Straßenverkehr: Bauarbeiten auf der Rudolf-Wissell-Brücke 2 aus Senat

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Wie viel Nacht- und #Wochenendarbeitszeiten wurden im Bauvertrag mit dem Baukonsortium vereinbart?
Welcher Art waren die vereinbarten Nacht- und Wochenendarbeiten?
Antwort zu 1:
Die im Bauvertrag festgelegten Vertragsfristen sahen einen Baubeginn am 12.07.2017
und eine Vollendung der Ausführung spätestens am 01.09.2017 vor. Zusätzlich war als
Einzelfrist für Verkehrsbeschränkungen auf der Bundesautobahn der Zeitraum 12.07.2017
bis spätestens 25.08.2017 vereinbart. Eine grundsätzliche Vorgabe für Nacht- und
Wochenendarbeiten war vertraglich nicht enthalten. Die Disposition des Bauablaufes liegt
grundsätzlich in der Verantwortung des Bauauftragnehmers.
Frage 2:
Für Bauarbeiten im #HANV-Verfahren muss rund um die Uhr gearbeitet werden. Wann wurden diese Arbeiten
an der #Rudolf-Wissell-Brücke durchgeführt?
Antwort zu 2:
Die Bauarbeiten im HANV-Verfahren wurden vom 02.08. auf den 03.08.2017 im 3-Schicht-
Betrieb durchgeführt.
Frage 3:
Gab es weitere Baumaßnahmen, außer die Baustelleneinrichtung und deren Rückbau, an denen ebenfalls
nachts und an Wochenenden gearbeitet wurde? Wenn ja, welche, in welchem Umfang und wann?
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Antwort zu 3:
 Grob- und Feinfräsarbeiten 1. Bauphase, 2-Schicht-Betrieb 7:00 – 23:00 Uhr,
17.07. – 22.07.2017
 Betonsanierung 1. Bauphase, 2-Schicht-Betrieb 7:00 – 23:00 Uhr, 24./25.07.,
27.07. – 28.07., 31.07. und 01.08.2017
 Einbau HANV-Verfahren, siehe Frage 2
 Einbau Gussasphalt-Deckschicht 1. Bauphase, 2-Schicht-Betrieb, 05.08.2017
 Grob- und Feinfräsarbeiten, 2. Bauphase, 2-Schicht-Betrieb, 08.08. – 12.08.2017
 Einbau Gussasphalt-Deckschicht 2. Bauphase, 2-Schicht-Betrieb, 16.08.2017
Frage 4:
Wurde die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Nacht- und Wochenendarbeiten von Seiten der
zuständigen Senatsbehörde überprüft? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und in welchem Umfang?
Antwort zu 4:
Nein, da vertraglich keine Nacht- und Wochenendarbeit vereinbart war.
Frage 5:
Laut Presseberichten wurde dem Baukonsortium ein #Bonus gezahlt, damit die Baumaßnahmen früher als
der Planung entsprechend beendet werden. Trifft diese Information zu? Wenn ja, wurde dieser Bonus
bereits im Vorfeld vertraglich vereinbart? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu 5:
Die bauausführende Arbeitsgemeinschaft wird aufgrund der vorfristigen Beendigung der
verkehrsbeschränkenden Maßnahmen eine Bonuszahlung erhalten. Die Vereinbarung
einer #Beschleunigungsvergütung im Sinne einer Bonus/Malus-Regelung erfolgte bereits
mit Vertragsabschluss auf der Grundlage des hierbei anzuwendenden Vergabehandbuch
des Bundes. Demnach beträgt der Bonus 38.350 Euro netto je Kalendertag der
Unterschreitung der vorgegebenen Frist für die Verkehrsbeschränkung (25.08.2017) und
ist dabei nach oben auf 5 % der Abrechnungssumme begrenzt. Da die Einreichung der
Schlussabrechnung des Bauauftragnehmers voraussichtlich erst Ende 10/2017 erfolgt,
wird die Gesamthöhe des auszuzahlenden Bonus aktuell mit rd. 120.000 Euro netto
eingeschätzt.
Frage 6:
Wenn ein Bonus gezahlt wurde, was sind die Gründe dafür, dass eine vorfristige Umsetzung der
Baumaßnahmen ohne Bonuszahlung nicht möglich gewesen wäre?
Antwort zu 6:
In allen Vorabstimmungen mit den zuständigen Behörden, insbesondere mit der
Verkehrslenkung Berlin, hatte die Fertigstellung der Baumaßnahmen auf dem drittmeist
befahrenen Autobahnabschnitt Deutschlands spätestens bis zum Ende der Sommerferien
2017 oberste Priorität.
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Eine etwaige Verlängerung des Bauzeitfensters über das Ferienende hinaus war aufgrund
der herausragenden verkehrlichen Bedeutung der Rudolf-Wissell-Brücke nicht
genehmigungsfähig. In der Bauausschreibung wurde daher den Bietern bereits eine
knappe Bauzeit mit einer Beendigung der verkehrlichen Einschränkungen zum 25.08.2017
vorgegeben. Dies erfolgte zur Abpufferung möglicher negativer bauzeitlicher
Auswirkungen infolge des Eintretens bauherrnseitiger Risiken (u. a. Bausubstanz,
außergewöhnliche Witterung) auf den Fertigstellungstermin. Die Vereinbarung einer
Beschleunigungsvergütung diente der Sicherstellung der Frist für die
verkehrsbeschränkenden Arbeiten und war entscheidend für die vorfristige Umsetzung der
Baumaßnahmen.
Frage 7:
Das HANV-Verfahren ist ein extrem kurzes, aber kostenintensiveres Brückenbauverfahren, laut Aussage
des Deges-Projektleiters Wolfgang Pilz zwischen 20 und 25 Prozent teurer als das herkömmliche
Bauverfahren.
Wäre es möglich gewesen, anstatt der Bonuszahlung auch die mittlere oder im besten Fall die beiden
anderen Fahrbahnen ebenfalls im HANV-Verfahren zu sanieren, was zu einer erheblichen Zeitersparnis
geführt hätte? Wenn nein, wurde diese Variante geprüft und was war das Ergebnis der Prüfung im Aufwand-
Nutzung-Vergleich?
Antwort zu 7:
Im Vorfeld der Planung der Fahrbahnsanierung wurden in 2016 stichprobenartige
Untersuchungen am bestehenden Fahrbahnaufbau der Rudolf-Wissell-Brücke
durchgeführt. Dabei wurden erhebliche Schädigungen des Fahrbahnaufbaus inklusive
Abdichtung in beiden Fahrtrichtungen jeweils in der rechten und innerhalb der 1. Hälfte der
mittleren Fahrspur festgestellt. In den übrigen Fahrbahnbereichen zeigten die
Untersuchungsergebnisse einen deutlich geringeren Schädigungsgrad. Daher wurden in
der Planung für jede Fahrtrichtung eine Kompletterneuerung des Fahrbahnaufbaus
inklusive Abdichtung in der 1. Fahrbahnhälfte im HANV-Verfahren und eine
kostengünstige herkömmliche Deckensanierung in der 2. Fahrbahnhälfte als
wirtschaftlichste Gesamtlösung umgesetzt. Eine Fahrbahnsanierung im HANV-Verfahren
über die komplette Fahrbahnbreite, d. h. in allen drei Fahrspuren, wäre
sachlich/wirtschaftlich nicht gerechtfertigt und zeitlich innerhalb des Zeitraums der
Sommerferien nicht zielsicher zu realisieren gewesen.
Frage 8:
Ist sichergestellt, dass aufgrund der vorfristigen Beendigung der Baumaßnahme die Qualität dabei nicht
vernachlässigt wurde? Wie erfolgte die Überprüfung der Qualität?
Antwort zu 8:
Sämtliche Arbeiten der bauausführenden Arbeitsgemeinschaft wurden über die gesamte
Bauzeit durch die von der DEGES beauftragte Bauoberleitung/Bauüberwachung (BOL/BÜ)
überwacht. Zusätzlich erfolgte die Kontrolle der Einhaltung der vertraglich vereinbarten
Qualitäten durch ebenfalls im Auftrag der DEGES tätige Sachverständige bzw. Prüflabore.
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Frage 9:
Welche Garantien und Haftungsregelungen wurden mit dem Baukonsortium getroffen, insbesondere
hinsichtlich der Langlebigkeit des Brückenbelags? Sind Schadenersatzmaßnahmen vereinbart, sollten in den
nächsten fünf Jahren Bodenbelagsschäden (Schlaglöcher) auftreten?
Antwort zu 9:
Im Bauvertrag wurde die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf einen Zeitraum von 5
Jahren nach Abnahme vereinbart.
Frage 10:
Mit welchem Verkehrsaufkommen wurden die Tragfähigkeit und die Langlebigkeit berechnet? Wurden die
Berechnungen unter Berücksichtigung eines sinkenden Verkehrsaufkommens aufgrund der vom Senat
geplanten Schließung des Flughafens Tegel durchgeführt?
Antwort zu 10:
Bei den Planungen der Fahrbahnsanierung sowohl in nördlicher wie auch in südlicher
Fahrtrichtung wurde das gegenwärtige Verkehrsaufkommen (DTVw 176.000 Kfz/24 h lt.
Verkehrsstärkekarte 2014) zugrunde gelegt.
Frage 11:
Laut Presse sind die gerade durchgeführte Sanierung und die für nächsten Sommer geplante Sanierung der
Brücke in Nord-Süd-Richtung nur Überbrückungsmaßnahmen bis zur eigentlichen Sanierung ab 2022.
Wenn 2022 mit der eigentlichen Brückensanierung begonnen werden soll, welche Pläne hat der Senat, falls
der Flughafen Tegel nicht sechs Monate nach Eröffnung des BER geschlossen wird, um einen
Verkehrskollaps zu verhindern?
Antwort zu 11:
Im Zusammenhang mit dem laufenden Wettbewerb zum Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-
Brücke wurde für die bauzeitliche Verkehrsführung während der Bauausführung das
gegenwärtige Verkehrsaufkommen (DTVw 176.000 Kfz/24 h lt. Verkehrsstärkenkarte
2014), d. h. ohne verkehrlichen Einfluss der Schließung des Flughafen Tegel, als
Randbedingung vorgegeben.
Berlin, den 28.09.2017
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bauarbeiten: Vorzeitige Fertigstellung Rudolf-Wissell-Brücke, aus Senat

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Frage 1:
Was ist der genaue #Grund dafür, dass die #Sanierung der Fahrbahndecke auf der #Rudolf-Wissell-Brücke
#vorzeitig fertig gestellt werden konnte?
Antwort zu Frage 1:
Für die vorzeitige Fertigstellung der Fahrbahnsanierung in Fahrtrichtung Nord sind
folgende Gründe anzuführen:
– Die freigelegte Betonoberfläche des Brückenüberbaus war deutlich weniger geschädigt,
als erwartet.
– Das angewendete HANV-Verfahren hat seinen zeitlichen Vorteil gegenüber den
herkömmlichen Bauweisen insbesondere auch mit Blick auf die oft ungünstigen
Witterungsbedingungen in der Bauphase bestätigt.
Frage 2:
Hat es in diesem Zusammenhang von Seiten des Senats #Prämienzahlungen oder andere #Anreize jeglicher
Art für die/das ausführende(n) Unternehmen gegeben?
Antwort zu 2:
Im Bauvertrag mit der ausführenden Arbeitsgemeinschaft ist eine
#Beschleunigungsvergütung im Sinne einer #Bonus/Malus-Regelung enthalten.
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Frage 3:
Wird nach jetzigem Kenntnisstand die Sanierung der Fahrbahn in Südrichtung voraussichtlich in ähnlich
kurzer Zeit zu bewerkstelligen sein?
Antwort zu 3:
Die Dauer der Arbeiten zur Fahrbahnsanierung in Fahrtrichtung Süd wird maßgeblich
durch den Schädigungsgrad der Betonoberfläche und den in diesem Zusammenhang
erforderlichen Betonsanierungsarbeiten bestimmt. Das tatsächliche Schadensausmaß
lässt sich erst nach vollständiger Entfernung des alten Fahrbahnbelages und der
Brückenabdichtung feststellen. Für die Terminplanung der Sanierung der Fahrbahn in
Südrichtung ist daher aktuell der Zeitraum der Sommerferien 2018 zuzüglich einer Woche
Vorlauf für die Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung vorgesehen.
Frage 4:
Welche Erkenntnisse in Bezug auf eine Optimierung des umzuleitenden Verkehrs konnten während der
Bauzeit gewonnen werden?
Antwort zu 4:
Das Konzept der rechtzeitigen und wiederkehrenden Information der Verkehrsteilnehmer
über die Medien und die weiträumige Hinweisbeschilderung hat einen positiven Effekt im
Sinne einer Verminderung der Verkehrszahlen im Baustellenbereich der Rudolf-Wissell-
Brücke erzielt und wird daher auch für die Sanierung der Fahrbahn in Fahrtrichtung Süd
umgesetzt.
Frage 5:
Ergeben sich aus diesen Erkenntnisse Ansätze, die während der Bauphase in 2018 zur besseren
Bewältigung des Verkehrs über Ausweichstrecken umgesetzt werden könnten?
Antwort zu 5:
Die im Vorfeld der Sanierungsmaßnahme durchgeführten verkehrlichen Untersuchungen
sowohl im Bereich des betroffenen Autobahnabschnitts wie auch der Ausweichstrecken im
nachgeordneten Straßennetz sind durch die laufende Erhebung der tatsächlichen
Verkehrszahlen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Ausweichstrecken und der
Knotenpunkte weitestgehend bestätigt worden, so dass die Verkehrskonzeption auch für
die Baumaßnahmen in 2018 beibehalten wird.
Frage 6:
Wie viele Unfälle hat es im Bereich der Ausweichstrecken gegeben, die in einen direkten Zusammenhang
mit der Umfahrung der Baustelle gebracht werden können?
Antwort zu Frage 6:
Für den Zeitraum der Fahrbahnsanierung auf der Rudolf-Wissell-Brücke liegen für den
Bereich der Ausweichstrecken (insbesondere Fürstenbrunner Weg und Tegeler Weg)
aktuell keine Erkenntnisse über Unfälle im Zusammenhang mit der Umfahrung vor.
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Frage 7:
Worauf ist letztendlich der vorgefundene Zustand / die Schäden der Brücke zurückzuführen?
Antwort zu Frage 7:
Die Rudolf-Wissell-Brücke wurde zwischen 1958 und 1961 errichtet. Seit der Errichtung
haben sich die Verkehrszahlen auf dem betroffenen Autobahnabschnitt von rd. 20.000 auf
aktuell 180.000 Fahrzeuge/Tag erhöht. Dabei ist der Anteil des Schwerlastverkehrs auf
der Brücke signifikant angestiegen. Die vorgefundenen Schädigungen am
Fahrbahnaufbau und der Abdichtung im Bereich der rechten und der Hälfte der mittleren
Fahrspur sind auf die hohen Radlasten der Lkw zurückzuführen.
Frage 8:
Gibt es Schadensbilder, die eindeutige Rückschlüsse auf die Verursachung zulassen? Wenn JA, was sind
die Ursachen?
Antwort zu Frage 8:
Siehe Antwort zu Frage 7
Frage 9:
Ergeben sich aus dem vorgefundenen Schadensbild der nun sanierten Fahrbahnhälfte der Brücke
Rückschlüsse auf evtl. zukünftig erforderliche Maßnahmen, um bis zum Neubau der ganzen Brücke keine
weiteren Sanierungsarbeiten mehr durchführen zu müssen?
Antwort zu Frage 9:
Mit der abgeschlossenen Fahrbahnsanierung in Fahrtrichtung Nord ist bis zum Bau einer
neuen Brücke ein reibungsloser Verkehrsablauf ohne die bisher aufgrund kurzfristiger
Straßenschäden erfolgten Einengungen und Spursperrungen gewährleistet.
Frage 10:
Gibt es bereits Langzeiterfahrungen mit dem angewandten HANV Verfahren? Welche Erkenntnisse konnten
daraus gewonnen werden?
Antwort zu Frage 10:
Aus den bisher ausgeführten Sanierungsmaßnahmen mit HANV-Dichtungsschicht liegen
nur positive Erfahrungen vor. Es konnten auch nach mehrjähriger Nutzungsdauer keine
Veränderungen oder Einschränkungen der Gebrauchseigenschaften festgestellt werden.
Frage 11:
Welche Kosten sind aus der Sanierung der jetzt fertig gestellten Fahrbahn entstanden und entsprechen
diese den ursprünglich veranschlagten Kosten? Hat es weitere Nachtrags-forderungen gegeben, oder sind
diese noch zu erwarten?
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Antwort zu Frage 11:
Es gibt aktuell keinerlei Hinweise, dass der geschätzte Kostenrahmen für die
Fahrbahnsanierung der Rudolf-Wissell-Brücke in Höhe von 7 Mio. Euro überschritten wird.
Berlin, den 04.09.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz