Frage 1:
Aus welchem Grund konnte die in §8 Abs. 3 Satz 3 PBefG vorgeschriebene #Barrierefreiheit im Berliner #ÖPNV zum 01. Januar 2022 nicht vollständig erreicht werden?
Frage 2:
Welche #U-Bahnhöfe in Berlin sind Stand heute immer noch nicht #barrierefrei erreichbar und warum? (Bitte um Auflistung und kurze Begründung)
Antwort zu 1 und 2:
Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beant- wortet.
Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des Personen- beförderungsgesetzes (#PBefG) zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 unterliegen. Die Anlagen der DB Station & Service AG hingegen unterliegen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung; eine konkrete Vorgabe zur Herstellung der Barrierefreiheit besteht hier nicht.
Aufgrund von komplexen Aufzugsstandorten und den zu berücksichtigen techni- schen Anforderungen sind Verzögerungen bei der Realisierung einzelner Aufzüge an U-Bahnhöfen zu verzeichnen. Für die Herstellung der Barrierefreiheit müssen um- fangreiche Planrechtsverfahren durchgeführt werden. Das entsprechende Plan- recht liegt größtenteils vor.
Zunächst konnten die U-Bahnhöfe barrierefrei hergestellt werden, bei welchen der Einbau eines Aufzuges bautechnisch einfacher zu realisieren war. Derzeit befinden sich daher überwiegend die komplexeren Umbaumaßnahmen in der Umsetzung.
Die folgenden U-Bahnhöfe sind derzeit nicht barrierefrei erreichbar:
Linie | Bahnhof | Planrecht |
U6 | Alt-Tempelhof | vorliegend |
U7 | Altstadt Spandau | vorliegend |
U3 | Augsburger Straße | vorliegend |
U4/U7 | Bayerischer Platz | vorliegend |
U9 | Birkenstraße | vorliegend |
U6 | Borsigwerke | vorliegend |
U2 | Deutsche Oper | Anhörung läuft |
U2 | Ernst-Reuter-Platz | Genehmigung in Fertigstellung |
U8 | Franz-Neumann-Platz | vorliegend |
U1/U3 | Görlitzer Bahnhof | vorliegend |
U7 | Gneisenaustraße | vorliegend |
U7 | Grenzallee | vorliegend |
U9 | Güntzelstraße | vorliegend |
U2 | Hausvogteiplatz | vorliegend |
U8 | Heinrich-Heine-Straße | Genehmigung in Fertigstellung |
U6 | Holzhauser Straße | erfolgt mit Dammsanierung U6 |
U2 | Kaiserdamm Süd / Nord | vorliegend |
U7 | Konstanzer Straße | vorliegend, Änderungsverf. an- hängig |
U1/U3/U7 | Möckernbrücke | Anträge noch nicht gestellt |
U8 | Moritzplatz | Anhörung läuft |
U7 | Mierendorffplatz | zurückgestellt wg. Tram-Planung |
U2 | Neu Westend | vorliegend |
U8 | Pankstraße | vorliegend |
U7 | Paulsternstraße | Anhörung läuft |
U6 | Platz der Luftbrücke | vorliegend |
U1/U3 | Prinzenstraße (Aufzug II) | Antrag noch nicht gestellt |
U4 | Rathaus Schöneberg | vorliegend |
U8 | Residenzstraße | vorliegend |
U7 | Rohrdamm | vorliegend |
U2 | Rosa-Luxemburg-Platz | vorliegend |
U1/U3 | Schlesisches Tor | vorliegend |
U8 | Schönleinstraße | vorliegend |
U6 | Seestraße | vorliegend |
U8 | Weinmeisterstraße | Genehmigung in Fertigstellung |
U6 | Westphalweg | vorliegend |
Frage 3:
Wie oft und in welchen Bereichen hat der Senat von der Ausnahmeregelung in §8 Abs. 3 Satz 4 PBefG Gebrauch gemacht? (Bitte um Auflistung und kurze Begründung)
Antwort zu 3:
Mit Aufstellung des Nahverkehrsplan im Frühjahr 2019 wurde für den barrierefreien Ausbau der U-Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass an einzelnen Standorten eine Fertigstellung bis zum 01.01.2022 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG) nicht gewährleis- tet werden kann. Im Nahverkehrsplan sind als Ausnahmen die U-Bahnhöfe Deut- sche Oper (U2), Borsigwerke (U6), Holzhauser Straße (U6), Platz der Luftbrücke (U6), Möckernbrücke (U7), Paulsternstraße (U7), Mierendorffplatz (U7) und Schönlein- straße (U8) genannt.
Über diese Ausnahmen hinaus sind gemäß Verkehrsvertrag Abweichungen nur in Abstimmung mit dem Aufgabenträger und der Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zulässig. Bei Abweichungen müssen die Gründe für die Nichterfüllung der Barrierefreiheit und Alternativlösungen benannt werden; diese können bei Bedarf überprüft werden. Über die Ausnahme hinaus sind die in Ant- wort 1 und 2 genannten U-Bahnhöfe nicht rechtzeitig barrierefrei ausgebaut.
Frage 4:
Was unternimmt der Senat, um Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf gleichberechtigte Teil- habe und Mobilität in der Zwischenzeit zu ermöglichen?
Antwort zu 4:
Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Aufzügen reagieren zu können, soll im Laufe dieses Jahres das Pilotprojekt zur Alter- nativen barrierefreien Beförderung (ABB) eingeführt werden. Das Bediengebiet umfasst die Bahnhöfe an der U-Bahn-Linie U8 sowie auf einem Teilabschnitt der U5 in Lichtenberg. Im S-Bahn-Bereich wird der Bahnhof Marienfelde an der S2 einbezo- gen. Die Erprobung soll bis voraussichtlich Ende 2023 erfolgen, danach ist die stadt- weite Einführung vorgesehen. Inwieweit aufgrund des Probebetriebs Änderungen am aktuell entwickelten Konzept erforderlich sind, wird sich erst nach Betriebsauf- nahme des Pilotprojekts zeigen. Die BVG befindet sich gerade in der Bearbeitung der Ausschreibung für die erforderlichen Subunternehmerleistungen zum Einsatz und zur Disponierung der als ABB einzusetzenden, barrierefreien Fahrzeuge. Es gab noch viele Nachfragen der Bieter, weshalb eine neue Verhandlungsrunde verein- bart, und die Frist auf Wunsch von Bietern um ca. 4 Wochen verlängert wurde. Bis- her gingen zuversichtliche Prognosen von einer möglichen Inbetriebnahme zum 31.7.2022 aus. Die BVG berichtet jedoch, dass sie optimistisch ist, dass ein gutes An- gebot zustande kommt und eine Betriebsaufnahme im 3. Quartal 2022 erfolgen kann.
Frage 5:
Welche Fortschritte in Bezug auf Anhörungsverfahren und Plangenehmigung gibt es beim barriere- freien Ausbau des U-Bahnhofs Neu-Westend und wann ist mit dem Baubeginn und einer Fertigstel- lung zu rechnen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Plangenehmigung wurde im Juli 2021 erteilt. Der Baubeginn ist nach derzeiti- gem Planungsstand im 4. Quartal 2023 und eine Fertigstellung voraussichtlich bis Ende 2024 vorgesehen.“
Frage 6:
Welche Verwaltungen, (öffentliche) Stellen und Personen sind in den barrierefreien Ausbau des U- Bahnhofs Neu-Westend auf welche Weise involviert?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Insgesamt wurden im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens 33 Stellen der Senatsverwaltung, Landes- und Bezirksämter, Leitungsbetriebe und Interessenver- treter beteiligt.
Unter anderem müssen auf Straßenebene Straßenbeleuchtung und Bordsteinkan- ten versetzt und eine neue Lichtsignalanlage sowie zusätzliche Radwege geplant und umgesetzt werden. Insbesondere die Abstimmungen über die Anpassungen der Fahrspuren, der Lichtsignalanlage sowie der künftigen Radwege haben sich über mehrere Jahre hingezogen.“
Frage 7:
Wie sehen die aktuellen Varianten für den Bau eines Aufzugs am U-Bahnhof Neu-Westend aus und welche konkreten Einwände gibt es von wem gegen die jeweilige Variante? (Bitte um Auflistung mit aktuellem Bearbeitungsstatus)
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Es liegt eine Plangenehmigung für die Vorzugsvariante 2 vor, die eine direkte Auf- zugsverbindung zwischen dem Bahnsteig und der Straßenebene vorsieht. Auf Stra- ßenebene befindet sich der Aufzug etwa in Höhe der Mittelinsel am östlichen Ende der Olympischen Straße am Übergang zum Steubenplatz. Alle Einwände, die im Zuge der ersten Anhörungsrunde von den Beteiligten ausgesprochen wurden, konnten innerhalb von 6 Jahren im Rahmen der Erwiderung geklärt werden.“
Frage 8:
Was unternimmt der Senat, um den barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs Neu-Westend durch in- terne Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten nicht weiter zu verzögern?
Antwort zu 8:
Die Unstimmigkeiten wurden im Plangenehmigungsverfahren ausgeräumt, das Planrecht liegt vor.
Berlin, den 26.03.2022 In Vertretung
Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz