Radwege-Stopp(Teil 17) – Finanzierung von Fahrradstraßen ohne Durchgangsverkehr, aus Senat

17.07.2025

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Als Alternative zu neuen #Radwegen auf #Hauptverkehrsstraßen, forderte die CDU immer wieder die Führung des Radverkehrs im #Nebenstraßennetz auf #Fahrradstraßen ein.

Diese werden bereits seit Jahren als Realisierung des vom Senat beschlossenen Radverkehrsnetzes in Nebenstraßen angelegt. Nach Vorgabe §44 Abs. 2 MobG BE soll die Gestaltung vom Fahrradstraßen sicherstellen, dass Durchgangs-Autoverkehr unterbleibt. Auch die StVO sieht vor, dass Fahrradstraßen primär für den Radverkehr vorgesehen sind und andere Fahrzeuge die Fahrradstraße nur dann befahren dürfen, wenn dies durch entsprechende Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt ist. Diese über Zusatzzeichen geregelte Ausnahme gilt in der Regel jedoch nur für Anlieger-Kfz-Verkehr und nicht für Durchgangs-Autoverkehr.

Wie in mehreren Fahrradstraßen in Berlin dokumentiert, beachten viele Autofahrende die geltenden Verkehrsregeln in Fahrradstraßen leider nicht, sondern ignorieren die Beschränkung auf Anlieger-Autoverkehr regelmäßig. Erst unterstützende Maßnahmen wie gegenläufige Einbahnstraßen oder Modalfilter bringen Besserung, weshalb diese auch im Leitfaden Fahrradstraßen der Senatsverkehrsverwaltung empfohlen werden. Seit der Pressemitteilung der SenMVKU vom 15. Mai 2025 sollen jedoch auch solche Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden, was zudem als „ grundsätzliche Entscheidung für zukünftige Projekte dieser Art im gesamten Stadtgebiet“ gelten soll.

Frage 1:

Welche bezirklichen Maßnahmen im Nebenstraßennetz zur Realisierung des Radverkehrsnetzes befinden sich nach Informationen der jeweiligen Bezirke in Planung, so dass für diese durch die Bezirke prinzipiell Finanzierungsanträge im Rahmen des bezirklichen Radprogramms (inkl. Förderanträge im Rahmen des Sonderprogramms Stadt und Land) bei der SenMVKU eingereicht werden könnten?

(bitte aufschlüsseln: Bezirk, Straße/ von/ bis, Länge, Art der Maßnahme, bei Fahrradstraßen: flankierende Maßnahme zur wirkungsvollen Unterbindung des ortsfremden Durchgangsverkehrs entsprechend §44 Abs. 2 MobG BE)

Antwort zu 1:

Nachfolgend sind die in Planung befindlichen bezirklichen #Radverkehrsmaßnahmen im Nebenstraßennetz aufgelistet, bei denen prinzipiell eine #Finanzierung über das bezirkliche #Radverkehrsprogramm (inkl. Sonderprogramm Stadt und Land) möglich ist.

Friedrichhain-Kreuzberg:

  Straße  AbschnittLänge (ca.)Art der Maßnahmeflankierende Maßnahmen
    Gärtnerstraße  Boxhagener Straße – Wühlischstraße    350 mAsphaltierung und Fahrradstraße    Keine Angabe

Lichtenberg:

  Straße  AbschnittLänge (ca.)Art der Maßnahmeflankierende Maßnahmen
Cäsarstraße/ Hentigstraße  Gesamte Länge  1.000 m  Fahrradstraße  Keine
    RüdickenstraßeFalkenberger Chaussee – Straße 142    460 m    Fahrradstraße    Keine
    An der BuchtHauptstraße – Georg-Löwenstein- Straße    1.000 m    Fahrradstraße    Keine

Mitte:

  Straße  AbschnittLänge (ca.)Art der Maßnahmeflankierende Maßnahmen
  NorduferFöhrer Straße – Fennstraße  800 m  FahrradstraßeModalfilter bereits vorhanden
  UferstraßeWiesenstraße bis Exerzierstraße  600 m  Fahrradstraße  keine

Neukölln:

  Straße  AbschnittLänge (ca.)Art der Maßnahmeflankierende Maßnahmen
Donaustraße/ Böhmische StraßeInnstraße – Böhmischer Platz  850 m  Fahrradstraße  Ja
    NiemetzstraßeSaalestraße – Braunschweiger Straße    100 m    Radfahrstreifen    Keine Angabe
  BendastraßeSilbersteinstraße – Kranoldplatz  75 m  Radfahrstreifen  Keine Angabe

Pankow:

  Straße  AbschnittLänge (ca.)Art der Maßnahmeflankierende Maßnahmen
  Güllweg  gesamte Länge  320 mAsphaltierung FahrbahnModalfilter bereits vorhanden
    Waldstraßezwischen Dietzgenstraße und Kuckhoffstraße    230 m    Fahrradstraße    keine
  Saarbrücker Straße  gesamte Länge  430 m  Fahrradstraßebauliche Diagonalsperre
    Schwedter Straßezwischen Choriner Straße und Schönhauser Allee    320 m    Fahrradstraße    keine
    Hufelandstraße    gesamte Länge    600 m    FahrradstraßePrüfung im Rahmen eines separaten Projektes zur Verkehrsberuhigung
  Erich-Weinert-Straße  gesamte Länge  2.000 m  FahrradstraßeModalfilter nach Teileinziehung

Steglitz-Zehlendorf:

  Straße  AbschnittLänge (ca.)Art der Maßnahmeflankierende Maßnahmen
  TietzenwegUnter den Eichen – Gardeschützenweg  370 m  Fahrradstraße  Nicht erforderlich
  Königsweg (Ost)Clauertstraße – Idsteiner Straße  780 m  Fahrradstraße  Keine
  Königsweg (West)Katteweg – Am Waldhaus  544 m  Fahrradstraße  Keine
  HochbaumstraßeMühlenstraße – Carstennstraße  1.050 m  Fahrradstraße  Keine
  Altdorfer StraßeCarstennstraße – Goerzallee  1.190 m  Fahrradstraße  Keine
  Am EichgartenStindestraße – Brückenstraße  240 m  Fahrradstraße  Keine

Tempelhof-Schöneberg:

  Straße  AbschnittLänge (ca.)Art der Maßnahmeflankierende Maßnahmen
  Eschersheimer StraßeOberlandstraße – Gottlieb-Dunkel- Straße    290 m    Fahrradstraße    Keine Angabe

Treptow-Köpenick:

  Straße  AbschnittLänge (ca.)Art der Maßnahmeflankierende Maßnahmen
  BouchéstraßeKiefholzstraße – Heidelberger Straße  360 m  Fahrradstraße  Diagonalsperre

Die Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf und

Spandau haben mitgeteilt, dass derzeit keine Radverkehrsmaßnahmen im Nebenstraßennetz in Planung sind, bei denen ein Finanzierungsantrag im Rahmen des bezirklichen Radverkehrsprogramms (inkl. Sonderprogramm Stadt und Land) angestrebt wird.

Frage 2:

Bei welchen der o.g. Maßnahmen hat sich der jeweilige Bezirk mit der Senatsverkehrsverwaltung bezüglich einer Finanzierungszusage ausgetauscht bzw. erste unverbindliche Gespräche geführt, welche Entscheidung hat die Senatsverkehrsverwaltung hinsichtlich einer Finanzierung getroffen und wie wird sie begründet?

(bitte aufschlüsseln: Bezirk, Straße/ von/ bis, Länge, Art der Maßnahme, bei Fahrradstraßen: flankierende Maßnahme zur wirkungsvollen Unterbindung des ortsfremden Durchgangsverkehrs entsprechend §44 Abs. 2 MobG BE, Entscheidung/ Bearbeitungsstand, konkrete Gründe der Ablehnung / des Nicht-Einreichens des Förderantrags)

Antwort zu 2:

Grundsätzlich besteht auf Fachebene ein direkter Austausch zwischen den Bezirksämtern und der Senatsverwaltung zu den über die Titel der Senatsverwaltung finanzierten und den

potenziell neuen Radverkehrsmaßnahmen. Dieser Austausch wird über die regelmäßig stattfindenden Steuerungsrunden Radverkehr (3 bis 4 mal pro Jahr und Bezirk) sichergestellt und umfasst die Radverkehrsmaßnahmen in allen HOAI Leistungsphasen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Finanzierungsanfrage von Seiten der Bezirke für eine Fahrradstraße häufig erst zum Ende der HOAI-Leistungsphase 4 gestellt wird, da die vorherigen Leistungsphasen eigenständig bearbeitet und erbracht werden.

Aufgrund der regelmäßigen Steuerungsrunden mit den Bezirken, gab es zu fast allen unter Antwort zu Frage 1 aufgeführten Maßnahmen erste unverbindliche Gespräche. Ausnahmen hiervon bilden die folgenden Maßnahmen:

  • Bendastraße (Neukölln)
  • Erich-Weinert-Straße (Pankow)

Zu den folgenden unter Antwort zur Frage 1 genannten Maßnahmen gab es bereits einen

Austausch bezüglich einer möglichen Finanzierungszusage zwischen den Bezirksämtern und der Senatsverwaltung:

  • Gärtnerstraße (Friedrichshain-Kreuzberg) à Finanzierung erfolgt vermutlich über andere Städtebaufördermittel
  • Cäsarstraße/ Hentigstraße (Lichtenberg) à in Prüfung
  • Rüdickenstraße (Lichtenberg) à Finanzierungsbescheid liegt vor, Erhöhung in Prüfung
  • Nordufer (Mitte) à Finanzierungsantrag wird demnächst vom Bezirksamt gestellt
  • Uferstraße (Mitte) à keine Finanzierung über die Senatsverwaltung
  • Donaustraße/ Böhmische Straße (Neukölln) à Umsetzung soll erst 2026 erfolgen, daher kann eine Finanzierungszusage nur in Abhängigkeit vom DHH 26/ 27 getroffen werden
  • Niemetzstraße (Neukölln) à Umsetzung soll erst 2026 erfolgen, daher kann eine Finanzierungszusage nur in Abhängigkeit vom DHH 26/ 27 getroffen werden
  • Güllweg (Pankow) à Umsetzung soll erst 2026 erfolgen, daher kann eine Finanzierungszusage nur in Abhängigkeit vom DHH 26/ 27 getroffen werden
  • Tietzenweg (Steglitz-Zehlendorf) à in Prüfung
  • Königsweg (Ost) à in Prüfung
  • Königsweg (West) à in Prüfung
  • Bouchéstraße à keine Finanzierung über die Senatsverwaltung

Die weiteren unter der Antwort zur Frage 1 aufgeführten Maßnahmen sind noch nicht soweit in der Planung fortgeschritten, dass eine Finanzierungsanfrage von Seiten der Bezirksämter gestellt wurde.

Frage 3:

Wie soll nach Meinung der Senatsverkehrsverwaltung

  1. die Vorgabe des §44 Abs. 2 MobG BE „ Fahrradstraßen und Nebenstraßen sollen so gestaltet werden, dass motorisierter Individualverkehr, außer Ziel- und Quellverkehr, im jeweiligen Straßenabschnitt unterbleibt“ erfüllt werden, wenn andererseits mit der Pressemitteilung vom 15. Mai 2025 mit der
  2. „ grundsätzlichen Entscheidung für zukünftige Projekte dieser Art im gesamten Stadtgebiet“ verkehrslenkende Maßnahmen wie gegenläufige Einbahnstraßen sowie Modalfilter für einen sicheren Radverkehr in Fahrradstraßen unmöglich gemacht werden?

Antwort zu 3:

Die in Bezug genommene Pressemitteilung bezieht sich auf ein bestimmtes Modellprojekt für  den Fußverkehr, nicht auf den Radverkehr. Für diese Maßnahme und auch vergleichbare Maßnahmen sollen künftig bei entsprechenden Planungen wichtige Aspekte des gesellschaftlichen Miteinanders sowie die Dienstleistungen des alltäglichen Bedarfs der betroffenen Anwohner ausreichend berücksichtigt werden. So muss stets sichergestellt werden, dass für das gesamte Wohngebiet notwendige Wirtschafts- und Lieferverkehre, aber auch die Belange der Müllabfuhr und allen voran die Erreichbarkeit durch Rettungsdienste von Polizei, Feuerwehr und medizinischer Nothilfe unbedingt beachtet werden müssen. Auch die   wesentliche Frage der Verdrängung von Verkehren in angrenzende Wohngebiete und die Beachtung der Bedürfnisse des ÖPNV dürfen dabei in ihrer Gesamtwirkung nicht vernachlässigt werden. Die Beachtung dieser Aspekte schließt verkehrslenkende Maßnahmen nicht aus, sondern sorgt für Akzeptanz und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.

Berlin, den 15.07.2025 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de