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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Laut Aushang am #U-Bhf. #Potsdamer Platz soll die #Bahnsteigsanierung in Richtung Ruhleben ab 07.10.2019
„voraussichtlich bis Herbst 2020“ dauern.
Frage 1:
Weshalb wird für die #Sanierung des halben Bahnsteiges ein ganzes Jahr veranschlagt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Aufbau eines komplett neuen Bahnsteiges erfolgt in zwei Bauabschnitten. Jeder
Bauabschnitt benötigt eine Bauzeit von einem Jahr. Der #U-Bahnhof wurde 1902 in Betrieb
genommen und steht unter #Denkmalschutz. Deshalb ist die #Beräumung, #Baufreimachung
und der Abbruch wesentlich zeitaufwendiger. Teile der #denkmalgeschützten Aufbauten
(z. B. #Diensträume, #Verkaufskioske u.a.) müssen rückgebaut und eingelagert werden. Im
Zuge der Sanierung sind aufwendige Abbruch- und Schutzschalungen zur Gewährleistung
der verbleibenden Einbauten wie z. B. des Aufzuges herzustellen.“
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Frage 2:
Wie soll an diesem wichtigen Verkehrsknotenpunkt der ÖPNV unter diesen Umständen aufrechterhalten
werden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes während der Erneuerung der jeweiligen
Bahnsteigseite ist weiterhin gewährleistet. Die Züge fahren im Zuge der Bauarbeiten
einseitig am Bahnhof durch, da auf der zu erneuernden Bahnsteigseite kein Ein- und
Aussteigen von Fahrgästen möglich ist. Die Fahrgäste steigen deshalb eine Station weiter
aus und fahren mit dem gegenüberliegenden Zug eine Station zurück bis zum Potsdamer
Platz.“
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat unter dem Aspekt eines propagierten „zukunftsfähigen ÖPNV“ für Berlin die Länge
der Bauzeit?
Antwort zu 3:
Das Vorhaben zur Bahnsteigsanierung des U-Bahnhofs Potsdamer Platz entspricht den
Zielsetzungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023, da mit der grundhaften Sanierung
eine hohe Verfügbarkeit und dauerhafte Leistungsfähigkeit der Infrastruktur gewährleistet
wird. Zudem werden mit der Sanierungsmaßnahme des U-Bahnhofs die Ansprüche der
Fahrgäste an ein repräsentatives und zeitgemäßes Verkehrsbauwerk berücksichtigt.
Gemäß den Ausführungen der BVG (siehe Antworten zu 1 und 2) sind aufgrund des
Denkmalschutzstatus erhöhte Schwierigkeiten und Zeitaufwendungen zu berücksichtigen.
Auch der Senat bevorzugt eine einseitige, länger andauernde Bahnsteigsperrung
gegenüber einer Vollsperrung des U-Bahnhofs, die dann eine schnellere Sanierung
ermöglicht hätte. So bleibt die Erreichbarkeit des U-Bahnhofs Potsdamer Platz, die für
Berlinerinnen und Berliner wie auch Touristinnen und Touristen gleichermaßen von großer
Bedeutung ist, auch während der Baumaßnahme gegeben, wenngleich dafür in eine
Fahrtrichtung ein Umweg (in der Regel Dauer von max. 10 min) erforderlich ist.
Berlin, den 15.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz