BVG: Qualitätssicherung und Transparenz im neuen Verkehrsvertrag, aus Senat

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Frage 1:
Welche Verbesserungen bei der #Qualitätssicherung im #ÖPNV in Hinsicht auf Pünktlichkeit und
Verlässlichkeit will der Senat in den Verhandlungen zum #Verkehrsvertrag 2020 – 2035 mit der #BVG
erreichen?
Antwort zu 1:
Der Senat möchte im Verkehrsvertrag 2020-2035 entsprechend der Vorgaben aus dem
Berliner #Mobilitätsgesetz und den Spezifizierungen im Berliner #Nahverkehrsplan 2019-
2023 (NVP) ein hohes #Qualitätsniveau im öffentlichen Nahverkehr sicherstellen.
Hierzu sollen Qualitätsanreize in den Arbeitsprozessen der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) wirksam verankert und über alle Ebenen und Gremien der BVG effektiv zur
zielorientierten Unternehmenssteuerung genutzt werden.
Welche Verbesserungen im Einzelnen hierfür umgesetzt werden, ist Gegenstand der
laufenden Vertragsverhandlungen mit der BVG.
Frage 2:
Erachtet der Senat den bislang üblichen jährlichen Turnus der Veröffentlichungen der Qualitätsberichte als
ausreichend an?
Antwort zu 2:
Ja. Das Land Berlin berichtet über die Qualität des BVG-Verkehrs sowohl im Form der
jährlich veröffentlichten Gesamtberichte zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
des Landes Berlin
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/qualitaet/index.shtml) sowie
über die Jahresberichte „Qualität im Berliner ÖPNV“ (https://www.cnb-online.de/bvgverkehrsvertrag/qualitaetsberichte/). Darüber hinaus wird monatlich über die Pünktlichkeit
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und Regelmäßigkeit der BVG-Verkehrsmittel auf der Homepage des vom ÖPNVAufgabenträger mit dem Qualitätscontrolling beauftragten Center Nahverkehr Berlin (CNB)
berichtet.
Frage 3:
Besteht die Möglichkeit, z.B. Messungen der Pünktlichkeit im Busverkehr linienbezogen regelmäßig der
Öffentlichkeit über das Internetangebot des CNB zugänglich zu machen?
Frage 4:
Welche anderen Möglichkeiten zur zeitnahen und detaillierten Darstellung der Qualitätsdaten im ÖPNV sieht
der Senat, um den Forderungen nach mehr Transparenz seitens der Fahrgäste nachzukommen?
Frage 5:
Sollen solche Verbesserungen in punkto Transparenz der Qualität im ÖPNV-Teil des neuen
Verkehrsvertrages 2020-2035 verankert werden?
a) Wenn ja, was ist bislang vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3, 4 und 5:
Im aktuellen, noch bis 31.08.2020 laufenden Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin
und BVG ist die regelmäßige Veröffentlichung von linienbezogenen Qualitätsdaten zur
Leistungserbringung nicht vorgesehen.
Das Land Berlin verfolgt aber eine Open-Data-Strategie, die gemäß NVP Kapitel VIII.2.4
die Veröffentlichung von Nahverkehrsdaten in Form von Verfügbarkeitsdaten einschließt.
Über Qualitätsdaten künftig regelmäßig detaillierter als bisher zu informieren, soll die
Leistungserbringung transparenter machen. Inwiefern und in welcher zeitlichen Folge
detailliertere Qualitätsdaten veröffentlicht werden, ist Gegenstand der
Vertragsverhandlungen und kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz