23.07.2025
Frage 1:
Werden auch #dauerhafte Veränderungen von #Verkehrsflächen wie z. B. #Teileinziehungen über die #VIZ bekannt gegeben? Wenn nicht bitte begründen.
Antwort zu 1:
Die Absicht sowie die tatsächliche Veränderung von Verkehrsflächen wie z.B. Teileinziehungen werden im #Amtsblatt von Berlin bekannt gegeben. Grundsätzlich informiert die Verkehrsinformationszentrale (VIZ) über Verkehrseinschränkungen oder Änderungen, wenn diese nach Ermessen der Verkehrsredaktion einen relevanten Einfluss auf den Verkehrsfluss oder die Verkehrssicherheit haben können. So wird gewährleistet, dass wirklich wichtige Informationen bei den Verkehrsteilnehmenden ankommen und diese nicht mit weniger relevanten Meldungen überfrachtet werden.
Frage 2:
Handelt es sich bei den Daten im VIZ um #open source-Informationen und wenn ja: Warum? Über welche Schnittstellen können die Daten der VIZ in eigene Dienste wie Apps oder Navigationssysteme integriert werden? Welche Dienstleistungen werden Medien, Agenturen, Navigationsdiensten und weiteren Dritten, evtl. kostenpflichtig, oder kostenfrei, angeboten? Wo ist dies für die Öffentlichkeit jeweils aktuell nachlesbar, so dass Entwickler*innen diese Daten einbinden können?
Antwort zu 2:
Die VIZ Berlin bündelt auf ihrer #Webseite https:/ / viz.berlin.de eine Vielzahl an eigenen und externen Daten. Bei den eigenen Datensätzen wird getreu der Open Data Strategie des Landes Berlin (Vgl. #EGovG Bln und #OpenDataV) darauf geachtet, dass die #Nachnutzung der Daten #kostenfrei gewährleistet wird, um einen größtmöglichen Nutzen für Verwaltung, Wirtschaft, Forschung und Bevölkerung zu erreichen.
Die Schnittstellen bzw. Datenformate sind unterschiedlich, folgen jedoch immer dem Ansatz: marktüblich, offen und standardisiert (GeoJSON, Web Feature Service / Web Map Service, CSV, DATEX II etc.).
Zur Verfügung gestellt werden unterschiedlichste Datensätze z.B. die netzweite Luftschadstoffbelastung, die aktuelle Verkehrslage, Baustellen/ Störungen im Straßenverkehr und ÖPNV und die Verkehrsmengen an den Verkehrszählstellen (für Kfz und Radverkehr). Alle diese Angebote können heruntergeladen oder direkt in eigene Angebote integriert werden.
Die Daten sind auf den offiziellen Datenportalen auffindbar (#Geoportal, #Mobilithek, Open Data Portal).
Frage 3:
Welche Leitfäden, Hinweisblätter oder Orientierungshilfen gibt es, die beschreiben, welche Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses an die VIZ übermittelt werden sollen?
Antwort zu 3:
Die Verkehrsredaktion der VIZ bezieht ihre Informationen proaktiv aus den in Frage 4 aufgelisteten Quellen.
Frage 4:
Von welchen Stellen erhält die VIZ Informationen über erwartete Störungen des Verkehrsflusses sowie über eingerichtete Straßensperrungen, Baustellen und sonstige Störungen?
Antwort zu 4:
Informationen über erwartete Störungen des Verkehrsflusses sowie über eingerichtete #Straßensperrungen, #Baustellen und sonstige #Störungen durch Veranstaltungen etc. werden von den Redaktionsmitarbeitenden aus unterschiedlichen Quellen zusammengetragen:
- Übermittlung von Kopien Anordnungen durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (#SenMVKU) und #Bezirksämter sowie der #Autobahn GmbH per Mail.
- #Pressemitteilungen über verkehrlich relevante Themen.
- Zugriff auf das #Baustellensystem #VMS (Vorgangsbearbeitung verkehrsrechtlicher Anordnungen für planbare Ereignisse durch die SenMVKU und Bezirke): Filtern des Datenbestandes gemäß eigener Vorgaben hinsichtlich Zeitraum, Art der Einschränkung etc.
- Proaktive Informationen durch Baufirmen und Absicherer, die neue Baustellen einrichten bzw. beendete räumen, an die VIZ.
- Informationen von Bürgerinnen und Bürgern, meist im Rahmen von spezifischen Auskunftsersuchen.
- Veranstaltungskalender der Polizei, der Messe Berlin, Olympiastadion, BVG und weitere.
- Informationen der ÖPNV-Betreiber (BVG, S-Bahn) über geplante Maßnahmen und über spontane Störungen.
- Informationen der Autobahn GmbH über geplante und ungeplante Verkehrseinschränkungen etc.
- Informationen weiterer Akteure, wie Berliner Wasserbetriebe oder Stromnetz Berlin etc. sowie der Polizei und Feuerwehr über geplante Baumaßnahmen sowie spontane Havariemaßnahmen.
- Informationen der Rettungsdienste Polizei und Feuerwehr über geplante und spontane verkehrlich relevante Ereignisse wie Veranstaltungen, Rettungsmaßnahmen etc.
- Informationen aus dem TIC-System der Landesmeldestelle über aktuelle Vorkommnisse wie Unfälle, Havarien (Rohrbrüche etc.), Liegenbleiber etc.
- Aktuelle Verkehrslage auf Basis von Floating Car Daten und den dauerhaften Verkehrszählstellen.
Frage 5:
Von welchen weiteren Stellen wären zusätzlich für die VIZ bzw. die SenMVKU regelmäßige Mitteilung von Störungen noch hilfreich bei Ihrer Arbeit?
Antwort zu 5:
Die in der Antwort zu Frage 4 genannten Quellen sind grundsätzlich ausreichend um die Verkehrssituation im Hauptstraßennetz zu monitoren. In Zukunft können fortschreitende Digitalisierungs- und Automatisierungsprozesse für eine direkte Informationsübermittlung sorgen.
Frage 6:
Wo sind diese Leitfäden, Hinweisblätter oder Orientierungshilfen hinterlegt oder veröffentlicht, so dass Interessierte und die Fachöffentlichkeit diese lesen können oder bei Änderungen in den Dokumenten die aktuelle Version einsehbar ist?
Antwort zu 6:
Wie in Frage 3 dargestellt beschafft die #Verkehrsredaktion der VIZ ihre Informationen proaktiv. Leitfäden, Hinweisblätter oder Orientierungshilfen existieren bezogen auf die Übermittlung von Verkehrseinschränkungen an die VIZ nicht.
Frage 7:
Sind die Bezirke angewiesen bzw. darum gebeten, bekannte Baustellen, Störungen oder dauerhafte Veränderungen der Verkehrsflächen an die VIZ zu melden? Und wie häufig wird dies vergessen oder unterlassen?
Antwort zu 7:
Die Bezirke sind gebeten und technisch in der Lage über eine Software zur Antragsbearbeitung planbarer Ereignisse (u.a. Baustellen) mit verkehrlicher Relevanz direkt an die VIZ zu melden. Die VIZ hat keine Fachaufsicht über die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter.
Wie häufig die Meldung verkehrsrelevanter Baustelle vergessen oder unterlassen wird, kann nicht erfasst werden.
Die Meldung von dauerhaften Veränderungen der Verkehrsflächen an die VIZ ist aktuell prozessual nicht vorgesehen (erfolgt über das Amtsblatt von Berlin).
Frage 8:
Auf welchen Rechtsgrundlagen und -quellen beruhen die VIZ und ihre Arbeit?
Antwort zu 8:
Die VIZ ist eine Einrichtung des Landes Berlin. Sie wurde geschaffen, um eine Vielzahl statischer sowie dynamischer Echtzeit-Informationen zur Verkehrssituation in Berlin aus unterschiedlichsten Quellen zusammenzutragen, zu analysieren, zu verschneiden, aufzubereiten und der Öffentlichkeit über verschiedene Kanäle zur Verfügung zu stellen.
Mit diesen Tätigkeiten trägt die VIZ zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (IVSG) bei. Dieses fordert die Schaffung intelligenter Verkehrssysteme zur optimalen Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten sowie der Steigerung der Straßenverkehrssicherheit u.a. durch Verbindung zwischen Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur und Echtzeit-Verkehrsinformationen.
Ebenso erfüllt die VIZ und deren Verkehrsdatenplattform die Anforderungen des § 67 MobG BE zur Schaffung einer öffentlichen Plattform für verkehrsrelevante Daten u.a. als Datengrundlage für die Verkehrssteuerung, Verkehrsbeeinflussung, Planung und Angebotsentwicklung.
Frage 9:
Welche #Navigationssysteme werden durch Beschäftigte des Landes Berlin, v.a. bei der Polizei, der Feuerwehr, dem Entstörungsdienst der BWB, dem Entstörungsdienst der BVG verwendet? Da Kartendienstanbieter unabhängig sind, müssen diese Informationen der VIZ nicht verarbeiten. Welche Stelle im Land Berlin überprüft, ob die Kartendienste oder Navigationssysteme länger andauernde oder dauerhafte Verkehrsflächenveränderungen aktuell bereitstellen und damit für die Navigation von Notfalldiensten geeignet sind?
Antwort zu 9:
In der Polizei Berlin sind derzeit 177 Landesfahrzeuge mit einem vom Fahrzeughersteller gelieferten und fest verbauten Navigationsgerät ausgestattet. Die Notwendigkeit von Kartenupdates wird im Rahmen der regelmäßigen Fahrzeuginspektionen durch die Polizei Berlin, Direktion Zentraler Service, geprüft und – sofern erforderlich – durchgeführt. Die Fahrzeuge werden nicht für Notfalldienste eingesetzt.
Die bei der Berliner Feuerwehr eingesetzten Navigationssysteme sind ausschließlich als unterstützende Hilfsmittel zu verstehen. Aktuell kommen im Wesentlichen folgende Systeme zum Einsatz:
- System 1: Carls Box mit Kartenmaterial des Anbieters Sygic
Dieses System wird nicht mehr aktualisiert, da der Anbieter die Hardware nicht mehr unterstützt und entsprechende Updates eingestellt wurden. Der Austausch erfolgt sukzessive.
- System 2: Carina Basic (Garmin) mit Kartenmaterial der Firma Garmin
- System 3: Carina Basic (MDT) mit Kartenmaterial der Firma Magic Lane
Die Systeme 2 und 3 werden im Rahmen des jährlichen TÜV-Durchlaufs der Fahrzeuge oder bei Reparaturen der Funkanlage mit aktuellen Kartendaten versorgt.
Das Land Berlin stellt alle notwendigen Informationen über Verkehrseinschränkungen und Verkehrsflächenänderungen öffentlich zur Nachnutzung bereit. Eine standardmäßige Überprüfung der Übernahme z.B. durch die Navigationsdienstleister erfolgt nicht. Erlangt z.B. die VIZ des Landes Berlins dennoch Kenntnis über gravierende Fehl- oder Falschinformationen, werden die entsprechenden Stellen darauf aufmerksam gemacht.
Die BWB teilt dazu mit:
„ Die Fahrzeuge des Entstörungsdienstes der BWB sind mit Navigationssystemen des jeweiligen Fahrzeugherstellers ausgestattet. Diese haben ein regelmäßig aktualisiertes Kartenmaterial und navigieren dynamisch nach aktueller Verkehrslage. Auch in den anderen Dienstfahrzeugen wird auf das Navigationssystem des Fahrzeugherstellers zurückgegriffen, da dieses in das Infotainment System des Fahrzeugs integriert ist.
Die BVG teilt dazu mit:
„ Aktuell werden bei der BVG im Oberflächenverkehr (Leitsystem, Entstörungsdienst und Fahrzeug-Bordrechner) keine Navigationssysteme eingesetzt. Welches Navigationssystem zukünftig eingesetzt wird, ist abhängig davon, welcher Anbieter den Zuschlag für die aktuell laufende Ausschreibung erhält. In der anschließenden Pflichtenheftphase werden dann die Qualitätssicherungsmaßnahmen bezüglich des Kartenmaterials definiert, wobei die Einbindung von aktuellen Baustellen, Staus und Straßensperrungen integraler Bestandteil sein werden.“
Frage 10:
Wie lange läuft der aktuelle Vertrag mit der VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH,? Wie sind mögliche Verlängerungsoptionen gestaltet?
Antwort zu 10:
Der aktuelle Vertrag mit der VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH zum Betrieb der Verkehrsredaktion der VIZ (dies stellt nur einen Teilbereich der Gesamtleistungen der VIZ dar) hat eine Laufzeit von 01.12.2020 bis 31.12.2022 mit der Option den Vertrag drei Mal um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Alle drei Verlängerungsoptionen wurden gezogen, sodass der Vertrag zum 31.12.2025 endet.
Berlin, den 22.07.2025
In Vertretung Arne Herz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de