26.10.2022
Frage 1:
Wo und wann sind in #Hohenschönhausen #Lärmschutzmaßnahmen (z.B. #Lärmschutzwände) zur Verringerung der #Lärmbelästigung durch Regional- und #Güterzugverkehr geplant?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Bahnanlagen im Bereich des Bezirks Hohenschönhausen wurden vor 1994 in der bestehenden Form hergestellt und genießen daher #Bestandsschutz. Konkrete Planungen für Lärmschutzmaßnahmen liegen für den Bereich seitens der DB Netz AG nicht vor. Derzeit läuft im Rahmen des Programmes „Sondervorhaben Lärmschutz“ eine Maßnahmenuntersuchung für die #Lärmminderung im Bereich des östlichen Berliner Außenrings, welche auch den Bereich des Bezirks Hohenschönhausen umfasst. Im Rahmen dieser
Untersuchung wird u. A. die Errichtung von Lärmschutzwänden im Bereich des Haltepunktes #Berlin-Hohenschönhausen geprüft.
Aufgrund geänderter Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Untersuchung; mit dem Vorliegen der überarbeiteten Studie ist in 2023 zu rechnen; anschließend erfolgt die #Öffentlichkeitsbeteiligung und der
Abschluss der #Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund, woran sich dann wiederum die technische Planung anschließt. Im Anschluss beginnt die Umsetzung der Maßnahme.“
Frage 2:
Welche Maßnahmen sind dazu konkret für Hohenschönhausen kurz- und mittelfristig durch die DB umsetzbar?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Eine kurzfristige Umsetzung von Maßnahmen ist, aufgrund der für Eisenbahnen des Bundes
erforderlichen Planrechtsverfahren, nicht möglich. Eine mittel- bis langfristige Umsetzung hängt
von dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie einer noch offenen Vereinbarung zur
Finanzierung ab.“
Frage 3:
Welche Maßnahmen zum Lärmschutz im dicht besiedelten Wohngebiet zwischen S-Bahnhof Hohenschönhausen und
der #Gehrenseestr. werden derzeit bereits angewendet (technische Maßnahmen, Pflege des Gleisbetts,
Geschwindigkeitsreduzierung etc.)?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die bestehende Anlage entspricht im Wesentlichen dem Stand der Inbetriebnahme 1979. Es
sind keine #Lärmschutzbauwerke vorhanden. Im Bereich Hohenschönhausen sind keine besonders
überwachten Gleise vorhanden, die Instandhaltung des Oberbaus erfolgt gemäß den Vorgaben
der Regelwerke und gesetzlichen Vorgaben. Die Geschwindigkeiten entsprechen dem Stand der
Inbetriebnahme der Anlage; Geschwindigkeitsreduzierungen, welche zu einer Reduzierung der
Streckenkapazität führen würden, sind nicht vorgesehen und aus regulatorischen Gründen auch
untersagt.
Im Rahmen der Erneuerung der Signaltechnik wurden die vorhandenen Isolier-Schienenstöße
ausgebaut und durch lückenlos-verschweißte Gleise ersetzt, was zu einer geringfügigen
Lärmreduzierung geführt hat.“
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Frage 4:
Sind durch existierende Lärmschutzmaßnahmen Verringerungen der Lärmwerte bekannt (Angabe der Berechnungen
vor und nach der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen)?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Im Bestand sind keine Lärmschutzmaßnahmen vorhanden, daher kann die Frage nicht
beantwortet werden. Durch die im Rahmen der Maßnahmenuntersuchung angedachten
Lärmschutzmaßnahmen erfolgt eine Reduzierung der Lärmbelastung.“
Frage 5:
Haben durch den Betrieb des #Flughafens Berlin Brandenburg (#BER) die Lärmemissionen an dem genannten #Teilstück
zugenommen, wenn ja, welche Ursachen wurden hierfür identifiziert?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Durch die Inbetriebnahme des Flughafens BER kam es auf den Strecken im Bereich
Hohenschönhausen nicht zu #Mehrverkehren. Die Belastungen aus dem Eisenbahnbetrieb haben
daher nicht zugenommen.“
Frage 6:
Ist eine #Neuauflage des bundesweiten #Lärmaktionsplans für Haupteisenbahnstrecken des Bundes vorgesehen, in
den der Bereich Neu-Hohenschönhausen als dringlich betroffener Ortsteil aufgenommen werden könnte? Falls ja,
wie kann die Aufnahme erfolgen?
Antwort zu 6:
Das #EBA teilt hierzu mit:
„Ein #Lärmaktionsplan gemäß Richtlinie 2002/49/EG in Verbindung mit § 47d #BundesImmissionsschutzgesetz (#BImSchG) ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, die
Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Das #Eisenbahn-Bundesamt ermittelt
hierfür die Lärmsituation an den #Haupteisenbahnstrecken des Bundes, die sich aus den
Ergebnissen der Lärmkartierung und eines Beteiligungsverfahren zusammensetzt. Darüber
hinaus legt der Lärmaktionsplan geplante oder bereits durchgeführte Maßnahmen des Bundes
zur Lärmminderung dar und stellt sie der ermittelten Lärmbelastung gegenüber. Der
Lärmaktionsplan bietet Städten, Gemeinden und anderen Entscheidungsträgern eine Grundlage
für weitere Planungen. Bürgerinnen und Bürgern gibt er die Gelegenheit sich zu informieren.
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Allerdings können aus dem Lärmaktionsplan keine unmittelbaren Rechtsansprüche auf
Lärmschutzmaßnahmen abgeleitet werden.
Aktuell wird an der Neuauflage des Lärmaktionsplanes mit der Runde 4 gearbeitet. Im Rahmen
der Erstellung des Lärmaktionsplanes wird es im Laufe des nächsten Jahres (2023) eine
Beteiligung der Öffentlichkeit geben, zu der ein erster Entwurf des aktuellen Planes vorliegen
wird. Bürgerinnen und Bürger, Interessengemeinschaften und Kommunen sowie andere
Betroffene können während der Beteiligungsphase ihre Lärmsituation schildern. Das EisenbahnBundesamt wird rechtzeitig über den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung informieren und dazu
einladen.
Der endgültige Lärmaktionsplan der aktuellen Runde 4 ist bis zum 18 Juli 2024 fertigzustellen
und zu veröffentlichen.“
Berlin, den 24.10.2022
In Vertretung
Dr. Silke Karcher
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de