01.07.2024
Frage 1:
Welche Konsequenzen zieht der Berliner Senat aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6.6.2024, das das Recht von Anwohner*innen auf stärkt, gegen die #Straßenverkehrsbehörde vorzugehen, wenn diese sich unzulänglich gegen illegal auf den #Gehwegen #parkende Fahrzeuge vorgeht?
Antwort zu 1:
Zu der in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – BVerwG 3 C 5.23 – lag der Volltext bis zum 24.06.2024 noch nicht vor. Dementsprechend kann nur eine vorläufige Bewertung getroffen werden.
Die mediale Berichterstattung hat den Anschein einer Signalwirkung für das Bundesgebiet erweckt. Aus den bisher veröffentlichten Passagen der Entscheidung ist aber der einstweilige Schluss zu ziehen, dass die tatsächlichen Auswirkungen im Land Berlin eher gering sein werden. Aus dem Sachverhalt geht hervor, dass dem Urteil ein seit Jahren durchgehend verbotswidriges Gehwegparken zugrunde lag. In Berlin wird das verkehrswidrige Parken auf Gehwegen nicht systematisch geduldet, insbesondere auch nicht in Bezug auf das Handeln der Straßenverkehrsbehörden.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergreift der Berliner Senat und die Berliner Bezirke um eine Behinderung von Zufußgehenden durch auf Gehwegen parkende Fahrzeuge zu verhindern?
Antwort zu 2:
Die #Verkehrsüberwachung obliegt den bezirklichen Ordnungsämtern und der Polizei Berlin. Verkehrswidriges Parken auf Gehwegen wird als #Ordnungswidrigkeit verfolgt und gilt unter bestimmten Voraussetzungen als ein Regelfall für das Umsetzen von Fahrzeugen im Rahmen der Gefahrenabwehr. Wenn ordnungsrechtliche Maßnahmen nicht greifen, werden fallweise bauliche Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Dies sind beispielsweise #Sperrpfosten, #Fahrradbügel, #Hochborde oder #Mulden als Abgrenzung zur Fahrbahn.
Bei #verkehrsrechtlich angeordnetem Gehwegparken wird bei Erfordernis eine Modifizierung der #Parkordnung geprüft.
Frage 3:
An welchen Straßen plant der Berliner Senat und die Bezirke eine Abordnung des Gehwegparkens?
Antwort zu 3:
Sofern mit der Fragestellung eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Entfernung von Zeichen 315 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder von Parkflächenmarkierungen gemeint ist, stellt der Senat einen fehlenden Zusammenhang zu der in Frage 1 angeführten gerichtlichen Entscheidung fest.
Darüber hinaus erfolgt bei der verkehrsrechtlichen Anordnung von Gehwegparken durch die hiesigen Straßenverkehrsbehörden stets eine sorgfältige Abwägung der widerstreitenden Interessen. Unvertretbare Behinderungen des Fußverkehrs werden auf diese Weise für gewöhnlich ausgeschlossen. Dort wo dennoch unzumutbare Einschränkungen für den Fußverkehr bekannt werden, werden verkehrsrechtliche Maßnahmen ergriffen. So wird im Bereich der Schloßstraße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aufgrund der nicht ausreichenden Gehwegbreite eine Entfernung des Gehwegparkens angeordnet. Der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg berichtet über eine entsprechende Anordnung in der Boxhagener Straße und der Lebuser Straße.
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf befindet sich der Gardeschützenweg im Abschnitt von Tietzenweg bis Moltkestraße derzeit in Prüfung, im Bezirk Neukölln die Silbersteinstraße.
Frage 4:
An welchen Berliner Straßen führt Gehwegparken regelmäßig zu einer Behinderung von Zufußgehenden? (Bitte nach Bezirk und Anzahl von Vorfällen auflisten)
Frage 6:
Wie häufig führte Gehwegparken in den Jahren 2020 – 2024 zu einer Behinderung von Zufußgehenden? (Bitte nach Bezirk, Standort und Jahren auslisten)
Frage 8:
Wie häufig führte Gehwegparken in den Jahren 2020 – 2024 zu einer Behinderung von Rettungsdiensten? (Bitte nach Bezirk, Standort und Jahren auflisten)
Antwort zu 4, 6 und 8:
Daten im Sinne der Fragestellung sind seitens der Bußgeldstelle der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar. Auch in den Bezirken werden hierzu keine gesonderten Statistiken geführt.
Frage 5:
Welche baulichen Maßnahmen sind geplant um ein Gehwegparken an besonders betroffenen Straßen zu verhindern? (Bitte nach Maßnahme, Standort und Umsetzungsstand auflisten)
Antwort zu 5:
Hierzu wird bezüglich des grundsätzlichen Vorgehens auf die Beantwortung zur Frage 2 verwiesen. Eine statistische Erfassung von besonders auffälligen Örtlichkeiten erfolgt nicht.
Frage 7:
Wie häufig führte Gehwegparken in den Jahren 2020 – 2024 zu Behinderung von bei der Müllentsorgung durch die BSR? (Bitte nach Bezirk, Standort und Jahren auflisten)
Antwort zu 7:
Die BSR erfasst durch die Tourenmannschaften Störungen, die zu einem kompletten Leistungsausfall führen. Mit einem mobilen Gerät wird die Störung entsprechend dokumentiert, um hier auch gegenüber den betreffenden Kundinnen und Kunden einen Nachweis führen zu können. Als Störungsgrund wird dabei lediglich „ verparkt“ erfasst. Detailliertere Angaben zu der konkreten Situation, bspw. Versperrung durch ordnungswidriges Gehwegparken, im Haltverbot abgestellte Fahrzeuge, „ Zweite-Reihe-Parker“ , zugeparkte Kreuzungen, enge/ zugeparkte Straßen etc. werden nicht erfasst. Demzufolge stellt die nachfolgende Übersicht alle entsprechenden Vorfälle im o.g. Zeitraum dar, bei denen der Störungsgrund „ verparkt“ Ursache für eine fehlende Leistungserbringung der BSR war.
Bezirk | Straße | 2020 2021 | 2022 | 2023 2024 Gesa mtergebnis |
Pankow | Dunckerstr. | 108 232 | 219 | 93 23 675 |
Neukölln | Sonnenallee | 92 | 182 | 144 | 127 | 45 | 590 |
Steglitz- Zehlendorf | Marschnerstr. | 42 | 246 | 243 | 7 | 1 | 539 |
Pankow | Lychener Str. | 179 | 71 | 105 | 75 | 24 | 454 |
Friedrichshain- Kreuzberg | Naunynstr. | 16 | 79 | 68 | 194 | 74 | 431 |
Neukölln | Donaustr. | 24 | 62 | 92 | 150 | 73 | 401 |
Friedrichshain- Kreuzberg | Adalbertstr. | 26 | 37 | 42 | 178 | 118 | 401 |
Friedrichshain- Kreuzberg | Straßmannstr. 13 | 6 | 105 | 57 | 59 | 11 | 368 |
Manteuffelstr. *) | 41 | 86 | 52 | 126 | 56 | 361 | |
Pankow | Schliemannstr. | 25 | 79 | 173 | 76 | 7 | 360 |
Pankow | Winsstr. | 99 | 102 | 80 | 57 | 16 | 354 |
Friedrichshain- Kreuzberg | Rigaer Str. | 60 | 68 | 127 | 71 | 22 | 348 |
Pankow | Hufelandstr. | 60 | 59 | 102 | 94 | 27 | 342 |
Pankow | Cotheniusstr. | 16 | 68 | 45 | 162 | 44 | 335 |
Frankfurter Allee *) | 48 | 53 | 143 | 80 | 5 | 329 | |
Friedrichshain- Kreuzberg | Muskauer Str. | 29 | 59 | 37 | 135 | 68 | 328 |
Neukölln | Schöneweider Str. | 74 | 88 | 79 | 58 | 12 | 311 |
Neukölln | Weichselstr. | 61 | 106 | 107 | 17 | 12 | 303 |
Tempelhof- Schöneberg | Cranachstr. | 86 | 37 | 118 | 47 | 16 | 304 |
Pankow | Marienburger Str. | 41 | 109 | 94 | 42 | 15 | 301 |
*) Straße durchquert mehrere Bezirke, Behinderungen werden überall gezählt, Schwerpunkt Friedrichshain-Kreuzberg
Frage 9:
Was sind die Voraussetzungen, dass auf Gehwegen geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden?
Antwort zu 9:
Vor dem Umsetzen eines Fahrzeugs ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob nicht eine andere, weniger belastende, aber auch geeignete Maßnahme für die Abwehr der konkreten Gefahr in Betracht kommt und die mit dem Umsetzen verbundenen Nachteile für die Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem erstrebten Erfolg (Beseitigung der konkreten Gefahr) stehen. Nach der Geschäftsanweisung Nr. 15/ 2014 der Polizei Berlin kommt eine Umsetzung regelmäßig in Betracht: “ …wenn [ durch das Fahrzeug] dadurch der Fußgängerverkehr erheblich behindert werden kann oder in stark frequentierten Geschäftszentren/ -straßen die einhergehende negative Vorbildwirkung bereits länger als eine Stunde andauert…“ .
Frage 10:
Wie häufig wurden in den Jahren 2020 – 2024 auf Gehwegen parkende Fahrzeuge abgeschleppt? (Bitte nach Bezirk, Standort und Jahr auflisten)
Antwort zu 10:
Die erfragten Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Bezirk / Jahr | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024* | gesamt |
Charlottenburg-Wilmersdorf | 157 | 164 | 120 | 242 | 31 | 714 |
Friedrichshain-Kreuzberg | 87 | 145 | 66 | 67 | 21 | 386 |
Lichtenberg | 69 | 58 | 58 | 43 | 9 | 237 |
Marzahn-Hellersdorf | 1 | 6 | 9 | 16 | 4 | 36 |
Mitte | 252 | 263 | 623 | 451 | 93 | 1.682 |
Neukölln | 209 | 365 | 133 | 606 | 280 | 1.593 |
Pankow | 47 | 57 | 29 | 33 | 4 | 170 |
Reinickendorf | 159 | 196 | 98 | 64 | 21 | 538 |
Spandau | 42 | 52 | 42 | 80 | 29 | 245 |
Steglitz-Zehlendorf | 60 | 132 | 76 | 102 | 23 | 393 |
Tempelhof-Schöneberg | 118 | 250 | 150 | 172 | 73 | 763 |
Treptow-Köpenick | 74 | 113 | 150 | 115 | 21 | 473 |
Gesa mt | 1.275 | 1.801 | 1.554 | 1.991 | 609 | 7.230 |
Quelle: DWH BOWI21, Stand: 30. April 2024
* bis 30.04.2024
Berlin, den 27. Juni 2024 In Vertretung
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
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