S-Bahn: Vertragsunterzeichnung verzoegert sich wegen neuer Trassenpreise der DB Netz

Verkehrsvertrag mit der Bahn – Folgen des vertragslosen Zustandes

Ereignis

Die Abgeordnete Claudia Hämmerling fragte nach den Gründen für die verzögerte Unterzeichnung des bereits paraphierten S-Bahn-Verkehrsvertrages. Der Senat erklärte, dass zunächst die rechtlichen Folgen eines geänderten Trassenpreissystems der DB Netz AG geprüft werden mussten. Trotz fehlender Vertragsunterzeichnung würden S-Bahn Berlin GmbH und Land Berlin bereits entsprechend den vereinbarten Vertragsinhalten handeln. 【2-91a61c】

Details

Quelle: Drucksache 15/11696, Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen). 【2-91a61c】

Verkehrsvertrag mit der Bahn – Folgen des vertragslosen Zustandes 【2-91a61c】

Ich frage den Senat:

  1. Aus welchen Gründen hat der Senat den paraphierten Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH nicht wie beabsichtigt im Juni 2004 unterzeichnet?

  2. Wann und unter welchen Voraussetzungen ist beabsichtigt, den Vertrag zu unterzeichnen?

  3. Welche Auswirkungen hat die fortdauernde Nichtunterzeichnung auf die Verkehrsleistungen der S-Bahn Berlin GmbH?

  4. In welcher Weise und wann will der Senat die strittigen Trassenpreise für das Berliner S-Bahnnetz überprüfen lassen?

  5. Welche Auswirkungen hat die Nichtunterzeichnung auf den Vertrag mit der DB Regio AG und wann soll dieser Vertrag unterzeichnet werden? 【2-91a61c】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt. 【2-91a61c】

Zu 1.:

Die Vertragsunterzeichnung konnte zunächst nicht erfolgen, weil die rechtliche Prüfung der Auswirkungen eines von der DB Netz AG geänderten Trassenpreissystems abgeschlossen werden musste. 【2-91a61c】

Zu 2.:

Nachdem eine Protokollnotiz zum Schutz der Rechte der Länder gegenüber späteren Trassenpreisänderungen vorlag, beauftragte der Senat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit dem Vertragsabschluss. 【2-91a61c】

Zu 3.:

Sowohl die S-Bahn Berlin GmbH als auch das Land Berlin handeln bereits entsprechend den im paraphierten Vertrag vereinbarten Rechten und Pflichten. Dazu gehören die Leistungserbringung, die Finanzierung und das Vertragscontrolling. 【2-91a61c】

Zu 4.:

Der Senat beabsichtigt, die Trassenpreiserhöhung formell zu beanstanden und Zahlungen gegebenenfalls nur unter Vorbehalt zu leisten. Anschließend soll geprüft werden, ob rechtliche Schritte zur Rückforderung möglich sind. 【2-91a61c】

Zu 5.:

Auch die DB Regio AG handelt bereits nach den vorgesehenen Vertragsregelungen. Die Vertragsunterzeichnung soll zeitgleich mit dem S-Bahn-Vertrag erfolgen. 【2-91a61c】

Berlin, den 20. August 2004

In Vertretung

Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-91a61c】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Bahnverkehr: Neue Regionalfaktoren der DB haben kaum Auswirkungen auf Berlin

Höhere DB-Trassenpreise zu Lasten Berlins?

Ereignis

Die Abgeordnete Jutta Matuschek fragte nach den Auswirkungen neuer Regionalfaktoren bei den Trassenpreisen der Deutschen Bahn. Der Senat erklärte, dass für Berlin keine nennenswerten Folgen entstehen. Die Kosten seien bereits in den Regionalisierungsmitteln berücksichtigt. In Berlin sei lediglich ein 400 Meter langer Abschnitt der Wriezener Bahn von einem Regionalfaktor betroffen. 【1-08fb05】

Details

Quelle: Drucksache 15/10919, Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS). 【1-08fb05】

Höhere DB-Trassenpreise zu Lasten Berlins? 【1-08fb05】

Ich frage den Senat:

  1. Welche Auswirkungen werden die von der DB AG neu eingeführten „Regionalfaktoren“ für die Nutzung der Schienentrassen auf die durch das Land Berlin und Brandenburg bestellten Verkehrsleistungen im Regional- und ggf. im S-Bahn-Verkehr haben?

  2. Mit welcher Begründung wurden diese Regionalfaktoren eingeführt?

  3. Mit welcher Prüfung durch wen wurde die Angemessenheit der Trassenpreise nachgewiesen?

  4. Wie ist gesichert, dass die von Berlin und Brandenburg gezahlten Beträge entsprechend der gültigen Verkehrsverträge auch durch die DB AG für den Unterhalt der entsprechenden Schieneninfrastruktur verwendet und nicht einer DB-internen Quersubventionierung zugeführt werden? 【1-08fb05】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Keine. In den den Ländern vom Bund im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes zugewiesenen Mitteln zur Bestellung der Verkehrsleistung im Schienenpersonennahverkehr sind die jeweiligen Trassenpreise einschließlich der Regionalfaktoren berücksichtigt. In Berlin ist lediglich ein rund 400 Meter langer Abschnitt der Wriezener Bahn betroffen. 【1-08fb05】

Zu 2.:

Nach Angaben der DB Netz AG werden Regionalfaktoren nur auf Strecken erhoben, die mittelfristig keine tragfähigen Kosten-Erlös-Strukturen aufweisen. Ziel sei eine Verbesserung der Kostendeckung und damit die Sicherung des Weiterbetriebs entsprechender Regionalstrecken. 【1-08fb05】

Zu 3.:

Eine generelle Prüfung oder Genehmigung der Trassenpreise ist in der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung nicht vorgesehen. Das Eisenbahn-Bundesamt prüft Trassenpreise nur anlassbezogen oder auf Antrag eines betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmens. 【1-08fb05】

Zu 4.:

Die Trassenentgelte werden von der DB Netz AG für Ausbau und Unterhaltung des Streckennetzes verwendet. Zwar besteht kein Rechtsanspruch der Länder auf Investitionen in den jeweils eigenen Landesstrecken, jedoch schreibt § 9 Allgemeines Eisenbahngesetz eine getrennte Rechnungsführung der Unternehmensbereiche vor. Eine Quersubventionierung zwischen Infrastruktur und Verkehrsleistungen ist unzulässig. Der Senat geht daher von einer rechtskonformen Verwendung der Mittel aus. 【1-08fb05】

Berlin, den 19. September 2003

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.