A115 (AVUS): Grundhafte Erneuerung der Richtungsfahrbahn Berlin, aus VIZ Berlin

A 115: Beginn der Baumaßnahme zur grundhaften Erneuerung der Richtungsfahrbahn Berlin von km 14,0 bis km 15,6

Die Autobahn GmbH informiert:

In der Woche vor Pfingsten (22. KW) beginnen vorbereitende Arbeiten für die #grundhafte #Erneuerung der #Richtungsfahrbahn Berlin von der Anschlussstelle #Kleinmachnow bis zur #Landesgrenze Brandenburg/Berlin in Höhe des Zollamts #Dreilinden. Im Zuge der Erneuerung wird die alte #Betonfahrbahn zurückgebaut und durch eine #Asphaltfahrbahn ersetzt. Die Bauarbeiten werden bis Oktober 2022 abgeschlossen sein.

Details zum Ablauf und zur Verkehrsführung:

30.05. bis 03.06. – Bauphase 0

  • Einrichtung von zwei #Behelfsfahrstreifen in Richtung AD Funkturm und drei
    Fahrstreifen in Richtung AD Nuthetal.
  • Die Anschlussstelle Kleinmachnow und das Kreuz Zehlendorf bleiben nutzbar,
    jedoch wird die Auffahrt an der AS Kleinmachnow in Richtung Berlin über STOPPZufahrt geregelt.
  • Das Zollamt Dreilinden bleibt an beiden Richtungsfahrbahnen erreichbar. Die
    zulässige Höchstgeschwindigkeit in Richtung Berlin wird auf 60 km/h begrenzt.

Ab 07.06. bis Oktober 2022 – Bauphasen 1 und 2

  • Es gibt zwei Behelfsfahrstreifen in Richtung AD Funkturm und drei
    Behelfsfahrstreifen in Richtung AD Nuthetal.
  • Die Anschlussstelle Kleinmachnow und das Kreuz Zehlendorf bleiben nutzbar,
    jedoch wird die Auffahrt an der AS Kleinmachnow in Richtung Berlin über STOPPZufahrt geregelt.
  • Das Zollamt Dreilinden bleibt an beiden Richtungsfahrbahnen erreichbar, jedoch
    entfällt die Möglichkeit, vom Zollamt direkt auf die A 115 in Richtung AD Nuthetal zu
    fahren – der Verkehr wird über den Parkplatz Zollamt zum Kreuz Zehlendorf geführt.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Richtung Berlin ist auf 60 km/h begrenzt, in
    Richtung AD Nuthetal auf 80 km/h.
  • Im Zuge des Baufortschritts wird der Verkehr auf der Richtungsfahrbahn Berlin vom
    Stand- und ersten Fahrstreifen auf den zweiten und dritten Fahrstreifen umgelegt.
    Alle anderen o. g. Bedingungen bleiben bestehen.