Unsere BVG: Tragende Säule der modernen Mobilität und der Verkehrswende in Berlin, aus Senat

17.03.2026

  1. Wie viele Straßenbahnfahrer:innen, U-Bahn-Fahrer:innen, Busfahrer:innen sowie Beschäftigte in den Bereichen Technik/Werkstätten und Verwaltung waren in der Zeit von 2023 bis heute bei der BVG angestellt? (Aufstellung inklusive BT Berlin Transport nach Jahren erbeten.)

Zu 1.: Die BVG hat dazu die folgende Tabelle übermittelt:

#Personalbestand (in Köpfen31.12.202331.12.202431.12.2025
Personalbestand Konzern15.57416.02416.280
#Fahrer:innen BVG AöR5.8145.8015.970
BVG Fahrer:innen Bus3.7513.7363.807
BVG Fahrer:innen U- Bahn662657678
BVG Fahrer:innen Straßenbahn1.4011.4081.485
BT-Fahrer:innen1.6361.5921.755
BT-Omnibus (BT-O)1.4811.4531.618
BT-U-Bahn (BT-U)155139137
Fahrer:innen Konzern7.4507.3937.725
Technik/Werkstatt BVG AöR3.5563.6923.712
Verwaltung BVG AöR1.7761.8711.825
**Sonstige BVG AöR2.6112.7542.754
    
Technik/Werkstatt BT111111
Verwaltung BT222221
**Sonstige BT73207149
    
**Sonstige Töchter657483

Hinweis: Die dargestellten Zahlen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Prüfung im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsprüfungsverfahrens.

**Erläuterung: Die BVG teilt mit, dass es sich bei der Bezeichnung „Sonstige“ um Transportarbeiter:innen, Reinigungskräfte, Wagenwäscher:innen, Teilereiniger:innen, Köche/Köchinnen, Küchenarbeiter:innen, Grundstückswärter:innen, Pförtner:in, Arzt/Ärztin und Medizinische Fachangestellte handelt.

  • Wie viele Straßenbahnfahrer:innen, U-Bahn-Fahrer:innen, Busfahrer:innen sowie Beschäftigte in den Bereichen #Technik / #Werkstätten und #Verwaltung waren in der Zeit von 2023 bis heute bei der BVG in #Teilzeit beschäftigt? (Aufstellung inklusive BT Berlin Transport nach Jahren erbeten.)

Zu 2.: Die BVG hat dazu die folgende Tabelle übermittelt:

Personalbestand in Teilzeit (in Köpfen)31.12.202331.12.202431.12.2025
Personalbestand Konzern3.5353.6643.606
Fahrer:innen BVG AöR1.8371.8791.817
BVG Fahrer:innen Bus901904903
BVG Fahrer:innen U- Bahn323309292
BVG Fahrer:innen Straßenbahn613666622
BT-Fahrer:innen188176186
BT-O176166177
BT-U12109
Fahrer:innen Konzern2.0252.0552.003
Technik/Werkstatt349393417
Verwaltung BVG AöR388411405
Sonstige BVG AöR752779760
    
Technik/Werkstatt BT122
Verwaltung BT653
Sonstige BT111
    
Sonstige Töchter131815

Hinweis: Die dargestellten Zahlen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Prüfung im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsprüfungsverfahrens.

  • Wie viele Straßenbahnfahrer:innen, U-Bahn-Fahrer:innen, Busfahrer:innen sowie Beschäftigte in den Bereichen Technik/Werkstätten und Verwaltung waren in der Zeit von 2023 bis heute bei der BVG in Vollzeit beschäftigt? (Aufstellung inklusive BT Berlin Transport nach Jahren erbeten.)

Zu 3.: Die BVG hat dazu die folgende Tabelle übermittelt:

Personalbestand in Vollzeit (in Köpfen)31.12.202331.12.202431.12.2025
Personalbestand Konzern12.03912.36012.674
Fahrer:innen BVG AöR3.9773.9224.153
BVG-Fahrer:innen Bus2.8502.8322.904
BVG Fahrer:innen U-Bahn339348386
BVG Fahrer:innen Straßenbahn788742863
BT-Fahrer:innen1.4481.4161.569
BT-O1.3051.2871.441
BT-U143129128
Fahrer:innen Konzern5.4255.3385.722
    
Technik/Werkstatt BVG AöR3.2173.2993.295
Verwaltung BVG AöR1.3881.4601.420
Sonstige BVG AöR1.8591.9751.994
    
Technik/Werkstatt BT1099
Verwaltung BT161718
Sonstige BT72206148
    
Sonstige Töchter525668

Hinweis: Die dargestellten Zahlen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Prüfung im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsprüfungsverfahrens.

  • Wie viele Straßenbahnfahrer:innen, U-Bahn-Fahrer:innen, Busfahrer:innen sowie Beschäftigte in den Bereichen Technik/Werkstätten und Verwaltung standen in der Zeit von 2023 bis heute bei der BVG längerfristig nicht für den Fahrdienst (bspw. durch Erkrankung oder Elternzeit) zur Verfügung? (Aufstellung inklusive BT Berlin Transport nach Jahren erbeten.)

Zu 4.: Die BVG hat zu dieser Frage die nachfolgende Tabelle übermittelt:

Anzahl Fahrer:innen (ohne Auszubildende), die nicht für den Fahrdienst zur Verfügung stehen31.12.202331.12.202431.12.2025
Fahrer:innen BVG AöR251307270
BVG Fahrer:innen Bus178234201
BVG Fahrer:innen U-Bahn232629
BVG Fahrer:innen Straßenbahn504740
BT-Fahrer:innen151116104
BT-O143112101
BT-U843
Fahrer:innen Konzern402423374

Hinweis: Die dargestellten Zahlen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Prüfung im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsprüfungsverfahrens.

Die BVG teilt mit, dass es Beschäftigte außerhalb der Berufsgruppe der Fahrpersonale gibt, die mit einer Nebenabrede im Fahrdienst tätig sein könnten. Da diese Personen nicht regulär dem aktiven Fahrdienst zur Verfügung stehen, werden diese Beschäftigten nicht ausgewertet.

  • Wie viele Straßenbahnfahrer:innen, U-Bahn-Fahrer:innen, Busfahrer:innen sowie Beschäftigte in den Bereichen Technik/Werkstätten und Verwaltung gingen in der Zeit von 2023 bis heute einer zweiten Tätigkeit nach? (Aufstellung inklusive BT Berlin Transport nach Jahren erbeten.)

Zu 5.: Die BVG teilt dazu Folgendes mit:

Anzahl Fahrer:innen ohne Fahrer:innen in Ausbildung mit Nebentätigkeit    2023    2024    2025    28.02.2026
Fahrer:innen BVG AöR272309341345
Fahrer:innen Bus165186192196
Fahrer:innen U-Bahn28324341
Fahrer:innen Straßenbahn7991106108
BT Fahrer:innen27294244
BT-O25273941
BT-U2233
Fahrer:innen Konzern299338383389

Die erfragten Daten zu den Beschäftigten der Bereiche Technik / Werkstätten und Verwaltung konnten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

  • Wie viele Straßenbahnfahrer:innen, U-Bahn-Fahrer:innen, Busfahrer:innen sowie Beschäftigte in den Bereichen Technik/Werkstätten und Verwaltung haben in der Zeit von 2023 bis heute bei der BVG gekündigt? (Aufstellung inklusive BT Berlin Transport nach Jahren erbeten.)

Zu 6.: Die BVG gibt dazu Folgendes an:

Arbeitnehmerseitige Kündigungen (in Köpfen)202320242025
Fahre:innen BVG AöR220258198
BVG Fahrer:innen Bus156174136
BVG Fahrer:innen U- Bahn192618
BVG Fahrer:innen Straßenbahn455844
BT-Fahrer:innen206211181
BT-O163163152
BT-U434892
Fahrer:innen Konzern426469379
    
Technik/Werkstatt BVG AöR94112105
Verwaltung BVG AöR596247
Sonstige BVG AöR689179

Hinweis: Die dargestellten Zahlen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Prüfung im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsprüfungsverfahrens.

  • Wie hoch war in der Zeit von 2023 bis heute das Durchschnittsalter der Straßenbahnfahrer:innen, U- Bahn-Fahrer:innen, Busfahrer:innen sowie der Beschäftigten in den Bereichen Technik/Werkstätten und Verwaltung bei der BVG? (Aufstellung inklusive BT Berlin Transport nach Jahren erbeten.)

Zu 7.: Die BVG hat dazu die nachfolgende Übersicht übermittelt:

Durchschnittsalter31.12.202331.12.202431.12.2025
Fahrer:innen BVG AöR474847
BVG Fahrer:innen Bus484848
BVG Fahrer:innen U- Bahn464646
BVG Fahrer:innen Straßenbahn474747
BT-Fahrer:innen484948
BT-O484949
BT-U424445
    
Technik/Werkstatt BVG AöR454545
Verwaltung BVG AöR474747
Sonstige BVG AöR484747
    
Technik/Werkstatt BT474546
Verwaltung BT514950
Sonstige BT444041

Hinweis: Die dargestellten Zahlen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Prüfung im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsprüfungsverfahrens.

  • Wie viele Straßenbahnfahrer:innen, U-Bahn-Fahrer:innen, Busfahrer:innen sowie Beschäftigte in den Bereichen Technik/Werkstätten und Verwaltung hat die BVG in der Zeit von 2023 bis heute neu eingestellt? (Aufstellung inklusive BT Berlin Transport nach Jahren und Verkehrsmittel erbeten.)

Zu 8.: Die BVG hat dazu die nachfolgende Übersicht übermittelt:

Neueinstellungen Fahrer:innen202320242025
Fahrer:innen BVG AöR9679541.019
Extern Fahrer:innen Bus211120103
Fahrer:innen Ausbildung404497464
Extern Fahrer:innen U-Bahn741712
Fahrer:innen Ausbildung60111169
Fahrer:innen Straßenbahn748
Fahrer:innen Ausbildung211205263
BT Fahrer:innen109308290
Extern Fahrer:innen BT-O396664
Fahrer:innen Ausbildung46197201
Extern Fahrer:innen BT-U110
Fahrer:innen Ausbildung234425
Fahrer:innen Konzern1.0761.2621.309
    
Technik/Werkstatt BVG AöR262356257
Verwaltung BVG AöR18918278
Sonstige BVG AöR252298207

Hinweis: Die dargestellten Zahlen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Prüfung im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsprüfungsverfahrens.

  • Wie viele Personen haben in der Zeit von 2023 bis heute die Ausbildung/Weiterbildung zum/zurStraßenbahnfahrer:in, U-Bahn-Fahrer:in, Busfahrer:in sowie in den Bereichen Technik/Werkstätten und Verwaltung abgebrochen oder nicht bestanden und was waren die häufigsten Gründe hierfür? (Aufstellung inklusive BT Berlin Transport nach Jahren erbeten.)

Zu 9.: Die BVG hat dazu die nachfolgende Übersicht übermittelt:

Externe Abgänge Fahrer:innen in der Ausbildung (in Köpfen)  2023  2024  2025
Fahrer:innen BVG AöR88123184
Extern Fahrer:innen Bus396463
davon AN-seitig81512
Extern Fahrer:innen U-Bahn143368
davon AN-seitig2711
Fahrer:innen Straßenbahn352653
davon AN-seitig11717
BT Fahrer:innen142059
Extern Fahrer:innen BT-O51047
davon AN-seitig5835
Extern Fahrer:innen BT-U91012
davon AN-seitig934
Fahrer:innen Konzern102143243
    
Kaufmännische Auszubildene202
Technische Auszubildende343627
Fachkräfte im Fahrbetrieb181219

Hinweis: Die dargestellten Zahlen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Prüfung im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsprüfungsverfahrens.

Die BVG teilt mit, dass die häufigste und objektiv feststellbare Ursache für die Abgänge das Nichtbestehen der Fahrausbildung ist. Außerdem kommt es zu verhaltensbedingten Kündigungen, zum Beispiel aufgrund hoher Fehlzeiten oder nicht ausreichender Zuverlässigkeit. Eine systematische Erfassung der Gründe ist u.a. aus Datenschutzgründen nicht zulässig.

  1. Wie viele Fahrschullehrer:innen waren in der Zeit von 2023 bis heute in den Bereichen Straßenbahn, U-Bahn und Bus beschäftigt? (Aufstellung inklusive BT Berlin Transport nach Jahren und Verkehrsmittel sowie Krankenquote erbeten.)

Zu 10.: Die BVG hat dazu die nachfolgende Übersicht übermittelt:

Anzahl Fahrschullehrer:innen in Köpfen31.12.202331.12.202431.12.2025
BVG AöR586263
Bus131314
U-Bahn202324
Straßenbahn252625
BT000
BT-O000
BT-U000
Fahrschullehrer:innen Konzern586263
Krank ohne “krank ohne Bezüge” in %   
BVG AöR7,810,49,4
Bus10,68,410,4
U-Bahn4,48,0 
Straßenbahn8,713,612,0
BT
BT-O
BT-U
Fahrschullehrer:innen Konzern7,810,49,4

Hinweis: Die dargestellten Zahlen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Prüfung im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsprüfungsverfahrens.

  1. Inwieweit reichen derzeit die Kapazitäten der Fahrschulen für Straßenbahn, U-Bahn und Bus aus, um den zukünftigen Mehrbedarf durch Rentenabgänge und Streckenerweiterungen sicherzustellen und mit welchen konkreten Maßnahmen wird dieser Entwicklung begegnet? (Aufstellung der Maßnahmen nach Verkehrsmitteln erbeten.)

Zu 11.: Die BVG teilt mit, dass sich mit den aktuellen Kapazitäten der Fahrschule Straßenbahn die geplanten Fahrpersonalbedarfe bis 2029 ausbilden lassen. Ein Ausbau der Kapazitäten ist bei steigendem Ausbildungsbedarf in den nächsten Jahren unter anderem auch durch den Einsatz von Fahrsimulatoren möglich. In den Planungen der zukünftigen Kapazitäten der Fahrschule U-Bahn und in der Betriebsschule Omnibus sind etwaige Mehrbedarfe berücksichtigt.

  1. Wie viele Dienste bei den Fahrschulen für Straßenbahn, U-Bahn und Bus sind seit 2023 durchschnittlich an einem normalen Werktag zu besetzen und wie viele werden es inklusive der angestrebten Streckenerweiterungen und Mehrleistungspakete bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode sein? (Konkrete Aufstellung nach Jahren sowie Verkehrsmitteln sowie zzgl. Prognose bis 2030 erbeten.)

Zu 12.: Die BVG teilt mit, dass die Fahrschule der Straßenbahn in Früh- und Spätschichten arbeitet. Die genaue Anzahl der Schichten richtet sich nach den jeweiligen Bedarfen und kann unterjährig variieren. Für die Fahrpersonalausbildung werden im Durchschnitt 3 – 5 Ausbildungsschichten geplant und besetzt.

Im U-Bahnbereich sind es durchschnittlich etwa 20 Dienste je Arbeitstag.

Im Bereich Omnibus gibt keine fest definierten Dienste, die zu besetzen sind. Die Anzahl der eingesetzten Fahr- und Personallehrer richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf und kann sich im Jahresverlauf verändern. Insgesamt stehen 27 Fahr- und Personallehrer zur Verfügung. Sie werden in verschiedenen Lehrgängen zu den Themen Führerschein,

Theorie und Praxis, Lkw-Führerschein, FiF-Ausbildung, EU-Schulungen, ÖPNV-Kurse sowie Typenschulungen eingesetzt.

Insgesamt wird derzeit von einem weitgehend konstanten Mitarbeitendenbedarf in den Fahrschulen ausgegangen. Die Planungen erfolgen entsprechend. Vor dem Hintergrund der Strategie „Stabilität vor Wachstum“ liegt der Fokus der kommenden Jahre darauf, eine verlässliche und leistungsfähige Grundlage für die Mobilität der Fahrgäste sicherzustellen. Gleichzeitig bereitet sich das Unternehmen darauf vor, zukünftiges Wachstum gezielt und nachhaltig umzusetzen. Künftige Bedarfe werden an dieser strategischen Ausrichtung orientiert. Konkrete Prognosen können daher noch nicht benannt werden.

  1. Wie viele Straßenbahnfahrer:innen, U-Bahn-Fahrer:innen und Busfahrer:innen sowie Beschäftigte in den Bereichen Technik/Werkstätten und Verwaltung werden bis 2030 altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden und wie viele Mitarbeitende werden nötig sein, um die Bedarfe bis 2030 zu kompensieren? (Aufstellung inklusive BT Berlin Transport nach Jahren und Verkehrsmittel erbeten.)

Zu 13.: Die BVG hat hierzu die folgende Übersicht übermittelt:

Anzahl rentenbedingter Abgänge in Köpfen2026-2030
BVG AöR Fahrer:innen894
BVG Fahrer:innen Bus565
BVG Fahrer:innen U-Bahn83
BVG Fahrer:innen Straßenbahn246
BT-Fahrer:innen184
BT-O178
BT-U6
Fahrer:innen Konzern1.078
  
Technik/Werkstatt BVG AöR649
Verwaltung BVG AöR321
Sonstige BVG AöR544
  1. Welche aktuellen Sachstände liegen derzeit zu den konkreten Maßnahmen von BVG und BT Berlin Transport (bezogen auf Antwort auf Frage 19.) in Drs. 19/23 940) vor? (Aufstellung der jeweiligen Sachstände (Evaluierungen, Ergebnisse, etc.) erbeten.)

Zu 14.: Die BVG teilt zu den Maßnahmen, die unternommen werden, um das altersbedingte Ausscheiden von Beschäftigten zu kompensieren, folgende Sachstände mit:

  • Stärkung der Arbeitgebermarke durch Personalmarketingmaßnahmen

(u.    a.     Tarifkampagne   ab     Q2/2025,      neue   Karrieremotive   und Karrierevideos) sowie Umzug und Refresh der Karriereseite

  • Fortsetzung des Ausbaus von Quereinstiegsmöglichkeiten im Fahrdienst und Sicherheitsbereich durch interne Qualifizierungsprogramme
    • Weiterentwicklung des Mitarbeitendenempfehlungsprogramms mit erweiterten Anreizen; stabile Zahl eingehender Empfehlungen
    • Digitalisierung und Optimierung der Recruitingprozesse, Einführung des Recruiting-Tools Smart Recruiters
    • Stärkung der Berufsausbildung sowie gezielte Nachwuchs- und Talententwicklung (u. a. JUMP-Programm, aktueller Programmstart steht unmittelbar bevor), Ausbildungszahlen bleiben auf hohem Niveau, das Übernahmeversprechen sichert langfristig Fachkräfte, indem eine erfolgreiche Integration in die Zielbereiche sichergestellt wird
    • Weiterentwicklung von Gesundheits- und Diversitymaßnahmen sowie Durchführung regelmäßiger Mitarbeitendenbefragungen (Impulsbefragung 2025 ausgewertet)
    • Umsetzung moderner Recruitinginitiativen (Job-Events, Messen, Employer- Branding-Videos, Corporate Influencer)
    • Sprachförderung und digitale Lernangebote zur Unterstützung der Integration
    • Kontinuierliche Weiterentwicklung von Entgeltstrukturen und Arbeitsbedingungen im Rahmen von Tarifverhandlungen.
    • Wie viele Beschäftigte müssen BVG und BT Berlin Transport in welchen konkreten Betriebsbereichen (Fahrpersonal, Verwaltung, Werkstätten, etc.) nach derzeitigem Kenntnisstand bis 2030 einstellen, um den verkehrlichen Bedarfen der wachsenden Stadt, dem Verkehrsvertrag mit dem Land Berlin sowie altersbedingten Abgängen und Fluktuationen gerecht zu werden? (Konkrete Aufstellung nach Betriebsbereichen (unter Nennung der Verkehrsmittel) und Jahren erbeten.)

Zu 15: Die BVG hat hierzu die folgenden Daten übermittelt:

Einstellungsbedarfe2026-2030      
Fahrer:innen BVG AöR4.600
Fahrer:innen Bus2.990
Fahrer:innen U-Bahn480
Fahrer:innen Straßenbahn1.130
BT Fahrer:innen932
Fahrer:innen Konzern5.532
Technik/Werkstatt BVG AöR1.596
Verwaltung BVG AöR795
Sonstige BVG AöR677
Verwaltung BT17
  1. Welche aktuellen Sachstände liegen derzeit zu den von BVG und BT Berlin Transport formulierten nötigen Schritte der Landespolitik vor, welche die Unternehmen bei der Erfüllung der verkehrlichen Bedarfe einer wachsenden Stadt bestmöglich unterstützen sollen? (Aufstellung der jeweiligen Sachstände zu den in Antwort auf Frage 21.) in Drs. 19/23 940 gennannten Maßnahmen erbeten.)

Zu 16.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

Tarifentwicklungen besser in Verkehrsvertrag abbilden

Die Verkehrsvertragsrevision wurde unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Lage sowie der vorgesehenen Tarifanpassungen abgeschlossen. Damit wurden Entwicklungen aus den vergangenen Tarifabschlüssen bereits teilweise berücksichtigt. Dennoch    zeigt     sich,    dass    aktuelle    Tarifentwicklungen  in    repräsentativen Tarifvertragsabschlüssen auch in langfristig angelegten Verkehrsverträgen dauerhaft und systematisch abgebildet werden müssen. Insbesondere steigende Personalkosten sollten daher über geeignete Mechanismen – etwa einen Preisgleitfaktor (vgl. Hessenindex – Preisgleitfaktor für den hessischen Omnibusverkehr) – verankert werden. Andernfalls   besteht   die    Gefahr,   dass   Kostensteigerungen einseitig   von   den Verkehrsunternehmen getragen werden müssen.

Eine solche Regelung ist notwendig, um die wirtschaftliche Stabilität der Unternehmen sowie die langfristige Sicherstellung des Personalbedarfs zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sollten auch personalbezogene Kostenbestandteile wie beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge angemessen berücksichtigt werden.

Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Der Berliner Senat hat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zum Beschäftigtenwohnen eingerichtet, die Flächenpotenziale prüft, Vergabekriterien erarbeitet und die Umsetzung von Wohnraum für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und von Landesunternehmen koordiniert. Ziel ist die Unterstützung bei Fachkräftesicherung und Personalbindung.

Beschleunigung des Oberflächenverkehrs der BVG (Bus und Tram)

Ein besseres Durchkommen führt zur Entlastung und hat deshalb einen positiven Effekt auf die Attraktivität des Fahrer:innenberufes. Notwendig wären:

  • die Implementierung von Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen und

Busspuren,

  • die Umsetzung baulicher Anpassungen von  Haltestellen (z.B. Bau von Kaphaltestellen) und
  • die Optimierung der Koordination von Baustellen zur Verbesserung des Verkehrsflusses.

Zu aktuellen Maßnahmen, die gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) umgesetzt werden, wird auf die Beantwortung der Frage 17 verwiesen.

Schnellere und einheitliche Genehmigungsprozesse in den Bezirken

Für die zügigere Umsetzung von Maßnahmen der Sozial- und Haltestelleninfrastruktur helfen einheitliche Prozesse in ganz Berlin. Eine bessere Sozial- und Haltestelleninfrastruktur trägt maßgeblich zur Verbesserung des Arbeitsalltags des Fahrpersonals bei. Hierzu findet ein enger Austausch mit der SenMVKU statt.

Aktuelle Sachstände, die Maßnahmen betreffen, die auf Ebene des Bundes oder in bundesweiten Gremien adressiert werden, etwa im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz, bei Gesetzgebungs- oder Finanzierungsfragen des Bundes oder bei länderübergreifenden Abstimmungen zur Weiterentwicklung des ÖPNV, wie

z.B. die Erleichterung des Führerscheinerwerbs durch die Integration der Berufskraftfahrerqualifikation in die Fahrausbildung nach österreichischem Vorbild, liegen der BVG nicht vor.

  1. In welchen konkreten Intervallen finden Abstimmungsrunden zwischen SenMVKU und BVG zur Beschleunigung des Oberflächenverkehrs der BVG (Bus und Straßenbahn) statt? Welche konkreten Maßnahmen hat die BVG in diesen Zusammenhang vorgeschlagen und welche dieser Maßnahmen wurden seit 2023 umgesetzt bzw. nicht umgesetzt? (Aufstellung nach Jahren sowie Nennung der Gründe bei Nicht-Umsetzung erbeten.)

Zu 17.: Die BVG teilt mit, dass in regelmäßigen Abständen von etwa sechs bis acht Wochen Abstimmungsrunden zu Beschleunigungsmaßnahmen im Oberflächenverkehr stattfinden. Inhaltlicher Schwerpunkt ist insbesondere die Reduzierung von Verlustzeiten an Lichtsignalanlagen (LSA), beispielsweise durch die Einrichtung bzw. Optimierung von ÖPNV-Vorrangschaltungen sowie die Bearbeitung identifizierter Problempunkte im Netz.

Maßnahmenkatalog der BVG Lichtsignalanlagen – Bevorrechtigung ÖPNV

01002 Fennstraße (Busschleuse)2023 abgeschlossen
14015 Olbersstraße/Gaußstraße2023 abgeschlossen
17058 Perleberger Straße/Birkenstraße2023 abgeschlossen
28019 Rosenthaler Str./Gipsstr.-Weinmeisterstr.2023 abgeschlossen
18212 Landsberger Allee/Liebenwalder Str.- Siegfriedstr.2024 abgeschlossen
18232 Frankfurter Allee/Buchberger Str.- Atzpodienstr.2024 abgeschlossen
01049 Seestr. / Sylter Str.2025 abgeschlossen
06119 Baumschulenstr./Sonnenallee – Südostallee2025 abgeschlossen
15074 Buckower Damm/ Alt-Buckow- Johannisthaler Chaussee2025 abgeschlossen
07152 Unter den Linden/Friedrichstr.2026 abgeschlossen
28263 Berliner Allee/Buschallee2026 abgeschlossen
18229 Frankfurter Allee/Gürtelstr.in Bearbeitung
09233 Klosterstr./Altonaer Str.in Bearbeitung
09234 Seeburger Str./Klosterstr.-Wilhelmstr.in Bearbeitung
18254 Warschauer Str. (Rudolfstr.)in Bearbeitung
18056 Danziger Str. / Kniprodestr.in Bearbeitung
18224 Frankfurter Torin Bearbeitung
12014 Potsdamer Str./M.-Buber-Str.- Onkel-Tom-Str.in Bearbeitung
12015 Berliner Str.- Potsdamer Str./ Clayallee- Teltower D.in Bearbeitung
12016 Berliner Str./ Seehofstr.in Bearbeitung
01032 Nettelbeckplatz: Reinickendorfer Str./Gerichtstr.in Bearbeitung
01033 Nettelbeckplatz: Pankstr./Reinickendorfer Str.in Bearbeitung
18179 Alexanderplatz/Alexanderstr.zurückgestellt
18335 Danziger Str. – Petersburger Str. / Landsberger Alleezurückgestellt
17091 Invalidenstr./Clara-Jaschke -Str. – Lehrter Str.in Prüfung
17093 B96 – Minna-Cauer-Str./Invalidenstr.in Prüfung
17094 Invalidenstr./Friedrich-List-Uferin Prüfung
08046 Eichborndamm/Am Nordgrabenin Prüfung
14071 Eichborndamm/ Waldstr. – Wittestr.in Prüfung
08084 Waidmannsluster Damm/S Waidmannslustin Prüfung

Bussonderfahrstreifen (BSF)

Hildburghauser Straße, zwischen Tirschenreuther Ring und Nahmitzer Damm/Marienfelder Allee2024 abgeschlossen
Reichpietschufer, zwischen Tiergartentunnel und Potsdamer StraßeAngeordnet, wartet auf Umsetzung
Kurt-Schumacher-Damm, zwischen Heckerdamm und Jakob- Kaiser-PlatzAngeordnet, wartet auf Umsetzung
Schillstraße, zwischen Wichmannstraße und KurfürstenstraßeAngeordnet, Umsetzung nach Beendigung der Hochbaumaßnahme
Clayallee, zwischen Scharfestraße und Potsdamer Straßein Anhörung
Teltower Damm, zwischen ggü. Kirchstraße bis Haltestelleneinfahrt Zehlendorf Eichezurückgestellt (Einspruch Gewerbetreibender)
Invalidenstraße, zwischen Friedrich-List-Ufer und Alexanderuferzurückgestellt
Invalidenstraße, zwischen Alexanderufer und ggü. Friedrich- List-Uferverworfen

Sonstiges

Wollankstraße – Einrichtung von Lieferzonen2023 abgeschlossen
Gleisabmarkierung Wendenschloßstraßein Planung

In der für die ÖPNV-Beschleunigung eingerichteten Taskforce Beschleunigung (TFB) finden zwischen dem Senat und der BVG verschiedene Besprechungen statt. Auf Arbeitsebene finden Abstimmungsrunden nach Bedarf in unregelmäßigen Abständen von etwa ein bis drei Monaten statt. Das zugehörige Steuerungsgremium und der Lenkungskreis Beschleunigung tagen etwa alle drei Monate.

Bei allen Projekten an Lichtsignalanlagen (LSA) wird die ÖPNV Beschleunigung immer mit betrachtet und nach Möglichkeit optimiert.

Speziell im Rahmen der TFB werden von der BVG auf Basis von Fahrzeitanalysen Brennpunkte identifiziert, an denen der Bus- oder Straßenbahnverkehr erhebliche Einschränkungen aufweist. Diese werden zwischen dem Senat und der BVG besprochen und mögliche Abhilfe-Maßnahmen geprüft und ggf. veranlasst. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen erfordern in der Regel externe Planungsaufträge zur Lichtsignalanlagen-Verkehrstechnik und fallweise auch für den Straßenbau mit vorlaufender Abschätzung der Kosten und Finanzierungssicherung. Entsprechend lang ist die Zeitdauer vom Beschluss einer Maßnahme bis zu deren finaler Umsetzung.

Seit Ende 2023 stehen zur Umsetzung von TFB-Maßnahmen grundsätzlich immer 10 priorisierte Projekte teilweise mit jeweils mehreren LSA im Fokus. Im Wesentlichen sind seit Beginn 2023 folgende TFB- Maßnahmen begonnen bzw. umgesetzt worden:

  • 3 LSA Warschauer Brücke – geplante Gleisabmarkierung mit baulichen

Anpassungen, in Planung

  • LSA Danziger Straße / Kniprodestraße – Inbetriebnahme im Juli 2025 erfolgt, erforderliche Anpassungen noch offen
  • LSA Frankfurter Tor – im Bau
  • LSA Unter den Linden / Friedrichstraße – verkehrsabhängige Steuerung umgesetzt, Inbetriebnahme August 2025, Feinjustierung Januar 2026
  • LSA Danziger Str. – Petersburger Str. / Landsberger Allee –

zurückgestellt wegen Baumaßnahme Petersburger Straße

  • LSA Potsdamer Straße / M.-Buber-Straße – Onkel-Tom-Straße, LSA Berliner Straße – Potsdamer Straße / Clayallee – Teltower Damm, LSA Berliner Straße / Seehofstraße – neue Steuerung mit Anpassung der Markierungen und geringfügigem Straßenbau in Planung
  • LSA Frankfurter Allee / Buchberger Straße – Atzpodienstraße – neue verkehrsabhängige Steuerung – umgesetzt Mai/Juni 2024
  • 2 LSA Nettelbeckplatz – neue Steuerung mit Anpassung der

Markierungen und geringfügigem Straßenbau in Planung

  • LSA Alexanderplatz / Alexanderstraße – zurückgestellt aufgrund laufender Hochbaumaßnahmen
  • LSA Landsberger Allee / Liebenwalder Straße – Siegfriedstraße – neue verkehrsabhängige Steuerung – umgesetzt, Inbetriebnahme Juli 2024, Feinjustierung Oktober 2024
  • LSA Seestraße / Sylter Straße – zwei Anpassungen der verkehrsabhängigen Steuerung erfolgt, zuerst für Baustellen-Zustand, anschließend für Bestand Dezember 2025
  • LSA Frankfurter Allee / Gürtelstraße – Möllendorffstraße – neue

verkehrsabhängige Steuerung in Planung

  • LSA Klosterstraße / Altonaer Straße, LSA Seeburger Straße / Klosterstraße – Wilhelmstraße / Pichelsdorfer Straße – neue Steuerung mit einigen Anpassungen insbesondere Markierung, in Planung
  • LSA Berliner Allee / Buschallee – angepasste verkehrsabhängige Steuerung umgesetzt, Inbetriebnahme Februar 2026
  • LSA Eichborndamm / Am Nordgraben – Planungsauftrag in Vorbereitung
  • LSA Waidmannsluster Damm / S Waidmannslust – Planungsauftrag in Vorbereitung
  • LSA Eichborndamm / Waldstraße – Wittestraße – Planungsauftrag in Vorbereitung

Maßnahmen aus der Brennpunktliste:

  • LSA Perleberger Straße / Birkenstraße – umgesetzt, Feinjustierung September 2023 und April 2025
  • LSA Invalidenstraße / Chausseestraße – verkehrsabhängige Steuerung angepasst, Feinjustierung August 2023
  • LSA Müllerstraße / Fennstraße – Busschleuse in Fennstraße umgesetzt, Inbetriebnahme Juni 2023
  • LSA Rosenthaler Straße / Weinmeisterstraße – Gipsstraße – umgesetzt im Rahmen des LSA-Neubaus mit verkehrsabhängiger Steuerung, Inbetriebnahme Januar 2023, Feinjustierung April 2023
  • Protektion des Bussonderfahrstreifens Hardenbergstraße, ggü.

Jebenstraße – umgesetzt Mai 2024, aufgrund zahlreicher Beschädigungen vom Straßenbaulastträger wieder entfernt

  • Haltverbot in der Wollankstraße von Gottschalkstraße bis Nordbahnstraße – umgesetzt Januar 2023
  • Bussonderfahrstreifen in der Hildburghauser Straße vom Tirschenreuther Ring bis zur Friedenfelser Straße
  1. Welche konkreten Bussonderfahrstreifen sind seit April 2025 bis heute in Berlin hinzugekommen und wo wurden diese abgeordnet? (Aufstellung nach Monaten erbeten.)

Zu 18.: Der Senat teilt mit, dass seit April 2025 folgende Anordnungen von Bussonderfahrstreifen hinzugekommen sind:

  • Kurt-Schumacher-Damm, Heckerdamm bis Jakob-Kaiser-Platz; Richtung

Süden – Reaktivierung der seit 18.11.2019 bestehenden Anordnung am 12.08.2025

  • Schillstraße, Wichmannstraße bis Kurfürstenstraße; Richtung Süden –

Reaktivierung der seit 11.11.2020 bestehenden Anordnung am 12.08.2025

  • Reichpietschufer, Tiergartentunnel bis Potsdamer Straße – Anordnung am 05.11.2025
    • Clayallee, Scharfestraße bis Potsdamer Straße – Verfahrensstand: in Anhörung

Seit April 2025 wurden folgende bestehende Bussonderfahrstreifen aufgehoben:

  • Otto-Suhr-Allee, von Richard-Wagner-Straße bis vor Ernst-Reuter-Platz –

Anordnung am 05.02.2026

Die noch offenen Umsetzungen obliegen den jeweiligen Straßenbaulastträgern. Der Senat hat darauf keinen direkten Einfluss.

  1. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat unternommen, um die Genehmigungsprozesse in den Bezirken (siehe hierzu Antwort auf Frage 21.) in Drs. 19/23 940) zu beschleunigen und zu vereinheitlichen? (Aufstellung der Maßnahmen erbeten.)

Zu 19.: Der Senat steht zu der Thematik der Genehmigungsprozesse für die Sozial- und Haltestelleninfrastruktur im Austausch mit der BVG.

  • Welche konkreten baulichen Verbesserungen im Bereich der Sozialinfrastruktur (siehe hierzu Antwort auf Frage 21.) in Drs. 19/23 940) wurden seit 2023 bei der BVG vorgenommen? (Aufstellung der Maßnahmen nach Jahren erbeten.)

Zu 20.: Die BVG teilt mit, dass der gezielte Ausbau und die Modernisierung der Sozialinfrastruktur dazu beigetragen hat, die Funktionalität der Einrichtungen zu verbessern und das Wohlbefinden des Fahrpersonals nachhaltig zu stärken. Durch kontinuierliche Pflege und gezielte Maßnahmen konnte ein Umfeld geschaffen werden, das sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Motivation der Mitarbeitenden langfristig unterstützt.

2023202420252026 (in Umsetzung)
Erneuerung Anlagen: AubertstraßeWC-Erneuerung Anlagen: Alt-BuckowWC-Erneuerung Anlagen: Köthener Str.WC-Erneuerung     WC- Anlagen: S-Bhf. Lichtenrade
Erneuerung Anlagen: OstbahnhofWC-Erneuerung        WC- Anlagen: Odernheimer Str.Erneuerung Anlagen: SeestraßeWC- GroßeErneuerung     WC- Anlagen:          Alex- Memhardstraße
Erneuerung     WC- Anlagen: Alt LübarsErneuerung Anlagen: WaldfriedhofWC-Erneuerung     WC- Anlagen: Spandau ArcadenErneuerung     WC- Anlagen: Brunsbütteler Damm/Stadtgraben
Erneuerung       der Teeküchen und WC- Anlagen               im Betriebshof Lichtenberg (Gebäude K)Erneuerung          der Umkleide, Dusch- und WC-Anlagen: Betriebshof Britz (EE065-070)Erneuerung     WC- Anlagen:        U-Bhf. JungfernheideErneuerung Anlagen: Halbauer WegWC-
Erneuerung Dusch    und Anlagen: Betriebshof (EE064)der WC-   BritzErneuerung          der Pausenräume, Umkleide,       Dusch- und       WC-Anlagen: Betriebshof Cicerostraße (FE007- 009+097/099)Erneuerung WC- Anlagen: Döberitzer WegErneuerung Anlagen: S BlankenburgWC-
Erneuerung Dusch-   und Anlagen: Betriebshof Cicerostraße (FE013-017)der WC-Erneuerung Anlagen: WittenbergplatzWC-Erneuerung Anlagen: WaldfriedhofWC-Erneuerung Anlagen: S AdlershofWC-
Erneuerung       der Umkleide,     Dusch- und    WC-Anlagen: Betriebshof Cicerostraße (F1008+1009)Erneuerung der WC- Anlagen: Heerstr. / Nennhauser DammErneuerung       der Sozialräume        im Gleichrichterwerk HermannstraßeErneuerung     WC- Anlagen: Alt-Blankenburg
Erneuerung Teeküchen: Betriebshof Lichtenberg (OE010-013)derErneuerung         der Umkleide   und   des Pausenraumes: Betriebshof Lichtenberg (ME014- 015)Erneuerung       der Umkleide,     Dusch- und    WC-Anlagen: Betriebshof Cicerostraße (F1070-1073)Erneuerung     WC- Anlagen: Alt-Schmöckwitz
Erneuerung       der Teeküchen        und Umkleiden: Machandelweg (J2004) Erneuerung der WC- Anlagen: Betriebswerkstatt Seestraße (C2005- 2008)Erneuerung     WC- Anlagen: Betriebswerkstatt Seestraße (D1002- 1003)
   Erneuerung Waschräume: Betriebshof Lichtenberg (HE026+HE004)
  • Welche konkreten Maßnahmen unternehmen BVG und BT Berlin Transport derzeit, um Beschäftigte in den Unternehmen zu halten sowie neue Beschäftigte zu gewinnen? Welche Anreize werden in diesem Zusammenhang für welche Zielgruppen geschaffen? (Aufstellung entsprechender Projekte bis 2030 erbeten.)

Zu 21.: Die BVG teilt hierzu mit, dass sich die Maßnahmen zur Stärkung der Mitarbeiterbindung an alle Mitarbeitenden richten und zusätzlich gezielte Maßnahmen für spezifische Zielgruppen angeboten werden. Dazu gehören:

  • Onboarding: Optimierung der Prozesse für einen erfolgreichen Start neuer Mitarbeitender
    • Entgelttarifvertrag 2025: Einmalzahlung von 1.500 €, Lohnerhöhungen insgesamt bis zu 430 €/Monat, höhere Schichtzulagen, Weihnachtszuwendung, Wahlmodelle für Arbeitszeitflexibilität
    • Sozialinfrastruktur: Investitionen in Pausenräume, WCs, Diensträume (über 6 Mio. € jährlich)
    • Führung und Zusammenarbeit: Anpassung von Führungsspannen, Schulungen zum Eingliederungsmanagement, Förderung guter Führung
    • Gesundheit und Prävention: Gesundheitsbudget, Fitnessräume, Gesundheitstage, psychosoziale Beratung, Maßnahmen im Rahmen TV- Demografie und des betrieblichen Gesundheitsmanagements
    • Inklusion und Chancengleichheit: Förderung von Vielfalt, diskriminierungsfreie Auswahlprozesse, inklusionsgerechte Arbeitsumgebung
    • Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege: Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitoptionen, Beratungsangebote, Sensibilisierung von Führungskräften
    • Einbindung der Beschäftigten: Regelmäßige Mitarbeitendenbefragungen mit Folgeprozessen für Verbesserungsmaßnahmen
    • Jobs mit Sinn und Entwicklungsperspektiven: Individuelle Mitarbeitendengespräche, transparente Karrierewege, Weiterbildungsprogramme, Nachwuchsförderung (u. a. JUMP-Programm)
  • Wie viele Neueinstellungen sind seit 2023 auf das Mitarbeitendenempfehlungsprogramm zurückzuführen und wie oft sowie in welcher Höhe wurde der Bonus bisher ausgezahlt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.)

Zu 22.: Die BVG teilt mit, dass für eine erfolgreiche Werbung von Mitarbeitenden eine Prämie i. H. v. 1.500 Euro und für den Busfahrdienst eine Prämie i. H. v. 2.500 Euro ausgezahlt werden. Im Rahmen des Mitarbeitendenempfehlungsprogramms konnten folgende Neueinstellungen vorgenommen werden:

2023195
2024382
2025297
  • Mit welchen konkreten Kosten rechnet die BVG für die Intensivierung von Marketing- und zielgerichteten Recruiting-Aktivitäten (siehe hierzu Antwort auf Frage 24.) in Drs. 19/23 940) bis 2030? (Aufstellung nach Jahren erbeten.)

Zu 23.: Die BVG teilt mit, dass für die Intensivierung der Marketing- und zielgerichteten Recruiting-Aktivitäten bis 2030 eine bedarfsgerechte und flexible Budgetplanung vorgesehen ist. Die erforderlichen Mittel werden jährlich auf Basis des jeweiligen Arbeitsmarktes, der Personalbedarfe sowie der wirksamsten Maßnahmen allokiert. Da die künftige Kostenentwicklung von unterschiedlichen externen Einflussfaktoren, wie Marktpreisen, digitalen Reichweiten und der jeweiligen Zielgruppenansprache geprägt ist, können zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässlich langfristigen Jahresschätzungen vorgenommen werden.

  • Wie viele neue Beschäftigte konnten durch den Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit (siehe hierzu Antwort auf Frage 24.) in Drs. 19/23 940) seit 2023 gewonnen werden und viele der Mitarbeitenden sind heute noch bei der BVG und BT Berlin Transport beschäftigt?

Zu 24.: Die BVG teilt mit, dass die Integration von Geflüchteten eine vielversprechende Maßnahme zur Arbeitskräftesicherung und des sozialen, gesellschaftlichen Engagements darstellt. Mit der Bundesagentur für Arbeit ist die BVG im regelmäßigen Austausch zu verschiedenen Maßnahmen, was die Suche und Gewinnung neuer Kolleginnen und Kollegen betrifft. In der Berufsausbildung der BVG werden jährlich Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen (EQ) für Geflüchtete in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit angeboten.

Aus diesen gemeinsamen Aktivitäten sind bislang rund 65 Bewerbungen hervorgegangen. In 15 Fällen konnten Einstellungszusagen ausgesprochen werden. Eine entsprechende Auswertung ist erst mit Einführung des neuen Recruitingtools Smartrecruiters seit Oktober 2024 möglich. Eine gesonderte statistische Auswertung darüber, welche Beschäftigten im weiteren Verlauf dauerhaft im Unternehmen verbleiben, wid nicht geführt.

  • Welche Krankenquote verzeichneten die BVG und BT Berlin Transport seit 2023 in den Bereichen des Fahrpersonals für Straßenbahn, U-Bahn und Bus sowie in der Verwaltung und in den Werkstätten? (Aufstellung nach Jahren erbeten.)

Zu 25.: Die BVG hat hierzu die nachfolgende Tabelle übermittelt:

Krank ohne „krank ohne Bezüge“ in %202320242025
Fahrer:innen Bus BVG AöR11,812,711,1
Fahrer:innen U-Bahn BVG AöR12,112,310,4
Fahrer:innen Straßenbahn BVG AöR11,911,810,9
Fahrer:innen BT-O12,312,110,4
Fahrer:innen BT-U10,510,68,7
    
Technik/Werkstatt BVG AöR8,158,438,1
Verwaltung BVG AöR8,158,347,8
Sonstige BVG AöR9,59,49,1
    
Technik/Werkstatt BT5,26,35,3
Verwaltung BT5,26,14,5
Sonstige BT3,52,02,6

Hinweis: Die dargestellten Zahlen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Prüfung im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsprüfungsverfahrens.

  • Wie hat sich die Zuverlässigkeit von Straßenbahn, U-Bahn und Bus seit 2023 entwickelt? (Aufstellung nach Jahren unter Nennung der ausgefallenen Leistungs-, Nutzungs- bzw. Nutzwagenkilometer erbeten.)

Zu 26.: Die BVG übermittelt die folgenden Daten und teilt mit, dass sich die angegebenen Zuverlässigkeitszahlen auf Ausfälle ohne Streiks und Betriebsvorkommnisse und inklusive Leistungsreduzierungen beziehen.

Bereich Bus

Jahr202320242025
Zuverlässigkeit in %98,205 %99,105 %99,518 %
Ausfälle in Nzkm1.753.125,748855.123,798461.493,298
Betriebsleistung in Nzkm97.642.486,53495.524.706,80995.818.753,718
In %1,8 %0,9 %0,48 %

(Nwkm = Nutzwagenkilometer)

Bereich U-Bahn

Jahr202320242025
Zuverlässigkeit in %98,01%94,83%94,34 %
Ausfälle in Nzkm418.1361.124.0951.230.772
Betriebsleistung in Nzkm20.969.25521.734.37721.730.829
In %2,0 %5,17 %5,66 %

(Nwkm = Nutzwagenkilometer)

Im Vergleich zum Zeitraum vor der Einflottung der neuen JK-Züge am 8. September 2025 zeigt sich im U-Bahnbetrieb eine deutliche Verbesserung der Zuverlässigkeit auf den Linien U1 bis U4 und damit einhergehend eine betriebliche Stabilisierung. Aktuell liegen die Zuverlässigkeitswerte regelmäßig wieder bei rund 98 %

Bereich Straßenbahn

Jahr202320242025
Zuverlässigkeit in %98,41%97,40%98,62
Ausfälle in Nzkm350.078578.103297.364
Betriebsleistung in Nzkm22.057.38322.253.59621.579.646
In %1,59 %2,6 %1,38 %

(Nwkm = Nutzwagenkilometer)

  • Wie stellt die BVG sicher, dass die gemäß § 8 (1) TV-N vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit (Vollzeit) von durchschnittlich 37,5 Stunden wöchentlich nach Möglichkeit nicht überschritten wird, und innerhalb welchen Zeitraumes muss tatsächlich geleistete Mehrarbeit ausgeglichen werden, sodass Überbelastungen, etwa für Fahrpersonale, möglichst verhindert werden?

Zu 27.: Die BVG teilt hierzu mit, dass gemäß § 10 Abs. 4 TV-N die Beschäftigten der BVG ein Arbeitnehmerkonto (hier Kurzzeitkonto) führen, welches spätestens nach einem Jahr auszugleichen ist. Es bildet die Grundlage für alle betrieblichen Arbeitszeitregelungen bei der BVG.

  • In wie vielen Fällen erhielten Fahrpersonale im Jahr 2025 ihre Dienstfreigaben unterhalb der dienstlich vereinbarten Mindestfreigabezeiten, welche Rechtsfolgen sind mit der Unterschreitung verbunden und inwiefern ist es zutreffend, dass die Zeitfenster für selbstgewählte Schichtlagen („Wunsch-Turnierung“) 13 Stunden umfassen können?

Zu 28.: Die BVG teilt mit, dass im Bereich Straßenbahn der angestrebte Zeitraum für die verbindliche Dienstfreigabe grundsätzlich 14 Kalendertage beträgt, wobei die Mindestfreigabezeit bei 9 Kalendertagen liegt. Bei kurzfristigen Ereignissen wie Havarien oder verlängerten Baumaßnahmen kann diese Frist jedoch unterschritten werden. Eine Anpassung sollte idealerweise mit einer Vorlaufzeit von 4 bis 6 Wochen erfolgen, um alle Fristen einhalten zu können. Im Ausnahmefall benötigt die BVG je nach Komplexität der Änderungen 5 bis 8 Tage.

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 585 Dienstpläne erstellt, von denen 131 die Mindestfreigabe von 9 Tagen unterschritten. Rund 100 dieser Fälle waren auf externe Faktoren wie Havarien oder Fahrplananpassungen zurückzuführen.

Die vereinbarte Mindestfreigabezeit für das Fahrpersonal im U-Bahnbereich beträgt 4 Kalendertage. Auf freiwilliger Basis werden 8 Kalendertage zugesichert. Die Mindestfreigabe von 4 Kalendertagen wurde in keinem Fall unterschritten. Bei der U-Bahn wird die Dienstplanung nicht über sogenannte Schichtlagen (Früh-, Mittel-, Spätschicht) vorgenommen. Stattdessen werden die Dienste bereits im Voraus fest geplant und als komplette Dienstfolgen („vorturnierte Dienste“) erstellt.

Die Zeitfenster für selbstgewählte Schichtlagen („Wunsch-Turnierung“) können 13 Stunden umfassen, da sie größer sein müssen als die normalen Vortunierungen bzw. Standard-Schichtlagen von 12 Stunden.

  • Wie stellt die BVG sicher, dass das im Rahmen der Schlichtung zum Tarifabschluss 2025 geeinigte

„neue Modell zur Arbeitszeitsouveränität“ ab 2027 umgesetzt werden kann, sodass alle BVG- Beschäftigten – auf Basis einer 35 Stundenwoche – individuell und freiwillig ihre Arbeitszeit im Rahmen eines zu definierenden Arbeitszeitkorridors (Woche/Monat/Jahr) frei wählen können?

Zu 29.: Die BVG teilt mit, dass die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und der BVG am

13. Januar 2026 begonnen haben. Die Tarifparteien haben vereinbart, dass das Thema Arbeitszeitsouveränität aufgegriffen werden soll. Ziel ist es, mögliche Ansätze zu prüfen, die sowohl den individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten als auch den Anforderungen an eine stabile betriebliche Organisation gerecht werden. Die konkrete Ausgestaltung entsprechender Regelungen unterliegt der Tarifautonomie. Zum jetzigen Zeitpunkt sind daher keine Aussagen zu konkreten Modellen oder Umsetzungsdetails möglich.

  • Inwiefern ist es zutreffend, dass Fahrpersonalen das Essen und Trinken während der Fahrt nicht gestattet, sondern nur an Endstellen zulässig ist und welche weiteren Handlungen müssen Fahrpersonale innerhalb der Wendezeit an Endstellen, etwa im Hinblick auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, Eintragungen auf dem Fahrtzettel oder hinsichtlich Fundsachen sicherstellen?

Zu 30.: Die BVG teilt mit, dass durch interne Regeln, die der Verkehrs- und Betriebssicherheit dienen, das Essen oder Trinken während der Fahrt untersagt ist. An den Endhaltestellen sind die Fahrpersonale per Dienstanweisung verpflichtet, folgende Maßnahmen innerhalb der betrieblichen Wendezeit (Wendezeit ist keine Pausenzeit) durchzuführen:

  • Fahrzeugsichern: Das Fahrzeug ist mit der Feststellbremse abzusichern.
    • Beschilderung: Die Beschilderung für die nächste Fahrt ist vorzunehmen.
    • Reinigung: Grobe Verschmutzungen wie Dosen oder Flaschen entfernen.
    • Beleuchtung: Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht das Standlicht einzuschalten und die Innenbeleuchtung zu reduzieren.
    • Fundsachen: Gefundene Gegenstände feststellen und entsprechend den Vorschriften sichern.
    • Fahrzeugsicherung beim Verlassen: Das Fahrzeug gegen unbefugtes Betreten zu sichern.

Diese Tätigkeiten dienen der Betriebs- und Verkehrssicherheit und stellen keine Pausen im arbeitsrechtlichen Sinn dar.

  • Wie viele Entlastungstage können BVG-Beschäftigte aktuell alternativ zum Urlaubsgeld beanspruchen (bezahlter Freistellungsanspruch) und wie viele Entlastungstage ergäben sich für BVG-Fahrpersonale, wenn bei der Umwandlung des Urlaubsanspruches in Entlastungstage deren tatsächlicher Bruttoverdienst zugrunde gelegt würde?

Zu 31.: Die BVG teilt mit, dass die bestehende tarifliche Regelung eine einheitliche und für alle Beschäftigten verbindliche Wahlmöglichkeit zwischen Urlaubsgeld und zwei Entlastungstagen vorsieht.

  • Wie viele Fahrpersonale verließen die BVG aufgrund von Kündigungen in den Jahren von 2022 bis 2025 (bitte nach Jahren differenziert darstellen) und wie viele dieser Kündigungen betrafen Fahrpersonale, die weniger als 2 Jahre Betriebszugehörigkeit aufwiesen?

Zu 32.: Die BVG hat hierzu folgende Daten übermittelt:

Anzahl AN-Kündigungen Fahrpersonal und Kündigung innerhalb 2 Jahren    2022    2023    2024    2025
Fahrer:innen BVG AöR159275305232
Fahrer:innen Bus122203215169
Davon innerhalb 2 Jahre35615046
Fahrer:innen U-Bahn8192718
Davon innerhalb 2 Jahre1866
Fahrer:innen Straßenbahn29536345
Davon innerhalb 2 Jahre991820
BT Fahrer:innen202206211181
Fahrer:innen BT-O158163163152
Davon innerhalb 2 Jahre32271419
Fahrer:innen BT-U44434829
Davon innerhalb 2 Jahre625138
Fahrer:innen Konzern361481516413
Davon innerhalb 2 Jahre5413010199

Hinweis: Die dargestellten Zahlen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Prüfung im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsprüfungsverfahrens.

  • Ist der Beantwortung meiner Fragen aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?

Zu 33.: Der Beantwortung der Fragen ist aus Sicht des Senats nichts hinzuzufügen.

Berlin, den 16.03.2026 In Vertretung

Dr. Severin F i s c h e r

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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