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Frage 1:
Welche Stellen planen und erteilen verkehrsrechtliche Anordnungen im Zusammenhang mit den durch die
Sperrungen der #Bahnübergänge
– #Bahnhofstraße
– #Buckower Chaussee
– #Wolziger Zeile
erforderlichen Umleitungen und Beschränkungen durch den Bau der #Dresdner Bahn?
Antwort zu 1:
Für die Erteilung #straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen für verkehrsregelnde Maßnahmen
im übergeordneten Straßennetz (Bahnhofstraße und Buckower Chaussee) ist die
Verkehrslenkung Berlin (VLB) zuständig. Die Erteilung straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen
im untergeordneten Straßennetz (Wolziger Zeile) obliegt der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg.
Frage 2:
Für welchen Zeitraum sollen diese Sperrungen erfolgen?
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Antwort zu 2:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
· „Der #Bahnübergang (BÜ) Bahnhofstraße wird im Mai 2020 bis voraussichtlich Sommer
2023 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Für Fußgängerinnen und Fußgänger wird zur
barrierefreien Ortsverbindung und als Bahnsteigzugang ein bauzeitlicher Bahnübergang
(BÜ) südlich des heutigen BÜ im Bereich des Pfarrer-Lüdkenhaus-Platz eingericht.
Vom voraussichtlich 25.05.2020 bis 22.06.2020 können aus baulogistischen Gründen
(Gleisbau/Abnahme der Schrankenanlage) Vollsperrungen für den gesamten Verkehr
an einzelnen Tagen nicht ausgeschlossen werden.
· Der BÜ Wolziger Zeile ist vom 16.09.2019 bis 03.10.2019 gesperrt. Vom voraussichtlich
25.05.2020 bis 22.06.2020 kommt es aus baulogistischen Gründen (Gleisbau/Umbau
der Schrankenanlage an die gänderte Gleislage) an einzelnen Tagen auch zu
Vollsperrungen. Ansonsten steht der Bahnübergang während der Sperrung des BÜ
Bahnhofstraße für den Straßenverkehr zur Verfügung. Die endgültige Sperrung des BÜ
Wolziger Zeile für den Kraftfahrzeugverkehr erfolgt dann nach Verkehrsfreigabe der
Bahnhofstraße im Sommer 2023.
· Eine Sperrung des BÜ Buckower Chaussee ist gemäß Planfeststellungsbeschluss erst
nach Verkehrsfreigabe der Säntisstraße frühestens ab voraussichtlich Oktober 2021
möglich. Zum genauen Zeitraum der Sperrung des BÜ Buckower Chaussee werden
derzeit Abstimmungen unter anderem mit den Berliner Wasserbetrieben als Bauherrin
und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als baudurchführende
Stelle der Straßenüberführung (SÜ) geführt. Derzeit wird von einer kompletten Sperrung
der Buckower Chaussee im Bereich der Bahnquerung von ca. 2 ½ bis 3 Jahre in den
Jahren 2022-2025 ausgegangen.“
Frage 3:
Wie werden die Buslinien #277, #M 11, #X 11 (Buckower Chaussee), Buslinie #175 (Wolziger Zeile) sowie die
Linien #M76, #172, #275 (Bahnhofstraße) während der baubedingten Sperrungen geführt?
Antwort zu 3:
Nach Mitteilung der BVG soll die Linienführung nach aktuellem Stand wie folgt erfolgen:
Buckower Chaussee:
Umleitung M 11, X 11 über (Buckower Chaussee >) Richard-Tauber-Damm > Säntisstraße
> Zehrensdorfer Straße > Nahmitzer Damm,
Umleitung Bus 277 über (Daimlerstraße >) Säntisstraße > Zehrensdorfer Straße >
Nahmitzer Damm.
Bahnhofstr.:
M 76 und Bus 172 enden in der Bahnhofstraße vor Steinstraße,
Bus 175 Umleitung über Steinstraße – Barnetstraße – Illigstraße (vgl. Frage 10).
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Wolziger Zeile:
Die Führung der Linie 175 ist noch offen.
Frage 4:
Welches Konzept besteht für den Baustellenverkehr zum Bauvorhaben „Bau der Dresdner Bahn“, so dass
es wegen der ohnehin durch die Sperrungen bedingten Beeinträchtigungen nicht zu einem Verkehrskollaps
führt?
Antwort zu 4:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Im Vorfeld der Bauausschreibungen wurden die zu erwartenden Massentransporte
während der Bauzeit der Dresdner Bahn auch in Hinblick auf die Sperrungen der
Bahnquerungen überprüft. An kritischen Baustellenzufahrten werden teilweise bauzeitlich
zusätzliche Lichtsignalanlagen aufgestellt. Grundsätzlich erwartet der Vorhabenträger auf
Grund des zusätzlichen Baustellenverkehr keine erhebliche Verschlechterung der
Verkehrsqualität, die über die Beeinträchtigungen durch die Sperrungen hinausgehen.“
Frage 5:
Wird es Sperrungen des Schichauwegs wegen Brückenarbeiten geben? Wenn ja, über welchen Zeitraum
und wie werden die Verkehre, insbesondere der Busverkehr, in diesem Fall geführt?
Antwort zu 5:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Der Brückenbau sowie die notwendigen Baufreiheitsmaßnahmen im Bereich
Schichauweg/Barnetstraße wird weitestgehend nur unter Einschränkung der
Fahrbahnbreite erfolgen sowie unter einzelnen Vollsperrungen an einzelnen Tagen. Die
Maßnahme wird vor der Sperrung des BÜ Buckower Chaussee abgeschlossen sein.
Genaue Planungen zu den gegebenenfalls erforderlichen Busumleitungen liegen noch
nicht vor.“
Frage 6:
Wie soll der über die Buckower Chaussee führende Verkehr von mehr als 23.000 für die Zeit der Sperrung
umgeleitet werden?
Frage 7:
Sind temporäre bauliche Veränderung bspw. am Richard-Tauber-Damm erforderlich, um die Anzahl von
Fahrzeugbewegungen bewältigen zu können, für die er nicht ausgelegt ist?
Antwort zu 6 und 7:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Derzeit erfolgen die verkehrstechnischen Untersuchungen, inwieweit die nächstgelegenen
Umleitungsstrecken Richard-Tauber-Damm/Säntisstraße bzw. Barnetstraße/Schichau4
weg/Motzener Straße den Verkehr aufnehmen können. Erst aus diesen Ergebnisse lassen
sich die notwendigen baulichen Veränderung im Straßennetz ableiten. Die Planungen sind
dahingehend noch nicht abgeschlossen.“
Frage 8:
Inwieweit ist dieser Baustellenverkehr koordiniert mit den weiteren Baumaßnahmen der näheren Umgebung
wie mit dem Umbau der Bahnhofstraße und mit dem Projekt Lichtenrader Revier?
Antwort zu 8:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Im Rahmen der Planungen wurde für den Wiederaufbau der Dresdner Bahn ein
Logistikkonzept entwickelt. Die Koordinationen der Baustellenverkehre erfolgt mit dem
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg als zuständigem Straßenbaulastträger.“
Frage 9:
Wird es zu Komplettsperrungen der Bahnhofstraße oder zu Teilsperrungen ggf. unter Aufrechterhaltung nur
einer Fahrtrichtung im Rahmen des Umbaus der Bahnhofstraße kommen?
Antwort zu 9:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Im Rahmen der Bahnübergangersatzmaßnahme erfolgt die Vollsperrung der
Bahnhofstraße und Prinzessinnenstraße zwischen der Steinstraße/Briesingstraße auf der
Ostseite und Wünsdorfer Straße/Hilbertstraße auf der Westseite.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat mitgeteilt:
„Das Bezirksamt beabsichtigt, während der eigenen Baumaßnahme in der Bahnhofstraße
(Steinstr. bis Goltzstr.), den Verkehr in einer Fahrtrichtung aufrechtzuerhalten, damit die
Erreichbarkeit der Grundstücke sichergestellt ist.“
Frage 10:
Wenn ja, wann und über welchen Zeitraum wird dies sein und wie werden die Buslinien und der
Individualverkehr umgeleitet?
Antwort zu 10:
Auf die Antworten zu 2, 3 und 9 wird verwiesen.
Frage 11:
Wird die Fahrbahndecke der Goltzstraße ertüchtigt werden, um vor allem die Anlieger an den Bereichen der
Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster, vor Lärm und Erschütterungen zu schützen?
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Antwort zu 11:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„In Abstimmung mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Straßen- und
Grünflächenamt (Fachbereich Straße), wird die Fahrbahn der Goltzstraße zwischen
Briesingstraße und Bahnübergang ertüchtigt.“
Frage 12:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine erhebliche Zunahme des Verkehrs durch das Wohngebiet
über die Mozartstraße und Beethovenstr./Hilbertstraße nach Mahlow zu verhindern?
Antwort zu 12:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Die Vorhabenträgerin geht davon aus, dass keine wesentliche Zunahme der Verkehre
südlich der Wolziger Zeile in Richtung Waldblick bzw. in Richtung Mahlow Zentrum zu
erwarten ist.
Nach aktueller Einschätzung werden sich diese Verkehre in Richtung der B96
(Lichtenrader Damm/Kirchhainer Damm) verlagern. Zur Aufnahme der
Umleitungsverkehre von der Bahnhofstraße in Richtung Wolziger Zeile werden
Halteverbote in der Hilbertstraße anzuordnen sein.“
Frage 13:
Wie wird gewährleistet, dass die Bevölkerung rechtzeitig über die bevorstehenden verkehrlichen
Änderungen informiert ist?
Antwort zu 13:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Die DB Netz AG informiert die von den Baumaßnahmen betroffenen Anwohnerinnen und
Anwohner vor Beginn der Baumaßnahmen über die vorgesehenen Maßnahmen sowie die
voraussichtliche Dauer. Bei besonders lärmintensiven Arbeiten werden die betroffenen
Anwohnerinnen und Anwohner gesondert informiert und ihnen die Möglichkeit der
Inanspruchnahme von Ersatzwohnraum ermöglicht. Zudem werden im Infopunkt
Lichtenrade die vereinzelten Sperrungen der S-Bahnlinie 2 (Süd) mit einer maximalen
Vorlaufzeit von einem Jahr veröffentlicht.
Anwohnerinformationen bezüglich geänderter Verkehrsführungen werden von der
Vorhabenträgerin nicht verteilt, da für den motorisierten Individualverkehr kein
definierbarer Empfängerkreis existiert. Die DB Netz wird auch weiterhin auf ihren
Informationsveranstaltungen über dieses Vorhaben informieren.“
Berlin, den 04.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz