Bahnhöfe: Feinstaub in nichtoberirdischen S- und U-Bahnhöfen, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
In der DS 18/15076 wurde die Frage: „Gab es in Berlin jemals Messungen auf #Stickoxide und/oder
#Feinstaub in -Bahn
Bahnhöfen? Wenn ja, in welchen Bahnhöfen und mit welchen Ergebnissen?“ vom Senat eindeutig mit
„Nein“ beantwortet.
In der DS 16/10483 aus 2007 wurden hingegen anders lautende Aussagen getroffen: „Es erfolgte eine
Messung der #Berufsgenossenschaft Bahnen im November 2004 auf dem Bahnhof Zoologischer Garten.“
und „Messungen hinsichtlich der Einhaltung des Grenzwertes für die Alveolengängige Fraktion nach TRGS
900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ auf dem Bahnsteig U-Bahnhof Zoologischer Garten durch die
Berufsgenossenschaft Bahnen haben einen Wert von 80 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ergeben.“
Frage 1:
Aus welchem Grund wurde in der Beantwortung der DS 18/15076 dieser Umstand bzw. dieses
Messergebnis verschwiegen, obwohl es dem Senat ganz offensichtlich bekannt ist?
Frage 2:
Sieht der Senat bei einem damaligen Messwert von 80 Mikrogramm lungengängigem Feinstaub pro
Kubikmeter Luft innerhalb einer -Bahnstation nach wie vor keinen Handlungsbedarf für Luftbeurteilungen in
nichtoberirdischen Schienenverkehrsstationen?
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Frage 3:
Geht der Senat davon aus, dass in den nichtoberirdischen Stationen heute keine Luftbelastung mehr in einer
ähnlichen Größenordnung wie 2004 messbar ist, es also zu einer nennenswerten Verbesserung der
Luftqualität gekommen ist und somit auch kein Handlungsbedarf besteht? Wenn ja, woraus resultiert diese
Annahme?
Antwort zu 1 bis zu 3:
Die vom Fragesteller zitierte Messung im Jahr 2004 wurde nicht durch die Berliner
Senatsverwaltung im Rahmen des Berliner Luftgütemessnetzes durchgeführt, sondern von
einer gewerblichen Berufsgenossenschaft.
Die Schriftliche Anfrage vom 5. März 2007 (Drucksache 16/10483) ist auf der
Internetpräsenz des Abgeordnetenhauses Berlin veröffentlicht (abrufbar unter
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-10483.pdf).
In der Antwort zur schriftlichen Anfrage vom 5. März 2007 wird festgestellt, dass die
Grenzwerte für die Beschäftigten in der U-Bahn aus Sicht des Arbeitsschutzes weit
unterschritten wurden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die BVG der Auffassung sei,
dass in Anbetracht des festgestellten großen Abstandes zum zulässigen Grenzwert an
keiner Stelle im U-Bahn-System eine Überschreitung zu vermuten ist und aufgrund der
kurzen Verweilzeit der Fahrgäste in der U-Bahn auch für diese keine relevante
Expositionen zu erwarten sind.
Nach Auskunft der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hat die Berufsgenossenschaft der
Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (BG BAHNEN) bzw. die mit ihr fusionierte
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) seit dieser Messung keine weiteren
Feinstaubmessungen in U-Bahnhöfen der BVG durchgeführt.
Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, aus denen sich ein Handlungsbedarf ergäbe
Im Übrigen wird auf die Antworten 1 bis 3 zur Schriftlichen Anfrage vom 02.08.2018,
Drucksache 18/15829, verwiesen.
Berlin, den 17.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz