14.08.2023
Vorbemerkung des Abgeordneten:
In der Antwort auf meine schriftliche Anfrage 19/ 15 847 ist ausgeführt worden, dass mehr als ein Viertel aller #Tram #Haltestellen (232 von 816) in Berlin nicht #barrierefrei sind.
Frage 1:
Welches sind jeweils die sachlichen Mängel an den 232 Tram-Haltestellen, die die #Barrierefreiheit beeinträchtigen?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Die Barrierefreiheit wird an den Tram-Haltestellen überwiegend durch das Fehlen eines #höhengleichen Einstiegs sowie eines #Blindenleitstreifens beeinträchtigt.“
Frage 2:
Welche Kosten werden jeweils für die Herstellung der Barrierefreiheit entstehen? Bitte die voraussichtlichen Gesamtkosten für Planung und Bauausführung benennen.
Antwort zu 2:
Pro Richtungshaltestelle ist mit einem überschlägigen Kostenansatz von ca. 800.000 Euro zu rechnen.
Frage 3:
In welcher Reihenfolge wird in welchen Jahren die Herstellung der Barrierefreiheit angegangen werden.
Antwort zu 3:
vsl. Umsetzung | Maßnahme | Anzahl Richtungshaltestellen |
2023-2026 | Brückenstraße/ Königsplatz | 6 |
2024/ 2026 | Wilhelminenhof-/ Ostendstraße | 5 |
2025 | Invaliden-/ Brunnenstraße | 4 |
2025 | Kastanienallee | 2 |
2025 | Schönhauser Allee | 6 |
2025 | Siegfriedstraße/ Nord | 10 |
2025 | Seelenbinderstraße | 4 |
2025 | Bleicheroder Straße | 4 |
2026 | Rosenthaler Straße | 3 |
2027 | Kopernikus-/ Wühlischstraße | 5 |
2027 | Herzbergstraße/ West | 4 |
2027 | Altstadt Köpenick | 4 |
2028 | Bahnhofstraße/ Nord | 2 |
2028 | S Friedrichshagen | 4 |
2028 | Pankow/ Kirche | 2 |
2027/ 2029 | Bernauer Straße | 10 |
2029 | Grünauer Straße | 10 |
2030 | Hultschiner Damm | 3 |
2031 | Loeperplatz | 2 |
2032 | Oranienburger Straße | 5 |
2032 | GS Am Kupfergraben | 4 |
99 |
Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen hat eine hohe Priorität für den Senat. Laut BVG können bereits für folgende geplante barrierefreie Haltestellenausbauten Umsetzungszeiträume benannt werden:
Einzelne Verschiebungen in der Reihenfolge des Umbaus der Haltestellen sind aufgrund betrieblicher, bautechnischer und behördlicher Randbedingungen möglich.
Frage 4:
Ist die Finanzierung dafür gesichert, oder müssen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Derzeit sind keine fehlenden Finanzierungszusagen erkennbar.“
Berlin, den 11.08.2023 In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlinde