30.07.2025
Frage 1:
Welche #Auswirkungen auf die #Straßen rund um das #Ostkreuz (Markgrafendamm, Hauptstraße, Kynaststraße, An der Mole, Karlshorster Straße, Marktstraße, Schreiberhauer Straße, Nöldnerstraße, Boxhagener Straße, Neue Bahnhofstraße) erwartet der Senat mit der #Inbetriebnahme der #Verlängerung der #A100 am Treptower Park und mit welchen Maßnahmen stellt der Senat sicher, dass es nicht zu mehr #Stau kommt?
Frage 2:
Mit welchen Auswirkungen auf die an der Rummelsburger Bucht, im Kaskelkiez und Trave Kiez lebenden Menschen rechnet der Senat nach der Inbetriebnahme der Verlängerung der A 100 am Treptower Park?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es liegen dem Senat keine Erkenntnisse über Auswirkungen in den dargestellten Bereichen durch die Inbetriebnahme der Verlängerung der A 100 vor.
Frage 3:
Die BVG plant 2026 den #Tramverkehr auf der Linie #21 zwischen Wismarplatz und S Rummelsburg einzustellen: Wie stellt der Senat sicher, dass der geplante Ersatzverkehr mit dem #Bus #240 nicht im Stau steht?
Antwort zu 3:
Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 19/ 22660 verwiesen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass noch kein Antrag zur Anordnung von den Schienenersatzverkehr flankierenden Maßnahmen vorliegt. Nach Auskunft der BVG ist die gesamte Maßnahme noch in der Planung.
Frage 4:
Liegen die Baumaßnahmen zur Herstellung des nördlichen Bahnhofsvorplatzes im Zeitplan und mit welchen Maßnahmen gedenkt der Senat die Baumaßnahme zu beschleunigen, damit möglichst schnell eine kurze Verbindung zwischen Ostkreuz und Kaskelkiez hergestellt wird?
Antwort zu 4:
Die Grün Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass die Baumaßnahme zur Herstellung des nordöstlichen Bahnhofsvorplatzes am Ostkreuz durch die Grün Berlin GmbH derzeit planmäßig verläuft. Die Anforderungen an die Baulogistik sind hier besonders komplex, da nicht nur auf engem Raum zwischen Gleisen und Bebauung agiert wird, sondern zudem während des laufenden Bahnhofsbetriebs gebaut wird. Demnach sind die Rettungs-, Anliefer- und Entsorgungswege des Bahnhofes stets zu gewährleisten.
Um die Bauzeit effizient zu gestalten, werden die Arbeiten aller Beteiligten von Anfang an koordiniert und gebündelt durchgeführt.
Durch die gemeinsame Beauftragung eines Bauunternehmers werden Schnittstellen minimiert, Synergien genutzt und gegenseitige Behinderungen vermieden. Die Baulogistik wird fortlaufend mit allen Beteiligten abgestimmt und bedarfsgerecht angepasst, um die direkte Wegeverbindung zwischen Bahnhof und Kaskelkiez schnellstmöglich bereitzustellen.
Frage 5:
Mit welchen Maßnahmen plant der Senat, die regelmäßigen Staus in der Karlshorster Straße und Marktstraße zu reduzieren?
Antwort zu 5:
Zurzeit besteht eine dauerhafte, provisorische Verkehrsregelung in der Marktstraße. Diese wird bis zu den Gleisbaumaßnahmen der BVG im Zuge der Verlegung der Straßenbahnlinie 21 zum Bahnhof Ostkreuz bestehen bleiben. Das Planfeststellungsverfahren dazu ist bisher nicht abgeschlossen. Mit der Ausführung der Maßnahmen sollte sich das Verkehrsgeschehen normalisieren.
Frage 6:
Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Situation für #Radfahrende an den Unterführungen auf der Karlshorster Straße und Markstraße/ Boxhagener Straße sicherer zu gestalten?
Antwort zu 6:
Im Unterführungsbereich Karlshorster Straße existieren seit einigen Jahren auf beiden Seiten Radwege. Aufgrund der neugebauten Brücken lässt sich hier der extrem enge Straßenraum, der erhebliche Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer zur Folge hat, in absehbarer Zeit nicht aufweiten.
Der #Unterführungsbereich #Marktstraße – #Boxhagener Straße wird zurzeit noch von den dortigen Straßenbahngleisen geprägt. Sobald das Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Straßenbahnstrecke abgeschlossen ist, soll die wegen der Verzögerungen im vorgenannten Planfeststellungsverfahren verschobenen Planungen für Radverkehrsanlagen in diesem Straßenzug erneut begonnen bzw. weitergeführt werden.
Frage 7:
Welche Schritte hat der Senat unternommen, um die Verkehrssicherheit an den Knotenpunkten rund um das Ostkreuz insbesondere für besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmende sicherer zu machen?
Antwort zu 7:
Die relevanten Knotenpunkte sind mit Lichtzeichenanlagen (LZA) gesichert. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„ Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde am Knotenpunkt Wühlischstraße und Boxhagener Straße eine Mittelinsel errichtet.“
Frage 8:
Mit welchen Maßnahmen versucht der Senat die Dreifachbelastung des Kaskelkiez in Bezug auf Lärm,
Grünversorgung und thermische Belastung (siehe Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas) zu reduzieren und mit welchen Mitteln unterstützt er den Bezirk Maßnahmen umzusetzen, die in dessen Zuständigkeit liegen?
Antwort zu 8:
Der Kaskelkiez weist in den Kernindikatoren Lärmbelastung, thermische Belastung und Grünflächenversorgung im Umweltgerechtigkeitsatlas des Senats jeweils die höchste Belastungskategorie auf. Die Zuständigkeit für konkrete Maßnahmen zur Reduktion der
Belastungen in Bezug auf thermische Belastung und Grünflächenversorgung liegt bei den Bezirken sowie bspw. bei Gebäude- bzw. Grundstückseigentümern.
Die Lärmbelastung im Kaskelkiez besteht hauptsächlich entlang der Gleiskörper der Deutschen Bahn sowie durch Verkehrslärm auf der Marktstraße und Schreibhauer Straße.
Bezüglich der Gleiskörper bestehen durch den Senat nur indirekte Engriffmöglichkeiten, indem bei der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Regional- und S-Bahn-Verkehr in Berlin
Geräuschanforderungen für die Fahrzeuge gelten, die über die gesetzlich vorgeschriebenen, europäischen Grenzwerte hinausgehen. Alle Fahrzeuge der älteren Baureihe 485 wurden Ende 2023 außer Dienst gestellt. Somit werden die Lärmemissionen durch S-Bahn-Fahrzeuge aufgrund der Erneuerung der Fahrzeugflotte reduziert.
Bezüglich des Verkehrslärms auf der Marktstraße und der Schreibhauer Straße prüft das
„ Tempo 30-Konzept nachts“ des Lärmaktionsplans Berlin 2024 – 2029 (LAP) die mögliche Anordnung von Tempo 30 in der Nacht (22-6 Uhr) auf den noch nicht mit nächtlichen Tempo 30 versehenen Straßenabschnitten. Teilweise sind die Abschnitte im ersten Maßnahmenbündel des Entwurfs des LAPs enthalten, teils befinden sie sich in der noch vertiefend zu prüfenden Untersuchungskulisse des Konzeptes. Es ist beabsichtigt, das Prüfverfahren für das zweite Maßnahmenbündel noch in 2025 abzuschließen. Die Umsetzung möglicher Maßnahmen wird anschließend noch Zeit in Anspruch nehmen.
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit:
„ Durch Einziehung eines Teils der Stadthausstraße wurde der Durchgangsverkehr im Kaskelkiez unterbunden und somit ein großer Anteil von Lärm und Schadstoffen reduziert.“
Frage 9:
Verfolgt der Senat ein bezirksübergreifendes Verkehrskonzept, um den vielen verkehrlichen Problemlagen rund um das Ostkreuz wirkungsvoll zu begegnen? Und wenn ja, welche Maßnahmen beinhaltet es?
Frage 10:
Hat der Senat zur Finanzierung eines möglichen Verkehrskonzepts für die Gebiete rund um das Ostkreuz die Inanspruchnahme der ISEK-Förderung des Bundesbauministeriums in Betracht gezogen? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 9 und 10:
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Senat verfolgt und finanziert derzeit kein entsprechendes Konzept.
Darüber hinaus wurde die Förderkulisse und somit die Stadtumbau-Förderung im Jahr 2015 beendet. Somit stehen derzeit keine weiteren Gelder aus der Städtebauförderung des Bundes zur Verfügung.
Frage 11:
Mit welchen Maßnahmen hat der Senat die Sicherheit für zu Fuß gehende Menschen beim Queren der Hauptstraße am S Rummelsburg erhöht und welche Maßnahmen sind seitens des Senats in Planung, um das Queren am bisher ungesicherten Überweg sicherer zu gestalten?
Antwort zu 11:
Die Querungsstellen sind mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/ h überlagert und mit Gefahrenzeichen „ Fußgänger“ ausgewiesen. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant.
Frage 12:
Mit welchen in seiner Verantwortung liegenden Maßnahmen wird der Senat die Querung der Nöldnerstraße in Höhe der Hausnummer 17 und am S Rummelsburg (zwischen Spielplatz und Bushaltestelle Richtung Friedrichshain) sicherer gestalten?
Antwort zu 12:
Verkehrsrechtliche Maßnahmen sind nicht geplant. Im Rahmen der AG „ Förderung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ wurde in der Nöldnerstraße Nähe S-Bahnhof Rummelsburg ein Fußgängerüberweg geprüft und als nicht erforderlich abgelehnt. Das Anlegen von Gehwegvorstreckungen ist jedoch vorgesehen. Der Bereich der Schule ist auf eine Geschwindigkeit von 30 km/ h (Mo-Fr 6-18 h) reduziert und mit Gefahrenzeichen „ Kinder“ ausgewiesen.
Frage 13:
Aus welchen Gründen verweigert der Senat den in der AG Schulwegsicherheit organisierten Eltern der Victoria- Schule den Austausch über Gefahrenquellen auf und an den Hauptstraßen und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, die in der Zuständigkeit des Senats liegen?
Frage 14:
Wie positioniert sich der Senat zu den von den Eltern identifizierten Gefahrenquellen, die in Senatszuständigkeit liegen, und mit welchen in seiner Zuständigkeit liegenden Maßnahmen gedenkt der Senat dort die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Schreiben der Eltern-AG Schulwegsicherheit von der Schule an der Victoriastadt vom 20.05.2025 wurde am 03.07.2025 u.a. mit der Bitte beantwortet, sich an die bezirkliche AG Schulwegsicherheit zu wenden.
Für die Schulwegsicherheit sind die Bezirke zuständig. Im Bezirksamt Lichtenberg werden in der dafür eigens eingerichteten AG Schulwegsicherheit über bestehende Risiko- und
Gefahrenstellen beraten. Liegen Maßnahmen nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes, wendet sich die bezirkliche AG Schulwegsicherheit an die dafür zuständigen Stellen des Senats. So erfolgt die Prüfung von Maßnahmen z.B. im Rahmen der Arbeit der AG „ Förderung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ .
Frage 15:
Wird der Senat auf das Schreiben des Bezirksamtes vom 02.04.2025 mit dem Betreff „ Gesamtkonzept Ostkreuz – Rummelsburger Bucht / Kaskelkiez / Weitlingkiez“ noch antworten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja wann und mit welchen Inhalten?
Antwort zu 15:
Das Schreiben liegt dem Senat nicht vor.
Berlin, den 29.07.2025 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de