22.10.2025
Vorbemerkung der Abgeordneten:
Der Berliner Senat hat im September 2025 beschlossen, die #Tempo-30-Abschnitte an 23 Hauptstraßen #aufzuheben. Tagsüber soll auf diesen Straßen wieder eine Geschwindigkeit von 50 km/ h gelten, weil dort durch die #Temporeduzierung die #Luftverschmutzung leicht gesunken ist.
Seit Inkrafttreten der #StVO-Novelle am 11. Oktober 2024 und der Konkretisierung in der novellierten Verwaltungsvorschrift 10. April 2025 ist die #Anordnung von Tempolimits auf 30 km/ h nicht nur im Nahbereich schützenswerter Einrichtungen (#Schulen, #Kitas usw.) die Regel, sondern auch im Umfeld von #Zebrastreifen und entlang hochfrequentierter #Schulwege unkompliziert umzusetzen.
Frage 1:
Welche Prüfschritte wurden in den betroffenen Hauptstraßen absolviert, um Abschnitte zu identifizieren, in denen weitere Anordnungsgründe für Tempo 30 tagsüber sprechen (insbesondere Verkehrssicherheit im Umfeld schützenswerter Einrichtungen, im Umfeld von Zebrastreifen und Lückenschlüsse <500m zwischen zwei Tempo-30- Abschnitten)?
(bitte tabellarisch für die folgenden Straßenabschnitte auflisten: geprüfter Anordnungsgrund, Auflisung der Tatsachen, Gründe der Ablehnung)
a) Albrechtstraße – von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße b) Dominicusstraße – von Ebersstr. bis Hauptstraße
- Dorotheenstraße – von Wilhelmstraße bis Friedrich-Ebert-Platz
- Elsenstraße von Treptower Park bis Beermannstraße
- Erkstraße – von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee
- Friedrichstraße – von Unter den Linden bis Dorotheenstraße
- Hermannstraße – von Mariendorfer Weg bis Silbersteinstraße
- Hermannstraße – von Silbersteinstraße bis Emser Straße
- Invalidenstraße – von Alexanderufer bis Scharnhorststraße
- Joachimsthaler Straße – von Hardenbergplatz bis Kurfürstendamm
- Kaiser-Friedrich-Straße von Kantstraße bis Bismarckstraße
- Klosterstraße – von Brunsbüttler Damm bis Pichelsdorfer Straße
- Luxemburger Straße – von Genter Straße bis Müllerstraße
- Mariendorfer Damm – von Westphalweg bis Eisenacher Straße
- Martin-Luther-Straße – von Lietzenburger Straße bis Motzstraße
- Oranienburger Straße – von Roedernallee bis Wilhelmsruher Damm
- Reinhardtstraße – von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer
- Saarstraße – von Rheinstraße bis Autobahnbrücke
- Scharnweberstraße – von Kapweg bis Afrikanische Straße
- Stromstraße – von Bugenhagenstraße bis Turmstraße
- Tempelhofer Damm – von Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof
- Torstraße – von Prenzlauer Allee bis Rosenthaler Platz
- Wilhelmstraße – von Unter den Linden bis Dorotheenstraße
Antwort zu 1:
Die Prüfung der Verkehrssicherheit erfolgte zu allen vorgenannten Straßenabschnitten wie folgt:
- Sichtung der Aktenlage nach getroffenen Tempo-30-Anordnungen vor der Umsetzung des Luftreinhalteplans 2019.
- Überprüfung, ob die vor 2019 zur Anordnung geführten Gründe auch weiterhin Bestand haben. Im Ergebnis wurden alle früheren Anordungen bestätigt.
- Sichtung der Aktenlage nach getroffenen Anordnungen in den Anschlussabschnitten als Grundlage für die Lückenschlussprüfung.
- Erfassen der Bestands-Beschilderungen in Verkehrszeichenplänen
- Recherche des Vorhandenseins sensibler Einrichtungen und Konkretisierung der Lage und Zugangsbereiche.
- Durchführung von Ortsbesichtigungen, dabei
è Erfassen der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten
(Fahrbahnbreiten/ Anzahl der Fahrstreifen, Fahrzeugfrequentierung,
Gehwegbreiten, Vorhandensein von Radverkehrsanlagen, Straßenführung, Übersichtlichkeit, Vorhandensein von Geschäften etc.)
è Beobachten der Verkehrsabläufe im fließenden Verkehr (Fahrverhalten von Kfz und Radverkehr, Fahrstreifenwechsel, Abbiegevorgänge etc.)
è Beobachten der Verkehrsabläufe im ruhenden Verkehr (Parkordnung,
Ladebereiche, Liefern/ Halten in zweiter Reihe; Häufigkeit der Parkplatzwechsel etc.)
è Beobachten des Querungsverhaltens des Fußverkehrs (Querungsbedürfnisse, Vorhandensein von Querungsstellen wie Mittelinseln/ Mittelstreifen, FGÜ, Lichtzeichenanlagen; Nutzung dieser oder „ wildes“ Queren überall, Wartezeiten der Querenden; Sichtbeziehungen Fuß-/ Fahrzeugverkehr, Verhalten des Kfz- Verkehrs gegenüber den Querenden etc.)
è Beobachtungen zu hochfrequentierten Schulwegen (siehe Antwort zu Frage 2)
è Feststellen von bereits erkannbaren notwendigen Lückenschlüssen
- Auswerten der Erkenntnisse aus den Ortsbesichtigungen, ggf. Beschaffen weiterer Unterlagen für eine Entscheidungsfindung, u.a. Anforderung der Unfallage von der Polizei Berlin.
- Darstellen der Ergebnisse in Verkehrszeichenplänen, dabei auch Berücksichtigen von Maßnahmen zum Lärmschutz und Prüfung von sich ergebener Lückenschlüsse.
Frage 2:
Welche Prüfschritte wurden in den o.g. Hauptstraßen (1. a bis w) absolviert, um sie auf das Vorliegen hochfrequentierter Schulwege zu prüfen?
(bitte tabellarisch für jeden der o.g. Straßenabschnitte auflisten: Prüfmethode, Datum und Uhrzeit von Verkehrszählungen, Zählergebnisse, Interpretation der Prüfungen im Hinblick auf die Existenz hochfrequentierter Schulwege, Begründung der ablehnenden Beurteilung)
Antwort zu 2:
Zur Methodik der Prüfung von hochfrequentierten Schulwegen wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 24061 verwiesen, zu den anderen Fragen siehe nachstehende Tabelle. Die Ortsbesichtigungen wurden mehrheitlich mit mindestens zwei Dienstkräften durchgeführt.
| Straßenabschnitt | Datum/ Uhr- zeit Verkehrs- zählungen | Zählergebnisse | Prüfergebnis |
| a) Albrechtstraße von Robert-Lück- Straße bis Neue Filandastraße | 21.05.2025 / 7:30-8:20 Uhr und 13:15- 14:00 Uhr | 25 Schulkinder Am Morgen, 5 Schulkinder am Nachmittag | Mehrere Schulen im Umfeld: Helene-Lange-Schule, Lauenburger Str. 110, Evangelische Schule Steglitz, Beymestraße 7, Hermann- Ehlers-Gymnasium, Elisenstraße 3- 4, Grundschule in der Plantagenstraße, Plantagenstraße 8-9. Trotz der hohen Schulanzahl wurden im Verhältnis nur wenige Schulkinder gezählt, so dass hier kein hochfrequentierter Schulweg erkennbar ist. Die Schulkinder kamen einzeln oder in Begleitung (keine Pulkbildungen). Nachmittags deutlich weniger Schulkinder, keine beobachteten Konflikte. Gehwege sind auch sehr breit und zur Fahrbahn hin teilweise beparkt, so |
| dass oftmals eine Trennung gegeben ist. | |||
| b) Dominicusstraße von Ebersstraße bis Hauptstraße | 22.07.2025 7:30 – 8:05 h | Siehe nachstehende Ausführungen | Im Umfeld ist die Teltow- Grundschule, Feurigstraße 57 ansässig. Schüler/ innenverkehr fand äußerst gering ausgeprägt im Streckenabschnitt statt. Die Schulkinder nutzten die nahegelegene Bushaltestelle. Die geringe Anzahl an Schulkindern bestätigen hier keinen hochfrequentierten Schulweg. |
| c) Dorotheenstraße von Wilhelmstraße bis Friedrich-Ebert- Platz | 03.07.2025, 7.30 – 8.30 h | 1 Schulkind | Im Umfeld sind keine Schulen bekannt, daher auch kein hochfrequentierter Schulweg. |
| d) Elsenstraße von | 22.05.2025, | 7 Schulkinder | Im Umfeld sind folgende Schulen: |
| Treptower Park bis | 7.35 – 8.00 h | Kiefholz-Grundschule, | |
| Beermannstraße | Kiefholzstraße 45; Röntgen-Schule, | ||
| Wildenbruchstraße 53; Bouché- | |||
| Schule, Bouchéstraße 5. Diese | |||
| liegen südwestlich des Abschnittes. | |||
| Die Schulkinder liefen in Richtung | |||
| Treptower Park (damit in | |||
| entgegengesetzter Richtung der | |||
| Schulen). Die geringe Anzahl an | |||
| Schulkindern lässt keinen | |||
| hochfrequentierten Schulweg | |||
| erkennen. Die Gehwege sind hier | |||
| außerdem auch sehr breit, so dass | |||
| keine Gefährdungen ableitbar sind. | |||
| e) Erkstraße | 26.05.2025 | Keine | Im Umfeld ist die Hermann-Boddin- |
| von Karl-Marx-Straße | 7:20 – 8:10 h | Schulkinder | Grundschule in der Boddinstraße 55 |
| bis Sonnenallee | 28.05.2025 | vorhanden, diese liegt westlich des | |
| 13:00-14:20 h | LRP-Abschnittes. Weder morgens | ||
| noch nachmittags konnten | |||
| Schulkinder beobachtet werden. | |||
| Das Schuleinzugsgebiet liegt | |||
| augenscheinlich westlich der Karl- | |||
| Marx-Straße. Kein Schulweg | |||
| erkennbar. |
| f) Friedrichstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße | Kein Bedarf erkennbar | Im Umfeld sind keine Schulen bekannt, daher auch kein hochfrequentierter Schulweg zu bestätigen. | |
| g) Hermannstraße | 28.05.2025 | Siehe | Im nahen Umfeld westlich die |
| von Mariendorfer | 7:10-8:20 h | nebenstehende | Hermann-Sander-Grundschule, |
| Weg bis | 26.05.2025 | Ausführungen. | Mariendorfer Weg 69, und etwas |
| Silbersteinstraße | 13:00-14:00 h | weiter entfernt südwestlich die | |
| Zürich-Grundschule, Wederstraße | |||
| 49. Bei beiden Beobachtungen | |||
| konnten nur vereinzelte Schulkinder | |||
| festgestellt werden, keine | |||
| Bündelungen/ Pulkbildungen, die | |||
| einen hochfrequentierten Schulweg | |||
| erkennen lassen. Auch lassen sich | |||
| aus den örtlichen Verhältnissen | |||
| keine Gefährdungen ableiten. | |||
| h) Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße | Ist im vorstehenden Abschnitt g) integriert. | ||
| i) Invalidenstraße von | 09.07.2025, | 3 Schulkinder | Südlich liegt die Grundschule Neues |
| Alexanderufer bis | 7.30 – 8.00 h | (in Begleitung) | Tor, Hannoversche Str. 20, und |
| Scharnhorststraße | damit liegt auch das Einzugsgebiet | ||
| südlich der LRP-Straße. | |||
| Im Umfeld sind keine weiteren | |||
| Schulen bekannt, daher auch kein | |||
| hochfrequentierter Schulweg. | |||
| j) Joachimsthaler | 09.07.2025, | keine | Im Umfeld sind keine Schulen |
| Straße – von | 7.30 – 8.00 h | Schulkinder | bekannt, daher auch kein |
| Hardenbergplatz bis | hochfrequentierter Schulweg. | ||
| Kurfürstendamm | |||
| k) Kaiser-Friedrich- | 09.07.2025, | keine | Im Umfeld sind keine Schulen |
| Straße | 7.30 – 8.00 h | Schulkinder | bekannt, daher auch kein |
| von Kantstraße bis | hochfrequentierter Schulweg. | ||
| Bismarckstraße | |||
| l) Klosterstraße | 22.05.2025, | Siehe | Im Umfeld liegen die Konkordia- |
| von Brunsbüttler | 26.05.2025 | nebenstehende | Grundschule, Elsflether Weg 26-30, |
| Damm bis | jeweils 7:20- | Ausführungen. | und die Bertolt-Brecht-Oberschule, |
| Pichelsdorfer Straße | 08:15 und | Wilhelmstraße 10. Es wurde | |
| 13:00-14:00 h | lediglich eine geringe Anzahl | ||
| schulpflichtiger Kinder festgestellt. | |||
| Es kam zu keiner Pulkbildung. Eine gebündelte Schulwegführung war nicht erkennbar, damit auch kein hochfrequentierter Schulweg. | |||
| m) Luxemburger | 23.05.2025, | ca. 15 | Im Umfeld liegen mehrere Schulen: |
| Straße | 7.30 – 8.00 h | Schulkinder | Erika-Mann-Grundschule, Utrechter |
| von Genter Straße | 16.06.2025 | (pro | Str. 25; Wedding-Schule, |
| bis Müllerstraße | 7.25 – 8.10 h | Beobachtung) | Antonstraße 10; Leo-Lionni- |
| Grundschule, Willdenowstraße 11 | |||
| Brüder-Grimm-Grundschule, | |||
| Tegeler Str. 18-19; Kristall | |||
| Grundschule, Tegeler Str. 13. | |||
| Dennoch zeigt die geringe | |||
| Schülerzahl, dass der LRP-Abschnitt | |||
| nicht von der Mehrheit der | |||
| Schulkinder genutzt wird, daher | |||
| auch kein hochfrequentierter | |||
| Schulweg. Zur Bestätigung der | |||
| geringen Zahlen trotz zahlreicher | |||
| Schulen im Umfeld wurde eine | |||
| zweite Beobachtung an einem | |||
| anderen Wochentag durchgeführt | |||
| mit gleichen Beobachtungen. | |||
| n) Mariendorfer | 05.06.2025 | Siehe | Im Umfeld liegen die Mascha- |
| Damm | 7:20-8:05 h | nebenstehende | Kaleko-Grundschule, Königstraße |
| von Westphalweg bis | Ausführungen. | 32, das Luise-Henriette-Gymnasium, | |
| Eisenacher Straße | Kurfürstenstraße 53-54 und die | ||
| Deutsch-Skandinavische | |||
| Gemeinschaftsschule (Elisabeth- | |||
| Rotten-Schule), Machonstraße 54. | |||
| Der beobachtbare | |||
| Schüler/ innenverkehr erfolgt | |||
| einzeln, ohne Pulkbildungen, unter | |||
| Nutzung des Nahverkehrs U-Bahn | |||
| und Bus. Hochfrequentierter | |||
| Schulweg ist nicht zu erkennen. | |||
| o) Martin-Luther- | 16.05.2025 | 25 Schulkinder | Im Umfeld ist die Finow- |
| Straße | 7:20-8:10 h | (zumeist in | Grundschule Berlin in der |
| von Lietzenburger | Begleitung) | Welserstraße 16 vorhanden. | |
| Straße bis | Der überwiegende Anteil der | ||
| Motzstraße | Schulkinder war an der LZA |
| Motzstraße bzw. an der dortigen Bushaltestelle erkennbar. Kein gehäuftes Auftreten der Kinder, kein hochfrequentierter Schulweg erkennbar. | |||
| p) Oranienburger | 04.07.2025 | keine | Die Schule am Park, |
| Straße | 7.30 – 8.00 h | Schulkinder | Sonderpädagogik, im |
| von Roedernallee bis | Eichborndamm 276-284, wird | ||
| Wilhelmsruher Damm | ausschließlich mit Fahrdiensten | ||
| bedient. | |||
| Der Schulweg der Grundschule an | |||
| der Peckwisch im Tornower Weg 26- | |||
| 34 verläuft nicht über den LRP- | |||
| Abschnitt. | |||
| Die Jean-Krämer-Schule | |||
| Sekundarschule in Alt-Wittenau 8-12 | |||
| ist in direkter Nähe mit dem ÖPNV | |||
| erreichbar, daher keine genutzte | |||
| fußläufige Anbindung über den LRP- | |||
| Abschnitt – kein hochfrequentierter | |||
| Schulweg. | |||
| q) Reinhardtstraße | 10.07.2025, | 2 Schulkinder | Im Umfeld sind keine Schulen |
| von Charitéstraße bis | 7.30 – 8.00 h | (gingen in | bekannt, daher auch kein |
| Kapelle-Ufer | Begleitung zum | hochfrequentierter Schulweg. | |
| Kfz) | |||
| r) Saarstraße | 04.06.2025 | Siehe | Südwestlich liegt die Fläming- |
| von Rheinstraße bis | 7:20-8:10 h | nachstehende | Grundschule, Illstraße 4. |
| Autobahnbrücke | Ausführungen. | Schüler/ innenverkehr fand auf allen | |
| Teilen des Streckenabschnittes statt, | |||
| vorrangig im Bereich der Illstraße. | |||
| Der überwiegende Anteil querte | |||
| aber nur die Saarstraße an den | |||
| vorhandenen LZA und setzte dann | |||
| seinen Weg in Richtung Schule fort. | |||
| Eine Bündelung/ Pulk-Bildung von | |||
| Schulkindern entlang der LRP- | |||
| Strecke war nicht erkennbar. | |||
| s) Scharnweberstraße | 13.05.2025, | 5 bzw. 6 | Im Umfeld befindet sich die |
| von Kapweg bis | 16.05.2025 | Schulkinder pro | Möwensee-Schule, Afrikanische Str. |
| Afrikanische Straße | Jeweils | Beobachtung | 123, welche über zwei Zugänge |
| 7.15 – 8.00 h | (zumeist in Begleitung) | verfügt. Der Zugang in der Afrikanischen Straße wurde nur von einzelnen Kindern genutzt, der Zugang in der Maji-Maji-Allee dafür wurde von der Mehrheit der Kinder genutzt. Auf der LRP-Strecke wurden in der Folge auch nur wenige Kinder gesichtet, die aus dem dort vorhandenen Wohngebiet kommen, sodass kein hochfrequentierter Schulweg vorliegt. Die dort vorhandene LZA Müllerstraße/ Afrikanische Straße ermöglicht ein gefahrloses Queren, die Aufstellflächen der LZA sowie die dort vorhandenen Gehwege sind breit. In diesem Bereich befindet sich eine Buslinie, die zur Möwenseegrundschule fährt und die Kinder dann in Höhe des zweiten genannten Eingangs der Schule, welche im Nebennetz liegt, aussteigen. | |
| t) Stromstraße | 17.07.2025, | 25 Schulkinder | Zahlreiche Schulen im Umfeld |
| von | 7.30 – 8.00 h | (zumeist in | vorhanden, u.a.: |
| Bugenhagenstraße | Begleitung) | Katholische Schule Sankt Paulus | |
| bis Turmstraße | (private Grundschule), | ||
| Waldenserstraße.27; | |||
| Carl-Bolle-Grundschule, | |||
| Waldenserstraße 20/ 21; | |||
| Kurt-Tucholsky-Grundschule, | |||
| Rathenower Straße 18; | |||
| Rosalind-Franklin-Gymnasium, | |||
| Turmstr. 75. 10551 Berlin | |||
| (Neueröffnung); | |||
| Die nur geringe Anzahl | |||
| beobachteter Schulkinder lässt hier | |||
| keinen hochfrequentierten Schulweg | |||
| erkennen. | |||
| Nur nördlich zwischen Perleberger | |||
| Straße und Bugenhagenstraße war | |||
| eine Bündelung von Schulkindern |
| beobachtbar (fast 40 Kinder zumeist in Begleitung Erwachsener, diese kamen in der Mehrzahl mit dem Fahrrad von der Perleberger Straße, querten die Stromstraße an der dortigen LSA, befuhren dann den westlichen Gehweg bis zur Bugenhagenstraße, um dann abbiegend weiter in Richtung Waldenserstraße zu fahren, wo zwei Grundschulen liegen. Durch baulichen Mittelstreifen mit Hochborden erfolgen Querungen nur an den signalgesicherten Knoten. Auch sind durch die Breite des Gehweges und die Abtrennung durch RVA und Parkstreifen vom Kfz- Verkehr keine Gefährdungen zu erkennen, die eine Ausweisung von Tempo 30 begründen würden. | |||
| u) Tempelhofer Damm von Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof | Beobachtungen an mehreren Stellen: Tempelhofer Damm / Kaiserin-Augusta-Straße | ||
| 05.06.2025, | Siehe | Zur Beobachtung des Schulweges | |
| 7:35-8:15 h | nebenstehende | zum Askanischen Gymnasium in der | |
| 13:15-14:00 h | Ausführungen. | Kaiserin-Augusta-Str. 19/ 20 wurden | |
| die Schulkinder im Bereich des | |||
| Tempelhofer Damms an der Ecke | |||
| Kaiserin-Augusta-Straße | |||
| beobachtet. Morgens querten 18 | |||
| Schüler den Tempelhofer Damm im | |||
| Bereich der LSA. Sehr viele Schüler | |||
| kamen aus dem U-Bahnausgang in | |||
| der Kaiserin-Augusta-Straße und | |||
| liefen gleich weiter in Richtung der | |||
| westlich gelegenen Schule, so dass | |||
| keine Nutzung des Tempelhofer | |||
| Damms erfolgte. Eine weitere | |||
| Beobachtung am Nachmittag | |||
| ergab, dass in diesem Zeitraum nahezu alle Schüler unmittelbar den Treppenabgang in den U-Bahnhof Kaiserin-Augusta-Str. nutzten und genauso wie am Morgen, nicht in den Bereich des Tempelhofer Damms kamen. Es konnte kein hochfrequentierter Schulweg entlang des Tempelhofer Damms festgestellt werden. | |||
| Tempelhofer Damm / Friedrich-Wilhelm-Straße | |||
| 02.06.2025 | Siehe | Zur Beobachtung des Schulweges | |
| 7:35-8:15 | nebenstehende | zur Maria-Montessori-Grundschule | |
| 05.06.2025 | Ausführungen. | in der Friedrich-Wilhelm-Str. 72 | |
| 12:30-13:15 h | wurden die Schulkinder im Bereich | ||
| des Tempelhofer Damms an der | |||
| Ecke Friedrich-Wilhelm-Str. | |||
| beobachtet. Morgens überquerten | |||
| 22 Schüler den Tempelhofer Damm | |||
| im Bereich der LZA. Die meisten | |||
| querenden Schüler kamen aus der | |||
| östlichen Friedrich-Wilhelm-Straße. | |||
| Eine weitere Beobachtung | |||
| nachmittags ergab, dass in diesem | |||
| Zeitraum lediglich 5 einzelne | |||
| Schüler den Tempelhofer Damm | |||
| aus Richtung der Maria-Montessori- | |||
| Schule kommend überquerten. | |||
| Insgesamt betrachtet wird der | |||
| Schulweg in diesem Bereich nicht | |||
| als hochfrequentiert angesehen. | |||
| Tempelhofer Damm Höhe Burgemeisterstraße | |||
| 02.06.2025 | Siehe | Zur Beobachtung des Schulweges | |
| 7:30-8:20 h | nebenstehende | zur Maria-Montessori-Grundschule | |
| Ausführungen. | in der Friedrich-Wilhelm-Str. 72 | ||
| wurden die Schulkinder im Bereich | |||
| des Tempelhofer Damms Höhe | |||
| Burgemeisterstraße beobachtet. | |||
| In der gesamten Zeit konnten 6 Schulkinder (2 Kinder mit einer erwachsenen Begleitperson und 3 Kinder als Gruppe) beim Queren des Tempelhofer Dammes beobachtet werden. Es entstanden aufgrund der sich in der Nähe befindlichen LZA ausreichend große Lücken im Verkehr, so dass alle nach geringen Wartezeiten die Fahrbahn passieren konnten. Der begrünte Mittelstreifen ist mittels eines Zaunes abgesichert, so dass nur an der baulich angelegten Querungsstelle die Fahrbahn überquert werden kann. Aufgrund des Mittelstreifens müssen die Schulkinder sich nur auf den Verkehr aus einer Fahrtrichtung konzentrieren und können sich sicher in der Mitte aufstellen. Entlang des Tempelhofer Damms konnte keine hohe Frequentierung durch Schulkinder festgestellt werden. | |||
| v) Torstraße von Prenzlauer Allee bis Rosenthaler Platz | Beobachtungen an zwei Abschnitten: Westlicher Abschnitt zwischen Chausseestraße und Rosenthaler Platz | ||
| 13.05.2025, | Schulkinder | Die Berlin Metropolitan School | |
| 7.30 – 8.30 h | aufgrund | GmbH, Linienstraße 122, hat einen | |
| direktem | Zugang zur Torstraße. Die | ||
| Schulzugang so | Schulkinder, die den Eingang an der | ||
| zahlreich, dass | Torstraße nutzten, kamen beidseitig | ||
| keine | die Gehwege der Torstraße entlang. | ||
| zahlenmäßige | Zur Querung wurde die Fg-LZA vor | ||
| Erfassung | dem Schulzugang Torstraße Höhe | ||
| erfolgte | Novalisstraße genutzt. Weitere | ||
| (zumeist in | Schulen im Umfeld (Grundschule | ||
| Begleitung) | Am Koppenplatz, Koppenplatz 12 | ||
| und Zweigstelle in Bergstraße 9; | |||
| Hemingway-Schule, Gartenstraße | |||
| 10-17) vorhanden. Die Schulkinder | |||
| gingen (oft auch in kleinen Gruppen) | |||
| in östlicher Richtung die Torstraße entlang. Höhe der Torstraße/ Tucholskystraße kamen auch Kinder aus dem südlichen Wohngebiet und gingen dann in östlicher Richtung weiter. Am Knoten Torstraße/ Tucholskystraße ist eine LZA zur sicheren Querung vorhanden. Überlagerung von Schulzugang und hochfrequentierter Schulweg mit nächtlichem Tempo 30 zum Lärmschutz. Beibehaltung Tempo 30 bestätigt. | |||
| Östlicher Abschnitt zwischen Rosenthaler Platz und Prenzlauer Allee | |||
| 26.06.2025, | Siehe | Nördlich im Wohngebiet ist das | |
| 7.30 – 8.00 h | nebenstehende | John-Lennon-Gymnasium in der | |
| Ausführungen | Zehdenicker Str. 17 ansässig. | ||
| Aufgrund dieser Lage und des durch | |||
| die Schulform größeren | |||
| Einzugsgebietes bieten sich die | |||
| nächstgelegenen ÖV-Haltestellen | |||
| zum Erreichen der Schule an. Diese | |||
| liegen mit U-Bahn-, Straßenbahn- | |||
| und Busanschluss am Rosenthaler | |||
| Platz (Torstraße/ Brunnenstraße – | |||
| Rosenthaler Straße) und weiter | |||
| östlich am Rosa-Luxemburg-Platz | |||
| (Torstraße/ Schönhauser Allee Alte- | |||
| Schönhauser Straße). Daher wurden | |||
| an diesen beiden Stellen die | |||
| Schulwegbetrachtungen vor Ort | |||
| vorgenommen. Daraus ergaben | |||
| sich folgende Ergebnisse: | |||
| a ) Rosentha ler Pla tz (Torstraße / | |||
| Brunnenstra ße – Rosentha ler | |||
| Stra ße): | |||
| Der gesamte Knoten ist LSA- | |||
| geregelt. Es gibt drei U-Bahnhof- | |||
| Zugänge (Torstraße, Rosenthaler | |||
| Straße und Weinbergsweg). Die | |||
| Straßenbahnhaltestellen der M8 | |||
| liegen direkt an der LSA östlich des Rosenthaler Platzes und die der M1 im Weinbergsweg direkt am dortigen U-Bahnhof-Zugang. Das John-Lennon-Gymnasium liegt nordöstlich des Knotenpunktes im nördlichen Wohngebiet der Torstraße, somit führt der Schulweg nach Norden. Nur vereinzelt verließen Schulkinder die Straßenbahn M8, um anschließend über die dortige LSA in Richtung Norden in den Weinbergsweg, der zum Nebennetz gehört, zu laufen. Eine ebenso nur einstellige Anzahl an Schulkindern verließ den U- Bahnhof-Zugang im Weinbergsweg, um ebenfalls Richtung Norden zu laufen. Eine wesentlich größere Anzahl an Schulkindern verließ die U-Bahn und Straßenbahn, um in den westlichen Abschnitt der Torstraße (beidseitig) zu laufen. Hier sind mehrere Grundschulen ansässig, weitere Ausführungen siehe vorstehender westlicher Abschnitt. b ) Rosa – Luxemb urg-Pla tz (Torstra ße/ Schönha user Allee – Alte-Schönha user Stra ße) Der gesamten Knoten ist LSA- geregelt. Der Zugang zum U-Bahn- Hof Rosa-Luxemburg-Platz liegt südöstlich des Knotens. Die Straßenbahnhaltestellen sind sowohl an diesem U-Bahn-Zugang als auch in der Torstraße östlicher Abflussraum gelegen. Die Bushaltestellen liegen in der Torstraße jeweils in den Abflussräumen der LSA. Das John- |
| Lennon-Gymnasium liegt westlich dieses Knotens im Wohngebiet nördlich der Torstraße, in der Folge führt auch der Schulweg nach Westen. Den Bus 142 bestiegen/ verließen an der hier vorhandenen Haltstelle erkennbar keine Schulkinder, da dieser Bus in Fahrtrichtung Westen am Rosenthaler Platz die nächste Haltestelle hat, die dichter an dem John-Lennon-Gymnasium liegt und die Kinder dann dort aussteigen. Ähnlich verhält es sich auch mit der Straßenbahn. Die hier verkehrende M 8 hält ebenfalls am Rosenthaler Platz, sodass die Schulkinder dann diesen Ausstieg nutzen. Es kamen aber 24 Schulkinder von der U-Bahn, querten an der LSA Richtung Nord und liefen dann die Torstraße auf dem nördlichen Gehweg ca. 140 m bis zur einmündenden Nebenstraße Christi- nenstraße entlang, um von dort dann über die Zehdenicker Straße das Gymnasium fußläufig zu erreichen. 4 ältere Schulkinder nutzten von der U-Bahn kommend den südlichen Gehweg der Tor- straße und querten trotz fehlendem Übergang das Gleisbett der Tram Höhe Christinenstraße, um über diese ihren Weg fortzusetzen. Insgesamt lassen die Zahlen keinen hochfrequentierten Schulweg erkennen. Die Gehwege sind beidseitig sehr breit, Gefährdungen der Schulkinder auf dem Gehweg durch den Kfz-Verkehr, die Tempo 30 begründen, waren auf dem |
| kurzen Abschnitt auch nicht zu erkennen. Insgesamt weist dieser östliche Abschnitt eine ganz andere Straßengestaltung auf, da hier die Straßenbahn in eigenem Gleisbett in Mittellage verkehrt und damit zwei getrennte Richtungsfahrbahnen vorhanden sind. Zum Queren sind signalisierte und auch unsignalisierte Aufstellbereiche im Mittelstreifen vorhanden. | |||
| w) Wilhelmstraße | 03.07.2025, | keine | Im Umfeld sind keine Schulen |
| von Unter den Linden | 7.30 – 8.15 h | Schulkinder | bekannt, daher auch kein |
| bis Dorotheenstraße | hochfrequentierter Schulweg. |
Berlin, den 20.10.2025
In Vertretung Arne Herz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de