Schlechte Luft in Berlin – wie wird die Einhaltung der neuen EU- Luftqualitätsrichtlinie gewährleistet?, aus Senat

07.11.2025

Frage 1:

An welchen Straßenabschnitten in Berlin werden die ab 2030 gültigen #Luftschadstoffwerte (#Feinstaub PM10, PM2,5; #Stickoxid N02) derzeit #überschritten? (Bitte um Nennung der Straßenabschnitte und Auflistung der jeweiligen  Luftschadstoffwerte)

Antwort zu 1:

Für die genannten Schadstoffe gelten ab 2030 die folgenden Grenzwerte für das Kalenderjahr: PM10                20 µg/ m³

PM2,5    10 µg/ m³ NO 2                20 µg/ m³

Diese Werte wurden im Jahr 2024 an folgenden Messstationen bzw. Messpunkten des Berliner Luftgütemessnetzes überschritten (für die Messcontainer siehe auch

http s:/ / luftd a ten.berlin.d e/ lq i):

PM10  MC124 Mariendorfer Damm 148 MC144 Silbersteinstr. 5 MC174 Frankfurter Allee 86b MC190 Leipziger Straße 5 MC221 Karl-Marx-Str. 38  22 µg/ m³ 22 µg/ m³ 22 µg/ m³ 21 µg/ m³ 21 µg/ m³
PM2,5    MC010 Wedding    11 µg/ m³
 MC042 Neukölln MC171 Mitte MC117 Schildhornstr. 76 MC124 Mariendorfer Damm 148 MC144 Silbersteinstr. 5 MC174 Frankfurter Allee 86b MC190 Leipziger Straße 5 MC221 Karl-Marx-Str. 3812 µg/ m³ 11 µg/ m³ 11 µg/ m³ 13 µg/ m³ 13 µg/ m³ 13 µg/ m³ 12 µg/ m³ 13 µg/ m³
NO 2    MC124 Mariendorfer Damm 148    24 µg/ m³
 MC144 Silbersteinstr. 5 MC174 Frankfurter Allee 86b MC190 Leipziger Straße 5 MC221 Karl-Marx-Str. 38 MP501 Berliner Allee 118 MP504 Beusselstr. 66 MP505 Potsdamer Str. 102 MP514 Alt Friedrichsfelde 7a MP525 Leipziger Str. 32 MP530 Hauptstr. 54 MP531 Spandauer Damm 103 MP533 Hermannstr. 120 MP537 Alt Moabit 63 MP542 Tempelhofer Damm 148 MP545 Sonnenallee 68 MP547 Landsberger Allee 6-8 MP555 Herrmannplatz  MP573 Badstr. 6727 µg/ m³ 23 µg/ m³ 25 µg/ m³ 21 µg/ m³ 28 µg/ m³ 25 µg/ m³ 24 µg/ m³ 30 µg/ m³ 26 µg/ m³ 25 µg/ m³ 35 µg/ m³ 28 µg/ m³ 29 µg/ m³ 23 µg/ m³ 31 µg/ m³ 29 µg/ m³ 26 µg/ m³ 31 µg/ m³

MP576 Klosterstr. 12                                24 µg/ m³

MP579 Eichborndamm 23-25                 22 µg/ m³

MP581 Markgrafendamm 33                  22 µg/ m³

MP609 Elsenstraße 102                           30 µg/ m³

MP610 Erkstraße 10-11                           25 µg/ m³

MP624 Mehringdamm 46-48                   31 µg/ m³

MP625 Martin-Luther-Str. 14                   23 µg/ m³

MP630 Schönholzer Str. 8a                     25 µg/ m³

MP631 Breite Str. 24a-26                  27 µg/ m³

MP632 Residenzstraße 26                       24 µg/ m³

MP633 Kapweg 5                                     27 µg/ m³

MP634 Müllerstraße 142                         28 µg/ m³

Die weiteren Grenzwerte bezüglich eines Tages bzw. einer Stunde wurden im Jahr 2024 an allen Stationen des Berliner Luftgütemessnetzes eingehalten. Hinweis: Alle angegeben Werte unterliegen weiterhin der Qualitätskontrolle.

Frage 2:

Welche #Entwicklung der Luftschadstoffwerte im Sinn der Frage 1. prognostiziert der Senat ohne Umsetzung weitere Maßnahmen bis zum Jahr 2030?

Frage 3:

Mit welchen #Maßnahmen wird der Senat die #Einhaltung der Grenzwerte ab 2030 gewährleisten?

Frage 4:

Wird der Senat auf den Straßenabschnitten, auf denen kürzlich die Abschaffung von Tempo 30 beschlossen wurde und die ab 2030 gültigen schärferen Grenzwerte voraussichtlich nicht eingehalten werden können, wieder zu Tempo 30 zurückkehren?

Frage 5:

Kann der Senat ausschließen, dass die Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030 nur mit Fahrverboten auf bestimmten Straßenabschnitten erreicht werden können?

Frage 6:

Ist die Erarbeitung eines neuen Luftqualitätsplanes für Berlin ab 2026 bereits in Vorbereitung und wann soll dieser voraussichtlich beschlossen werden?

Frage 7:

Welche Maßnahmen, Strategien und weiteren Schritte wird der Senat ab 2026 ergreifen, um einen Weg zur Erreichung der Grenzwerte ab 2030 darzustellen?

Frage 8:

Welche prognostizierten Emissionsminderungswerte werden dabei den einzelnen Maßnahmen zugerechnet? Bitte jeweils für die einzelnen Maßnahmen und Grenzwerte angeben.

Antwort zu 2 bis 8:

Die Fragen 2 bis 8 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Für die Umsetzung der #EU-Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/ 2881 ist vorgesehen, zunächst auf Grundlage der Messergebnisse des Berliner Luftgütemessnetzes mit dem Bezugsjahr 2026 eine Bewertung der #Luftqualität vorzunehmen. Auf Basis dieser Auswertung wird entschieden, ob ergänzende Modellrechnungen erforderlich sind, um die voraussichtliche Entwicklung der Luftqualität bis zum Jahr 2030 zu bewerten.

Soweit die ab 2030 einzuhaltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe im Jahr 2026 überschritten werden, werden Modellierungen durchgeführt, um zu prüfen, ob auch im Jahr 2030 mit Überschreitungen zu rechnen ist. Im Falle einer drohenden Nichteinhaltung der Grenzwerte wird bis Ende 2028 ein Luftreinhaltefahrplan erstellt, in dem die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte festgelegt werden.

Welche Maßnahmen und Strategien für die Erreichung der Grenzwerte erforderlich sind und welche Emissionsminderungen sich damit erreichen lassen, kann erst nach Vorliegen der Modellierungen im Rahmen der Erstellung des Luftreinhaltefahrplans beurteilt werden. Dies betrifft auch Maßnahmen wie z. B. Tempo 30.

Berlin, den 06.11.2025

In Vertretung Andreas Kraus Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de