Nachfrage zur Anfrage: Höhenkontrollen an Berliner Autobahntunneln –

Fehlalarme, Datenerfassung und technische Verbesserungen, aus Senat

10.07.2026

Frage 1:

Hält der Senat die bisherige #Erfassung von #Auslösungen der #Höhenkontrollen für ausreichend, obwohl Angaben zur #Fahrtrichtung und zur konkreten #Sperrdauer nicht vorliegen, und wie sollen die verkehrlichen Auswirkungen, auf kritische Infrastruktur, ohne diese Daten bewertet werden?

Antwort zu 1:

Höhenkontrollen in den Berliner #Bundesautobahnen verantwortet der Bund, womit auch die Analyse und ggf. zu veranlassende Schritte diesem obliegt. Dem Senat liegen hierzu mangels Zuständigkeit keine Erkenntnisse vor.

Frage 2:

Welche Gespräche hat der Senat seit dem 1. Januar 2023 mit der Autobahn GmbH des Bundes über die Zahl der Fehlalarme, die daraus entstehenden Sperrzeiten und mögliche technische oder organisatorische Verbesserungen geführt, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?

Antwort zu 2:

Das BMV teilt hierzu mit:

„ Die Autobahn GmbH des Bundes und die Senatsverwaltung stehen im stetigen Austausch miteinander. Wichtigste Priorität für die #Durchfahrtsbegrenzung ist, dass überhöhte Fahrzeuge zuverlässig erkannt und an der Einfahrt in Tunnelanlagen gehindert werden. Zu hohe Fahrzeuge können Tunnel beschädigen und dadurch längere Sperrungen und erhebliche Umleitungen in das städtische Verkehrsnetz zur Folge haben. Fehlalarme sollen vermieden werden. Deshalb wird die Empfindlichkeit der Durchfahrtbegrenzung wenn erforderlich entsprechend nachjustiert.“

Frage 3:

Wie erklärt sich der Senat die teilweise erheblichen Unterschiede zwischen den einzelnen Tunneln und Jahren bei der Zahl der Auslösungen und #Fehlalarme, und wurden die besonders auffälligen Anlagen einer technischen Ursachenanalyse unterzogen?

Antwort zu 3:

Dem Senat obliegt nicht die Bewertung von Fehlalarmen, die im Zuge von Berliner Bundesautobahntunneln ausgelöst wurden.

Das BMV teilt hierzu mit:

„ Aus den absoluten Jahreswerten allein lässt sich keine belastbare technische Ursache ableiten. Als Fehlalarm wurden Fälle erfasst, in denen nach der Auslösung keine tatsächliche Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe festgestellt wurde. Dies ist nicht automatisch mit einem technischen Defekt gleichzusetzen. Die hohe Empfindlichkeit der Systeme dient der vorsorglichen Erkennung möglicher Überhöhen und damit dem sicheren Tunnelbetrieb. Technische Auffälligkeiten werden im Rahmen der regulären Betriebsüberwachung und Instandhaltung geprüft.“

Frage 4:

Aus welchen baulichen, verkehrlichen oder sicherheitsrechtlichen Gründen sind an den Berliner Autobahntunneln automatische Höhenkontrollen erforderlich, während beim Tunnel Tiergarten Spreebogen nach Angaben des Senats #Verkehrszeichenbrücken in den zuführenden Straßenabschnitten ausreichen?

Antwort zu 4:

Das BMV teilt hierzu mit:

„ Die Autobahntunnel und der Tunnel Tiergarten #Spreebogen sind aufgrund ihrer jeweiligen baulichen, verkehrlichen und betrieblichen Randbedingungen nicht unmittelbar vergleichbar. Die technische Ausstattung wird für jedes Bauwerk objektspezifisch nach den jeweiligen Planungs- und Genehmigungsanforderungen festgelegt. Bei den Autobahntunneln sind automatische Höhenkontrollen Bestandteil des jeweiligen Sicherheits- und Verkehrssteuerungskonzepts. Sie erkennen mögliche Überhöhen vor der Einfahrt und sichern damit den Tunnelbetrieb. Beim Tunnel Tiergarten Spreebogen wird die Einhaltung der Durchfahrtshöhe nach Angaben des Senats durch die regelwerkskonforme Durchfahrtshöhe und die Verkehrszeichenbrücken in den Zufahrten gewährleistet. Es handelt sich somit um unterschiedliche, auf das jeweilige Bauwerk abgestimmte Lösungen. Die unterschiedliche Ausführung ist keine Aussage über einen Vor- oder Nachteil der jeweiligen Infrastruktur.“

Frage 5:

Wird sich der Senat gegenüber der #Autobahn GmbH des Bundes dafür einsetzen, dass zusätzliche Plausibilitätsprüfungen, ergänzende Kamerabewertungen, gegebenenfalls KI-gestützte Bild- und Ereignisanalysen, bessere Vorwarnungen, optimierte Ausleitmöglichkeiten, eine Überprüfung der Kalibrierung sowie angepasste Betriebsabläufe bewertet und geeignete Maßnahmen umgesetzt werden?

Frage 6:

Wird sich der Senat dafür einsetzen, dass Auslösungen von Höhenkontrollen künftig im Rahmen der bestehenden Betriebsdokumentation standardisiert und auswertbar erfasst werden, insbesondere hinsichtlich Tunnel, Fahrtrichtung, Zeitpunkt, Sperrdauer, Ursache, Ergebnis der Überprüfung und Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5 und 6:

Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Senat steht im ständigen Austausch mit dem Bund, der seit dem 01.01.2021 die Berliner Bundesautobahnen, hierzu gehören auch die Berliner Bundesautobahntunnel, verantwortet und tauscht sich anlassbezogen erforderlichenfalls auch zu technischen Spezifikationen aus. Im Übrigen obliegt es dem Bund, seine Anlagen zu betreiben, zu ertüchtigen oder sonst wie zu verbessern. Aufforderungen im Sinne des Fragenstellers sind seitens des Senats weder geplant, noch werden sie als zielführend erachtet: Verantwortlich ist der Bund und nicht das Land Berlin.

Berlin, den 09.07.2026

In Vertretung Arne Herz

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26445.pdf