Verkehrsvertrag mit der Bahn – Folgen des vertragslosen Zustandes
Ereignis
Die Abgeordnete Claudia Hämmerling fragte nach den Gründen für die verzögerte Unterzeichnung des bereits paraphierten S-Bahn-Verkehrsvertrages. Der Senat erklärte, dass zunächst die rechtlichen Folgen eines geänderten Trassenpreissystems der DB Netz AG geprüft werden mussten. Trotz fehlender Vertragsunterzeichnung würden S-Bahn Berlin GmbH und Land Berlin bereits entsprechend den vereinbarten Vertragsinhalten handeln. 【2-91a61c】
Details
Quelle: Drucksache 15/11696, Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen). 【2-91a61c】
Verkehrsvertrag mit der Bahn – Folgen des vertragslosen Zustandes 【2-91a61c】
Ich frage den Senat:
- Aus welchen Gründen hat der Senat den paraphierten Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH nicht wie beabsichtigt im Juni 2004 unterzeichnet?
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Wann und unter welchen Voraussetzungen ist beabsichtigt, den Vertrag zu unterzeichnen?
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Welche Auswirkungen hat die fortdauernde Nichtunterzeichnung auf die Verkehrsleistungen der S-Bahn Berlin GmbH?
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In welcher Weise und wann will der Senat die strittigen Trassenpreise für das Berliner S-Bahnnetz überprüfen lassen?
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Welche Auswirkungen hat die Nichtunterzeichnung auf den Vertrag mit der DB Regio AG und wann soll dieser Vertrag unterzeichnet werden? 【2-91a61c】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt. 【2-91a61c】
Zu 1.:
Die Vertragsunterzeichnung konnte zunächst nicht erfolgen, weil die rechtliche Prüfung der Auswirkungen eines von der DB Netz AG geänderten Trassenpreissystems abgeschlossen werden musste. 【2-91a61c】
Zu 2.:
Nachdem eine Protokollnotiz zum Schutz der Rechte der Länder gegenüber späteren Trassenpreisänderungen vorlag, beauftragte der Senat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit dem Vertragsabschluss. 【2-91a61c】
Zu 3.:
Sowohl die S-Bahn Berlin GmbH als auch das Land Berlin handeln bereits entsprechend den im paraphierten Vertrag vereinbarten Rechten und Pflichten. Dazu gehören die Leistungserbringung, die Finanzierung und das Vertragscontrolling. 【2-91a61c】
Zu 4.:
Der Senat beabsichtigt, die Trassenpreiserhöhung formell zu beanstanden und Zahlungen gegebenenfalls nur unter Vorbehalt zu leisten. Anschließend soll geprüft werden, ob rechtliche Schritte zur Rückforderung möglich sind. 【2-91a61c】
Zu 5.:
Auch die DB Regio AG handelt bereits nach den vorgesehenen Vertragsregelungen. Die Vertragsunterzeichnung soll zeitgleich mit dem S-Bahn-Vertrag erfolgen. 【2-91a61c】
Berlin, den 20. August 2004
In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-91a61c】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.