Immer wieder werden #E-Tretroller in Berlin rücksichtslos mitten auf dem #Gehweg abgestellt. Die Verkehrsverwaltung will dagegen vorgehen und die Regeln für Verleiher ab September verschärfen. Der Fußgänger-Verband #Fuss e. V. hält davon nichts.
Die #Verkehrsverwaltung in Berlin will wie angekündigt die Regeln für die Anbieter von #E-Scootern zum 1. September verschärfen. Die Eckpunkte der Novelle des Berliner #Straßengesetzes liegen dem rbb vor. Der „Tagesspiegel“ [Bezahlinhalt] hatte zuerst über den Entwurf berichtet.
Danach sollen die Verleiher ausdrücklich darauf verpflichtet werden, dass Nutzer die Fahrzeuge so abstellen, dass kein Dritter gefährdet, belästigt oder behindert wird. Beim Abstellen der E-Tretroller auf Gehwegen müsse eine „#Restgehwegbreite von mindestens 2,30 Meter“ frei bleiben.
Fuss e.V.: Es gibt keine wirksamen Strafen
Explizit verboten wird das Abstellen der #Leihfahrzeuge vor Zugängen zur S- und U-Bahn sowie den Haltestellen von Bus und Straßenbahn und in Kreuzungsbereichen. Radwege, Friedhöfe, Grünanlagen und Fußgängerzonen werden ebenfalls als Bereiche aufgeführt, in denen das Abstellen nicht gestattet …