24.10.2022
Frage 1:
Wann konkret beabsichtigt die BVG, den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für einen
#zweigleisigen #Ausbau der #Straßenbahn in der #Dörpfeldstraße bei der zuständigen Anhörungs- /
#Planfeststellungsbehörde einzureichen (in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 19/12376 wurde
das nunmehr bevorstehende Jahresende avisiert)?
Antwort zu 1:
Die BVG erklärt hierzu, sie rechne weiterhin mit einer Einreichung der
#Planfeststellungsunterlage vor dem Ende des Jahres 2022. Aufgrund aufwändiger laufender
Vorabstimmungen könne leider kein konkreter Termin genannt werden.
2
Frage 2:
Wenn schon dem Senat offensichtlich nicht an einer bürgerfreundlichen Informationspolitik gelegen ist:
Beabsichtigt wenigstens die Vorhabenträgerin, über die gesetzlichen Notwendigkeiten hinaus die Anwohnerinnen
und Anwohner über die Auslegung der Planunterlagen beispielsweise per Aushang und Wurfsendung an die
Haushalte zu informieren und zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsmöglichkeiten zu ermuntern?
Frage 3:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf die Schriftliche Anfrage 19/12376 vom 26. Juni 2022 des Herrn Abgeordneten Evers
antwortete der Senat in Frage 4 unter anderem, dass die #Anhörungsbehörde die Unterlagen
zur öffentlichen Einsicht auslegen wird – in physischer Form bzw. in Internetportalen; darüber
hinaus werden Bekanntmachungen im Amtsblatt und in Berliner Tageszeitungen geschaltet;
nicht ortsansässige Betroffene werden gesondert kontaktiert; über den weiteren Verfahrensweg
wird informiert. Dieses Verfahren ist nach § 72 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (des
Bundes) seitens der Legislative vorgegeben. Die verwaltungs- und verfassungsrechtlichen
Grundlagen gebieten zudem, dass die Behörden Anhörungs- und Planrechtsverfahren
rechtmäßig, nachvollziehbar und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
durchführen. Aus alldem lässt sich nicht der Schluss ziehen, dem Senat sei an einer
bürgerfreundlichen Informationspolitik nicht gelegen. Zudem kann die Vorhabenträgerin (die
BVG) weitere geeignete Informationen veröffentlichen, und dies hat sie auch zugesagt. Sie
erklärt: „Wie bei allen von der BVG ausgesteuerten Planfeststellungsverfahren werden die
Anwohner:innen durch Flyer, Postwurfsendungen, öffentliche Aushänge und durch
Pressemitteilungen auf das bevorstehende Verfahren hingewiesen.“
Frage 4:
Welche Auffassung vertritt die #Feuerwehr angesichts des engen Straßenquerschnitts im Ausbaubereich hinsichtlich
der Abstände zwischen den für einen zweigleisigen Streckenverlauf notwendigen Oberleitungen der Tram und den
anliegenden Wohnhäusern (sowohl hinsichtlich der Aufstellflächen für die Feuerwehr als auch hinsichtlich des
gefahrlosen Ausfahrens von Rettungsleitern)?
Antwort zu 4:
Die Berliner Feuerwehr teilt hierzu mit:
„Zum Ausbau der Straßenbahn in der Dörpfeldstraße wurde die Berliner Feuerwehr bisher nicht
beteiligt, daher kann zu diesem konkreten Bauvorhaben keine Aussage getroffen werden. Bei
allen Bauvorhaben sind die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben bindend und umzusetzen.
3
Dies umfasst vor allem den § 33 der Bauordnung Berlin zur Sicherstellung des 2.
Rettungsweges. Weiter sind hier die Vorgaben über die Flächen für die Feuerwehr gemäß DIN
14090 bzw. der Muster-Richtlinie Flächen für die Feuerwehr zu beachten. Die Inhalte dieser
Dokumente sind in den Merkblättern der Berliner Feuerwehr kompakt zusammengefasst. Im
Bereich der Straßenbahn bestehen bei der Sicherstellung des 2. Rettungsweges über
Rettungsgeräte der Feuerwehr (Drehleiter) regelmäßig Herausforderungen hinsichtlich des
Fahrdrahtes. Dieser stellt auch bei abgeschaltetem und geerdetem Zustand ein physisches
Hindernis dar und verhindert das in Stellung bringen der Rettungsgeräte. Bei der Festlegung
der Aufstellflächen für die Feuerwehr ist ein hindernisfreies Lichtraumprofil über der Drehleiter
gemäß Merkblatt ‚Rettungsweg über Drehleitern im öffentlichen Straßenland‘ der Berliner
Feuerwehr sicherzustellen.“
Berlin, den 20.10.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de