Taxi: Ergebnis der Ausschreibung des Sonderfahrdienstes, aus Senat

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  1. Welche Unternehmen haben sich an der #Ausschreibung zum Betrieb des Berliner Sonderfahrdienstes
    beteiligt?
    Zu 1.: An der Ausschreibung haben sich die #Taxi Pay GmbH und die #ViaVan GmbH beteiligt.
  2. Ist es richtig, dass die ViaVan GmbH, welche bereits den #BerlKönig betreibt, den Zuschlag erhalten hat?
    Zu 2.: Ja, das ist zutreffend.
  3. Aus welchem Grund ist die ViaVan GmbH nicht in der Lage – wie in der Ausschreibung vorgesehen –
    zum 1. Juli den #Sonderfahrdienst zu betreiben? Ist es gelungen, den jetzigen Betreiber des
    Sonderfahrdienstes sowie die beauftragten Fuhrunternehmen für einen Weiterbetrieb des
    Sonderfahrdienstes bis Ende September zu gewinnen?
    Zu 3.: Die ViaVan GmbH benötigt nach eigenen Angaben einen zeitlichen Vorlauf bis
    zum 01.10.2021, um die Vorbereitungen zur Übernahme des Sonderfahrdienstes
    abgeschlossen zu haben. Der jetzige Betreiber – die WBT e.G. – wird für den Zeitraum
    vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 die Durchführung der Regie- und
    Beförderungsleistung im besonderen Fahrdienst (Sonderfahrdienst) weiterhin
    übernehmen.
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  4. Welche #Kriterien waren für die Vergabe des Sonderfahrdienstes an die ViaVan GmbH
    ausschlaggebend? Was sprach gegen die anderen Bewerber?
    Zu 4.: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die ViaVan GmbH waren bei der
    Gesamtwertung der Angebote die konzeptionellen/innovativen Ansätze der ViaVan
    GmbH (siehe hierzu auch die Antwort zu 5.). In der Gesamtbewertung handelte es sich
    um das wirtschaftliche Angebot.
  5. Welches Konzept verfolgt die ViaVan GmbH für den Berliner Sonderfahrdienst? Was wird sich für die
    Nutzerinnen und Nutzer ab dem 1. Oktober 2021 ändern?
    Zu 5.: Die ViaVan GmbH erfüllt die Vorgaben des Auftraggebers aus dem
    Vergabeverfahren und setzt in der inhaltlichen Auseinandersetzung eigenständige
    innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte
    Menschen z. B. durch Ausbau der telefonischen Erreichbarkeit, Einsatz einer App und
    Beratung zu ÖPNV-Alternativen. Eine ausgereifte Softwarelösung, welche eine laufende
    Kommunikation mit Fahrenden und Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz
    garantieren soll, wurde angeboten. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird eine qualitativ
    hochwertige Beförderung gewährleistet sein.
  6. Derzeit betreibt ViaVan keine Fahrzeuge, die dazu geeignet sind, allen Menschen mit einer Behinderung
    ein Mobilitätsangebot zu unterbreiten. Ist sichergestellt, dass der Berliner Sonderfahrdienst auch in
    Zukunft alle Arten von Rollstühlen befördern kann?
    Zu 6.: Dies ist insofern sichergestellt, als dass Vorgaben zu den Fahrzeugen, die zur
    Beförderung eingesetzt werden, Bestandteil der Ausschreibung waren, so dass dies
    vertraglich abgesichert ist.
  7. Wie viele Fahrzeuge werden in Zukunft dem Sonderfahrdienst zur Verfügung stehen (Übersicht nach
    Tageszeiten und Wochentagen erbeten)? Ist es gelungen, die spontane Verfügbarkeit des
    Sonderfahrdienstes vertraglich festzulegen?
    Zu 7.: Dem Sonderfahrdienst werden mindestens 54 Fahrzeuge (einfach und doppelt
    besetzte Telebusse gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SFD-VO) zur Verfügung stehen. Da sich
    die ViaVan GmbH derzeit noch in der Vorbereitung von betrieblichen Abläufen befindet
    (siehe auch Antwort zu 3.), lässt sich die Verfügbarkeit von Fahrzeugen nach Tageszeiten
    und Wochentagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht darstellen. Dennoch ist auf der Grundlage
    des Angebotes von ViaVan GmbH im Vergabeverfahren von einer Erhöhung der
    spontanen Verfügbarkeit auszugehen.
  8. Welche Angebote werden den jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezüglich eines Wechsels zum
    neuen Betreiber unterbreitet? Sind hierzu Vereinbarungen getroffen worden?
    Zu 8.: Dieser Aspekt ist nicht Bestandteil der Ausschreibung gewesen und obliegt der
    unternehmerischen Freiheit der ViaVan GmbH. Ob es hierzu ggf. Vereinbarungen
    zwischen der ViaVan GmbH und dem bisherigen Betreiber oder einzelnen
    Fuhrunternehmern gibt, ist nicht bekannt.
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  9. Wie hoch sind in Zukunft die jährlichen #Kosten für den Sonderfahrdienst?
    Zu 9.: Dies hängt von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Sonderfahrdienstes ab.
    Derzeit wird von Kosten i. H. v. bis zu ca. 22,5 Mio. € (netto) für 3 Jahre und bei
    Inanspruchnahme der Verlängerungsoption von weiteren Kosten i. H. v. bis zu ca. 15,7
    Mio. € (netto) für weitere 2 Jahre ausgegangen.
  10. Wie lang ist die #Vertragslaufzeit des neuen Vertrages und welche Verlängerungsoptionen gibt es?
    Zu 10.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH beginnt ab dem 01.10.2021 und endet
    zum 30.06.2024. Bei Ziehung der Verlängerungsoption des Auftraggebers längstens um
    weitere zwei Jahre würde der Vertrag dann am 30.06.2026 enden.
  11. Wird die ViaVan GmbH zukünftig den #Fuhrpark selbst betreiben oder sind weiterhin Kooperationen mit
    erfahrenen Fuhrunternehmen geplant?
    Zu 11.: Grundsätzlich erbringt die ViaVan GmbH die Beförderungsleistungen selbständig.
    Kooperationen waren nicht Bestandteil der Ausschreibung und obliegen der
    unternehmerischen Freiheit der ViaVan GmbH bzw. ggf. auch Absprachen mit anderen
    Fuhrunternehmern (siehe auch die Antwort zu 8.).
  12. Ist sichergestellt, dass der Berliner Sonderfahrdienst alle bisherigen Dienstleistungen unverändert
    anbieten wird?
    Zu 12.: Dies ist vertraglich gewährleistet.
  13. Wie wird in Zukunft die Abrechnung der erbrachten Leistungen für die Nutzerinnen und Nutzer sowie
    gegenüber der Senatsverwaltung erfolgen?
    Zu 13.: Die Abrechnung erfolgt in der gewohnten Weise mit der zustängigen Stelle im
    Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Weiterentwicklungen zur
    Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens sind nicht ausgeschlossen, insbesondere
    nicht, wenn dies positive Effekte für Nutzerinnen und Nutzer haben wird.
    Berlin, den 16. Juni 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales