Frage 1:
Wie bewertet der aktuelle Senat die Anordnung des #Verkehrszeichens „#Grünpfeile nur #Radverkehr“?
Frage 2:
Zu welchen Erkenntnissen und Schlussfolgerungen ist der Senat nach offiziellem Abschluss der bundesweiten
#Erprobung des Verkehrszeichens in 43 Städten durch die Bundesanstalt für #Straßenwesen (#BASt) im Auftrag des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI) gelangt? (Vgl. Drucksache 18/25628)
Antwort zu 1 und 2:
Das Land Berlin erachtet das #Grünpfeilschild mit
Beschränkung auf den Radverkehr als einen Baustein zur Förderung und #Attraktivitätssteigerung
des Radverkehrs. Nachdem das Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr
bundesweit und in Berlin erfolgreich erprobt sowie als neues Verkehrszeichen 721 in die
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgenommen wurde, war es erforderlich, die notwendigen
verkehrlichen und örtlichen Voraussetzungen für die Anordnung dieses besonderen Grünpfeils
bundeseinheitlich zu regeln. Dies ist inzwischen mit Inkrafttreten der überarbeiteten
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) am 16.
November 2021 erfolgt. Die Anordnung des Zeichens 721 StVO kann aus Gründen der
Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben nur in einem eng
begrenzten rechtlichen Rahmen erfolgen: Nach Maßgabe der Regelung der VwV-StVO zu § 37
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müssen für einen lichtzeichengeregelten Knotenpunkt im Hinblick auf eine Anordnungsfähigkeit
des Grünpfeilschilds mit Beschränkung auf den Radverkehr sowohl fast alle Kriterien des
Zeichens 720 ( Grünpfeilschild) wie auch die speziellen Kriterien des Zeichens 721
verkehrsbehördlich geprüft werden. Unter Berücksichtigung der Ausschlusskriterien ergibt sich,
dass die Anordnung des Zeichens 721 StVO nicht an allen Lichtzeichenanlagen, sondern nur in
einem eng begrenzten Rahmen im Berliner Stadtgebiet erfolgen kann.
Frage 3:
An welchen Stellen wurde seit 2016 das Verkehrszeichen „Grünpfeil nur Radverkehr“ angeordnet (bitte einzeln
nach Jahren und Bezirken getrennt auflisten)?
a) An welchen dieser Stellen wurde die Anordnung umgesetzt (bitte einzeln nach Jahren und Bezirken
getrennt auflisten)?
Antwort zu 3:
Im Rahmen des Pilotversuchs wurde im Jahr 2019 zur Untersuchung der Anwendbarkeit eines
Grünpfeilschildes mit Beschränkung auf den Radverkehr an nachstehenden Kreuzungen das
Zeichen 721 angeordnet und montiert:
Bezirk Steglitz-Zehlendorf:
Lichtzeichenanlage Prellerweg – Thorwaldsenstraße / Bergstraße, hier für die Zufahrt
Thorwaldsenstraße am Signal R1
Bezirk Mitte:
Teilknoten II der Lichtzeichenanlage Ebertstraße / Hannah-Ahrendt-Straße – Lennéstraße, hier
für die Zufahrt Hannah-Ahrendt-Straße am Signal K 16
Lichtzeichenanlage Torstraße / Alte Schönhauser Straße – Rosa-Luxemburg-Straße –
Schönhauser Allee, hier für die Zufahrten
a) Schönhauser Allee am Signal K 7
b) Torstraße vor Rosa-Luxemburg-Straße am Signal K 4
Bezirk Lichtenberg:
Lichtzeichenanlage Frankfurter Allee / Gürtelstraße – Möllendorffstraße, hier für die Zufahrt
Gürtelstraße am R 7
Frage 4:
An welchen weiteren Kreuzungen plant der Senat eine Anordnung des Verkehrszeichens „Grünpfeile nur
Radverkehr“ in den Jahren 2022 und 2023? (bitte nach Bezirken aufschlüsseln?)
a) Nach welchen Kriterien werden die Kreuzungen ausgewählt?
b) Werden die Bezirke in die Planungen eingebunden?
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Antwort zu 4:
Der Senat prüft angesichts der Vielzahl weiterer Aufgaben, welche durch die zentrale
Straßenverkehrsbehörde zu leisten sind, nur anlassbezogen den Einsatz des Zeichens 721
StVO. Die bisher eingegangenen Anträge konnten aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht
realisiert werden.
a) Die Kriterien ergeben sich aus der StVO und der VwV-StVO (s. Antwort zu 1 und 2) sowie
den im Einzelfall bestehenden örtlichen Gegebenheiten
b) Nein.
Frage 5:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte
relevant sind?
Antwort zu 5:
Keine.
Berlin, den 22.06.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de