Bahnverkehr: Neue Regionalfaktoren der DB haben kaum Auswirkungen auf Berlin

Höhere DB-Trassenpreise zu Lasten Berlins?

Ereignis

Die Abgeordnete Jutta Matuschek fragte nach den Auswirkungen neuer Regionalfaktoren bei den Trassenpreisen der Deutschen Bahn. Der Senat erklärte, dass für Berlin keine nennenswerten Folgen entstehen. Die Kosten seien bereits in den Regionalisierungsmitteln berücksichtigt. In Berlin sei lediglich ein 400 Meter langer Abschnitt der Wriezener Bahn von einem Regionalfaktor betroffen. 【1-08fb05】

Details

Quelle: Drucksache 15/10919, Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS). 【1-08fb05】

Höhere DB-Trassenpreise zu Lasten Berlins? 【1-08fb05】

Ich frage den Senat:

  1. Welche Auswirkungen werden die von der DB AG neu eingeführten „Regionalfaktoren“ für die Nutzung der Schienentrassen auf die durch das Land Berlin und Brandenburg bestellten Verkehrsleistungen im Regional- und ggf. im S-Bahn-Verkehr haben?

  2. Mit welcher Begründung wurden diese Regionalfaktoren eingeführt?

  3. Mit welcher Prüfung durch wen wurde die Angemessenheit der Trassenpreise nachgewiesen?

  4. Wie ist gesichert, dass die von Berlin und Brandenburg gezahlten Beträge entsprechend der gültigen Verkehrsverträge auch durch die DB AG für den Unterhalt der entsprechenden Schieneninfrastruktur verwendet und nicht einer DB-internen Quersubventionierung zugeführt werden? 【1-08fb05】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Keine. In den den Ländern vom Bund im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes zugewiesenen Mitteln zur Bestellung der Verkehrsleistung im Schienenpersonennahverkehr sind die jeweiligen Trassenpreise einschließlich der Regionalfaktoren berücksichtigt. In Berlin ist lediglich ein rund 400 Meter langer Abschnitt der Wriezener Bahn betroffen. 【1-08fb05】

Zu 2.:

Nach Angaben der DB Netz AG werden Regionalfaktoren nur auf Strecken erhoben, die mittelfristig keine tragfähigen Kosten-Erlös-Strukturen aufweisen. Ziel sei eine Verbesserung der Kostendeckung und damit die Sicherung des Weiterbetriebs entsprechender Regionalstrecken. 【1-08fb05】

Zu 3.:

Eine generelle Prüfung oder Genehmigung der Trassenpreise ist in der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung nicht vorgesehen. Das Eisenbahn-Bundesamt prüft Trassenpreise nur anlassbezogen oder auf Antrag eines betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmens. 【1-08fb05】

Zu 4.:

Die Trassenentgelte werden von der DB Netz AG für Ausbau und Unterhaltung des Streckennetzes verwendet. Zwar besteht kein Rechtsanspruch der Länder auf Investitionen in den jeweils eigenen Landesstrecken, jedoch schreibt § 9 Allgemeines Eisenbahngesetz eine getrennte Rechnungsführung der Unternehmensbereiche vor. Eine Quersubventionierung zwischen Infrastruktur und Verkehrsleistungen ist unzulässig. Der Senat geht daher von einer rechtskonformen Verwendung der Mittel aus. 【1-08fb05】

Berlin, den 19. September 2003

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.