26.02.2025
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21626.pdf
Frage 1:
Wie war der #Mittelabfluss zum Jahresende 2024 in den #Radverkehrstiteln 0730/ 52108, 0730/ 72016, 0740/ 52108, 0740/ 68228 und 0740/ 89116?
Frage 2:
Welche Vorbelastungen sind in den o.g. Titeln für das Jahr 2025 vorhanden? Frage 3:
In welcher Höhe sind in den o.g. Titeln jeweils noch ungebundene Mittel vorhanden, aus denen neue #Radverkehrsmaßnahmen finanziert werden können?
Antwort zu 1 – 3:
Die Fragen 1 – 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam und in tabellarischer Form beantwortet.
2024 | 2025 | ||||
Abfluss/ Ist (31.12.2024) | Vorbelastung (Stand 18.2.25) | Ungebundene Mittel (Stand 18.2.25) | |||
0730 | 52108 | Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs | 2.194.132 € | 3.144.560 € | 2.855.440 € |
72016 | Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr | 5.572.059 € | 4.968.552 € | keine | |
0740 | 52108 | Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs | 173.102 € | 113.535 € | keine |
68228 | Zuschüsse zur Koordinierung, Vorbereitung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten | 1.932.827 € | 2.750.508 € | keine | |
89116 | Zuschüsse an die GB infraVelo GmbH zur Durchführung von investiven Maßnahmen zur Verbesserung der gesamtstädtischen Radwegeinfrastruktur | 903.513 € | 381.143 € | keine |
Frage 4:
Welche neuen Maßnahmen mit jeweils welchem #Mittelbedarf sollen aus den o.g. Titeln in 2025 finanziert werden?
Antwort zu 4:
Für das Bezirkliche #Radverkehrsprogramm (o.g. Titel im Kapitel 0730) steht vor dem Hintergrund der Haushaltslage derzeit noch nicht fest, ob und welche neuen Maßnahmen finanziert werden können. Für die o.g. Titel des Kapitels 0740 werden nach derzeitigem Kenntnisstand keine neuen Maßnahmen finanziert werden können.
Frage 5:
Für welche Radverkehrsprojekte sind in welchem Umfang Mittel in der Investitionsplanung ab 2025 vorgesehen?
Antwort zu 5:
Die ab 2025 in der #Investitionsplanung vorgesehenen Radverkehrsprojekte können der Investitionsplanung 2024-2028 (Drucksa che 19/ 2164) entnommen werden.
Die Aufnahme weiterer investiver Projekte im Rahmen der Aufstellung des DHH 26/ 27 wird angestrebt.
Frage 6:
Wie sollen nach Ansicht des Senats angesichts der massiven Mittelkürzungen im Radverkehr, die weit über den durchschnittlichen Einsparungen im Gesamthaushalt liegen, die Zielvorgaben des MobG zum Ausbau des Radnetzes eingehalten werden?
Antwort zu 6:
Erst mit der Verabschiedung des DHH 2026/ 27 sind belastbare Aussagen zur weiteren Finanzierung von Radverkehrsmaßnahmen möglich.
Frage 7:
Mit den für die ca. 7 km lange #TVO benötigten Landesmitteln i.H.v. mindestens 400 Mio. Euro ließen sich alle 10 geplanten #RSV oder rund 500 km des Radvorrangnetzes finanzieren. Wieso werden bei der #Finanzplanung des Senats die gesetzlichen Vorgaben zum Ausbau des Radnetzes bis 2030 ignoriert, während bei der TVO die immensen Kostensteigerungen für das Land Berlin finanziert werden sollen?
Antwort zu 7:
Entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik wird der Senat die Planungen und den Bau der #Tangentialverbindung Ost (TVO) vorantreiben, das heißt, das #Planfeststellungsverfahren erfolgreich abschließen und im unmittelbaren Anschluss mit dem Bau der TVO beginnen.
Berlin, den 25.02.2025 In Vertretung
Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de