Zunahme des Lärms durch die Züge der U1/U3 auf der Hochbahn zwischen den U-Bahnhöfen Möckernstraße und Hallesches Tor, aus Senat

06.09.2024

Frage 1:

Ist dem Senat, der BVG oder dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine #Zunahme des #Lärms durch die Züge der #U1 / #U3 auch der #Hochbahn zwischen den U-Bahnhöfen #Möckernstraße und #Hallesches Tor bekannt?

Antwort zu 1:

Daten zu einer erhöhten #Lärmbelastung durch die Züge der U1/U3 auf der Hochbahn zwischen den U-Bahnhöfen Möckernbrücke und Hallesches Tor liegen dem Senat nicht vor. Auch seitens der BVG kann eine Zunahme der #Lärmemission nicht bestätigt werden. Allerdings liegen dem Senat, dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der BVG #Beschwerden von mehreren Anwohnenden zu Lärmemissionen aus dem #Hochbahnviadukt vor (siehe auch Antwort zu Frage 2). Die BVG ist hierzu im Austausch mit den Anwohnenden.

Frage 2:

Wie viele Beschwerden gab es bzgl. des Lärms durch die Züge der U1/U3 auf der Hochbahn zwischen den U- Bahnhöfen Möckernstraße und Hallesches Tor in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 beim Senat, der BVG oder dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg?

Antwort zu 2:

Der Senat führt keine Statistik über sämtliche eingegangenen Beschwerden. Durch das Referat Immissionsschutz der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 entsprechend 0, 2, 20 und 19 Beschwerden bezüglich des Lärms aus der Hochbahnstrecke der U1/U3 zwischen den U-Bahnhöfen Möckernbrücke und Hallesches Tor erfasst. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat informiert, dass seit 2021 bis heute 13 Beschwerden eingegangen sind. Diese Beschwerden wurden vom Bezirksamt zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weitergeleitet und sind somit in den Beschwerdezahlen der Senatsverwaltung enthalten.

Die BVG berichtete im Jahr 2021 von 3 Beschwerden, im Jahr 2022 von 15 und im Jahr 2023 von 3 Beschwerden bezüglich des Lärms aus der Hochbahnstrecke der U1/U3 zwischen den U-Bahnhöfen Möckernbrücke und Hallesches Tor erhalten zu haben. In den letzten 12 Monaten ist für den Bereich des U-Bahnhofs Möckernbrücke eine Beschwerde bei der BVG eingegangen.

Frage 3:

Hat der Senat, die BVG oder der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg #Lärmmessungen bzgl. des Lärms durch die Züge der U1/U3 auf der Hochbahn zwischen den U-Bahnhöfen Möckernstraße und Hallesches Tor durchgeführt?

Antwort zu 3:

Seitens der BVG erfolgten in den letzten 12 Monaten zwischen den Bahnhöfen Möckernbrücke und Hallesches Tor keine Lärmmessungen. Durch den Senat bzw. durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden ebenfalls keine Messungen des Lärms der Züge der U1/U3 auf der Hochbahn zwischen den U-Bahnhöfen Möckernbrücke und Hallesches Tor durchgeführt.

Die Ermittlung der Lärmbelastung durch Verkehrslärm wird entsprechend nationalen Rechtsverordnungen rechnerisch ermittelt und als Beurteilungspegel für den ganzen Tag (6 – 22 Uhr) und die Nacht (22 – 6 Uhr) angegeben. Auch die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (umgesetzt mit § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz in nationales Recht) stellt auf eine Lärmermittlung durch Berechnung ab. Mit den Berechnungsverfahren werden repräsentative Mittelungspegel für einen durchschnittlichen Jahrestag ermittelt.

Mit Messungen kann dagegen nur die momentane Lärmsituation erfasst werden. Um daraus repräsentative #Mittelungspegel oder #Beurteilungspegel abzuleiten, ist ein erheblicher Aufwand erforderlich. Neben der eigentlichen Messung müssten beispielsweise Witterungseinflüsse, Hintergrundgeräusche, Geräusche durch andere Lärmquellen und Baustellen- oder unfallbedingte Schwankungen der Verkehrsstärke erfasst und bewertet werden.

Frage 4:

Wenn nein, hat der Senat, die BVG oder der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vor, Lärmmessungen bzgl. des Lärms durch die Züge der U1/U3 auf der Hochbahn zwischen den U-Bahnhöfen Möckernstraße und Hallesches Tor durchzuführen?

Antwort zu 4:

Es sind keine Lärmmessungen im genannten Bereich geplant. Eine Zunahme der Geräuschemission zum Beispiel durch Riffelbildung auf der Schienenoberfläche oder schadhafte Isolationsstöße wären ohne Messung feststellbar und würden seitens der BVG kurzfristig durch Erneuerung der Isolierstöße bzw. durch Schienenschleifen beseitigt.

Frage 5:

Was sind die Gründe für die Zunahme des Lärms durch die Züge U1/U3 auf der Hochbahn zwischen den U- Bahnhöfen Möckernstraße und Hallesches Tor?

Frage 6:

Was unternimmt der Senat, die BVG oder der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, um den Lärm auf der Hochbahn zwischen den U-Bahnhöfen Möckernstraße und Hallesches Tor zu minimieren?

Antwort zu 5 und 6:

Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In den letzten 12 Monaten konnte seitens der BVG keine allgemeine Zunahme der Geräuschemissionen im Bereich des Hochbahnviadukts durch den Betrieb der U-Bahn festgestellt werden.

Es wurden daher keine allgemeinen Maßnahmen zur Minderung der #Geräuschemissionen durchgeführt. Es erfolgten jedoch einzelne, gezielte Maßnahmen seitens der BVG aufgrund einzelner Beschwerden durch Anwohnende. Abhängig von Art und Ort der Beschwerde erfolgte eine Kontrolle des Streckenabschnittes, #Schienenreinigung und -schleifen.

Frage 7:

Wie viele Menschen wohnen im Hörbereich der Hochbahn zwischen den U-Bahnhöfen Möckernstraße und Hallesches Tor?

Antwort zu 7:

Daten zum Hörbereich liegen dem Senat nicht vor. Berlin, den 04. 09. 2024

In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de