Straßenverkehr + Bahnverkehr: Lärmsanierungsprogramm in Biesdorf entlang der Bahntrasse bzw. der zukünftigen TVO, aus Senat

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Frage 1:
Welche Problematik ergibt sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum „#Lärmaktionsplan (LAP) Berlin 2018 –
2023“ für den von dem #Berliner Außenring (#Bahntrasse) zwischen der B1/B5 und dem S-Bahnhof Wuhlheide
ausgehenden #Bahnlärm in Richtung Osten für Biesdorf?
Antwort zu 1:
Es zeigt sich eine Häufung von Hinweisen zum #Eisenbahnlärm in diesem Bereich, wie er
auch im Auswertebericht der Öffentlichkeitsbeteiligung zum „Lärmaktionsplan Berlin 2018-
2023“ dargestellt wird (siehe Seite 58 und 59 des Auswerteberichts der
Öffentlichkeitsbeteiligung zu finden unter
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/de/laermaktionsplan/
2018/auswertebericht.shtml). Fast alle Lärmhinweise zum Schienenlärm im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf beziehen sich auf den durchgängigen Güterverkehr im Wohngebiet
Biesdorf-Süd. Gerade in der Nacht sei dieser besonders störend und wurde deshalb gleich
von 29 Beiträgen thematisiert.
Diese Hinweise, die im Rahmen der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum
„Lärmaktionsplan Berlin 2018-2023“ für den von dem Berliner Außenring (Bahntrasse)
zwischen der B1/B5 und dem S-Bahnhof Wuhlheide ausgehenden Bahnlärm in Richtung
Osten für Biesdorf eingegangen sind, wurden in die laufende Machbarkeitsuntersuchung
Bahnlärm Berlin, die im Rahmen des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an
Schienenwegen des Bundes durchgeführt wird, eingespeist.
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Frage 2:
Wie viele Wohngebäude mit wie vielen Einwohner*innen sind nah an der Bahnlinie von welcher
Lärmbelästigung betroffen?
Frage 3:
Bei wie vielen Wohngebäuden mit wie vielen Einwohner*innen dominiert der Schienenverkehrslärm den
Gesamtlärmpegel?
Frage 4:
Bei wie vielen Wohngebäuden mit wie vielen Einwohner*innen werden durch den Schienenverkehrslärm die
zulässigen Schwellenwerte am Tag bzw. in der Nacht erreicht bzw. überschritten?
Frage 5:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um dem entgegenzuwirken?
Frage 7:
Entspricht es den Tatsachen, dass die Deutsche Bahn AG, die die derzeitigen Untersuchungen zum
#Lärmsanierungsprogramm für den Berliner Außenring zwischen Karower Kreuz und Grünauer Kreuz
durchführt, diese für den kompletten Bereich der #TVO-Streckenführung gestoppt hat und wenn ja, wie wird
das begründet?
Antwort zu 2, 3, 4, 5 und 7:
Die Fragen 2, 3, 4, 5 und 7 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Um die Betroffenheiten durch Eisenbahnlärm in Berlin zu mindern, beteiligt sich das Land
Berlin an einer Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm für Berlin, die aktuell seitens des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der DB Netz AG im
Rahmen des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes
durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Machbarkeitsuntersuchung wird die Anzahl der
Anwohnenden ermittelt, die von einem Verkehrslärmpegel in der Nacht, der den
Auslösewert des Lärmsanierungsprogramms überschreitet, betroffen sind. Der
Auslösewert des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes
beträgt für die Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) 57 Dezibel (A-bewertet).
Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm für Berlin und damit auch für
den Bereich des Berliner Außenrings (Bahntrasse) zwischen der B1/B5 und dem SBahnhof
Wuhlheide in Richtung Osten liegen noch nicht vor. Sie werden für frühestens
Sommer 2020 erwartet.
Die Anzahl der betroffenen Anwohnenden, die den Auslösewert des Freiwilligen
Lärmsanierungsprogramms tags (67 Dezibel (A-bewertet)) überschreiten, wird nicht
ermittelt, da aufgrund des nächtlichen Güterverkehrs die Nacht die kritischere
Immissionssituation darstellt. Die Anzahl der betroffenen Wohngebäude und das
Verhältnis des Eisenbahnlärms zum Gesamtlärm werden ebenfalls nicht ermittelt.
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Frage 6:
Wann werden die Ergebnisse der seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) und der DB Netz AG durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung zur Wirksamkeit potentieller aktiver
Lärmminderungsmaßnahmen für das Gebiet am Bahngelände in Biesdorf vorliegen?
Antwort zu 6:
Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin werden für frühestens
Sommer 2020 erwartet.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bzgl. der Lärmbelästigung für den künftig westlich der Bahntrasse
verlaufenden TVO-Streckenabschnitt zwischen Lauchhammer Straße Richtung Norden bis zur B1/B5 vor?
Frage 9:
Wie soll der unter Frage 8 genannten Lärmbelästigung entgegengewirkt werden?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf der Planungsebene der Variantenuntersuchung wurde eine Lärmberechnung für alle
Varianten durchgeführt. Für die Vorzugsvariante wurden für den künftig westlich der
Bahntrasse verlaufenden TVO-Streckenabschnitt zwischen Lauchhammer Straße
Richtung Norden bis zur B1/B5 kleinräumig Grenzwertüberschreitungen im Bereich der
Querung der U 5 prognostiziert, die keine großflächige, zusammenhängende Errichtung
von Lärmschutzwänden erwarten lassen. Die Variantenuntersuchung wurde
zwischenzeitlich abgeschlossen. Auf der nachfolgenden Planungsebene der
Planfeststellung wird für die entwurfstechnisch durchgearbeitete Antragstrasse eine
umfassende Lärmberechnung und darauf fußend ein detailliertes Lärmschutzkonzept
erarbeitet werden. Erst in diesem Arbeitsschritt wird sich verbindlich zeigen, in welchen
Bereichen welche Lärmschutzmaßnahmen tatsächlich auf Grundlage der detaillierten
Entwurfsplanung zu planen sind.
Frage 10:
Wie wird sich der Lückenschluss durch die geplante #Schienen-TVO auf die Lärmbelästigung auswirken und
wie soll hier entstehenden Problemen entgegengewirkt werden?
Antwort zu 10:
Für den Neubau der Nahverkehrstangente (NVT) parallel zum bestehenden Berliner
Außenring der DB Netz AG und zur geplanten #Tangentialverbindung Ost wird ein
Planfeststellungsverfahren durchgeführt, dass unter anderem auch die durch dieses
Vorhaben entstehenden Geräuschemissionen bewerten wird. Mit dem Neubauvorhaben
NVT zusätzlich auftretende Emissionen müssen demzufolge durch geeignete aktive und
passive Schallschutzmaßnahmen kompensiert werden. Die erforderlichen
Schallschutzmaßnahmen werden nach den Anforderungen der Lärmvorsorge ermittelt,
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damit werden zusätzliche Lärmbelastungen größer als 49 Dezibel(A-bewertet) in der
Nacht vermieden.
Berlin, den 04.11.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz