S-Bahn: Bahnhofspersonal auch auf S-Bahnhöfen?, aus Senat

Frage 1:
Gibt es Pläne, auch auf -Bahnhöfen mit erhöhten Vandalismus- und Gefahrenpotenzial vermehrt
#Bahnhofspersonal einzusetzen?
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Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Übergreifende Antwort der -Bahn Berlin GmbH zu den Fragen 1 bis 4:
Seit Beginn des Verkehrsvertrags Ende 2017 wurde das #Sicherheitspersonal massiv
aufgestockt, sowohl in den Zügen als auch in den Bahnhöfen. Waren früher
innerhalb von 24 Stunden bis zu 250 Sicherheitskräfte im S-Bahn-Bereich unterwegs,
sind es nach dem neuen Konzept bis zu 340, wofür die Deutsche Bahn AG im
Großraum Berlin nunmehr insgesamt mehr als 650 Sicherheitskräfte vorhält. An fünf
zentralen Kreuzungsbahnhöfen wurden zusätzlich sog. -Bahnwachen gemäß
Bestellung der Länder Berlin und Brandenburg im Jahr 2018 eingerichtet, die rund
um die Uhr als ständige Ansprechpartner:innen in Sachen Sicherheit und Service
zur Verfügung stehen. Vor Ort kommen Doppelstreifen zum Einsatz, die u.a. aktive
Präventionsarbeit leisten sowie bei Sicherheitsstörungen unmittelbar eingreifen.
Aufwachsend werden Sicherheitsmitarbeiter der S-Bahnwachen von Diensthunden
bei ihren Streifen begleitet. Die Lage- und Einsatzzentrale, die in der sog.
Integrierten Leitstelle der S-Bahn Berlin GmbH angesiedelt ist, koordiniert die
Einsätze aller Sicherheitskräfte. Sie arbeitet eng mit den diversen Leitstellen der am
S-Bahn Betrieb Beteiligten zusammen, um gezielt und abgestimmt im Bedarfsfall
auftreten zu können, aber auch Auswirkungen auf den Zugbetrieb zu minimieren.
Wesentlich ist dabei insbesondere auch eine enge Abstimmung mit der
Einsatzleitung der #Bundespolizei, die sicherstellt, dass die Sicherheitskräfte bei
Bedarf unmittelbar vor Ort Unterstützung von Polizeibeamt:innen bekommen.

Gerade für das Thema Sicherheit ist es zwingend, die Bausteine einer
Sicherheitsarchitektur gesamthaft zu betrachten, um effizient und effektiv agieren
zu können. Videoaufzeichnung als auch anlassbezogene Videoüberwachung sind
dabei wesentlich in einem ganzheitlichen Sicherheitskonzept, das auch die
Belange der Ermittlungsbehörden, das subjektive Sicherheitsgefühl und die
Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste sowie die generell abschreckende Wirkung
der Einrichtung und einzelne Gefährdungslagen berücksichtigt. Auf den großen
Verkehrsstationen und wichtigen Umsteigebahnhöfen sind deswegen
Videoüberwachungssysteme im Einsatz. Die aufgezeichneten Videobilder der rein
betrieblich genutzten Kameras werden ebenfalls in diesem Kontext durch die
Ermittlungsbehörden genutzt. Die Ausweitung der Videoaufzeichnung auf die
Fahrzeuge der S-Bahn Berlin GmbH ist 2019 gestartet: Auf Anforderung der Länder
Berlin und Brandenburg werden alle Fahrzeuge der Reihe 481 – und damit der
Großteil der Bestandsflotte – mit Videosystemen ausgestattet. Zwischenzeitlich sind
bereits über 150 Viertelzüge der BR 481 mit Videotechnik in Betrieb, die Umrüstung
aller 500 Viertelzüge mit viertausend Kameras soll dann bis Ende 2024
abgeschlossen sein. Die Züge der neuen Baureihe 483/484, die seit 2021 im
Fahrgasteinsatz verkehren, haben bereits serienmäßig eine Einrichtung zur
Videoüberwachung.
Die gesamte Sicherheitsarchitektur wirkt gesamthaft nicht nur im System S-Bahn,
sondern ebenso im daran angegliederten weiteren ÖPNV. Vor dem Hintergrund,
dass gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme gesellschaftspolitische Themen
sind, die alle Protagonisten im öffentlichen Raum angeht, hat die S-Bahn Berlin
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GmbH in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg als ihren
Aufgabenträgern ergänzend zu den bestehenden Kommunikationsmitteln/-arten
wie beispielsweise Piktogramme zu Gestattung und Verboten einen weiteren
Kommunikationsansatz entwickelt: Es ist eine bunte Reihe von Benimm-Videos mit
S-Bahn-Wagen- und Bahnhofsbezug entstanden, deren Ziel es ist, Aufmerksamkeit
zu schaffen und für ein rücksichtsvolleres Miteinander auf humoristische Weise zu
plädieren und sowohl in den sozialen Medien als auch im öffentlichen Raum
platziert. Die bereits nach kurzer Zeit erreichten View-Raten im sechsstelligen
Bereich der einzelnen Beiträge zeigen anschaulich, welche Aufmerksamkeit und
Stellenwert diese wichtige Thematik einnimmt.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass seit Ende 2017 entsprechend der
laufenden Verkehrsverträge auch der Service bei der S-Bahn Berlin GmbH gestärkt
wurde, indem Servicekräfte nun von den Fahrgästen nicht nur an den Stationen
angetroffen werden können, sondern zwischenzeitlich regelmäßig in den Zügen für
Anfragen zur Verfügung stehen. Innerhalb von 24 Stunden sind dies rund 80
Servicekräfte im Berliner S-Bahn-Netz. Hinzu kommen Kollegen aus den Bereichen
der für die Verkehrsstationen verantwortlichen DB Station & Service AG bzw. den
anderen in Berlin verkehrenden Verkehrsgesellschaften, mit denen eng zum Thema
Sicherheit und Service zusammengearbeitet wird.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine generelle Besetzung aller Stationen mit
Aufsichts-/Servicepersonal kaum Einfluss auf die Kriminalitätsentwicklung im System
hat. Anders verhält es sich mit einem gezielten Einsatz von Personal an
Schwerpunktbahnhöfen bzw. auf Bahnhöfen, die strategisch günstig gelegen sind.
Dieser Grundsatz wurde mit der Einführung der S-Bahnwachen aufgegriffen und
deren Wirkung durch Teams, die mobil im Netz unterwegs sind, verstärkt. Insofern
gewährleisten strategisch positionierte Personale im Zusammenspiel mit
dynamischen Teams schnelle Reaktionszeiten sowie eine hohe Präsenz an den
Stationen vor Ort und in den Zügen. Ebenfalls werden im Bereich der S-Bahn
gemeinsame Schwerpunkteinsätze in Zusammenarbeit von Bundes-, Landespolizei
und Sicherheitskräften durchgeführt. Zusätzlich führen die Sicherheitskräfte der BVG
und S-Bahn gemeinsame Streifen in gemeinsam genutzten Verkehrsanlagen und
Umsteigepunkten durch. Alle auf die Sicherheit des Systems S-Bahn einzahlenden
Maßnahmen sind auf Grundlage regelmäßiger Lagebeurteilungen aller
Sicherheitspartner bewertet, laufend an die aktuellen Rahmenbedingungen
adjustiert und praktiziert. Der Bahnhof Ahrensfelde ist Teil dieses Sicherheitspakets
für den Berliner S-Bahn-Verkehr und stellt nach Einschätzung der für die Steuerung
Zuständigen auch keinen gesonderten Schwerpunkt dar.“
Frage 2:
Wenn nein: welche Gründe sprechen bei den U-Bahnhöfen der BVG dafür, die bei den SBahnhöfen
der Deutschen Bahn nicht gelten?
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Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG sieht es als ihre Aufgabe an, verstärkt alles zu tun, was neben
verkehrssicheren Anlagen und betrieblichen Maßnahmen für ihre Fahrgäste die
Qualität ihres Angebotes verbessert. Das Sicherheitsgefühl und der Zustand der
Anlagen spielen eine wesentliche Rolle.
Aus Kundenbefragungen hat die BVG ermittelt, dass Personalpräsenz ein wichtiger
Teil der Lösung ist. Dazu gehört, schnell vor Ort, sichtbar, ansprechbar, lenkend und
unterstützend vor allem für mobilitätseingeschränkte Kunden tätig zu sein. Auch
durch schnellere Erkennung, Meldung und Bearbeitung von Störungen und
Schäden (z. B. Vandalismus) auf den U-Bahnhöfen kann eine verlässliche Erhöhung
des Qualitätsempfindens und der subjektiven Sicherheit der Fahrgäste erreicht
werden.
Aus dieser Erkenntnis heraus hat die BVG zur Umsetzung der Qualitätsansprüche
des Verkehrsvertrags und des Nahverkehrsplans das neue
Bahnhofsmanagementkonzept entwickelt und setzt es um.“
Frage 3:
Sprechen sich hier übergreifend beide Bahnen ab, um einheitlich zu agieren in bestimmten
Bereichen?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zwischen der BVG und der S-Bahn bzw. der DB gibt es im Regeldienst der
Bahnhofssicherheit keine konkreten Absprachen, da es mit Ausnahme von
Umsteigebahnhöfen zwischen U- und S-Bahnhöfen keine Berührungspunkte gibt.
An den eben angesprochenen Umsteigebahnhöfen jedoch haben wir uns ein
gegenseitiges Hausrecht eingeräumt. Damit ist gemeint, dass das BVG
Bahnhofspersonal Bereiche der S-Bahnhöfe betreten kann, falls es zu
Auffälligkeiten kommt und dort auch auf Hilfeersuchen von Fahrgästen reagieren
kann und darf und umgekehrt. Eine grundsätzliche Abstimmung erfolgt jedoch bei
Sondereinsätzen.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass im Berliner „Lenkungsgremium ÖPNV“, bestehend
aus Vertreterinnen und Vertretern der Sicherheitsabteilungen der
Verkehrsunternehmen und der Polizeien, über das operative Tagesgeschehen
hinausgehende strategische Themen besprochen und entsprechende
Maßnahmen festgelegt werden. Auch ein gemeinsames Lagebild wird
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abgestimmt. Detailfragen zu einzelnen Bahnhöfen werden dort in der Regel
jedoch nicht erörtert.
Frage 4:
Sind weitere und andere Maßnahmen geplant, um die Sicherheit und Ordnung am S-Bahnhof
Ahrensfelde zu verbessern?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
Der S-Bahnhof Ahrensfelde befindet sich in der Zuständigkeit der Bundespolizei.
Der Polizei Berlin liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass diese Örtlichkeit bzw.
deren Umfeld in besonderem Maße ein erhöhtes Vandalismus- und
Gefahrenpotenzial aufweist bzw. einen Kriminalitätsbrennpunkt erkennen lässt.
Daher sind seitens der Polizei Berlin aktuell keine weiteren oder anderen
Maßnahmen geplant, um die Sicherheit und Ordnung am S-Bahnhof Ahrensfelde
zu verbessern. Der zuständige Polizeiabschnitt 32 wurde sensibilisiert und wird die
Lageentwicklung beobachten.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf kontrolliert, im Rahmen seiner
Streifenfahrten, auch die Bahnhofsvorplätze – so auch jenen am S-Bhf. Ahrensfelde.
In den vergangenen Jahren ließen sich im Umfeld der Bahnhöfe immer wieder
Bürgerinnen und Bürger ohne Obdach nieder. Dies führte zu einer schnellen
Verunreinigung dieser Areale. Zusammen mit dem Sozialamt, der Polizei, dem
Straßen- und Grünflächenamt und der BSR kann durch die schnelle Beseitigung der
Verunreinigungen und des Mülls für eine ständige Verbesserung der Ordnung und
Sauberkeit im Umfeld der Bahnhöfe gesorgt werden.“
Frage 5:
Welche Möglichkeit besitzt der Senat, den Einsatz von Bahnhofspersonal von der Deutschen Bahn
zu verlangen?
Antwort zu 5:
Grundsätzlich ist das Infrastrukturunternehmen DB Station & Service AG für den
Zustand und die Sicherheit der Bahnhöfe verantwortlich. Der gezielte Einsatz von
zusätzlichem Personal auf bestimmten Bahnhöfen wäre somit eine Aufgabe des
Infrastrukturbetreibers DB Station & Service AG und nicht des
Verkehrsunternehmens S-Bahn Berlin GmbH. Die Länder Berlin und Brandenburg
haben Verkehrsverträge mit der S-Bahn Berlin GmbH geschlossen. Eine direkte
Vertragsbeziehung zwischen den Ländern und der DB Station & Service AG
besteht nicht. Die S-Bahn Berlin GmbH arbeitet jedoch im Rahmen einer
Sicherheitspartnerschaft mit dem Betreiber der Stationen zusammen, sodass die
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Sicherheitskräfte des Infrastrukturbetreibers und der S-Bahn Berlin GmbH
abgestimmt und gemeinsam agieren.
Die S-Bahn Berlin GmbH erbringt auf Grundlage der Verkehrsverträge SBI_II
(Interimsvertrag II für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd) und SBR
(wettbewerblich vergebener Verkehrsvertrag für das Teilnetz Ring) Sicherheits- und
Serviceleistungen in den Fahrzeugen und zum Teil auf den von ihr genutzten
Anlagen des Infrastrukturbetreibers. Im Vertragsjahr 2022 wird durch den Betreiber
vertragsübergreifend ein vertragliches Volumen von rd. 500.000 Einsatzstunden der
Sicherheitspersonale und rd. 190.000 Einsatzstunden des Servicepersonals
geschuldet. Die Sicherheitsleistungen werden durch gezielten Einsatz der
Sicherheitspersonale im Rahmen von flexiblen Bestreifungen der Fahrzeuge
erbracht. Um einen schnellen Einsatz im gesamten Netz zu ermöglichen, wurden,
wie oben dargestellt, gemäß Bestellung der Länder zusätzlich seit 2018 die SBahnwachen
auf den Bahnhöfen Gesundbrunnen, Ostkreuz, Friedrichstraße,
Schöneberg sowie Westkreuz eingerichtet – auch hier mit dem Fokus, schnell auf
sicherheitsrelevante Situationen und Vorfälle in den Fahrzeugen reagieren zu
können.
Neben Sicherheitspersonal werden auf Bahnhöfen mit hohem
Fahrgastaufkommen und Informationsbedarf für Umsteigende auch
Serviceleistungen durch mobile Aufsichten an den Schwerpunktbahnhöfen
Ostkreuz, Hauptbahnhof, Friedrichstraße, Zoologischer Garten, Alexanderplatz,
Südkreuz und Gesundbrunnen erbracht. Die Länder Berlin und Brandenburg als
Auftraggeber können vertraglich Änderungen der Art und des Umfangs der
Leistungen verlangen, wobei Aufwüchse des vertraglich geschuldeten Umfangs
gesondert zu vergüten wären. Der Einsatz von Sicherheitspersonalen bzw.
Objektschützer:innen, um insbesondere in den Nachtstunden, wenn wenig bzw.
kein Fahrgastaufkommen an den Bahnhöfen besteht, die Bahnhofsinfrastruktur vor
Vandalismus zu schützen, ist hingegen nicht Gegenstand des Leistungsspektrums
der Verkehrsverträge mit der S-Bahn Berlin GmbH.
Dem Senat ist bewusst, dass Vandalismus und Graffiti an Bahnhöfen und in den
Zugängen zur Berliner S-Bahn das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste
beeinträchtigen können und diese ggf. sogar von der Nutzung des Nahverkehrs
abhalten. Daher ist das Volumen der bei der S-Bahn Berlin GmbH vertraglich
vereinbarten Sicherheitsleistungen mit dem Abschluss der oben genannten
Verträge erhöht worden. Die für die Bestellung von Verkehrsleistungen verfügbaren
Mittel würden es aber derzeit nicht ermöglichen, neben den bereits finanzierten
Sicherheitspersonalen eine umfassende Ausstattung der 168 S-Bahnhöfe im Berliner
Stadtgebiet und im Brandenburger Umland mit Aufsichten bzw. – nach
Betriebsschluss – den entsprechenden Einsatz von Personalen im Objektschutz zu
finanzieren, mit dem Ziel Vandalismus an der Infrastruktur zu verhindern. Hinzu
kommt die Erfahrung, dass Graffiti und Vandalismus leider auch an Bahnhöfen
auftreten, die regelmäßig über Sicherheits- und Servicepersonal verfügen.
Spürbare Verbesserungen können nur erreicht werden, wenn die DB AG als
Eigentümerin und Betreiberin der Infrastruktur verstärkt an neuralgischen Punkten in
die Prävention und die schnelle Beseitigung von Graffiti und Vandalismus
investieren würde. Ein vollständiger Schutz vor Vandalismus und Graffiti wird aber in
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einer Großstadt nicht erreichbar sein, so lange dieses Verhalten als
gesamtgesellschaftliches Phänomen der Beeinträchtigung fremden Eigentums –
nicht nur der Deutschen Bahn – auf dem aktuell hohen Niveau verbleibt.
Frage 6:
Ist den Antworten vonseiten des Senats etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 6:
Nein.
Berlin, den 12.04.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de