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Frage 1:
Welche Informationen liegen dem Land Berlin hinsichtlich geplanter #Bauarbeiten am #Bahnübergang des #S-Bahnhof #Biesdorf vor?
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf:
„Dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) liegen die Planungsunterlagen der Deutschen
Bahn hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des Bahnüberganges S-Bahnhof Biesdorf vor.
Dazu gehört die Wegeverbindung im Bahnübergang sowie der Anschlussbereiche für zu
Fuß Gehende und Radfahrende. Ebenso liegt dem SGA die Planung für die Neugestaltung
der Beleuchtung des Bahnüberganges vor.“
Frage 2:
Wie sieht das Umleitungskonzept für Fußgänger*innen aus?
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Antwort zu 2:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„An der Oberfeldstraße gibt es für Fußgängerinnen und #Fußgänger die Möglichkeit der
Nutzung der Fußgängerbrücke bzw. der Aufzüge.
Zusätzlich bietet die DB Netz AG Menschen mit einer nachweislichen Einschränkung in der
#Mobilität die Möglichkeit an, ein Taxi auf Kosten der DB Netz AG zu nutzen.
In enger Abstimmung mit der DB Station & Service AG überwacht die DB Netz AG die
ordnungsgemäße Funktion der Aufzüge.“
Frage 3:
Wie sieht das Umleitungskonzept für #Radfahrende aus?
Antwort zu 3:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„#Radfahrer haben die Möglichkeit auf dieselben Umleitungswege (Fußgängerbrücke und
Aufzüge), wie die Fußgängerinnen und Fußgänger zurückzugreifen.“
Frage 4:
Welche Planungen gibt es die dort entlangführenden Radrouten umzuleiten, wie werden diese weiträumig
ausgeschildert und entsprechend dem Mobilitätsgesetz abgesichert?
Antwort zu 4:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„Die Zuständigkeit hierfür liegt nicht bei der Deutschen Bahn.
(Hinweis: Da an dieser Stelle keine geeigneten alternativen Radwege zur Umfahrung des
S-Bahnhofs vorhanden sind, empfiehlt die DB Netz AG die Nutzung der Fußgängerbrücke
bzw. der Aufzüge.)“
Frage 5:
Welche Möglichkeiten zur Verkürzung der Bauzeit wurden geprüft?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„Die Verschiebung der Sperrpausen für die Abschaltung der alten Sicherungstechnik und
die Arbeiten am Oberbau wurden intensiv geprüft.
Im Zusammenhang mit den Inbetriebnahmen der elektronischen Stellwerke (Strecke
Biesdorf-Strausberg) ist eine Verkürzung der Bauzeit jedoch nicht möglich.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten den Zeitraum der Einschränkungen durch eine Vollsperrung so kurz wie möglich zu
halten können realisiert werden?
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Antwort zu 6:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„Siehe Antwort Nr. 5.“
Berlin, den 15.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz