Tarife: Regelungen des Deutschlandsemestertickets, aus Senat

06.08.2024

Frage 1:

Warum ist es nach aktuellem Stand beim #Deutschlandsemesterticket im Geltungsbereich des #VBB nicht gestattet, ein #Fahrrad bei Nutzung des #ÖPNV mitzunehmen?

Frage 2:

Ist geplant, zukünftig die #Mitnahme von Fahrrädern bei der Nutzung des ÖPNV mit dem Deutschlandsemesterticket im Geltungsbereich des VBB zu ermöglichen? Wenn ja, ab wann soll dies erfolgen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 1 und 2:

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet.

Beim Deutschlandticket gibt es #bundesweit #einheitlich festgelegte #Tarifbedingungen. Diese sind Voraussetzung für eine bundesweite Anwendung und Gültigkeit des Deutschlandtickets. Beim Deutschland-Semesterticket handelt es sich im Wesentlichen ebenfalls um ein Deutschland- ticket, das lediglich solidarisch an eine begrenzte Gruppe zu einem vergünstigten Preis abgegeben wird. Daher gilt die Voraussetzung einheitlicher Tarifbedingungen auch hierfür und diese sehen eine kostenlose Fahrradmitnahme nicht vor. Die Länder beabsichtigen nicht, daran etwas zu ändern.

Frage 3:

Wie bewertet der Senat den Umstand, dass im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen beim Berliner Semesterticket es aktuell nicht gestattet ist, mit dem Deutschlandsemesterticket im Geltungsbereich des VBB ein Fahrrad mitzunehmen?

Antwort zu 3:

Die Regelung entspricht den tariflichen und bundeseinheitlichen Vorgaben zum Deutschland- Semesterticket.

Frage 4:

Warum ist bei anderen Tarifverbünden in Deutschland die Fahrradmitnahme mit dem Deutschlandsemesterticket gestattet, aber im Geltungsbereich des VBB bisher ausgeschlossen?

Antwort zu 4:

Zu den Gründen, weshalb eine Fahrradmitnahme nicht möglich ist, wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Dem Senat ist nicht bekannt, dass eine generelle, kostenlose Fahrradmitnahme beim Deutschlandsemesterticket andernorts angeboten würde.

Frage 5:

Welche Möglichkeit gibt es für Studierende ohne #Smartphone, ihren Fahrausweis im Falle einer Kontrolle nachzuweisen?

Frage 6:

Ist die Ausgabe von #Chipkarten für das Deutschlandsemesterticket an Studierende (ohne Smartphone) geplant? Wenn ja, ab wann wird dies möglich sein? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5 und 6:

Die Einführung des Deutschland-Semestertickets wurde Ende 2023 sehr kurzfristig beschlossen. Die dadurch verbleibende Vorlaufzeit zur Umsetzung bis zur geplanten Einführung ab 1.4.2024 reichte nicht aus, um für dieses Produkt vertrieblich mehrere Varianten anzubieten. Die Verkehrsunternehmen im VBB konnten kurzfristig nur auf bestehende Lösungen zurückgreifen.

Alternativ zur erfolgten Einführung mit Einschränkungen stand zur Disposition, das Angebot erst zum 1.9.2024 bzw. 1.10.2024 (Beginn Wintersemester) einzuführen und dann sowohl eine Variante als Handyticket, als auch wie bisher als Chipkarte anzubieten. Letztlich haben die Verkehrsunternehmen entschieden, auf bestehende Lösungen zurückzugreifen und das Angebot im Interesse der Studierenden bereits zum 1.4.2024 einzuführen.

Es ist beabsichtigt, den Studierenden im Ausnahmefall künftig auch eine Alternative zum #Handyticket anbieten zu können. Durch die Einführung des Berlin-Abos wurden jedoch sehr viele Kapazitäten bei der BVG und der S-Bahn Berlin gebunden, so dass eine Alternativlösung voraussichtlich erst zum Ende des Jahres umgesetzt werden kann.

Frage 7:

Wäre der #chipkartenbasierte Studierendenausweis der Berliner Hochschulen grundsätzlich dazu geeignet, für das Deutschlandsemesterticket als Trägerchipkarte zu fungieren? Wenn nein, warum nicht? Welche konkreten Modifizierungen müssten daran vorgenommen werden, um doch als Trägerchipkarte zu funktionieren?

Antwort zu 7:

Um als chipkartenbasierter Fahrschein geeignet zu sein, muss die Chipkarte insbesondere vor dem Hintergrund der deutschlandweiten #Kontrollierbarkeit einheitlichen #Branchen-Anforderungen genügen. Die verschiedenen Studierendenausweise der Berliner Hochschulen erfüllen diese Anforderungen nicht; dem Senat ist auch kein einheitlicher „ chipkartenbasierten Studierendenausweis der Berliner Hochschulen“ bekannt. Mit der Technischen Universität Berlin gab es eine Kooperation, die VBB-Chipkarten („ #fahrcard“ ) auch als Studierendenausweis zu nutzen. Dies ist mit der Entscheidung der Studierendenschaft der TU, ab dem Wintersemester 2023/ 2024 kein solidarisches VBB-Semesterticket mehr zu erwerben, ausgelaufen.

Frage 8:

Wie bewertet der Senat es, dass Studierende, die sich beispielsweise aus ökonomischen Gründen kein Smartphone anschaffen können oder wollen, ohne ein solches Gerät nicht ihren Fahrausweis nachweisen können? Handelt es sich bei der derzeitigen Regelung um eine unzulässige Diskriminierung?

Antwort zu 8:

Bei der derzeitigen Regelung handelt es sich um einen befristeten #Kompromiss, siehe auch Beantwortung zu Frage 5 und 6.

Frage 9:

Durch das Berliner #Semesterticket konnten bis März 2024 unentgeltlich ein Fahrrad mitgenommen werden. Wie viele Studierende mit Deutschlandsemesterticket wurden seit dem 01. April 2024 bei Kontrollen ohne gültigen Fahrschein für ein mitgeführtes Fahrrad angetroffen? Welche Maßnahmen wurden gegen die Studierenden getroffen? Wie hoch war jeweils das erhöhte Beförderungsentgelt? Wie viele Strafverfahren gegen Studierende wurden eingeleitet? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Monaten auf?

Antwort zu 9:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Im Zeitraum vom 01.04.2024 bis zum 19.07.2024 sind insgesamt 210 Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis für ihr Fahrrad festgestellt worden. Da keiner dieser Fahrgäste während der Kontrolle ein Semesterticket vorzeigen konnte, wurde laut unseren Daten bisher kein Studierender ohne gültigen Fahrausweis für ein mitgeführtes Fahrrad angetroffen bzw. erfasst.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

      MonatDeutschlandsemesterticket ohne gültigen Fahrschein für ein mitgeführtes Fahrrad, Stand: 19.7.
Apr 2439
Mai 2418
Jun 2441
Jul 248

„ Die Studierenden erhielten jeweils ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 EUR. Es wurden keine Strafanzeigen gestellt.“

Bei der DB Regio AG, Region Nordost wird statistisch nur erhoben, dass Fahrgäste mit Fahrrad ohne erforderliches Zusatzticket angetroffen wurden. Die Unternehmen können daher nur die Gesamtzahl der Fahrgäste, die ohne nötiges Zusatzticket für die Fahrradmitnahme angetroffen wurden, angeben. Ob darunter Fahrgäste mit einem Deutschlandsemesterticket sind und wie viele das möglicherweise wären, ist nicht bekannt. Hier teilt die DB Regio AG, Region Nordost mit:

„ Die Anzahl der Kund:innen, die für den Sachverhalt „ ohne Fahrkarte für Fahrrad“ ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) ausgestellt bekommen haben, kann nachfolgender Übersicht entnommen werden.

April 2024: 24 EBE

Mai 2024: 19 EBE

Juni 2024: 17 EBE

Juli 2024: 24 EBE (Stand 21.07)

Das erhöhte #Beförderungsentgelt beläuft sich auf 60 Euro. Strafanzeigen wurden nicht gestellt.“

Frage 10:

Wie viele Studierende konnten seit April 2024 bei Kontrollen das Semesterticket nicht korrekt vorweisen, weil sie entweder über kein Smartphone verfügten oder aber keinen Zugriff auf das digitale Semesterticket hatten (z.B. keine bzw. schlechte Internetverbindung, leerer Akku etc.)? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Monaten und dem entsprechenden Grund auf.

Antwort zu 10:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Vom 01. April 2024 bis zum 19. Juli wurden insgesamt 1.515 Studierende ohne gültigen Fahrausweis festgestellt, welche sich wie folgt aufschlüsseln.

SemesterticketsAprilMaiJuniJuliGesamt
Zeitlich ungültig13235226195
Prüfmerkmale nicht prüfbar49579870274
Keine Fahrtberechtigung881188635327
Handy ohne Funktion87179196118580
Nur Screenshot927272588
Ohne Personaldokument1513221
Sonstiges967830
Gesamt3894234392641.515

Legende:

zeitlich ungültig: Fahrausweis besaß zum Zeitpunkt der Fahrausweiskontrolle keine Gültigkeit Prüfmerkmale nicht prüfbar: App funktioniert aber das Ticket konnte nicht abgerufen werden Keine Fahrtberechtigung: Ein Großteil der Hochschulen hat die Umstellung auf das Deutschlandsemesterticket vorgenommen. Die Studierendenausweise können seitdem nicht mehr als Fahrausweis genutzt werden.

Handy ohne Funktion: Fahrausweis konnte aufgrund eines leeren Akkus oder anderer Fehlfunktionen nicht aufgerufen werden

Nur Screenshot: Semesterticket darf nur im Original und nicht als Fotokopie und/ oder Screenshot vorliegen

O hne Persona ldokument: Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem Personaldokument gültig“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„ Eine Aufschlüsslung nach den genannten Gründen kann nicht erfolgen, da diese in dieser Form nicht vorliegen.“

Die DB Regio AG, Region Nordost teilt hierzu mit:

„ Hierzu liegen keine Erhebungen vor.“

Berlin, den 01.08.2024 In Vertretung

Britta Behrendt Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de