Stellwerk- und Signalstörungen im S-Bahn-Netz Berlin und auf der Linie S3, aus Senat

12.09.2025

Frage 1:

Was sind die häufigsten Ursachen für #Verspätungen und #Ausfälle der Berliner #S-Bahn-Linien, insbesondere der Linie #S3 ?

Antwort zu 1:

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Ursachen für Verspätungen sind #Zugfolgeverspätungen, EVU-interne Gründe, externe Einflüsse (bspw. Personen im Gleis oder Vandalismus) und Störungen an der #Infrastruktur.“

Ergänzend zu den damit allgemein benannten Ursachen ergibt sich aus dem Bericht der DB   AG zum aktuellen Stand der „#Qualitätsoffensive #S-Bahn Plus“ (liegt dem Abgeordnetenhaus als Bericht an den Hauptausschuss vor)1 im Hinblick auf die Häufigkeit unterschiedlicher Störungen, dass sich die Gesamtzahl der Störungen im Jahr 2024 bezogen auf das Gesamtnetz zu ca. 56 % auf das #Verkehrsunternehmen S-Bahn Berlin GmbH, zu ca. 30 % auf die #Eisenbahninfrastruktur und zu ca. 14 % auf externe Ursachen verteilt.

Frage 2:

Welche Rolle spielen dabei Stellwerk- und #Signalstörungen, insbesondere auf der Linie S3?

Antwort zu 2:

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Störungen an der Leit- und #Sicherungstechnik (hierzu gehören die Signale und Stellwerke) waren 2025 verantwortlich für 8 % aller betrieblichen Auswirkungen bei allen Linien und 12 % aller betrieblichen Auswirkungen auf der Linie S3.“

Die Angaben können sich im weiteren Jahresverlauf noch verändern, da das Jahr noch nicht abgeschlossen ist.

Frage 3:

Wodurch entstehen Stellwerk- und Signalstörungen, insbesondere auf der Linie S3?

Antwort zu 3:

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Folgende allgemeine Ursachen können zu Stellwerk- und Signalstörungen (auch auf Linien wie der S3) führen:

  1. #Technische Defekte: Verschleiß, Hardwareausfälle oder Softwareprobleme in Stellwerken und Signaltechnik.
  2. #Externe Einflüsse: Witterung (z. B. Blitzschlag, Starkregen, Eis), Vandalismus, Unfälle, Kabeldiebstahl.
  3. #Bauarbeiten: Geplante oder ungeplante Eingriffe an der Infrastruktur können zu temporären Störungen führen.
  4. #Stromausfälle: Unterbrechungen in der Energieversorgung der Stellwerke oder Signalanlagen.
  5. #Alter der Anlagen: Ältere Technik kann störanfälliger sein und häufiger ausfallen.“ Ergänzend ist mitzuteilen, dass auch Wartungsarbeiten zu Ausfällen führen können.

1 Es handelt sich um einen halbjährlichen Bericht an den Hauptausschuss. Der letzte Bericht wurde unter der roten Nummer  0054  I  (https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-0054.I-v.pdf) veröffentlicht.

Frage 4:

Wie viele Stellwerk- und Signalstörungen im S-Bahn-Netz Berlin wurden seit dem 1. Januar 2025 in den einzelnen zwölf Berliner Bezirken sowie auf der Linie S3 gemeldet?

Antwort zu 4:

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Seit dem 01.01.2025 gab es bei der S-Bahn 927 Störungen dieser Art, welche zu betrieblichen Auswirkungen geführt haben bei der Leit- und Sicherungstechnik. Die Störungen werden nicht nach den Berliner Bezirken erfasst.“

Frage 5:

Welche Maßnahmen kann die Deutsche Bahn kurz-, mittel- und langfristig gegen Stellwerk- und Signalstörungen im S-Bahn-Netz Berlin, insbesondere auf der Linie S3, ergreifen?

  1. Steht die Finanzierung dieser Maßnahmen fest?
  2. Welchen Beitrag kann der Berliner Senat dazu leisten?

Antwort zu 5: a)

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Eine kurzfristige Maßnahme ist die Optimierung der #Wartungsprozesse der Stellwerke und Signale. Mittelfristig bieten sich technische Modernisierungen bestehender Anlagen an, beispielsweise durch Austausch und #Ertüchtigung alter Stellwerkstechniken. Eine langfristige Maßnahme ist die #Erneuerung und #Digitalisierung der Stellwerk- und Signaltechnik um die Ausfallsicherheit und Flexibilität bei Störungen nachhaltig zu steigern. Für die #Modernisierungen der Leit- und Sicherungstechnik steht ein jährliches Budget für Investitionen und Instandhaltung zur Verfügung.“

b)

Aufgrund der jüngsten Häufung von Infrastrukturstörungen (insbesondere auch im Bereich der der Leit- und Sicherungstechnik) hat Frau Senatorin Bonde Vertreter der DB AG am 20.8.25 zum Gespräch gebeten und notwendige Gegensteuerungsmaßnahmen eingefordert.

Die Verantwortung für den störungsfreien Betrieb der vorhandenen Infrastruktur und die anforderungsgerechte Erneuerung und Modernisierung der benötigten Infrastruktur liegt bei der DB InfraGO AG als Eigentümerin und Betreiberin, die hierfür entsprechende Infrastrukturnutzungsentgelte von den Verkehrsunternehmen als auch Finanzmittel vom Bund (Baukostenzuschüsse für Neu und Ausbau sowie Budgets für Ersatzinvestitionen im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung) erhält.

Des Weiteren unterstützt das Land Berlin die DB bereits beim Aus- und Neubau der Infrastruktur zur dringend benötigten Erhöhung der Kapazitäten.

Berlin, den 10.09.2025 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de