15.12.2025
Vorbemerkung der Abgeordneten:
Am Montag, den 17.11.2025 haben der Regierende Bürgermeister und Verkehrssenatorin Bonde gemeinsam mit Architekt Tobias Nöfer und Vertreter*innen des Einzelhandels Skizzen und Visualisierungen präsentiert, die Ideen für eine künftige Gestaltung der Friedrichstraße zeigen.
Frage 1:
Welche #Abstimmungen haben zwischen den politischen Akteuren und der Fachebene der #Verkehrsverwaltung vor der Präsentation der Ideen für die #Friedrichstraße stattgefunden, um die #Umsetzbarkeit der Vorschläge zu prüfen und zu bewerten? Welches Ergebnis ist dabei festgestellt worden?
Antwort zu 1:
Vor der Präsentation der Ideen fanden Abstimmungen zwischen der Hausleitung der Senatsverwaltung für #Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie den beteiligten Fachreferaten hinsichtlich bestehender konzeptioneller Ähnlichkeiten der Vorschläge in Bezug zum #Masterplanverfahren statt.
Die vorliegenden #Visualisierungen stellen eine erste planerische #Idee dar; eine abschließende Bewertung erfolgt erst im Rahmen der weiteren Planungsschritte.
Frage 2:
Bis wann soll die Vorbereitung, Ausschreibung und Vergabe der angekündigten Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung der Friedrichstraße umgesetzt werden? Welche Aspekte sollen dabei auf Machbarkeit untersucht werden? Welche Abteilungen und Referate sind dabei eingebunden und bis wann sollen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen?
Antwort zu 2:
Die Vorbereitung der Untersuchung der Machbarkeit wurde eingeleitet. Geprüft werden sollen insbesondere:
- Leitungsbestand und Verlegungsbedarf
- Tunneldeckentragfähigkeit
- Anforderungen von Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV
Eingebunden innerhalb der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt werden insbesondere Abt. I – Umwelt- und Klimaschutzpolitik, Kreislaufwirtschaft und Immissionsschutz, Abt. IV – Mobilität und Abt. V – Tiefbau.
Frage 3:
Geht der Senat davon aus, dass aufgrund der nicht unerheblichen Versetzung der Bordsteine ein Planfeststellungsverfahren für die Friedrichstraße erforderlich sein kann?
Antwort zu 3:
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass kein Planfeststellungsverfahren notwendig wird, da die bestehenden Borde erhalten bleiben und durch Gehwegvorstreckungen ergänzt werden. Die „ neue“ Bordlinie ergibt sich aus der Abgrenzung der Multifunktionsstreifen zur Fahrbahn, die jedoch ebenerdig erfolgt. Im Regelfall werden Straßen der II. O rdnung nach § 22 Absatz 1 Berliner Straßengesetz ohne ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren geändert.
Frage 4:
Inwiefern werden die Planungen und der Umbau der Friedrichstraße mit dem geplanten Umbau von Unter den Linden abgestimmt?
Antwort zu 4:
Der geplante Umbau der Friedrichstraße wird eng mit den Planungen zu „ Unter den Linden“ abgestimmt.
Frage 5:
Derzeit passieren die Friedrichstraße auch schwere LKWs, deren Gewicht auf dem U-Bahntunnel lastet. Inwiefern sind die angekündigten Baumpflanzungen in Kübeln/ Pflanzgefäßen für den U-Bahntunnel belastender als schwere LKWs?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Selbstverständlich prüft die BVG jegliche Änderungen im Umfeld ihrer U-Bahn-Infrastruktur auf etwaige Folgen für die Statik. Der vorhandene Tunnel ist für einen Schwerlastwagen mit 30 t
Gesamtgewicht ausgelegt (SLW30). Um den Verkehr in der Hauptspur für Rettungs-, Müll- und andere Fahrzeuge aufrechtzuerhalten, darf die Nebenspur, dort wo die Kübel stehen, nur mit 5 KN/ m² (500 kg/ m²) belastet werden. Mehr ist bislang nicht zulässig.“
Frage 6:
In der Präsentation der Bilder der Friedrichstraße wurde der Abschnitt Unter den Linden bis Schützenstraße genannt. Inwiefern wird der südlich anschließende Bereich rund um den Checkpoint Charlie ebenfalls untersucht und welche Vorstellungen einer Umgestaltung verfolgt der Senat dort?
Antwort zu 6:
Der südlich an die Schützenstraße anschließende Bereich einschließlich des Umfelds
Checkpoint Charlie befindet sich im Betrachtungsraum des Masterplans Berliner Mitte. Nach Abschluss des verkehrlichen Innenstadtkonzepts soll das Verfahren zur Durchführung eines Wettbewerbs am Checkpoint Charlie wieder aufgenommen werden, wodurch sich ggf. eine andere Gestaltungslogik ergibt.
Frage 7:
Inwieweit wurde und wird der Bezirk Mitte in die Umgestaltung der Friedrichstraße einbezogen?
Antwort zu 7:
Dem Bezirk Mitte ist der Konzeptentwurf bekannt.
Frage 8:
Für welchen Doppelhaushalt plant der Senat für die Umgestaltung der Friedrichstraße Mittel einzustellen?
Antwort zu 8:
Die konkrete Höhe wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellung durch den Haushaltsgesetzgeber definiert. Die Friedrichstraße ist zudem in der Investitionsplanung im Titel 0740/ 72022 enthalten.
Frage 9:
Ist geplant, im umzugestaltenden Bereich künftig auf Ampelanlagen zu verzichten, so wie in der Präsentation der Ideen sichtbar?
Antwort zu 9:
Eine Entscheidung über den zukünftigen Einsatz von Lichtsignalanlagen wird erst im weiteren Planungsprozess getroffen.
Frage 10:
Welche Sanierungs- und Instandesetzungsarbeiten plant die BVG am Tunnel der U-Bahnlinie U6 im Bereich der Friedrichstraße wann umzusetzen?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt mit, dass derzeit keine grundlegende Sanierung der Tunneldecke geplant sei.
Frage 11:
Bis wann plant der Senat die Umgestaltung der Friedrichstraße zu beginnen und mit welcher Dauer des Umbaus wird dabei gerechnet?
Antwort zu 11:
Mit einer validen Abschätzung im Sinne der Fragestellung wird im Ergebnis der Machbarkeitsstudie gerechnet.
Frage 12:
Warum wurden die Ideen zur Umgestaltung der Friedrichstraße vor der für den 15.12.2025 angekündigten offiziellen Präsentation der Ergebnisse des Masterplan-Verfahrens für die Berliner Mitte isoliert vorgestellt ohne die Einbettung in das stets angekündigte Gesamtkonzept abzuwarten und in diesem Kontext darzustellen?
Antwort zu 12:
Die Präsentation der Ideen erfolgte als Vorstellung einer ersten städtebaulichen Vision insbesondere durch Akteure der Zivilgesellschaft und ist nicht als abschließender Bestandteil des Masterplans zu verstehen. Die Einbettung in das Gesamtkonzept der Berliner Mitte einerseits als Ursprung des Masterplanverfahrens und zugleich als exponiertes Vorhaben ist weiterhin vorgesehen.
Frage 13:
In der Präsentation wurde als künftige Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 20 oder 30 angekündigt. Welches Tempolimit strebt der Senat künftig in dem genannten Abschnitt der Friedrichstraße an?
Antwort zu 13:
Zu der künftigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann vor der Machbarkeitsstudie und vor dem weiteren Planungsprozess noch keine Aussage getroffen werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf Basis der StVO festgelegt und richtet sich nach den konkreten Randbedingungen, die noch nicht im Einzelnen klar sind.
Frage 14:
Die Friedrichstraße wurde als Schwerpunkt für Unfälle mit Personenschäden identifiziert, in dem es im Jahr 2024 49 Unfälle mit Personenschaden gab. Durch welche Maßnahmen wird der Senat kurzfristig darauf reagieren ohne erst auf die langfristige Umsetzung der präsentierten Ideen zu warten?
Antwort zu 14:
Die genannten 49 Unfälle betreffen die gesamte Friedrichstraße und nicht allein den Abschnitt, für den in der Präsentation Ideen vermittelt wurden.
Wie bereits im Jahr 2024 wurde auch im Jahr 2025 der gesamte Straßenzug der Friedrichstraße bei der Durchführung zielgerichteter Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zur Gewährleistung und Aufrechthaltung der Verkehrssicherheit durch die Polizei Berlin berücksichtigt. Diese polizeilichen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen werden auch künftig fortgesetzt.
Frage 15:
Wie soll die Sicherheit von Radfahrenden und Fußverkehr künftig in der Friedrichstraße gewährleistet werden, wenn keine Maßnahmen zur Unterbindung des motorisierten Durchgangsverkehrs, der Hauptunfallverursacher ist, umgesetzt werden sollen und gleichzeitig keine Lichtsignalanlagen mehr vorhanden wären?
Antwort zu 15:
Es wird auf die Antworten auf die Fragen 9 und 14 verwiesen.
Frage 16:
Mit welchen Maßnahmen wird der Senat das notleidende Gewerbe der Friedrichstraße in der Zwischenzeit bis zur mutmaßlich noch mehrere Jahre dauernden Umsetzung der Umgestaltung der Friedrichstraße unterstützen?
Antwort zu 16:
Um für Akteurinnen und Akteure in den Berliner Zentren wie der Friedrichstraße gute Rahmenbedingungen zu schaffen und somit wirtschaftsstarke und lebendige Zentren in Berlin zu sichern und weiterzuentwickeln, setzt sich der Senat intensiv mit der Frage auseinander, wie der stationäre Einzelhandel, die Kaufhäuser und die Einkaufsstraßen zukunftsfähig gestaltet werden können. Ziel ist es, diese Standorte zu Orten des Erlebens und der Begegnung weiterzuentwickeln, sodass die Berliner Zentren auch künftig generationenübergreifend als Treffpunkte bestehen bleiben.
Wie bereits in der Beantwortung zur Drucksache 19/ 23895 vom 07.10.2025 dargestellt, wurde im Rahmen dieses Prozesses der „ Zentrengipfel“ (Auftakt am 03.06.24, Ergebnispräsentation am 04.07.25) ins Leben gerufen, der alle relevanten Akteurinnen und Akteure der Berliner Zentren zusammenbrachte. In einem Zeitraum von zwölf Monaten wurde unter der Leitung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in 24 intensiven Gesprächen mit den Bezirken und weiteren relevanten Akteurinnen und Akteuren eine detaillierte Bestandsaufnahme der Herausforderungen und Potenziale in den sogenannten Fokuszentren durchgeführt.
Dabei wurde deutlich, dass es sowohl spezifische Anliegen in den jeweiligen Zentren und
Geschäftsstraßen als auch bezirksübergreifende Themen – von Leerstand, über mangelnde Sauberkeit, bis hin zur fehlenden Digitalisierung des Handels – gibt. Basierend auf den identifizierten Bedarfen wurde ein übergreifender 10-Punkte-Plan
(http s:/ / www.b erlin.d e/ sen/ web / p resse/ p ressemitteilung en/ 2025/ zentreng ip fel-2025-
erg eb nisb ericht-10-p unkte-p la n.pd f), entwickelt, mit dem Berliner Geschäftsstraßen, wie die Friedrichstraße in Berlin nachhaltig gestärkt werden sollen.
Die Maßnahmen des 10-Punkte-Plans verdeutlichen die Anstrengungen des Senats, die Berliner Zentren als attraktive und zukunftsfähige Wirtschaftsstandorte zu stärken.
Der Senat wird auch weiterhin eng mit den Bezirken, Verbänden und den lokalen Akteurinnen und Akteuren zusammenarbeiten, um die Bedürfnisse der Gewerbetreibenden zu ermitteln und die Maßnahmen flexibel und bedarfsgerecht anzupassen. So wird die langfristige Entwicklung der Berliner Zentren weiterhin zielgerichtet unterstützt.
Frage 17:
Wie viele Parkplätze existieren derzeit im Teilabschnitt der Friedrichstraße zwischen Unter den Linden bis Schützenstraße? Wie viele davon sollen wegfallen?
Antwort zu 17:
Auf dem genannten Abschnitt der Friedrichstraße existieren ca. 82 Parkplätze Hinzu kommen private Parkhäuser, wie z.B. Contipark Tiefgarage Friedrichstadt-Passagen mit 425
Stellplätzen. Die Anzahl zukünftiger Parkstände sowie die Einbettung in ein dynamisches Parkleitsystem wird untersucht und ist abhängig vom endgültigen Straßenentwurf.
Frage 18:
Wie viele Bäume sind in dem Entwurf im entsprechenden Teilabschnitt zur Pflanzung vorgesehen? In welchen Abständen?
Antwort zu 18:
Die dargestellten Visualisierungen zeigen Konzeptvorschläge, bislang keine verbindlichen Pflanzstandorte.
Frage 19:
Wie wird der Senat die angekündigte Einbindung von Anrainern und Gewerbetreibenden in den Planungsprozess sicherstellen? In welchen Prozessschritten soll dies auf welche Art und Weise geschehen?
Antwort zu 19:
Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden am 11.09.2025 im Rahmen einer digitalen
Informationsveranstaltung zum verkehrlichen Innenstadtkonzept des Masterplans Berliner Mitte informiert. Mit den Gewerbetreibenden im Bereich Gendarmenmarkt / Friedrichstraße wurde am 23.01.2025 ein Fachforum durchgeführt. Im weiteren Planungsprozess erfolgt eine geeignete Beteiligung.
Frage 20:
Kann der Senat die von der Initiative „Rettet die Friedrichstraße“ genannten Gewerbeleerstand in der Friedrichstraße in Höhe von 70 % bestätigen?
Antwort zu 20:
Wie in der Beantwortung zur Drucksache 19/ 23895 vom 07.10.2025 dargelegt, liegen dem Senat keine detaillierten Daten zu einzelnen Geschäftsstraßen sowie zu den Gründen für
Geschäftsaufgaben und daraus resultierende Leerstände vor.
Gleichwohl ergibt sich aus der Gewerbedatenbank, dass es vom 01.01.-30.09.2025 in der Friedrichstraße 7 Gewerbeanmeldungen und 4 Gewerbeabmeldungen gab. Daraus lässt sich zumindest das positive Signal herleiten, dass es 2025 bisher wieder mehr
Gewerbeanmeldungen als Gewerbeabmeldungen gab.
Frage 21:
Welche Gespräche von Mitgliedern des Senats wurden im Vorfeld der Präsentation der Entwürfe mit dem betreffenden Architekturbüro geführt? Bitte Datum, Teilnehmende und Gesprächsinhalt angeben.
Antwort zu 21:
Am 21. O ktober 2025 fand ein Gespräch zur Umgestaltung der Friedrichstraße im Roten Rathaus statt, an dem – neben dem Regierenden Bürgermeister – Frau Senatorin Ute Bonde, Herr Staatssekretär Arne Herz, Herr , Herr 1, Frau Anja Schröder, Herr Tobias Nöfer und Herr Nils Busch-Petersen teilnahmen.
Am 12.11.2025 wurden die Entwürfe in der Folge nochmals zwischen Herrn Tobias Nöfer und Frau Senatorin Bonde besprochen.
Frage 22:
Wurde das entsprechende Architekturbüro offiziell vom Senat beauftragt den Entwurf zu entwickeln oder die Entwurfsbilder an den Senat zu übergeben? Wenn ja, wurde dies vergütet?
Frage 23:
Hat der Senat auch weitere Unternehmen oder zivilgesellschaftliche Akteure aufgefordert oder gebeten, Entwürfe vorzulegen? Wenn nein, warum nicht?
1 Namen von Mitarbeitenden der Verwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen unkenntlich gemacht.
Antwort zu 22 und 23:
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Der Vorschlag von Herrn Nöfer für die Friedrichstraße versteht sich als zivilgesellschaftlicher Impuls. Eine Beauftragung durch den Senat erfolgte nicht.
Frage 24:
Inwiefern wird das betreffende Architekturbüro in den weiteren Planungsprozess eingebunden werden?
Antwort zu 24:
Als Ideengeber aus der Mitte der Zivilgesellschaft soll Herr Nöfer den Planungen und dem Umbau der Friedrichstraße als Kurator beratend zur Seite stehen.
Berlin, den 10.12.2025 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de