BVG: Unternehmerische Eigentumsrechte bei der Festlegung und Anpassung von Haltestellenbezeichnungen

BVG: Unternehmerische Eigentumsrechte bei der Festlegung und Anpassung von Haltestellenbezeichnungen

Ereignis

Die Benennung und kontinuierliche Überprüfung von Haltestellenbezeichnungen (wie der Straßenbahn-Haltestelle der Linie 18 „Rathaus Hellersdorf“ in der Riesaer Straße) fällt in den eigenständigen unternehmerischen Verantwortungsbereich der BVG und der kooperierenden Verbundunternehmen. Nach Auffassung des Senats wählen die Verkehrsbetriebe die Bezeichnungen eigenständig nach dem höchsten Informationswert für die Fahrgäste aus, weshalb eine detaillierte Nachprüfung von Einzelentscheidungen durch die Landesregierung nicht stattfindet.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/596, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 614
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat von Berlin bekannt, daß die BVG-Straßen bahn-Haltestelle der Linie 18 in der Riesaer Straße/Ecke
Jenaer Straße in Berlin-Hellersdorf als Haltestelle „Rathaus
Hellersdorf“ benannt ist?
2. Wenn ja, wie bewertet der Senat den Umstand, daß die zu
Beginn der 90er Jahre mit dem Versprechen, dort für den
Bezirk Hellersdorf ein Rathaus zu errichten, so benannte
Haltestelle spätestens seit dem Beschluß des Abgeordneten hauses von Berlin zum Nachtragshaushalt 1996 und im
Zusammenhang mit politischen Überlegungen zur Bezirks gebietsreform offensichtlich nicht mehr korrekt ist?
3. Was hat der Senat unternommen, um eine korrekte Benen nung von Haltestellen der BVG zu gewährleisten?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 614
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Ja.
Zu 2. und 3.:
Der Senat hat nicht die geringsten Zweifel daran, daß die BVG
und die anderen mit ihr kooperierenden Verkehrsunternehmen
wissen, welche Haltestellen-Bezeichnung für die Fahrgäste den
höchsten Informationswert hat.
Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, jede Einzelentschei dung der BVG nachzuprüfen.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Straßenbahn: Wirtschaftliche Kriterien und Nutzungsdaueranalysen zur Flottenmodernisierung von Niederflur- und Tatra-Zuegen

Straßenbahn: Wirtschaftliche Kriterien und Nutzungsdaueranalysen zur Flottenmodernisierung von Niederflur- und Tatra-Zuegen

Ereignis

Das fahrzeugtechnische Modernisierungskonzept der BVG sieht bis zum Jahr 2000 die Beschaffung von 285 vollneubaugleichen Niederflur-Straßenbahnen vor, um den barrierefreien Umstieg für mobilitätsbehinderte Fahrgäste im Berliner Netz schrittweise zu optimieren. Finanziert wird das langfristige Vorhaben im Rahmen des geltenden Unternehmensvertrages über zweckgebundene Kapitalzuführungen sowie Eigenmittel der BVG, da für reine Fahrzeuganschaffungen grundsätzlich keine Bundesfördergelder nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vergeben werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/469, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 389
Ich frage den Senat:
1. Wie wird der Senat von Berlin auf die BVG einwirken, um
auf die Bestellung von neuen Niederflur-Straßenbahnen für
Berlin vorerst zu verzichten?
2. Ist der Senat von Berlin bereit und in der Lage, auf die BVG
insoweit einzuwirken, als die vorhandenen rekonstruktions-
und modernisierungsfähigen Straßenbahnen vom Typ Tatra
nach entsprechender Umrüstung weiterhin genutzt werden
und somit über 400 Mio. DM zugunsten der BVG-Fahrgäste
eingespart werden können?
3. Nimmt der Senat in diesem Zusammenhang zur Kenntnis,
daß für den Neukauf von Niederflur-Straßenbahnen keiner lei Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
zur Verfügung stehen und deshalb alle überflüssigen Investi tionen auf die BVG-Fahrgäste abgewälzt werden?
4. Wie beurteilt der Senat von Berlin die Zufälligkeit, daß das
für den Bereich Straßenbahnen zuständige Vorstandsmit glied bei der BVG aus dem großen deutschen Unternehmen
gekommen ist, bei dem es nun neue Niederflur-Straßenbah nen bestellen wird?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 389
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Das derzeitige Fahrzeugkonzept der BVG für den Bereich
Straßenbahn sieht bis zum Jahr 2000 die Beschaffung von 285
100%igen Niederflurfahrzeugen vor. Diese Fahrzeuge sollen die
Belange von mobilitätsbehinderten Bürgern schrittweise auf
einer großen Zahl von Linien durch wechselnden Einsatz mit
modernisierten Tatrafahrzeugen (ohne Niederflurmittelteil)
berücksichtigen. Für die neu beschafften Niederflurfahrzeuge ist
mit einer Nutzungsdauer bis zu 32 Jahren zu rechnen. Die Nut zungsdauer modernisierter Tatra-Züge – auch wenn sie mit einem
Niederflurmittelteil ausgerüstet wären – beträgt bis zu 16 Jahren.
Der Senat sieht keine Veranlassung, auf die BVG hinsichtlich
ihrer Straßenbahn-Fahrzeugkonzeption einzuwirken, zumal sich
der vermeintliche finanzielle Vorteil bei der Ausrüstung von
Tatra-Zügen mit Niederflurmittelteil gegenüber der Beschaffung
von total niederflurigen Neubaufahrzeugen im Hinblick auf die
jeweiligen Nutzungszeiten stark relativiert.
Es ist Aufgabe des Vorstandes der BVG, über die betriebsnot wendigen Investitionen zu entscheiden.
Zu 3.:
Für die Beschaffung von Fahrzeugen stellt der Senat grundsätz liche keine Fördermittel zur Verfügung, so daß die BVG aus eige nen Mitteln bzw. mit den im Unternehmensvertrag festgelegten
Kapitalzuführungen für die Beschaffung von Schienenfahrzeugen
sowohl den Kauf neuer Niederflurzüge als auch die Modernisie rung der Tatra-Fahrzeuge finanzieren muß. Dieses sind keines falls „überflüssige Investitionen“.
Zu 4.:
Vom Vorstand der BVG wird darauf hingewiesen, daß die ver tragliche Festlegung über die Niederflur-Straßenbahnen zu
einem Zeitpunkt erfolgte, als das in der Frage gemeinte Vor standsmitglied noch nicht zum Vorstand der BVG gehörte.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“