Werkstätten + Straßenbahn: Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern trifft es zu, dass die BVG einen #Abrissantrag für den #Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen
gestellt hat?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG hat am 26.02.2018 bei der Unteren #Denkmalschutzbehörde Pankow einen
Abbruchantrag lediglich für die Verwaltungsgebäude A und B gestellt. Die BVG weist darauf
hin, dass es sich hierbei nicht um einen Komplettabriss des Straßenbahnbetriebshofs
Niederschönhausen handelt.“
Frage 2:
Was sind die Gründe, die die BVG dazu bewogen haben?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Gründe für den Abbruchantrag der #Verwaltungsgebäude A und B sind zum einen der
bauliche Zustand (Einsturzgefahr) und zum anderen die fehlende Nutzung und Nutzbarkeit
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für die BVG. Insbesondere der fast vollständige Substanzverlust durch eindringendes
Wasser und Befall mit echtem Hausschwamm sowie massive Risse im Mauerwerk sind als
Gründe zu nennen.“
Frage 3:
Welche Verwaltung ist für die Bescheidung des Abrissantrags zuständig?
Antwort zu 3:
Zuständig ist das Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung,
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Denkmalschutz (Untere Denkmalschutzbehörde).
Frage 4:
Inwiefern gibt es Gespräche zwischen Senat, Bezirk, BVG und Denkmalschutz, um einen baulichen
Kompromiss jenseits eines Komplettabrisses des Straßenbahnhofs auszuloten??
Antwort zu 4:
Vertretende der BVG, des Landesdenkmalamtes (LDA), des Stadtentwicklungsamtes
(Amtsleiter, Fachbereich Stadtplanung, Untere Denkmalschutzbehörde) sowie der
bezirklichen Wirtschaftsförderung haben sich am 5. August 2020 zum Thema
„Stadtentwicklungspotentiale im Umfeld der nördlichen Dietzgenstraße“ getroffen. Hierbei
kam es zu einem konstruktiven Dialog im Sinne der Weiterentwicklung des Umfeldes.
Darüber hinaus hat sich auch der #Landesdenkmalrat am 14.08.2020 mit der Erhaltung und
Nutzung des Objekts befasst. Im Ergebnis fordert der Landesdenkmalrat die BVG als
Eigentümerin auf, die Gebäude entsprechend ihrer Qualität und Bedeutung zu sichern und
zu pflegen um ihrer Erhaltungspflicht des Ensembles nachzukommen. Der
Landesdenkmalrat drängt ebenfalls darauf, eine planerische Grundlagen dafür zu schaffen,
das Areal für neue öffentliche Aufgaben des Landes nutzbar zu machen.
Frage 5:
Inwiefern lassen sich Teile der alten Fassade erhalten, ggf. mit Durchbrüchen an geeigneten Stellen für die
breiteren Wagen der neuen Straßenbahnen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Durch den notwendigen Einsatz neuer Fahrzeuggenerationen hat sich die
Straßenbahnbreite vergrößert. Gemäß geltenden Richtlinien zur Gestaltung von
Sicherheitsräumen, Sicherheitsabständen und Verkehrswegen bei Straßenbahnen könnte
unter den jetzigen Bedingungen die Fassade nicht erhalten werden.“
Die Denkmalbehörden gehen davon aus, dass sich alle Gebäude erhalten lassen – nicht
nur Teile von Fassaden. Damit können die Hallen nicht als Betriebshof genutzt werden.
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Frage 6:
Inwiefern trifft es zu, dass der Straßenbahnbetriebshof für eine #Weiternutzung durch die BVG zu klein ist?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Es trifft zu, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen für die angestrebte
Erschließung des Nordostraumes Berlins zu klein ist. Der Einsatz als Stützpunkt ist jedoch
weiterhin gegeben, wenn die Fläche für den im Nordostraum geplanten Neubauhof nicht
ausreichend groß bemessen sein sollte. Nichtsdestotrotz wäre der Betriebshof
Niederschönhausen nur im Verbund mit einem anderen Betriebshof nutzbar.“
Frage 7:
Inwiefern lässt sich optisch ein Teil des alten Charmes dadurch erhalten und gleichzeitig das Platzproblem
lösen, dass der Straßenbahnbetriebshof (die Halle) durch einen Glas-Vorbau erweitert und für die BVGNutzung vergrößert wird – wobei durch den Glas-Vorbau noch Teile der alten Fassade zu erkennen wären?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Das Problem stellen vorrangig die Tordurchfahrten dar und weniger die Größe der Halle.
Für eine vollumfängliche Nutzung müsste der größte Teil der Halle zurückgebaut und neu
errichtet werden.“
Zusätzlich müssten durch die heutigen Anforderungen die statisch notwendigen
freistehenden Stützen in der unter Denkmalschutz stehenden Halle entfernt werden.
Frage 8:
Inwiefern stehen die Gleise und ihre konkrete Verlegung auf dem Straßenbahnbetriebshof unter
Denkmalschutz?
Antwort zu 8:
Die Gleise und ihre konkrete Verlegung bilden einen funktionalen Zusammenhang mit dem
Straßenbahnbetriebshof und sind daher integraler Bestandteil des Denkmalschutzkomplexes.
Frage 9:
Inwiefern ist ein Kompromiss möglich, der eine völlige Neuanordnung der Gleise auf dem Gelände vorsieht,
damit die BVG den Betriebshof besser nutzen kann?
Antwort zu 9:
Ein wie in der Fragestellung beschriebener Kompromiss ist keine Option, da eine
Neuanordnung von Gleisen keine Lösung der oben beschriebenen Probleme ermöglicht.
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Frage 10:
Inwiefern steht die Absicht im Raum, das Areal zu verkaufen?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Erst nach endgültiger Klärung der Sicherung betrieblicher Bedarfe durch einen geplanten
Neubauhof für die Straßenbahn im Nordosten von Berlin, der ausreichend groß bemessen
ist, kann die Zukunft des Betriebshofs Niederschönhausen durch die BVG geprüft werden.“
Frage 11:
Inwiefern ist sichergestellt, dass das Areal im öffentlichen Eigentum verbleibt?
Antwort zu 11:
Abhängig von zukünftigen Nutzungen wird zu entscheiden sein, ob und in welcher Form das
Areal im öffentlichen Eigentum verbleibt.
Frage 12:
Welche konkreten Standort-Alternativen für einen neuen Straßenbahnbetriebshof in Niederschönhausen,
Rosenthal, Französisch Buchholz und Blankenfelde werden derzeit von BVG, Senat und Bezirk in Betracht
gezogen (ehemalige Friedhofsflächen, Elisabeth-Aue usw.)?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aktuell wird im Rahmen der „Standortuntersuchung Betriebshof Nordostraum“ zum
Blankenburger Süden die optimale Verortung eines Straßenbahnbetriebshofs untersucht,
der dann das Leistungsvolumen auch aus dem Pankower Raum aufnehmen soll. Von BVG,
Senat und Bezirk werden derzeit folgende Standort-Alternativen geprüft:
– Blankenburger Süden zwischen der Bundesautobahn (BAB) A 114 und der Stettiner
Bahn,
– Blankenburger Süden Gewerbegebiet Heinersdorf,
– Buchholz-Nord Schönerlinder Straße / Bucher Straße (Gewerbegebiet),
– Karower Kreuz,
– Blankenburger Süden, ehemaliges Rieselfeld / Flächennutzungsplan-Standort,
– Blankenfelde Elisabethaue,
– Darßer Straße.“
Ehemalige Friedhofsflächen waren bisher nicht Bestandteil dieser Untersuchungen.
Berlin, 31.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz