Bau des BVG-Ausbildungszentrums Ruhleben ohne Rücksicht auf die Anwohner? (V), aus Senat

10.06.2024

  1. Wann und wie wurde die #Anwohnerschaft bzgl. der #Baumaßnahmen und der verkehrlichen Planungen der #BVG, der BVG Projekt GmbH und des beauftragten Planungsbüros informiert (bitte eine genaue Auflistung der Kommunikation in tabellarischer Form inklusive Datum angeben)?

Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die #Anwohnerschaft wie folgt informiert wurde:

DatumFormatInhalte
12.02.2021InformationsschreibenVorstellung        Projektrealisierungsgesellschaft GmbH   (PRG)      und      Vorhaben,      Kontakt, Baustellenverkehr im Februar
12.05.2021InformationsschreibenVorstellung     PRG     und     Vorhaben,      Kontakt, Baustellenverkehr ab Mai
19.05.2021InformationsschreibenBeginn Bohrpfahlmaßnahmen
17.02.2023InformationsveranstaltungBaufortschritt und Verkehrssituation
22.05.2023BürgersprechstundeBaufortschritt und Verkehrssituation
19.06.2023InformationsveranstaltungBaufortschritt und Verkehrssituation
26.10.2023InformationsschreibenInformation über die BVG-Baumaßnahmen ab 2024 und Ansprechpartnerwechsel
07.12.2023FührungAusbildungs-Campus
22.02.2024FührungAusbildungs-Campus
22.04.2024InformationsveranstaltungAnstehende Baumaßnahmen, Verkehrsgutachten, Mailverteiler
  • Wann und durch wen wurde auf Drängen der Anwohner eine #Verkehrserhebung an welchem Standort durchgeführt und welches Ergebnis hatte diese?

Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass im Zuge der Bestandsaufnahme am 10. Oktober 2023 von

0.00 – 24.00 Uhr durch das #STADT+VERKEHR Ingenieurbüro Terfort eine verkehrliche Untersuchung durchgeführt wurde. Das Ziel dieser  Untersuchung war  es, die Rahmen- bedingungen der zukünftigen #Verkehrsführung fundiert zu untersuchen. Zusätzlich wurden die Anregungen der Anwohnenden, aus dem Schreiben vom 29. Juni 2023 von einem Vertreter der Anwohnerschaft an den Betriebsvorstand Hr. Dr. Erfurt, in dieser Betrachtung berücksichtigt. Die verkehrliche Untersuchung hat gezeigt, dass

  • die   #Anlieferungen   lediglich   über   den   #Machandelweg   erfolgen   können.   Die technischen und betrieblichen Voraussetzungen für einen schienengebundenen An- und Abtransport von Abbruch- und Baumaterial zur verkehrlichen Entlastung des Machandelweges sind nicht gegeben.
  • die    Errichtung      einer    #Behelfsbrücke    zur    #Erschließung      des     Standortes     des Betriebswerkes auf Grund der beengten Platzverhältnisse auf der Liegenschaft sowie auf Grund komplexer und langwieriger Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht möglich ist.
  • ein  #Baustellenverkehrsmanagement   zur   konfliktfreien  Führung   der   zukünftigen Baustellenverkehre im Zuge des Machandelweges für die anstehenden Baumaßnahmen eingesetzt werden kann.
  • eine  konfliktfreie  Begegnung  von  PKW  und  LKW  auf  der  gesamten  Länge  des Machandelweges möglich ist, wenn das straßenbegleitende #Parken für den Zeitraum der Anlieferungen unterbunden ist. Somit wäre eine konfliktfreie Führung der zukünftigen Baustellenverkehre sowie das Parken ab den Nachmittagsstunden möglich. Die genaue Ausführung wird im Zuge des Baustellenverkehrsmanagements in Absprache mit dem Bezirksamt untersucht.

Auf Basis der gewonnenen Informationen wird ein Konzept für das zukünftige Baustellen- verkehrsmanagement erstellt. Die Anwohnenden werden über die Ergebnisse dieses Konzeptes informiert.

  • Weshalb wurde der Zeitraum für die Verkehrserhebung zwischen zwei Bauabschnitte gelegt und wie aussagekräftig ist eine solche Erhebung, wenn diese nicht während, sondern zwischen zwei Bauabschnitten  erfolgt?

Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Verkehrserhebung in Vorbereitung der zukünftigen Baumaßnahmen stattgefunden hat. Der Erhebungszeitpunkt wurde vom Gutachter festgelegt. Während der Erhebung haben weiterhin Bauarbeiten am Ausbildungs-Campus stattgefunden, sodass ein vermehrter Baustellenlieferverkehr stattgefunden hat.

Die gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verkehrslenkung, über die Geschwindigkeitseinhaltung, oder die baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitseinhaltung bleiben von den exakten Verkehrsmengen unberührt.

  • Ist eine weitere Verkehrserhebung geplant, um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten? Wenn nein: Aus welchen Gründen ist keine weitere Erhebung in Planung? Wenn ja: Wann ist mit dieser zu rechnen?

Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass im Zuge der weiteren vorbereitenden Maßnahmen ein Konzept für das zukünftige Baustellenverkehrsmanagement erstellt wird. Eine weitere verkehrstechnische Untersuchung ist nicht geplant, da diese keine neuen Erkenntnisse zu den Möglichkeiten der Verbesserungen der Verkehrsflüsse zeigen wird und eine Messung stets nur repräsentativ ist.

  • Wie wurde die Anwohnerschaft auf besondere Lärmausnahmezeiten präventiv hingewiesen? Wenn nicht: Aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet und wird eine künftige Kommunikation auf Prävention ausgelegt sein?

Zu 5.: Die BVG verweist auf die in der Beantwortung der  Frage  1 genannten Informationsschreiben und teilt mit, die Bekanntgabe von besonders lärmintensiven Maßnahmen fortzusetzen.

  • Warum gibt es bis heute keinen E-Mailverteiler zur Information der Anwohner und wann wird dieser endlich eingerichtet?

Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass die Anwohnenden in der Informationsveranstaltung am 22. April 2024 ihren Wunsch nach der Einrichtung eines Mailverteilers geäußert haben. Um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten gerecht zu

werden, hat sich die BVG darauf verständigt, dass die Anwohnenden der BVG im Nachgang eine E-Mail schicken, in der sie um Aufnahme in den Verteiler bitten und ausdrücklich ihr Einverständnis zur Verwendung ihrer Daten zu diesem Zweck geben. Diese Möglichkeit wurde seitdem von drei Personen genutzt.

  • Warum wurden die Termine für die bisherigen Informationsveranstaltungen zeitlich so gelegt, dass Berufstätige diese nicht wahrnehmen können, und wird bei künftigen Veranstaltungen dieser Missstand behoben?

Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass die Informationsveranstaltung am 22. April 2024 bewusst auf die Zeit von 16 bis 18 Uhr gelegt wurde, um die Teilnahme für Berufstätige zu ermöglichen. Spätere Uhrzeiten sind z.B. für Familien nur schwer wahrnehmbar. Das Veranstaltungsende um 18 Uhr liegt zudem bereits weit außerhalb der Kernarbeitszeit der Mitarbeitenden der BVG, die zum Teil lange Anfahrtswege zu bewältigen und selbst Familie haben. Es gab bisher keine Rückmeldung von den Anwohnenden,  dass Informationsveranstaltungen zu einer anderen Zeit günstiger gelegen wären.

  • Wie kommt die BVG zu der Einschätzung, dass sie nicht in der Lage sei, den Zugang der Azubis zu ihrer Anlage zu koordinieren und teilt der Senat diese Auffassung? Welche Möglichkeit gibt es, die Azubis zu verpflichten, das Gelände über den Haupteingang zu betreten und wieder zu verlassen?

Zu 8.: Die BVG teilt mit, dass die Einfahrt Machandelweg 24 der BVG-Haupteingang ist und insofern davon ausgegangen wird, dass der Nebeneingang gemeint ist. Die Auszubildenden erhalten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin einen kostenfreien Fahrausweis. Sie sollen nach dem Wunsch der BVG und dem Anwohnerwunsch den Nebeneingang nutzen, also an der Fußgängerbrücke Rossitter Platz, damit der Machandelweg nicht zu stark beansprucht wird. Diesem Wunsch kommen nach Einschätzung der BVG 95% der Auszubildenden nach.

Der Senat teilt die Aussage der BVG, dass einzelnen Auszubildenden, Mitarbeitenden und auch sonst niemandem untersagt werden kann, den Machandelweg zu benutzen, da dieser öffentliches Straßenland ist.

  • Aus welchen Gründen hat sich der Lärmpegel entlang der U-Bahntrasse im Wacholderweg durch den U- Bahnverkehr erhöht?

Zu 9.: Die BVG teilt mit, dass nicht bekannt ist, dass sich der Lärmpegel entlang der U- Bahntrasse im Wacholderweg durch den U-Bahnverkehr erhöht hat. Wenn Hinweise von Anwohnenden eingehen, begutachtet der Gleisbaub ezirk den betreffenden Gleisabschnitt zusätzlich zu den turnusmäßigen Inspektionen, so geschehen zum Beispiel im Herbst letzten Jahres. Grundsätzlich ist es unvermeidbar, dass der  Fahrbetrieb im Laufe der Zeit zu Unebenheiten auf der Schienenoberfläche und somit zu erhöhten Emissionen führt. Wenn diese Unebenheiten als Ursache für den erhöhten Lärmpegel festgestellt werden, wird ein Einsatz zum Schleifen oder ein Einsatz des Schleifzuges (zusätzlich zu den turnusmäßigen

Fahrten) zur Beseitigung der Unebenheiten auf der Schienenoberfläche vorgesehen. Diese Maßnahmen bewirken in der Regel eine deutliche Reduktion der Emissionen.

Berlin, den 7. Juni 2024 In Vertretung

Dr. Severin F i s c h e r

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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