Straßenverkehr: Und plötzlich konnten Ampeln errichtet werden, aus Senat

09.08.2024

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Trotz entsprechenden Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick, trotz zahlreicher schriftlicher Anfragen des Abgeordneten Lars Düsterhöft und trotz Protesten der Anwohnenden lehnte die Senatsverwaltung bisher alle vorgebrachten Vorschläge für zusätzliche #Lichtsignalanlagen an den Ecken An der Wuhlheide / Firlstraße, An der Wuhlheide / Rathenaustraße und An der Wuhlheide / Steffelbauerstraße ab. Der Bezirk sah sich zudem trotz Zusagen nicht in der Lage, #Gehwegvorstreckungen baulich herzurichten, um die #Querungsmöglichkeiten und #Sichtbeziehungen zu verbessern. Nun, da die BVG einen #Schienenersatzverkehr eingerichtet hat, konnten innerhalb kürzester Zeit gleich zwei #Behelfslichtsignalanlagen errichtet werden.

Frage 1:

Welche Stelle hat die Behelfslichtsignalanlagen an den Ecken An der Wuhlheide / Rathenaustraße sowie An der Wuhlheide / Treskowstraße aus welchem Grund beantragt?

Antwort zu 1:

Die provisorische Lichtzeichenanlage (LZA) An der Wuhlheide /  Rathenaustraße wurde auf Grund von Gleisbauarbeiten der Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) in der Ostendstraße erforderlich.

Welche Stelle hat die Behelfslichtsignalanlagen an den Ecken An der Wuhlheide / Rathenaustraße sowie An der Wuhlheide / Treskowstraße aus welchem Grund genehmigt?

Antwort zu 2:

Für die Sicherung der in der Antwort zur Frage 1 genannten Arbeitsstelle wurde eine verkehrsrechtliche Anordnung von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Auf Grund von #Vollsperrungen im Bereich Edisonstraße /  Wilhelminenhofstraße und Ostend- straße kommt es für den Anliegerverkehr zu einer Erhöhung der Ein- und Abbiegevorgänge im Knotenpunkt An der Wuhlheide / Rathenaustraße. Des Weiteren wird der Busverkehr über die Rathenaustraße umgeleitet. Um diesen höheren Ein- und Abbiegeverkehr verkehrsgerecht zu steuern, wurde eine provisorische LZA An der Wuhlheide / Rathenaustraße angeordnet.

Um dem erhöhten #Fußverkehrquerungsbedarf an den temporären Ersatzhaltestellen verkehrssi- cher zu genügen, wurde an der Steffelbauerstraße ebenfalls eine provisorische LZA angeord- net.

Frage 3:

Wie lange sollen diese Lichtsignalanlagen stehen bleiben bzw. bis wann gilt die Genehmigung?

Antwort zu 3:

Die diesbezügliche verkehrsrechtliche Anordnung hat eine Gültigkeit bis zum 28. Oktober 2024.

Frage 4:

Weshalb gibt es, durch die Einrichtung des Schienenersatzverkehres der BVG, nun plötzlich einen Grund für gleich zwei Behelfslichtsignalanlage, obwohl über Jahre hinweg der Bedarf durch die Senatsverwaltung nicht gesehen wurde?

Antwort zu 4:

Die Aufstellung der provisorischen LZA begründet sich nicht allein durch die Einrichtung des Schienenersatzverkehres. Die Entscheidung zur #Verkehrsführung wurde aufgrund der temporä- ren Arbeitsstelle unter Beachtung der örtlichen und verkehrlichen Situation getroffen (siehe auch Antwort zu Frage 2).

Wieso gelten offentlich für Busse der BVG andere Bedarfe, als für die Autofahrenden, Radfahrenden und Zufußgehende aus Oberschöneweide, welche die selben Probleme beim Einfädeln in den Verkehr auf der Straße An der Wuhlheide bzw. bei der Überquerung der Straße An der Wuhlheide haben?

Antwort zu 5:

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen.

Frage 6:

Was muss unternommen werden, damit beide oder wenigstens eine dieser Bedarfslichtsignalanlagen über den Genehmigungszeitraum hinaus erhalten und später baulich verstetigt wird?

Frage 7:

Teilt die Senatsverwaltung aufgrund der Erfahrungen an den Ecken An der Wuhlheide / Rathenaustraße sowie An der Wuhlheide / Treskowstraße nun die Auffassung, dass auch an der Ecke An der Wuhlheide / Firlstraße eine Lichtsignalanlage von Nöten ist?

Antwort zu 6 und 7:

Zuletzt im Frühjahr 2024 wurden die Örtlichkeiten An der Wuhlheide / Firlstraße und An der Wuhlheide /  Rathenaustraße dahingehend überprüft, ob zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung mit ggf. begleitenden weiteren verkehrlichen Maßnahmen die Errich- tung einer Querungshilfe für den Fußverkehr geboten ist.  Im Ergebnis wurde zum Standort An der Wuhlheide / Firlstraße festgelegt, eine bauliche Gehwegvorstreckung in der Straße An der Wuhlheide am Gehwegkopf nordwestlich der Firlstraße einzurichten, damit für den Fußverkehr bessere Sichtbeziehungen entstehen. Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zur Querungs- erleichterung durch eine dauerhafte LZA für den Fußverkehr in der Straße An der Wuhlheide / Rathenaustraße wie auch An der Wuhlheide / Firlstraße sind aus Sicht des Senats nicht erfor- derlich. Am Knotenpunkt An der Wuhlheide /  Rathenaustraße ist das vorhandene Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/ h auf 30 km/ h mit Hinweis „ Kinder“ (Kita) ein ausreichen- des Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Berlin, den 06.08.2024 In Vertretung

Britta Behrendt Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de