barrierefrei + Straßenverkehr: Ausstattung von Lichtsignalanlagen mit akustischen und taktilen Elementen, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Lichtsignalanlagen sind aktuell installiert (bitte Auflistung nach Bezirken)?
Frage 2:
Wie viele Lichtsignalanlagen sind aktuell noch nicht mit #akustischen und/oder #taktilen Elementen ausgestattet
(bitte Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1 und 2:
Nachstehende Grafik gibt eine entsprechende Übersicht über die Anzahl der Lichtsignalanlagen
(LSA) pro Bezirk und wieviel davon keinen #behindertengerechten Ausbau (BGA)
aufweisen. Erläuternd ist hinzufügen, dass als kein behindertengerechter Ausbau gewertet
wird, wenn an der LSA weder Rillenplatten noch akustische noch taktile Signalgeber vorhanden
sind.
Anzumerken ist, dass Berlin mit rund 70% behindertengerecht ausgestatteten LSA im
bundesweiten Vergleich der Großstädte sehr weit vorn platziert ist.
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Frage 3:
Wie viele Lichtsignalanlagen konnten seit 2014 jährlich mit akustischen und/oder taktilen Elementen ausgestattet
werden?
Antwort zu 3:
Es konnten jährlich 20-25 LSA mit Rillenplatten und/oder akustischen und/oder taktilen
Elementen ausgestattet werden.
Frage 4:
Bis wann ist unter den aktuellen Voraussetzungen eine Nachrüstung aller Lichtsignalanlagen erreichbar?
Frage 5:
Wie kann aus Sicht des Senats die Nachrüstung beschleunigt werden? Welche Voraussetzungen müssten
dafür gegeben sein?
Antwort zu 4 und 5:
Der Senat hat sich bereits 1998 verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei
auszustatten. Dazu gehört auch eine blindengerechte Ausrüstung.
In dem laufenden Doppelhaushalt sind jährlich 1 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten
Ausbau eingeplant. Damit lassen sich zusätzlich zu Maßnahmen des regulären
Bauprogramms, welches jährlich bei 8 bis 12 LSA eine blindengerechte Aufrüstung
vorsieht, ca. 4 bis 6 weitere LSA blindengerecht ertüchtigen.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2020/21 ist eine Mittelerhöhung
um jährlich 1 Mio. Euro auf dann 2 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten
Ausbau sowie den Fußverkehr angemeldet. Damit lassen sich zusätzlich zu den
o.a. 12 bis 18 plus 4 bis 6 LSA jährlich blindengerecht ertüchtigen. Sofern die jährliche
Mittelzuweisung von 2 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau
künftig fortbestünde, könnten alle LSA in Berlin zügiger behindertengerecht ausgestattet
sein. Auch eine über den künftigen Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätgesetz mögliche
Verankerung von Planstellen für den Fußverkehr in den Bezirken kann zu einer weiteren
Beschleunigung beitragen.
Der nachträgliche behindertengerechte Ausbau einer LSA erfordert eine Überarbeitung
der LSA-Versorgung sowie einen Umbau der LSA mit einem größeren Anteil an Tiefbauarbeiten.
Einer kurzfristigen Umsetzung stehen deshalb insbesondere die begrenzten Kapazitäten
bei den jeweiligen Planern und Ausführenden im Wege, da der Markt bei diesen
Leistungen relativ klein ist und zudem derzeit aufgrund der Vielzahl der Bauvorhaben im
Land Berlin ein ausgeprägtes Kapazitätsproblem zu beobachten ist, weshalb auch bei einer
weiteren Erhöhung der Finanzmittel nicht zwangsläufig eine wesentliche Erhöhung der
Nachrüstungsgeschwindigkeit zu erreichen wäre.
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Eine rein rechnerische Aussage, wann eine Nachrüstung aller LSA erreichbar wäre, ist
deshalb nicht möglich.
Berlin, den 13.06.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz