S-Bahn: Landesanstalt Schienenfahrzeuge schreibt Finanzberatung zum Erwerb neuer S-Bahnen aus

12.06.2024

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/50517-berlin-landesanstalt-schienenfahrzeuge-schreibt-finanzberatung-zum-erwerb-neuer-s-bahnen-aus.html

Die #Landesanstalt #Schienenfahrzeuge Berlin – AöR (#LSFB) – hat im Amtsblatt der Europäischen Union #Finanzberatungsleistungen ausgeschrieben (347722-2024).

Die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin (LSFB) wurde 2021 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet. Die Hauptaufgabe der LSFB ist die Finanzierungen des Fahrzeugkaufpreises der neuen, in dem am 07. August 2020 im Supplement zum Amtsblatt der EU (2020/S 152-371803) vom Land Berlin bekanntgemachten #Vergabeverfahren #SBSN-II zu erwerbenden, S-Bahnen sowie die Überwachung der #Herstellung und der anschließenden #Instandhaltung dieser -Bahnen. Mit Zuschlag im Vergabeverfahren SBSNS-II tritt die LSFB in den zwischen dem künftigen Auftragnehmer und dem Land Berlin geschlossenen #Fahrzeugkaufvertrag und den #Instandhaltungsvertrag ein und übernimmt die Rechte und Pflichten als #Auftraggeber. Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des gesetzlichen Auftrags der LSFB ist diese zum Teil darauf angewiesen, fachkundige Beratung durch externe Sachverständige hinzuzuziehen.

Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben: Stufe 1: Teilnahmewettbewerb, in dem die Bewerber ihr Interesse am Auftrag bekunden und ihre Eignung zur möglichen Auftragsausführung nachweisen. Stufe 2: Angebotsphase, in der die Bieter ihre Angebote einreichen sowie diese ggf. präsentieren und ggf. mit dem Auftraggeber verhandeln.

Die benötigte Beratung betrifft auch Beratungsleistungen zur Strukturierung und zum Vertragsmanagement von Fahrzeugfinanzierungen. Der Schwerpunkt des Beratungsbedarfs liegt auf der Finanzierung von #Neufahrzeugen für den S-Bahn-Betrieb in Berlin. Hinzukommen kann die Finanzierung #Werkstätten für die S-Bahn Berlin sowie der Finanzierungen der LSFB im Allgemeinen.

Der geschätzte Wert ohne MwSt. beträgt 850 000,00 EUR, der Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1 000 000,00 EUR.

Die Auftaggeberin hat das einseitige Optionsrecht, den Rahmenvertrag zwei Mal um ein Jahr zu verlängern.

Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist der 11/07/2024 um 09:00:00 Uhr.

Quelle EU-Amtsblatt