zu Fuß mobil: Schaffung von Fußgängerüberwegen – Aktueller Sachstand, aus Senat

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Frage 1:

Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden für das Jahr 2019 von der #Verkehrslenkung angeordnet und wel­ che sind davon noch nicht umgesetzt (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der Kostenschät­ zung/ Mittelbedarf, des geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonts und der Gründe für die Nichtfertigstellung)?

Antwort zu 1:

Von der Verkehrslenkung Berlin wurden im Jahr 2019 folgende Fußgängerüberwege (FGÜ) angeordnet:

Bezirk

Mitte Pankow Ch-Wi* Neukölln Tr-Kö** Ma-He*** Ma-He Ma-He Li**** Rd*****

FGÜ-Standort

Michaelkirchplatz/  Legiendamm Pölnitzweg/ Zufahrt L.-Hoffmann Quartier Paulsborner Straße/ Nestorstraße Mariendorfer Weg 22

Groß-Berliner  Damm/ Abram-Joffe-Straße Kastanienallee/  Havelländer Weg Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Oberfeldstraße/  Cecilienstraße Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule

Wittenauer  Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße

Mittelbedarf

noch nicht bekannt 56.146,66 €

65.000,00 €

44.000,00 €

76.333,00 €

59.477,94 €

87.025,54 €

noch nicht bekannt noch nicht bekannt noch nicht bekannt

*Charlottenburg-Wilmersdorf

**Treptow-Köpenick

***Marzahn-Hellersdorf

****Lichtenberg

*****Reinickendorf

Von diesen angeordneten Fußgängerüberwegen wurde im Jahr 2019 lediglich die bauliche Umsetzung des FGÜ Kastanienallee/ Havelländer Weg begonnen. Alle anderen aufgeführ­ ten Fußgängerüberwege werden erst ab dem Jahr 2020 finanziert , da die Finanzmittel für das Jahr 2019 für bereits älter angeordnete Fußgängerüberwege vorgesehen waren.

Frage 2:

Welche FGÜ sind für das Jahr 2020 oder zu einem späteren Zeitpunkt geplant (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonte)

Antwort zu 2:

Die Mittelzusagen für den Bau von Fußgängerüberwegen für das Haushaltsjahr 2020 wer­ den zurzeit in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern vorgenommen und sind noch nicht abgeschlossen. Neben Mittelzusagen für neu beginnende Maßnahmen ist es auch erforder­ lich, erneute Mittelzusagen für bereits im vergangenen Jahr begonnene , aber noch nicht abgeschlossene  Maßnahmen zu tätigen.

Folgende neu zu beginnende Maßnahmen zum Bau eines Fußgängerüberweges  sind ab diesem Jahr geplant.

Bezirk             FGÜ-Standort

 

Mitte               Wallstraße/  Inselstraße                                            Realisierung 2020 geplant

Mitte                Graunstraße 8                                                          Realisierung 2020 geplant

Mitte                Huttenstraße 12                                                       Realisierung 2020 geplant Mitte                        Dennewitzstraße/  Kurfürstenstraße

Mitte                Hannah-Arend-Straße/  Gertrud-Kol mar-Straße Mitte                        Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke

Mitte                Swinemünder Straße/ Ramlerstraße Mitte                        Berolinastraße 8

Mitte                Sickingenstraße/  Rostacker Straße Mitte                        Michaelkirchplatz/  Legiendamm Mitte                        Grenzstraße/ Neue Hochstraße

Pankow    Pölnitzweg/ Zufahrt L.-Hoffmann Quartier    Realisierung 2020 geplant Pankow   Neumannstraße/ Elsa-Brändström-Straße    Realisierung 2020 geplant Pankow         Piesporter Straße/ Feltmannstraße

Pankow         Hauptstraße/ Goethestraße

Pankow          Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße Pankow          Dunckerstraße/ Stargarder Straße Pankow                        Buchholzer Straße/ Charlottenstraße

Ch-Wi             Auguste-Viktoria-Straße/  Berkaer Straße  Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Reichsstraße/  Eschenallee                                     Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Holtzendorffstraße/  Friedbergtraße                        Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Wiesbadener Straße/ Joachimsberger Straße Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Paulsborner Straße/ Nestorstraße

 

Ch-Wi Ch-Wi Spandau

St-Ze****** St-Ze

St-Ze

Sömmeringstraße 10

Wintersteinstraße/  Charlottenburger  Ufer Wilhelmstraße 28

Curtiusstraße/ Baseler Straße Lloyd-G.-Wel1-Straße Grunewaldstraße  44

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

Te-Sch******* Daimlerstraße/  Benzstraße

Te-Sch            Leberstraße/  Gustav-Müller-Platz

Te-Sch            Boelckestraße/  Fritz-Bräuning-Straße Te-Sch   Boelckestraße/ Badener Ring Neukölln         Mariendorfer Weg 22

Neukölln         Wildhüterweg/ Am Eichquast

Tr-Kö               Groß-Berliner  Damm/ Abram-Joffe-Straße Tr-Kö         Südostallee/ Im Brombeerwinkel

Tr-Kö              Am Falkenberg/ Gartenstadtweg

Ma-He            Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Ma-He        Oberfeldstraße/  Cecilienstraße

Lichtenberg   Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule Rd          Gorkistraße/  Bollestraße

Rd                   Burgfrauenstraße/  Fischgrundbrücke

Rd                   Heinsestraße 41

Rd                   Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße

Rd                   Buddestraße/  Königsweg

Rd                   Dianastraße 44-46

Rd                   Berliner Straße 105

Rd                   Bernauer Straße 29

Rd                   Wittenauer  Straße zwischen Michelbacher Teile und Lißberger Weg

 

******Steglitz-Zehlendorf

*******Tempelhof-Schöneberg

 

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

 

Realisierung 2020 geplant

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

 

Ein konkreter Zeithorizont für jede einzelne Maßnahme kann dabei nicht gegeben werden. Die Angabe der geplanten Umsetzung im Jahr 2020 beruht lediglich auf den jetzigen Stand der Abstimmungen  mit den Bezirksämtern.

 

 

Frage 3:

 

Welche Programme mit welchen jeweiligen Zeithorizonten wurden seitens des Senats für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen aufgelegt? Wie erfolgt hier jeweils das konkrete Prozedere der Antragstellung?

 

Antwort zu 3:

 

Seit dem Jahr 2001 verwaltet die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung (derzeit die Se­ natsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) den Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ , aus dem Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fuß­ gänger wie Fußgängerüberwege , Mittelinsel und Gehwegvorstreckungen finanziert werden. Die entsprechenden Mittel werden den Bezirksämtern zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.

 

Die dazu aus diesem Titel zu finanzierenden Maßnahmen werden in der Arbeitsgruppe „För­ derung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ abgestimmt, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geleitet wird, unter Teilnahme der Straßenverkehrsbe­ hörde, des jeweiligen Bezirksamtes und der Polizei.

Die Antragstellung der zu prüfenden Standorte an die Arbeitsgruppe erfolgt formlos. Der Hauptanteil der Standortvorschläge wird von Bürgerinnen und Bürgern eingebracht, bzw. von Schulen und Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen für Kinder und auch Seni­ oren. Eine Vielzahl eingebrachter Standortvorschläge geht auch aus Beschlüssen der Be­ zirksverordnetenversam m1ung ( BW-Besch1üsse) hervor.

 

 

Frage 4:

 

Wie hoch war der Mittelabfluss für die Schaffung von FGÜ im Jahr 2019?

 

Antwort zu 4:

 

Im Jahr 2019 wurden beim Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ 2.200.424,21 € verausgabt, davon ca. 1.376.645 € für den Bau von Fußgängerüberwegen.

 

 

Frage 5:

 

Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um die ausstehenden und die bisher nicht realisierten Fußgängerüberwege zu schaffen?

 

Antwort zu 5:

 

Seit Veranschlagung des Titels 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ im Jahr 2001 wurde der Haushaltsansatz kontinuierlich erhöht von zunächst 1 Mio. DM bis auf 3,5 Mio. € zum heutigen Zeitpunkt, um die Vielzahl der angeordneten Fußgängerüber­ wege auch baulich umsetzen zu können. Eine weitere alleinige Erhöhung des Haushaltsan­ satzes wird derzeit vom Senat nicht als zielführend angesehen, um den entstandenen An­ ordnungsstau von Fußgängerüberwegen abzubauen. Eine Erhöhung des Haushaltsansat­ zes ist daher nicht geplant.

 

Die Gründe für die verzögerte Fertigstellung von angeordneten Fußgängerüberwegen sind eher bei fehlenden personellen Kapazitäten in den Bezirksämtern (Baulastträger) und bei der Verkehrslenkung Berlin als Verantwortliche für die straßenverkehrsbehördlichen Anord­ nungen für die Baustellen zu sehen.

Darüber hinaus erschweren bzw. verhindern die, durch die derzeitige Konjunktur verursach­ ten, enorm gestiegenen Baupreise die Absicht, mit den erhöhten zur Verfügung stehenden Mitteln mehr neue Fußgängerüberwege  pro Jahr schaffen zu können.

 

 

Frage 6:

 

Ist der Beantwortung vonseiten des Senat noch etwa hinzuzufügen?

 

Antwort zu 6: Nein.

 

Berlin, den 12.02.2020

 

 

In Vertretung lngmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz