S75 zügig verlängern – Hohenschönhausen besser anbinden, aus Senat

Frage 1:
Welche #Haushaltsmittel stehen dem Berliner Senat im Rahmen des Infrastrukturprojektes „#i2030“ für die #Streckenverlängerung der #S75 Richtung #Pankow zur Verfügung?
Antwort zu 1:
Im Rahmen des Infrastrukturprojektes i2030 planen die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn AG und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Ausbaumaßnahmen für eine bessere Schieneninfrastruktur und ein attraktives Bahnangebot in der Hauptstadtregion.
Eine dieser geplanten Maßnahmen betrifft die #Verlängerung der -Bahnlinie S75 vom derzeitigen Endbahnhof #Wartenberg entlang des Berliner #Eisenbahn-Außenrings über das #Karower Kreuz bis zur Einfädelung in die heutige #S8 in Richtung Hohen Neuendorf. Die Erstellung der Vorplanung (Lph 2) für das Vorhaben zur #Streckenverlängerung der S75 soll in die 3. Finanzierungstranche für das Teilprojekt „Engpassbeseitigung & #Weiterentwicklung S-Bahnnetz“ aufgenommen werden. Für die Verlängerung der S75 stehen für einen Vertragsabschluss im Rahmen der Sammelvereinbarung für das Teilprojekt „#Engpassbeseitigung
& Weiterentwicklung -Bahnnetz“ insgesamt Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ca. 10,2 Mio. € und Haushaltsmittel in Höhe von ca. 50 Tsd. € für 2022 und ca. 350 Tsd. € für 2023 zur Verfügung.


Frage 2:
Welche Gespräche haben, bezogen auf die Streckenverlängerung, seitens des Berliner Senats mit Vertretern der
Deutschen Bahn und des Bundesverkehrsministeriums stattgefunden? Zu welchen Ergebnissen führten diese
Gespräche?
Antwort zu 2:
Für die i2030-Teilmaßnahme der Streckenverlängerung der S75 wurde in Federführung der
Deutschen Bahn AG die Grundlagenuntersuchung erarbeitet, wozu neben einer
Trassierungsstudie auch Fahrplanbetrachtungen, erste grobe Kostenschätzungen und die
Bearbeitung einer konkreten Aufgabenstellung zählen. Im Rahmen dieser
Grundlagenuntersuchung gab es einen regelmäßigen Austausch zwischen den Vertreterinnen
und Vertretern der DB AG und von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und
Klimaschutz. Der Abschluss dieser Untersuchung wird in Kürze erwartet. Das Vorhaben wird
bislang insgesamt positiv bewertet und die grundsätzliche Machbarkeit ist gegeben.
Bislang wurde die Verlängerung der S75 im Rahmen der allgemeinen Besprechungen mit dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zum Stand von i2030 zusammen mit den
anderen i2030-Maßnahmen besprochen.
Konkrete Gespräche mit dem BMDV speziell zur Verlängerung der S75 werden erst zu einem
späteren Zeitpunkt bei Vorliegen ausreichender Planungstiefe im Rahmen der
volkswirtschaftlichen Bewertung des Vorhabens (Nutzen-Kosten-Untersuchung) im Hinblick auf
die anzustrebende Bundesförderung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
durchgeführt.
Frage 3:
Welche Priorität räumt der Berliner Senat der Streckenverlängerung der Linie S75 im Infrastrukturprojekt „i2030“
ein?
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Antwort zu 3:
Der Streckenverlängerung der S75 wird insgesamt eine hohe Priorität eingeräumt, da sie einen
erheblichen Beitrag dazu leisten kann, die bestehenden und geplanten Wohn- und auch
Gewerbegebiete im Norden Pankows besser mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu
erschließen und an eine S-Bahnlinie, die über die Stadtbahn verkehrt, anzubinden.
Weiterhin wird mit der nordwestlichen Verlängerung der S75 bis zum Karower Kreuz ein
Lückenschluss im Berliner S-Bahnnetz vollzogen. Der geplante Turmbahnhof Karower Kreuz kann
dann zu einem bedeutenden Kreuzungsbahnhof im Berliner Nordosten ausgebaut werden, der
Umsteigebeziehungen zwischen allen dort kreuzenden S-Bahn- und Regionalverkehrslinien
entlang der Stettiner Bahn (oben) und des Eisenbahn-Außenrings (unten) ermöglicht.
Berlin, den 26.06.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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