez
geprüft. Zum derzeitigen Zeitpunkt können insofern keine Aussagen im Sinne der Fragestellung
gemacht werden.
Berlin, den 19.02.2024
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de