Strassenbahnfahrzeug auf Abwegen? Missverstaendnis um BVG-Citytour

Strassenbahnfahrzeug auf Abwegen? Missverstaendnis um BVG-Citytour

Ereignis

Anfang 2005 stellte der Senat eine zuvor veröffentlichte Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Nutzung moderner Straßenbahnfahrzeuge für touristische Sonderfahrten klar. Die BVG erklärte, dass kein behindertengerechtes Fahrzeug dauerhaft für Citytouren umgebaut oder dem Linienverkehr entzogen worden sei. Stattdessen seien lediglich mobile Einrichtungen für gelegentliche Veranstaltungsfahrten genutzt worden. 【1-ce5b6a】

Details

Quelle: Drucksache 15/12067. 【1-ce5b6a】

Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) vom 07. Dezember 2004

Straßenbahnfahrzeug auf Abwegen 【1-ce5b6a】

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【1-ce5b6a】

1. Wann und zu welchen Kosten wurde eine moderne behindertengerechte Zwei-Richtungs-Straßenbahn der BVG für die touristische Citytour umgebaut?

Zu 1.:

Wie der Vorstand der Berliner Verkehrsbetriebe mitteilt, wurde kein modernes, behindertengerechtes Zweirichtungsfahrzeug umgebaut. 【1-ce5b6a】

2. An wie vielen Tagen ist dieses Fahrzeug bisher die Citytour gefahren?

Zu 2.:

Es war daher kein diesbezügliches Fahrzeug im Einsatz. 【1-ce5b6a】

3. Wie beurteilt der Senat angesichts der Knappheit moderner behindertengerechter Straßenbahnfahrzeuge die Tatsache, dass die BVG ein solches Fahrzeug dem Alltagsgebrauch entzieht?

Zu 3.:

Entfällt. 【1-ce5b6a】

Berlin, den 28. Dezember 2004

In Vertretung

Volkmar Strauch

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen 【1-ce5b6a】

Ergänzung vom 04. Februar 2005

Im Namen des Senats von Berlin ergänze ich meine Antwort auf Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【1-ce5b6a】

„Bedauerlicherweise hat die Antwort vom 28.12.2004 auf die Kleine Anfrage zu Missverständnissen geführt. Deshalb habe ich den Vorstand der BVG nochmals um Stellungnahme gebeten. Der Vorstand teilt Folgendes mit:

Aus Sicht der BVG sind Abgeordnete nicht bewusst falsch informiert worden. Sollte es zu Missverständnissen gekommen sein, so bedauern wir diese.

Die BVG hat die Frage hinsichtlich des Umbaus eines Zweirichtungsfahrzeuges im Zusammenhang mit einem in der Fragestellung suggerierten Entzug eines behindertengerechten Fahrzeuges gesehen.

Tatsache ist, dass die BVG im Besitz von einhängbaren Tischchen sowie einer mobilen Soundanlage (CD-Player, Verstärker) für Straßenbahnen ist, die bei Bedarf kurzfristig und ohne großen Aufwand verfügt werden kann.

Diese mobilen Einrichtungen wurden in der Vergangenheit (letztmalig im August 2004) in Einzelfällen am Wochenende für Veranstaltungsfahrten mit einer entsprechenden Straßenbahn eingesetzt. Zu keiner Zeit wurde dieses Fahrzeug jedoch hierdurch dem Regelverkehr entzogen.

Derzeit ist das entsprechende Fahrzeug im regulären Betriebseinsatz und wird (wie alle anderen Fahrzeuge auch) fallweise (ca. 20 %) als Fahrschulfahrzeug verwendet, wenn es betrieblich möglich und notwendig ist.“

Ich bedaure, dass die ursprüngliche Antwort Anlass zu Missverständnissen geben konnte. 【1-ce5b6a】

Berlin, den 04. Februar 2005

In Vertretung

Volkmar Strauch

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen 【1-ce5b6a】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.