Straßenbahn: Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen, Pankow – Standsicherheit und Sanierungsbedarf, aus Senat

Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zum #Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen (#Nordend)
dar?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass der Straßenbahnbetriebshof einer betrieblichen Nutzung
zugeführt ist und betriebsnotwendig bleibt. Die derzeitige #Sicherung der #Bausubstanz
stellt eine spätere vollumfängliche Nutzung sicher.

Nachdem das #Verwaltungsgebäude mit einem #Schutzgerüst versehen wurde:
a) Inwiefern ist beabsichtigt, das Verwaltungsgebäude nun zu sanieren?
Zu 2.a): Die BVG teilt mit, dass nach dem Vorliegen eines finalen Konzeptes eine
Entscheidung getroffen wird.
b) Inwiefern ist beabsichtigt, es längerfristig / dauerhaft beim jetzigen Zustand der bloßen Einhausung
zu belassen, sodass darüber hinaus nicht mit weiteren Verbesserungsmaßnahmen des
Verwaltungsgebäudes zu rechnen ist, insbesondere eine Grundinstandsetzung nicht geplant ist?


Zu 2.b): Siehe Antwort auf die Frage 2.a..
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c) Inwiefern fand bereits eine gutachterliche Begehung / Untersuchung des inzwischen
„eingehausten“ Verwaltungsgebäudes statt? Was wurde genau untersucht?
Zu 2.c): Die BVG teilt mit, dass 2018 eine statische Untersuchung zur Standsicherheit
des Verwaltungsgebäudes durchgeführt wurde. Darüber hinaus wurde der vorhandene
Schimmel im Gebäude untersucht.
d) Was haben die statischen und sonstigen Gutachten / Untersuchungen des Verwaltungsgebäudes
ergeben (z.B. Standsicherheit, Sanierungsbedarf usw.)?
Zu 2.d): Es wurde laut Mitteilung der BVG festgestellt, dass die Decken durchfeuchtet
und ohne Unterstützung einsturzgefährdet sind. Dieser Zustand bezieht sich auf alle
Ebenen. Bei der Untersuchung des Schimmels wurde festgestellt, dass es sich um
„echten“ Hausschwamm handelt.
e) Wie stellt sich der Gebäudezustand im Lichte dieser Gutachten / Untersuchungen dar?
Zu 2.e): Gemäß den offiziell geltenden Gefährdungsstufen gilt nach wie vor die Stufe
„bestehende Gefahr“. Ein Versagen von Deckentragsystemen und damit ggf. auch des
Aussteifungssystems kann für die nahe Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Signifikante Substanzverluste verbunden mit der Zerstörung von tragender
Bausubstanz sind in der Vergangenheit aufgetreten.
Durch mehrere kleinere Maßnahmen und die Aufstellung eines Wetterschutzdaches
kann der aktuelle Zustand des Gebäudes bis zum Vorliegen eines finalen Konzeptes
gesichert werden. Der Erfolg der Maßnahmen ist bereits im Vergleich mit
vorangegangen Begehungsterminen feststellbar, z. B. ist das Innenklima spürbar
trockener geworden.
f) Inwiefern ist das Verwaltungsgebäude noch zu retten?
Zu 2.f): Die BVG teilt mit, dass sich dies nicht ohne genauere Untersuchung des
Schadensbildes eindeutig ableiten lässt. Erkenntnisse, dass das Verwaltungsgebäude
nicht instandsetzungsfähig ist, liegen nicht vor.
g) Inwiefern läuft es auf einen weiteren Verfall oder einen Abriss hinaus?
Zu 2.g): Die BVG teilt mit, dass die Wetterschutzdächer erwartungsgemäß dazu
beitragen, dass sich die Beanspruchung der Baukonstruktion durch
Niederschlagswasser deutlich reduziert. Allerdings sieht sich die untere
Denkmalschutzbehörde veranlasst, ordnungsbehördliche Maßnahmen zur
Substanzerhaltung nach dem Denkmalschutz-gesetz Berlin einzuleiten, sofern seitens
der BVG keine Maßnahmen gegen den weiteren Verfall durchgeführt werden. Eine
denkmalrechtliche Abbruchgenehmigung wird nicht in Aussicht gestellt.
h) Inwiefern sind noch weitere Gutachten / Untersuchungen erforderlich?
Zu 2.h): Die BVG teilt mit, dass nach Vorliegen eines finalen Konzeptes weitere
Untersuchungen zu möglichen Schadstoffen und zu Sanierungsmöglichkeiten im
Allgemeinen notwendig werden. Dies betrifft nicht nur das Verwaltungsgebäude,
sondern auch die Liegenschaft insgesamt. Bauzustandsgutachten sind unbedingte
Grundlage für die zu planenden Sanierungsmaßnahmen.

Wie beurteilen die Behörden (Senat, Bezirk und Denkmalschutzbehörden) und die BVG die aktuellen
Ergebnisse der statischen und sonstigen Gutachten / Untersuchungen des
Straßenbahnbetriebshofs? Inwiefern gibt es grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten,
Zielkonflikte? Welcher Art sind diese Meinungsverschiedenheiten, Zielkonflikte?
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Zu 3.: In der Sitzung des Landesdenkmalrates am 14.08.2020 haben die untere
Denkmalschutzbehörde des Bezirks Pankow, das Landesdenkmalamt und die BVG ihre
unterschiedlichen Positionen offen dargelegt. Der Landesdenkmalrat forderte danach
die BVG als Eigentümerin auf, ihrer Erhaltungspflicht nachzukommen.
Die BVG teilt mit, dass bei Vorliegen eines finalen Konzeptes die BVG mit allen
Beteiligten eine allgemeine Abstimmung initiieren wird.

Falls die statischen oder sonstigen Gutachten / Untersuchungen noch nicht durchgeführt wurden –
wann ist damit zu rechnen, dass sie durchgeführt werden?
Zu 4.: Siehe Antworten auf die Fragen 2.c und 2.h..

Inwiefern stehen die betroffenen Behörden und die BVG weiter in Kontakt? Inwiefern gab es Runden,
in denen über den Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen gesprochen wurde? Was sind die
Ergebnisse dieser Gespräche?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass in der derzeitigen Planungsphase keine näheren Kontakte
bestehen. Am 15.02.2020 und am 02.11.2020 fanden im Stadtentwicklungsamt Pankow
Gespräche mit der BVG statt. Thematisiert wurden im Zusammenhang mit dem BVGBetriebshof der Bauzustand, die aktuelle Nutzung der Gebäude und die
Planungsvorstellungen der BVG. Regelmäßige Termine finden zwischen der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, der Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, mit dem Bezirk Pankow und der BVG
zum Thema Straßenbahnbetriebshof in Pankow-Heinersdorf statt. Dabei wurde der
Betriebshof in Niederschönhausen mehrfach thematisiert. Im Ergebnis ist
festzustellen, dass die BVG an dem Betriebsstandort Niederschönhausen auf
absehbare Zeit festhält bis ein neuer #Betriebshof entstanden ist.

Wie geht es weiter mit dem Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen?
Zu 6.: Falls kein neuer Standort für einen Betriebshof gefunden wird, kann – laut BVG
– eine Ertüchtigung des alten Betriebshofs für den Straßenbahnbetrieb geprüft
werden. Erst wenn sich die konkrete Umsetzung eines Ersatzstandortes abzeichnet,
wird ggf. eine Standortaufgabe des alten Betriebshofes in Erwägung gezogen und eine
Nutzung für andere betriebliche Zwecke oder für #Zwischennutzungen nicht
ausgeschlossen. Die BVG teilt mit, dass der Straßenbahnbetriebshof einer
betrieblichen Nutzung zugeführt ist und #betriebsnotwendig bleibt.

Wie steht die BVG dem Wunsch vieler Bürger/innen gegenüber, auf dem Straßenbahnbetriebshof
Niederschönhausen temporäre Zwischennutzungen wie z.B. einen Markt, Feste, Konzerte o.Ä. auf
dem Vorplatz zu ermöglichen?
Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass für eine temporäre Nutzung durch #Betriebsfremde
bauliche Veränderungen notwendig wären, welche #genehmigungspflichtig sind, wie z.
B. in Fragen des Brandschutzes. Alle baulichen Veränderungen müssen über die
Technische #Aufsichtsbehörde zugelassen werden, was eine kurzfristige, temporäre
Nutzung ausschließt. Eine spätere vollumfängliche Nutzung muss sichergestellt
werden.
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Was würde – unterstellt, alle Probleme wären gelöst – eine denkmalgerechte Komplettsanierung /
Grundinstandsetzung der derzeit vorhandenen Substanz des Straßenbahnbetriebshofs
Niederschönhausen insgesamt kosten (grobe, vorläufige Einschätzung, um ein Gefühl für die
ungefähre Größenordnung einer solchen Maßnahme zu entwickeln)? Inwiefern ist für diesen Betrag
eine Vorsorge bei der BVG oder im Landeshaushalt getroffen?
Zu 8.: Kostenschätzungen liegen dazu nicht vor. Zunächst wären umfangreiche
Untersuchungen und Gutachten notwendig. Auch die BVG teilt mit, dass eine belastbare
Aussage in der derzeitigen Planungsphase nicht möglich ist.
Berlin, den 1. April 2022
In Vertretung
Tino S c h o p f
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

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