Bahnhöfe: Vandalismus an Berliner Bahnhöfen, aus Senat

Vorbemerkung der Verwaltung:

Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus ei- gener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (#BVG) und die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahmen gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt sind. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) enthält keinen gesonderten Erfassungs- grund für Sachbeschädigungen an bzw. auf Bahnhöfen, so dass zur Beant- wortung der nachfolgenden Fragen auf verlaufsstatistische Daten des Pro- gramms Datawarehouse Führungsinformation (DWH FI) zurückgegriffen  wurde. Das DWH FI enthält immer die tagesaktuellen Daten des Polizeilichen Landessystems zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung und un- terliegt somit fortlaufenden Änderungen. Die Daten sind nicht qualitätsgesi- chert.

Die Zuständigkeit für den Bereich der Berliner -Bahnhöfe liegt bei der Bundes- polizei. Durch die Polizei Berlin können daher nur Daten zu Straftaten übermit- telt werden, die den Bereich von -Bahnhöfen betreffen. Zur Beantwortung der Fragen wurden alle Sachbeschädigungen mit der erfassten Örtlichkeit „U- Bahnhof“ ausgewertet. Ob es sich hierbei um Vandalismus handelt, ist man- gels statistischer Erfassung nicht darstellbar.

Frage 1:

Wie hat sich die Anzahl erfasster Sachbeschädigungen an Berliner S- und U-Bahnhöfen in den zu- rückliegenden drei Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bezirken)?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Es ergeben sich folgende Zahlen von #Sachbeschädigungen im Bereich der U- Bahn (wird nicht nach Bezirken getrennt erfasst).“

 201920202021
Anzahl polizeilich er- fasster Vandalismus- schäden im Bereich der U-Bahn613635735

Die DB AG teilt hierzu mit:

„DB Station&Service AG: #Vandalismusschäden auf Stationen der Deutschen Bahn AG kommen regelmäßig vor. Sowohl die Schwerpunkte als auch die Schadenshö- hen verändern sich allerdings ständig. Im Wesentlichen sind Beschädigungen  durch Graffitischmierereien zu verzeichnen. Im Zuge der Pandemie und dem damit verbundenen, rückläufigen Personenaufkommen (insbesondere in den Nachtstun- den) waren die Schäden zuletzt geringer. In 2020 wurde an den Berliner Bahnhöfen 301 reine #Sachbeschädigungen und 224 #Graffiti verzeichnet. In 2021 waren es 192 Sachbeschädigungen und 149 Graffiti. Aufgrund eines kürzlichen Softwarewech- sels können kurzfristig keine Daten für 2019 zur Verfügung gestellt werden.

Da Regierungsbezirke keine betriebsrelevante Kategorie für den Eisenbahnverkehr darstellen, werden keine Statistiken auf dieser Ebene erhoben. Entsprechend kön- nen wir hier keine solche Auflistung anbieten.

S-Bahn Berlin GmbH: Die S-Bahn Berlin GmbH betreibt auf den Berliner S-Bahnhöfen die #Vertriebstechnik (Fahrausweisautomaten und -entwerter). Im Jahr 2019 wurden 288 Sachbeschädigungen an der Vertriebstechnik bei der Polizei angezeigt, im  Jahr 2020 waren es 206 und im Jahr 2021 insgesamt 154. Hierbei ist zwischen Auto- matenaufbrüchen, Manipulationen und Sachbeschädigungen (Zerstörung von Dis- plays, Graffiti u.ä.) zu unterscheiden. Weitere Beschädigungen wurden im Rahmen der regulären Instandhaltung behoben.“

Frage 2:

Auf welche Summe belaufen sich die Kosten, die in den zurückliegenden drei Jahren durch Sach- beschädigungen an Berliner S- und U-Bahnhöfen verursacht wurden (aufgeschlüsselt nach Kalen- derjahren und Bezirken)?

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Angaben beziehen sich auf alle #Vandalismus bezogenen Instandhaltungsleis- tungsarten und Reinigungsleistungen, die berlinweit den U-Bahnhöfen zugeordnet werden (nicht nach Bezirken getrennt.). Wie der Tabelle zu entnehmen ist, sind die Kosten (leicht) angestiegen.“

 201920202021
Kosten durch Sachbeschädi- gung an U-Bahn- höfen in EURca. 1,5 Mio.Steigerung um ca. 0,9 %Steigerung um ca. 8 %

Die DB AG teilt hierzu mit:

„DB Station&Service AG: Die Kosten der Vandalismusschäden können wir hier lei- der nicht vollständig abbilden. Dies liegt daran, dass diese Schäden teilweise in re- gulären Reinigungs-, Inspektions- oder Instandhaltungsarbeiten beseitigt werden, sodass hier keine gesonderte Kostenaufstellung möglich ist. An den Berliner Statio- nen haben wir jährlich ca. 2 Mio. Euro Aufwände für die Beseitigung von Vandalis- musschäden wie beispielsweise Glasbruch, zerstörte Aufzugs- und Fahrtreppen- technik oder Graffiti.

S-Bahn Berlin GmbH: Im Jahr 2019 belief sich der Schaden an der Vertriebstechnik auf rd. 200 T€, in 2020 auf ca. 650 T€ und in 2021 auf rd. 600 T€. Die Schadenhöhe wird maßgeblich von der Art der Beschädigung beeinflusst. In den Jahren 2020 und 2021 wurden mehrere Fahrausweisautomaten der S-Bahn Berlin durch Herbei- führen einer Explosion total zerstört.“

Frage 3:

Auf welche Summe belaufen sich die durch Vandalismusschäden an Berliner Bahnhöfen entstan- denen Einnahmeausfälle der zurückliegenden drei Jahre (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

Antwort zu 3:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Vandalismusschäden auf Bahnhöfen haben nicht unmittelbar zu messbaren Ein- nahmeausfällen geführt. Die U-Bahnhahnhöfe sind z.B. mit mindestens zwei Fahr- scheinautomaten ausgestattet, so dass zusammen mit den Verkaufsstellen auf den Bahnhöfen und den Fahrschein-Apps bei einem Ausfall dem Kunden genügend Al- ternativen zur Verfügung stehen.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„DB Station&Service AG: Da Vandalismusschäden im allgemeinen nicht den Eisen- bahnbetrieb beeinflussen, resultieren daraus auch keine unmittelbaren Einnahme- ausfälle.

S-Bahn Berlin GmbH: Aufgrund der an den meisten Standorten vorhandenen, re- dundanten Vertriebstechnik sowie der umgehenden Schadensbeseitigung durch die S-Bahn Berlin ist nicht von wesentlichen Einnahmeausfällen auszugehen.“

Frage 4:

An welchen Berliner Bahnhöfen wurden in den zurückliegenden drei Jahren die meisten Sachbe- schädigungen erfasst (unter Angabe der Anzahl der Beschädigungen, aufgeschlüsselt nach Kalen- derjahren)?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit: „Es werden keine Statistiken über die örtliche Verteilung der Schäden geführt. Ein Schwerpunktbereich ist nicht erkennbar.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„DB Station&Service AG: Grundsätzlich ist Vandalismus ein Problem an allen Statio- nen der Deutschen Bahn. Verstärkt tritt das Problem in der Regel an Stationen in Randbereichen mit geringerem Personenaufkommen und der damit einhergehen- den geringeren sozialen Kontrolle auf. Erfahrungsgemäß verstärkt betroffen sind gerade während der Sommermonate die folgenden Stationen: Berlin-Friedrichsha- gen, Nikolassee, Berlin-Schlachtensee, Wilhelmshagen und Berlin-Wannsee. In der Winterzeit sind besonders Stationen im östlichen Bereich der Linie S5 betroffen.“

S-Bahn Berlin GmbH: Beschädigungen an der Vertriebstechnik werden im gesam- ten Netz der Berliner S-Bahn registriert.“

In der nachfolgenden Übersicht sind die fünfzehn U-Bahnhöfe abgebildet, zu denen die meisten Sachbeschädigungen erfasst wurden.

 Sachbeschädigungen mit der Örtlichkeit U-Bahnhof nach Tatortbahnhof201920202021Gesamt- ergebnis
1U-Bahnhof Hermannplatz404632118
2U-Bahnhof Fehrbelliner Platz394324106
3U-Bahnhof Breitenbachplatz563412102
4U-Bahnhof Paracelsus-Bad50261995
5U-Bahnhof Alexanderplatz27263285
6U-Bahnhof Gesundbrunnen41281483
7U-Bahnhof Osloer Str.31311779
8U-Bahnhof Zoologischer Garten21372179
9U-Bahnhof Krumme Lanke22391576
10U-Bahnhof Leopoldplatz25341675
11U-Bahnhof Warschauer Str.26202470
12U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord22271564
13U-Bahnhof Tempelhof (Südring)3321660
14U-Bahnhof Nollendorfplatz20162258
15U-Bahnhof Pankow14251958

Quelle: DWH FI, Stand: 24. Januar 2022

Frage 5:

Durch wen und auf welchem Weg werden Sachbeschädigungen an Bahnhöfen in der Regel ge- meldet?

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Sachbeschädigungen werden in der Regel durch das Betriebspersonal (wie Bahnhofmanager, Bahnhofaufsichten, Meldungen des Sicherheitspersonals, telefo- nische Meldungen an die Leitstellen durch (Fahr-)personal oder bei Graffiti durch BVG-Kontrolleure gemeldet. Mitunter wenden sich auch Fahrgäste mittels der Not- rufsäulen an die BVG.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Schäden an den Stationen und der Vertriebstechnik werden durch das eigene Personal (Sicherheits-, Service-, Fahr- und Instandhaltungspersonal) festgestellt und gemeldet. Aber auch Fahrgäste melden Sachbeschädigungen – zum Beispiel über die Kundenhotline oder den zwischenzeitlich flächendeckend kommunizierten Whatsapp-Kanal.“

Frage 6:

Wie lange dauert im Durchschnitt die Instandsetzung bzw. Beseitigung des Schadens (bitte begrün- den)?

Antwort zu 6:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Instandsetzung der Schäden variiert je nach Schaden und Dringlichkeit zwi- schen einigen Tagen bis hin zu 4 Wochen. Diese Zeiten begründen sich aufgrund von 1) vertraglichen Vereinbarungen mit etwaigen Rahmenvertragsfirmen und Ein- kaufsprozessen und 2) durch die Materialverfügbarkeit.

Häufiger auftretende Schäden z. B. an Bänken und Mülleimern sowie Graffiti kön- nen meist innerhalb von 2 Tagen beseitigt werden. Wo eine Schadensbeseitigung oder -eingrenzung sofort möglich ist, reagiert die BVG auch entsprechend. Dies kann z.B. bei politisch motivierter Graffitibeschädigung sein, hier wird umgehend überstrichen.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„DB Station&Service AG: Die Graffitireinigung ist so beauftragt, dass täglich alle Bahnhöfe durch speziell ausgebildete Mitarbeiter kontrolliert und gereinigt werden. Der Reinigungsumfang beschränkt sich dabei auf Graffiti und Aufkleber, die manu- ell, mit Hilfe handelsüblicher Reinigungsmittel und Werkzeuge, gereinigt werden können. Graffiti und Aufkleber, die in dieser Art nicht gereinigt werden können, werden zunächst erfasst und durch zwei spezielle Teams beseitigt, die nachts mit dafür ausgestatteten Fahrzeugen zum Einsatz kommen. Die Beseitigung größerer

Schäden ist stark abhängig von Art und Umfang der jeweiligen Beschädigung. Mit- unter sind hier auch Lieferzeiten für Ersatzteile entscheidend.

S-Bahn Berlin GmbH: Reparaturen werden an Werktagen abhängig vom Scha- densumfang überwiegend innerhalb von 12 Stunden nach Kenntnisnahme durch- geführt. Die Ersatzaufstellung für einen durch Explosion zerstörten Fahrkartenauto- mat kann 1-3 Tage in Anspruch nehmen.“

Frage 7:

In wie vielen Fällen wurde eine Strafanzeige gestellt?

Antwort zu 7:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Siehe Antwort auf die Frage 1. Es wird in allen Fällen eine Strafanzeige gestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Strafanzeigenstellung 2021 noch nicht vollständig abgeschlossen ist.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„DB Station&Service AG: Die Bahn erstattet grundsätzlich bei jedem erfassten Van- dalismusdelikt Strafanzeige. Eine eigene Statistik wird dazu nicht erhoben.“

S-Bahn Berlin GmbH: siehe Frage 1.“

Aus der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der bei der Polizei Berlin registrierten Strafanzeigen zu Sachbeschädigungen zu ersehen, die mit der Örtlichkeit „U-Bahnhof“ erfasst wurden.

Sachbeschädigungen mit der Örtlichkeit „U-Bahnhof“ nach Bezirk201920202021
Charlottenburg-Wilmersdorf203221190
Friedrichshain-Kreuzberg135161146
Lichtenberg401824
Marzahn-Hellersdorf746040
Mitte308307267
Neukölln9812596
Pankow416944
Reinickendorf1156465
Spandau293823
Steglitz-Zehlendorf939569
Tempelhof-Schöneberg1279992
unbekannt001
Insgesamt1.2631.2571.057

Quelle: DWH FI, Stand: 24. Januar 2022

Frage 8:

In wie vielen Fällen konnten die Täter ermittelt werden und welcher Aufklärungsquote entspricht dies (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

Antwort zu 8:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Frage richtet sich an die Polizei.

Es bleibt zu erwähnen, dass die Vorgänge aus den letzten 3 Jahren noch nicht alle strafrechtlich abgeschlossen sind und daher die Zahl nur ein Augenblickwert dar- stellt.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Eine dezidierte Aussage zu Täterermittlung und Aufklärungsquote kann von Seiten der Deutschen Bahn als Geschädigte auch in der Kürze der Bearbeitungszeit nicht zur Verfügung gestellt werden. Ein Großteil der Verfahren muss erfahrungsgemäß von den zuständigen Ermittlungsbehörden eingestellt werden, sodass selten bei den Straftätern die Schäden geltend gemacht werden können.“

Aussagen zur Aufklärungsquote werden ausschließlich mittels der bundeseinheitlich vorgegebenen Zählregeln der PKS getroffen. Da die PKS keine Angaben zu Sachbeschädigungen an bzw. auf U-Bahnhöfen enthält, kann die Aufklärungsquote nicht benannt werden.

Über die Auswertung der verlaufsstatistischen Daten des DWH FI kann jedoch festgestellt werden, zu wievielen der angezeigten Sachbeschädigungen mit der Örtlichkeit U-Bahnhof mindestens eine tatverdächtige Person im Vorgang erfasst wurde. Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der entsprechenden Fälle zu entnehmen.“

Sachbeschädigungen mit der Örtlichkeit U-Bahnhof201920202021
erfasste Fälle1.2631.2571.057
Fälle mit mindestens einer tatverdächtigen Person248284240

Quelle: DWH FI, Stand: 24. Januar 2022

Frage 9:

Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Vandalismusschäden an Bahnhöfen zukünftig vorzu- beugen?

Antwort zu 9:

Vandalismus lässt sich durch Design und Materialauswahl präventiv beeinflussen. Die Polizei Berlin verfügt mit der Städtebaulichen Kriminalprävention (SKP) über ein Instrument, um durch bauliche Gestaltung oder Umgestaltung Tatgelegenheits- strukturen zu beeinflussen und dadurch Kriminalität möglichst zu verhindern und

das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Seit Mai 2020 ist die Polizei Berlin Trägerin öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs und wird seitdem regelmäßig im Rahmen von Bauleitplanverfahren beteiligt. Die Bera- tungen werden von Dienstkräften der örtlichen Direktionen und/oder von der Zentralstelle für Prävention im Landeskriminalamt geleistet.

Die Prävention von Vandalismusschäden ist zudem Teil der Maßnahmen zur Ver- besserung der Sicherheit und Sauberkeit im ÖPNV, die der Senat ergreift. Die Ab- stimmung und Umsetzung erfolgt gemäß den Vorgaben des Nahverkehrsplans (NVP) 2019–2023. Hierfür arbeitet das Land mit den im Verkehrsverbund agieren- den Verkehrsunternehmen und Sicherheitsbehörden entsprechend dem „Leitbild Fahrgastsicherheit“ des VBB zusammen. Die einzelnen Partner haben dabei klar abgegrenzte Verantwortungsbereiche.

Berlin, den 03.02.2022 In Vertretung

Markus Kamrad Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de