29.04.2025
Frage 1:
Welche Planungen gibt es zum #barrierefreien #Ausbau des U-Bahnhofs #Elsterwerdaer Platz? Wann werden die entsprechenden Baumaßnahmen beginnen?
Frage 3:
Welche Maßnahmen zur Herstellung von #Barrierefreiheit sind am #U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz konkret geplant? Wird ein Aufzug installiert? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz ist derzeit mit einer #Rampe #stufenlos erreichbar. Die Neigung dieser Rampe von 10 % ist baulich bedingt und entsprach zum Zeitpunkt der Errichtung den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Um den U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz an den aktuellen Standard der Barrierefreiheit anzupassen, ist der Einbau eines Aufzuges sowie die Anpassung des #Blindenleitsystems vorgesehen.
Die BVG teilt mit, dass sich die Planungen zum Einbau eines Aufzugs in der Vorplanung befinden. Außerdem sind aufgrund von #Denkmalschutzauflagen und der komplizierten baulichen Situation vor Ort (#Dammlage, #Untergrund, Brücke) vorbereitende Baumaßnahmen notwendig, um das #Streckenbauwerk abzusichern und einen sicheren Betrieb während der Baumaßnahme zu gewährleisten.
Der #Standort wurde bereits mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), dem Landesdenkmalamt sowie der Unteren Denkmalbehörde Marzahn- Hellersdorf abgestimmt. Eine Inbetriebnahme ist nach 2030 vorgesehen.
Frage 2:
Welche Verfahrensschritte sind mit welcher Zeitschiene bis zum Abschluss des barrierefreien Ausbaus des U- Bahnhofs Elsterwerdaer Platz noch durchzuführen?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Es sind sämtliche Planungsschritte der HOAI durchzuführen. Diese beinhalten die notwendigen Genehmigungen wie zum Beispiel den Planfeststellungsbeschluss sowie die Zustimmung der Technischen Aufsichtsbehörde und die denkmalrechtliche Genehmigung. Darüber hinaus muss eine Vorplanungsunterlage sowie eine Bauplanungsunterlage zur Sicherstellung der Finanzierung dieser Maßnahme bei SenMVKU eingereicht werden.“
Frage 4:
Welche Belange des Denkmalschutzes sind im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen zu beachten?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Vor der Unterschutzstellung des Bahnhofs Elsterwerdaer Platz wurden Abstimmungen mit dem Landesdenkmalamt bezüglich des Einbaus der Aufzüge getroffen. Ziel ist, das Denkmal weitestgehend zu erhalten und den Eingriff auf ein Minimum zu reduzieren. Der Standort wurde dementsprechend speziell im Hinblick auf den Denkmalschutz überprüft. Durch regelmäßige Treffen zwischen der BVG und dem Landesdenkmalamt ist sichergestellt, dass sowohl den Anforderungen der Barrierefreiheit als auch dem Denkmalschutz Rechnung getragen wird.
Da die BVG in den letzten Jahren eine Vielzahl denkmalgeschützter Bahnhöfe durch den Einbau von Aufzügen barrierefrei ausgebaut hat, konnten gemeinsam mit dem Landesdenkmalamt Standards entwickelt werden, die den Anforderungen des Denkmalschutzes genügen.“
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.
Frage 5:
Welche Kosten verursacht der barrierefreie Ausbau des U-Bahnhofs Elsterwerdaer Platz?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt mit, dass sie aus vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Gründen bei laufenden Projekten keine Aussagen zu Kosten machen kann.
Berlin, den 25.04.2025
In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de