08.12.2022
Frage 1:
Wann werden die #Bahnhöfe der Linie #U5, die bisher nicht über ein #Blindenleitsystem verfügen, mit entsprechenden #Leitsystemen ausgestattet? (Bitte Nennung des Bahnhofs und des vsl. Realisierungszeitraums)
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Folgende Bahnhöfe besitzen bereits ein Blindenleitsystem: #Elsterwerdaer Platz, #Wuhletal, #Kaulsdorf-Nord (in Bearbeitung), #Kienberg, #Cottbusser Platz. Folgende Bahnhöfe sollen voraussichtlich 2023 ein Blindenleitsystem erhalten: #Biesdorf-Süd,
#Hönow, #Hellersdorf, #Louis-Lewin-Straße.“
Frage 2:
Welche Erkenntnisse haben der Senat und die BVG aus dem bisherigen Einsatz des BVG #Muva Aufzugsersatzes gewonnen?
Antwort zu 2:
Der BVG Muva Aufzugersatz ist knapp über zwei Monate im Einsatz. Die Gesamtzahl der
Fahrten lässt noch keine Aussage über den Erfolg zu, zeigt allerdings schon jetzt Kongruenz zur
Ausfallhäufigkeit von Aufzügen. Mit steigender Bekanntheit des Angebots werden auch weitere
Erkenntnisse erwartet.
Frage 3:
Teilt der Senat die Auffassung, dass in Ermangelung einer kompletten Barrierefreiheit auf der östlichen
U5 (zu steile Rampen, keine Aufzüge), der BVG Aufzugersatz als Nächstes auf die komplette U5 erweitert werden
sollte? Welche Maßnahmen sind dafür notwendig und wie hoch sind die Kosten?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Alle Bahnhöfe der östlichen U5 zwischen U-Bhf. Biesdorf-Süd und Hönow, mit Ausnahme des
grundinstandgesetzten U-Bahnhofes Kienberg – Gärten der Welt, besitzen Rampen und gelten
somit als barrierefrei, auch wenn die 1988/1989 genehmigte Rampenneigung nicht mehr den
heutigen Vorgaben entspricht. Eine Nachrüstung mit Aufzügen erfolgt in Abstimmung mit dem
Land Berlin nach Klärung der Finanzierung und Prioritätensetzung.
Die Umsetzung der Aufzüge auf den noch in Frage stehenden sieben Bahnhöfen (Hönow
benötigt keine Aufzüge aufgrund der Ebenerdigkeit) ist in erster Linie abhängig von den
komplexen, in der Regel zeitaufwändigen Genehmigungsverfahren sowie den weiteren
Zeitbedarfen für erforderliche Leitungsverlegung (teilweise bis zu 3 Jahre) und den späteren
Kapazitäten am Baumarkt. Die Kosten werden nach ersten Schätzungen in der Größenordnung
von ca. 35,0 Mio. EUR liegen.“
Der Senat teilt hierzu ergänzend mit:
Der BVG Muva Aufzugersatz befindet sich aktuell in einer Erprobungsphase auf ausgewählten
Strecken, die von einer Gruppe von Betroffenen begleitet und evaluiert wird. Voraussichtlich ab
dem Jahr 2024 ist ein stadtweiter Betrieb des Angebots vorgesehen. Damit würde sich das
Bediengebiet auch auf die komplette U5 auszuweiten.
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Frage 4:
Welchen Stand hat das Projekt der Umstellung auf Teilautomatisierung für die U5?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Derzeit befindet sich die BVG im wettbewerblichen Dialog mit potentiellen Anbietern zur
Einholung eines indikativen Angebotes.“
Frage 5:
Bis wann ist nach aktuellem Stand mit einer Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Realisierung der Teilautomatisierung für die U5 ist weiterhin für Ende 2027 geplant.“
Berlin, den 05.12.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de