Verspätung ist #Verspätung, sagt der #Europäische #Gerichtshof: Auch wenn ein Zug wegen Hochwassers, Eis oder Schnee zu spät ankommt, muss die Bahn ihren Fahrgästen künftig den Fahrpreis teilweise erstatten. Was steht den Passagieren im Notfall zu, wie kommt er zu seinem Geld? Die Berliner Zeitung klärt auf.
http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/deutsche-bahn-geld-zurueck-bei-verspaetungen,10808230,24451806.html Wann gibt es eine #Entschädigung für Verspätung? Wenn der Zug 60 Minuten und mehr Verspätung am Zielbahnhof hat, gibt es eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt. Ab 120 Minuten Verspätung werden 50 Prozent zurückgezahlt. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt berechnet die Bahn die Entschädigung auf der Grundlage des halben gezahlten Preises. Das gilt für den Nah- und für den Fernverkehr. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird ab 30 Minuten Verspätung erstattet. Die Deutsche Bahn zahlt dem Fahrgast auch „angemessene Übernachtungskosten“, wenn aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar ist. Was gilt für die Inhaber von Zeitkarten der Deutschen Bahn? Sie kommen selten in den Genuss von Entschädigungen, weil sie pauschal erst ab einer Verspätung ab …
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