09.04.2025
Frage 1:
Trifft es zu, dass westlich der #Märkischen Allee zwischen dem Bahnhof #Springpfuhl und der #Ostbahn ein Gebäudekomplex für ALDI gebaut wird?
Antwort zu 1:
Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit:
„ Das ist korrekt. Auf dem Grundstück Märkische Allee 59 in 12681 Berlin wird derzeit ein Aldi- Markt entsprechend der erteilten Baugenehmigung errichtet.“
Frage 2:
Wird die #Freihaltetrasse für die #Nahverkehrstangente Ost vom Bahnhof Springpfuhl westlich der Märkischen Allee Richtung Süden, die auch in der Trassierungsstudie des Senats dafür vorgesehen ist, von diesem Bau in Anspruch genommen oder berührt? Wenn ja, in welchem Umfang?
„ Ja, das Gebäude befindet sich #vollumfänglich auf den vorgesehenen Flächen für die Nahverkehrstangente Ost (#NVT) (Option #S-Bahn, Stand 02/ 2024). Das Grundstück befindet sich nicht (mehr) in öffentlicher Hand und zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung gab es für die Trassenflächen der NVT noch kein begonnenes #Planfeststellungsverfahren.
Es gab demnach keine rechtliche Grundlage zur Versagung des Vorhabens.“
Frage 3:
Wie soll die Nahverkehrstangente Ost verlaufen, um den #Kreuzungsbahnhof (Turmbahnhof) #Biesdorfer Kreuz an der #S5 neben der #Märkischen Allee zu erreichen?
Antwort zu 3:
Die Nahverkehrstangente Ost soll ab dem Bahnhof Springpfuhl in südlicher Richtung westlich und parallel der Märkischen Allee bis zum geplanten #Lückenschluss der TVO verlaufen.
Frage 4:
Welche Aussagen trifft der #Flächennutzungsplan dazu? Wurde er in letzter Zeit an dieser Stelle geändert? Wie berücksichtigt er die Nahverkehrstangente Ost?
Antwort zu 4:
Der Flächennutzungsplan Berlin (FNP) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 7. Februar 2025 (ABl. S. 441) stellt für den Standort des ALDI-Marktes (Märkische Allee 59) eine Bahnfläche dar. Der daraus resultierenden #Mitteilungspflicht vor dem Erteilen einer Baugenehmigung gemäß § 10 Abs. 6 und § 17 Nr. 2 AGBauGB ist der Bezirk Marzahn- Hellersdorf nicht nachgekommen.
Der FNP wurde an dieser Stelle seit seiner Neuaufstellung 1994 nicht geändert.
Den potenziellen Verlauf der Nahverkehrstangente Ost stellt der FNP als Bahnfläche (zugleich Regionalplanerische Festlegung) dar.
Frage 5:
Gibt es einen gültigen Bebauungsplan, in dem das ALDI-Gebäude verortet ist? Wenn ja, seit wann? Wie berücksichtigt er die Nahverkehrstangente Ost?
„ Für das betroffene Grundstück Märkische Allee 59 in 12681 Berlin liegt kein Bebauungsplan vor. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich hier nach § 34 Baugesetzbuch.“
Berlin, den 08.04.2025 In Vertretung
Slotty
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22091.pdf